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gleichwertiger Ersatzwagen nach unverschuldetem Unfall

Themenstarteram 6. November 2014 um 7:03

Da mein Anwalt, welcher sich um die Unfallregulierung kümmert, bis Mitte nächster Woche im Urlaub ist, dachte ich, ich versuch mal mir auf diesem Weg Rat zu holen.

Ich hatte vor kurzem einen unverschuldeten Unfall mit meinem A4 Cabrio 3.2. Schaden laut Gutachter 1500€.

Es heisst ja immer, man hat Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen. Mein Audi geht nächste Woche zur Werkstatt, Reparatur wird 3-4 Tage in Anspruch nehmen, ich frage mich nun, was in meinem Fall als "gleichwertig" gilt.

Da es kein A4 Cabrio mehr gibt, würde ich denken, dass ein A5 als gleichwertig anzusehen ist. So war auch die Aussage meines Audi Partners, ich möchte nur nicht hinterher von der Versicherung hören, dass es ein Upgrade war und sie anfangen zu kürzen.

Was meint das Forum?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MissAwesome schrieb am 16. Dezember 2014 um 16:00:41 Uhr:

..... Und mir wäre neu, dass eine neu lackierte Stossstange als Unfallwagen gilt. Von daher wird der Wagen eh als unfallfrei verkauft.

Was dir "neu" ist und das was die deutsche Rechtsprechung als offenbarungspflichtigen Vorschaden ansieht muß nicht das gleiche sein.

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Zitat:

@MissAwesome schrieb am 16. Dezember 2014 um 16:00:41 Uhr:

..... Und mir wäre neu, dass eine neu lackierte Stossstange als Unfallwagen gilt. Von daher wird der Wagen eh als unfallfrei verkauft.

Was dir "neu" ist und das was die deutsche Rechtsprechung als offenbarungspflichtigen Vorschaden ansieht muß nicht das gleiche sein.

Themenstarteram 16. Dezember 2014 um 15:16

Zitat:

@KSV schrieb am 16. Dezember 2014 um 16:09:54 Uhr:

Zitat:

@MissAwesome schrieb am 16. Dezember 2014 um 16:00:41 Uhr:

..... Und mir wäre neu, dass eine neu lackierte Stossstange als Unfallwagen gilt. Von daher wird der Wagen eh als unfallfrei verkauft.

Was dir "neu" ist und das was die deutsche Rechtsprechung als offenbarungspflichtigen Vorschaden ansieht muß nicht das gleiche sein.

Wer ist denn nun der Kfz Gutachter aus deiner Signatur? Du kannst es ja offensichtlich nicht sein :D

und was ist, wenn dir ein zweiter Gutachter das selbe sagt Tante Oberschlau ? :D

Weiste was echt Kacke ist ?

Frauen ohne Ahnung vom Thema mit großer Klappe :)

Themenstarteram 16. Dezember 2014 um 15:46

Ich glaub da lieber meinem Gutachter und meinem Autohaus, wo der Wagen eh in Zahlung geht.

Tolle Gutachter, die hier Aussagen treffen, ohne den Schaden je gesehen zu haben. :D

Und auch der Anwalt hat wohl keine Ahnung, da er keine Wertminderung geltend gemacht hat. Ohoh

Glaub oder mach was du willst. Aber schreib hier nichts von Thema, wenn du keine Ahnung hast.

Und vor allen Dingen schreib hier nicht falsches.

Wenn du uns hier erzählen möchtest dass dir "dein" Autohaus oder "Dein" Sachverständiger so einen Quatsch erzählt hat gibt es zwei Möglichkeiten.

Entweder hast du nicht richtig zugehöhrt oder du hast dir das mal eben schnell ausgedacht.

Oh man soviel Unvermögen und so eine vorlautes Mundwerk.....:rolleyes:

So und nun mach`s gut.

Zitat:

@MissAwesome schrieb am 16. Dezember 2014 um 16:00:41 Uhr:

... mir wäre neu, dass eine neu lackierte Stossstange als Unfallwagen gilt. Von daher wird der Wagen eh als unfallfrei verkauft.

Davor möchte ich dich warnen.

Unfallwagen sind nicht nur solche, die einen Totalschaden haben.

Allenfalls kannst du den Begriff Unfallwagen vermeiden, den Vorschaden musst du aber beim Weiterverkauf offenbaren, wenn du anschließend keinen Ärger haben willst.

Gut ist es dann, wenn man den Schadenumfang belegen kann.

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