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gleichwertiger Ersatzwagen nach unverschuldetem Unfall

Themenstarteram 6. November 2014 um 7:03

Da mein Anwalt, welcher sich um die Unfallregulierung kümmert, bis Mitte nächster Woche im Urlaub ist, dachte ich, ich versuch mal mir auf diesem Weg Rat zu holen.

Ich hatte vor kurzem einen unverschuldeten Unfall mit meinem A4 Cabrio 3.2. Schaden laut Gutachter 1500€.

Es heisst ja immer, man hat Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen. Mein Audi geht nächste Woche zur Werkstatt, Reparatur wird 3-4 Tage in Anspruch nehmen, ich frage mich nun, was in meinem Fall als "gleichwertig" gilt.

Da es kein A4 Cabrio mehr gibt, würde ich denken, dass ein A5 als gleichwertig anzusehen ist. So war auch die Aussage meines Audi Partners, ich möchte nur nicht hinterher von der Versicherung hören, dass es ein Upgrade war und sie anfangen zu kürzen.

Was meint das Forum?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MissAwesome schrieb am 16. Dezember 2014 um 16:00:41 Uhr:

..... Und mir wäre neu, dass eine neu lackierte Stossstange als Unfallwagen gilt. Von daher wird der Wagen eh als unfallfrei verkauft.

Was dir "neu" ist und das was die deutsche Rechtsprechung als offenbarungspflichtigen Vorschaden ansieht muß nicht das gleiche sein.

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am 6. November 2014 um 16:02

Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. November 2014 um 16:41:29 Uhr:

Du hast Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, das heißt aber nicht, dass das auch ein Cabrio sein muss.

Weiterhin bist du zur Schadenminderung verpflichtet, d. h. du musst Angebote von mehreren Vermietern einholen.

Am sichersten vor Zuzahlungen bist du, wenn du das mit der gegnerischen Versicherung abstimmst.

Du hast KEIN Recht auf ein gleichwertiges Fahrzeug. Es muß 1 Klasse drunter sein. Wenn der Vermieter ein gleichwertiges zur Verfügung stellt, aber mit der Versicherung weniger ab rechnet so ist das etwas anderes. Sonst wird dir ein Teil und zwar die Differenz in Rechnung gestellt.

Zitat:

@MissAwesome schrieb am 6. November 2014 um 13:36:25 Uhr:

@germania

guckst du hier z.b.

http://www.motor-talk.de/news/luxus-wem-luxus-gebuehrt-t5011950.html

Ein Urteil aus München ist natürlich für die ganze Republik gültig.:confused:

Zitat:

@schneefan schrieb am 6. November 2014 um 17:02:31 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. November 2014 um 16:41:29 Uhr:

Du hast Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, das heißt aber nicht, dass das auch ein Cabrio sein muss.

Weiterhin bist du zur Schadenminderung verpflichtet, d. h. du musst Angebote von mehreren Vermietern einholen.

Am sichersten vor Zuzahlungen bist du, wenn du das mit der gegnerischen Versicherung abstimmst.

Du hast KEIN Recht auf ein gleichwertiges Fahrzeug. Es muß 1 Klasse drunter sein. Wenn der Vermieter ein gleichwertiges zur Verfügung stellt, aber mit der Versicherung weniger ab rechnet so ist das etwas anderes. Sonst wird dir ein Teil und zwar die Differenz in Rechnung gestellt.

Erst lesen was ich geschrieben habe und dann meckern.

Sie hat sehr wohl einen Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, nur wenn man keine Zuzahlung leisten will ist es ratsam, sich vorher bei der gegnerischen Versicherung über deren Modalitäten zu erkundigen.

@Oetteken

Dein Satz "Du hast Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, das heißt aber nicht, dass das auch ein Cabrio sein muss." ist doch schon ein Widerspruch. Die Limousine ist eine Klasse tiefer als das Cabrio.

Offengestanden bin ich zu einfältig den Sinn der ganzen Diskussion zu verstehen.

