Golf 2 Heckklappe Bösen blick

VW Golf 2 (19E)

Hy Leute,

wollte mal fragen ob wer von euch schon erfahrung gemacht hat mit heckklappe und bösen blick

war letztens auch beim tüv, war leider keiner da der es abnehmen hätten dürfen, aber als ich infos drüber haben wollte und dem einen prüfer die lampe hin hilt und die mackierung zeigt, was abgedeckt wäre, wurde der ein wenig leuter und sagte nein, lampen dürfen nicht abgedeckt werden und würden die nicht eintragen, solle nach hannover und einen licht test machen lassen.

das wären ebend mal 250 km pro fahrt.

hab ich einfach nur den falschen erwischt oder muß ich da was ändern damit ich es eingetragen bekomme ?

habe fotos im ausgebauten zustand, dran gehängt.

Beste Antwort im Thema

Das würde ich als Prüfer schon aus Prinzipien des guten Geschmacks nicht eintragen. 😁

25 weitere Antworten
25 Antworten

einen 3er wollt ich nicht, habe meinen doch grade erst seid jahren wieder aus der garage geholt.
leider etwas zu früh, wollt den erst fertig gemacht haben,

naja, mußte leider

Himeno, wie kommst du jetzt auf forne und stoßstange ?
es geht doch um das heck.

Sie meint das Blinker Foto!

wenn man so was an seinem wagen möchte, abgesehen von geschmacksfragen, muss man zuvor zum TÜV. da kann man sich dann informieren, was erlaubt ist und was nicht. nachher kann umgebaut werden. du merkst ja eh, dass es so zu nichts führt, da deine lösung einfach nicht für die praxis taugt.

...das hättest du dir sparen können, wenn du zuerst mit einem TÜV-prüfer gesprochen hättest.

bau eine originale heckklappe ein. sieht viel besser aus und erlaubt ist es auch.

gruß
mathias

Ähnliche Themen

habe doch eine originale gecleante heckklappe dran.

werde mir sonnst nochmal einen termin beim tüv geben lassen um abzusprechen.

...klingt gut!! so wird das sicher was!!

gruß
mathias

Zitat:

@Himeno schrieb am 19. April 2016 um 22:16:48 Uhr:


...
rückfahrscheinwerfer ist pflicht und damit darfste ihn nicht abdecken...

nebelrückleuchte ist auch pflicht und darfste auch net abdecken.
...

Das ist nur bedingt richtig. Die NSL ist erst bei Fahrzeugen Pflicht, die nach dem 1.1.1991 neu zugelasen in den Verkehr kamen. Vorher kann man sie weglassen. Ist wie die LWR.
Die Rückfahrleuchte, eine, ist ab 1.1.1987 Pflicht.
Theoretisch kann man beide aus der Rückleuchte abkoppeln und anderswo, im Rahmen der ECE-Vorschriften, verbauen. Allerdings müssen die ursprünglichen Kammern entfernt und sicher verschlossen werden.
Gibt/gab ja schließlich auch so einige, die ihre RL teilgecleant haben (zB Passat 35i/3A, Vento/Jetta III), wo die inneren Teile auf der Klappe weg sind und die unumgänglichen Funktionen (Blinker, Bremse, Fahrtlicht) außen liegen; m.W. mit TÜV-Segen.

also termin werd ich machen, um sicher zu gehen.

aber hört sich auch gut an, da meine golfs baujahr 89 und 90 sind

also ich war grade beim tüv und die sagten, mit diesen lampen nein.
da es anders als vorne ist.

vorne wird es ja gebündelt und hat eine andere strahlungslinie als hinten, hinten strahlt es ja in alle richtungen und darf nicht abgedeckt werden.

eine möglichkeit gäbe es aber.
wenn man andere lampen verbaut. so wie zb die ( siehe anhang )
dann würde es gehen.

müßte aber auch da ein wenig kürzen. so das es nicht über die rundung kommt der leuchten.

dann wäre es erlaubt und müte nicht eingetragen werden sondern nur ein schreiben, wo steht das es überprüft wurde.

es muss immer abgenommen werden wenn du ein teil veränderst.

und jetzt noch diese rotz hässlichen leuchten.
verschrotte lieber den golf und kauf dir ein auto das die von haus aus hat

verschrottet wird der nicht, aber mit dem bösen blick hinten werd ich dann sein lassen.
die leuchten will ich auch nicht dran haben.

Deine Antwort
Ähnliche Themen