Mein Ego ist schon so ausgeprägt, dass ich auch mal 3 Tage mit einem Polo fahren kann.

Themenstarteram 6. November 2014 um 16:43

Nur die Ruhe!

Erstmal ist es im Rahmen des Schadenersatzes nur logisch, dass das Fahrzeug gleichwertig ist, da man sonst als Geschädigter schlechter gestellt wäre.

Und zweitens habe ich von Audi einen normalen A5 (kein Cabrio) versprochen bekommen. Einige tun hier, als hätte ich völlig überzogene Ansprüche.

Wenn die Versicherung jetzt wieder einen auf Kleinkariert macht, kann ich (bzw. mein Anwalt dagegen halten), dass es sogar ein Downgrade ist, da es sich eben nicht um ein Cabrio handelt.

@Germania

Es gibt ähnliche Urteile, die Aussage bleibt daher die gleiche. Nichtmal wenn das Auto sehr alt ist, muss man eine Herabstufung akzeptieren.

http://www.iww.de/.../...tufung-wegen-alters-oder-niedrigen-wbw-f18581

 

Nur weil die meisten keinen Bock auf Streit mit der Versicherung haben und ihre Rechte nicht kennen, heisst es noch lange nicht, dass man zum Downgrade gezwungen ist.

Nach dieser Logik müsste mir die Versicherung ja auch die Differenz zahlen, wenn ich nur nen Polo leihe. Wird Sie aber nicht tun. Stattdessen wird sie sich freuen, dass sie sich auf meine Kosten bereichern konnte.

Hallo Klaus,

gleichwertig und gleich sind doch zwei verschiedene Paar Schuhe, daher erkenne ich keinen Widerspruch.

Ich habe nicht in die Tabellen geschaut, wie ein A4-Cabrio eingestuft ist, weil das für die Diskussion unwichtig ist. Die Vermieter werden schon darüber aufklären, welche Fahrzeuge aus der gleichen Preisgruppe überhaupt verfügbar sind, wobei das Alter des Fahrzeug u. U. auch noch zu berücksichtigen ist.

Ansonsten stimme ich dir gerne zu.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

@MissAwesome schrieb am 6. November 2014 um 17:43:30 Uhr:

...

Erstmal ist es im Rahmen des Schadenersatzes nur logisch, dass das Fahrzeug gleichwertig ist, da man sonst als Geschädigter schlechter gestellt wäre.

...

Allerdings habe ich schon den Eindruck, dass das bei dir eine Gratwanderung werden könnte.

Du sollst selbstverständlich das bekommen was dir zusteht, nicht mehr und nicht weniger.

Wie du das deichselst musst du selber wissen, ich wäre da etwas großzügiger um auf der sicheren Seite zu liegen.

Zitat:

@schneefan schrieb am 6. November 2014 um 17:02:31 Uhr:

Du hast KEIN Recht auf ein gleichwertiges Fahrzeug. Es muß 1 Klasse drunter sein.

Sorry, aber das ist Unsinn!

Das ist nicht so, und es war auch noch nie so.

Und nein, die Versicherung stellt dir nicht "die Differenz" in Rechnung.

Zitat:

...

@gummikuh

Warum schreibst einen Beitrag, wenn du von der Materie keine Ahnung hast? Willst du einfach auch mal was sagen?

...

so wie du dich und deine Ansprüche hier darstellst, reicht selbst keine bis wenig Ahnung um sich seine Meinung zu bilden

am 7. November 2014 um 9:14

Zitat:

@Matsches schrieb am 7. November 2014 um 07:54:38 Uhr:

Zitat:

@schneefan schrieb am 6. November 2014 um 17:02:31 Uhr:

Du hast KEIN Recht auf ein gleichwertiges Fahrzeug. Es muß 1 Klasse drunter sein.

Sorry, aber das ist Unsinn!

Das ist nicht so, und es war auch noch nie so.

Und nein, die Versicherung stellt dir nicht "die Differenz" in Rechnung.

Gut, dann schaun wir mal.

also, ruf doch einfach bei der gegnerischen versicherung an und erkläre ihnen, dass du ein ersatzfahrzeug brauchst, für die zeit der reparatur. wenn du glück hast, bekommst du ein schönes auto.

ich hatte damals ein gleichwertiges bekommen, das mir auch vor die haustür gebracht und abgeholt wurde! ;)

Zitat:

@Matsches schrieb am 7. November 2014 um 07:54:38 Uhr:

Zitat:

@schneefan schrieb am 6. November 2014 um 17:02:31 Uhr:

Du hast KEIN Recht auf ein gleichwertiges Fahrzeug. Es muß 1 Klasse drunter sein.

Sorry, aber das ist Unsinn!

Das ist nicht so, und es war auch noch nie so.

Und nein, die Versicherung stellt dir nicht "die Differenz" in Rechnung.

Naja, zumindest hast Du wohl insofern recht, dass die Versicherung die Differenz nicht in Rechnung stellt. Die Versicherung prüft schlicht und einfach die Rechnung und wenn da zuviel drauf steht, kürzen die schlicht ihre Entschädigung und die Mietwagenfirma stellt die Differenz in Rechnung.

Die Versicherung wird einen Teufel tun zu viel zu zahlen. Damit würden sie im Außenverhältnis dem Mietwagenanbieter ggüber einen Präzidenzfall schaffen....

In deinem Gutachten steht doch drin, in welche Mietwagengruppe dein Fahrzeug eingestuft ist.

Da kannst Du selber ablesen, wie der Gutachter es einstuft, und danach wählst du ein Auto. Was ist denn daran so schwer??

Ich arbeite in einer Autovermietung.

Bei uns, und bei den anderen wohl auch ist es so:

Nicht die gegnerische Versicherung, sondern die eigene legt in den Versicherungsbestimmungen fest, welches Fahrzeug einem zusteht.

Im Zweifelsfall holt sie sich das Geld dann von der gegnerischen Partei zurück.

Es ist auch so, dass selbst wenn man mit null Euro Selbstbeteiligung bei seiner Versicherung fährt, man beim Leihwagen sehr wohl im Schadensfall dazu zahlen muß.

Die Höhe dieser wird auch von der eigenen Versicherung festgelegt. Und kann aber auf eigene Kosten auf null reduziert werden.

Es wird bei der Anmietung geschaut, in welcher Klasse das eigene Auto zu finden ist.

Meist bekommt man eines in der gleichen Kategorie, einige Versicherungen zahlen aber nur die, eine Stufe tiefer.

Und wenn man privat einen Audi fährt, kann es eben auch ein Citroen, Mazda oder Opel werden.

Grundsätzlich kann man erst einen Leihwagen bekommen, wenn die Versicherung die Autovermietung damit beauftragt hat.

Sonst ist Ärger fast schon sicher.

Zitat:

@easyline001 schrieb am 7. November 2014 um 20:57:45 Uhr:

Ich arbeite in einer Autovermietung.

Bei uns, und bei den anderen wohl auch ist es so:

Nicht die gegnerische Versicherung, sondern die eigene legt in den Versicherungsbestimmungen fest, welches Fahrzeug einem zusteht.

Im Zweifelsfall holt sie sich das Geld dann von der gegnerischen Partei zurück.

Na das ist ja schonmal grober Quatsch.

Wenn mir ein Schaden verursacht wird, stelle ich meine Ansprüche beim Unfallverursacher. Da ist meiner eigenen Versicherung sch...egal was ich für einen Mietwagen kriege.

Und wenn ich dann mal einen fremdverschuldeten Unfall durch meine Kasko vorfinanziere, holen die sich das Geld zurück, welches sie mir auch bezahlen - also die Reparaturkosten .... nicht viele Kaskoversicherer zahlen einen Mietwagen.

Zitat:

Es ist auch so, dass selbst wenn man mit null Euro Selbstbeteiligung bei seiner Versicherung fährt, man beim Leihwagen sehr wohl im Schadensfall dazu zahlen muß.

Die Höhe dieser wird auch von der eigenen Versicherung festgelegt. Und kann aber auf eigene Kosten auf null reduziert werden.

Die Aussage widerspricht sich ja in sich. Erst zahlen Sie einen Mietwagen, dann doch nicht ?!?!?

Zitat:

Grundsätzlich kann man erst einen Leihwagen bekommen, wenn die Versicherung die Autovermietung damit beauftragt hat.

Sonst ist Ärger fast schon sicher.

Und auch zum guten Schluss volles Rohr Dünnschiss: Den Auftrag unterschreibt immer der Fahrzeugnutzer, die Versicherung bestätigt höchstens eine Kostenübernahme.... Und wer von der Vielzahl der Rechtsstreitigkeiten über die am Abrechnung von Mietwagenkosten weiß, kann sich an 2 Fingern abzählen, dass diese Kostenübernahme nur für schadenbedingte, nicht gewünschte Kosten erklärt wird..

Besser sagt du jetzt nicht, bei welcher Autovermietung du arbeitest...

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 7. November 2014 um 22:11:48 Uhr:

Zitat:

@easyline001 schrieb am 7. November 2014 um 20:57:45 Uhr:

Ich arbeite in einer Autovermietung.

Bei uns, und bei den anderen wohl auch ist es so:

Nicht die gegnerische Versicherung, sondern die eigene legt in den Versicherungsbestimmungen fest, welches Fahrzeug einem zusteht.

Im Zweifelsfall holt sie sich das Geld dann von der gegnerischen Partei zurück.

Na das ist ja schonmal grober Quatsch.

Wenn mir ein Schaden verursacht wird, stelle ich meine Ansprüche beim Unfallverursacher. Da ist meiner eigenen Versicherung sch...egal was ich für einen Mietwagen kriege.

Und wenn ich dann mal einen fremdverschuldeten Unfall durch meine Kasko vorfinanziere, holen die sich das Geld zurück, welches sie mir auch bezahlen - also die Reparaturkosten .... nicht viele Kaskoversicherer zahlen einen Mietwagen.

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 7. November 2014 um 22:11:48 Uhr:

Zitat:

Es ist auch so, dass selbst wenn man mit null Euro Selbstbeteiligung bei seiner Versicherung fährt, man beim Leihwagen sehr wohl im Schadensfall dazu zahlen muß.

Die Höhe dieser wird auch von der eigenen Versicherung festgelegt. Und kann aber auf eigene Kosten auf null reduziert werden.

Die Aussage widerspricht sich ja in sich. Erst zahlen Sie einen Mietwagen, dann doch nicht ?!?!?

Zitat:

@Relaxolator schrieb am 7. November 2014 um 22:11:48 Uhr:

Zitat:

Grundsätzlich kann man erst einen Leihwagen bekommen, wenn die Versicherung die Autovermietung damit beauftragt hat.

Sonst ist Ärger fast schon sicher.

Und auch zum guten Schluss volles Rohr Dünnschiss: Den Auftrag unterschreibt immer der Fahrzeugnutzer, die Versicherung bestätigt höchstens eine Kostenübernahme.... Und wer von der Vielzahl der Rechtsstreitigkeiten über die am Abrechnung von Mietwagenkosten weiß, kann sich an 2 Fingern abzählen, dass diese Kostenübernahme nur für schadenbedingte, nicht gewünschte Kosten erklärt wird..

Besser sagt du jetzt nicht, bei welcher Autovermietung du arbeitest...

Na da hat jemand ja die dicke Ahnung...

Du scheinst zu wissen...

Mehr aber auch nicht, der Schein trügt :-)

kommst du aus der Branche ?

Ehr nicht, wenn ich so besch... Komentare lese

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