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gleichwertiger Ersatzwagen nach unverschuldetem Unfall

Themenstarteram 6. November 2014 um 7:03

Da mein Anwalt, welcher sich um die Unfallregulierung kümmert, bis Mitte nächster Woche im Urlaub ist, dachte ich, ich versuch mal mir auf diesem Weg Rat zu holen.

Ich hatte vor kurzem einen unverschuldeten Unfall mit meinem A4 Cabrio 3.2. Schaden laut Gutachter 1500€.

Es heisst ja immer, man hat Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen. Mein Audi geht nächste Woche zur Werkstatt, Reparatur wird 3-4 Tage in Anspruch nehmen, ich frage mich nun, was in meinem Fall als "gleichwertig" gilt.

Da es kein A4 Cabrio mehr gibt, würde ich denken, dass ein A5 als gleichwertig anzusehen ist. So war auch die Aussage meines Audi Partners, ich möchte nur nicht hinterher von der Versicherung hören, dass es ein Upgrade war und sie anfangen zu kürzen.

Was meint das Forum?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MissAwesome schrieb am 16. Dezember 2014 um 16:00:41 Uhr:

..... Und mir wäre neu, dass eine neu lackierte Stossstange als Unfallwagen gilt. Von daher wird der Wagen eh als unfallfrei verkauft.

Was dir "neu" ist und das was die deutsche Rechtsprechung als offenbarungspflichtigen Vorschaden ansieht muß nicht das gleiche sein.

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Da gibt es im Gutachtens doch die Einstufung für den Nutzungsausfall. Frag den Gutachter, welche Fahrzeuge eine Stufe tiefer sind und nehme davon eins. Bei gleicher Stufe zahlst Du 10-15% selbst.

Gibt auch Tabellen dafür (Danner, in der NJW). Hab ich im Urlaub aber nicht mit.

Themenstarteram 6. November 2014 um 7:16

Die letzte Aussage meines Anwaltes bevor er in Urlaub verschwand war, dass die von dir genannten 10-15 Prozent nicht mehr gültig sind. Laut aktueller Rechtssprechung sind es nur 3%, welche ich gerne zahle.

Aber gute Idee, ruf ich heute mal den Gutachter an. Habe das Gutachten bisher nicht gesehen, da es direkt an den Anwalt ging.

Hallo,

Also für drei bis vier Tagen mal einen "Kleineren"zu fahren ist natürlich überhaupt

nicht akzeptabel!?

Du tust gerade so als müsstest du immer einen Kleinen fahren.

Seelze 01

Themenstarteram 6. November 2014 um 7:32

Hallo Seelze,

das war doch nicht die Frage. Gerichte haben nicht umsonst entschieden, dass einem ein gleichwertiges Fahrzeug zusteht.

Hi,

Nutzungsausfall auszahlen lassen und Fahrzeug privat anmieten. Dann reicht das Geld sogar für ne Klasse höher ;) mit Glück sogar noch für ein schönes Essen.

Alternativ wenn der Mietwagen von der Werkstatt gestellt wird kannst du mit denen auch einen A8 raushandeln solange die nur einen A4 berechnen.

Gruß Tobias

Zitat:

@MissAwesome schrieb am 6. November 2014 um 08:32:02 Uhr:

Hallo Seelze,

das war doch nicht die Frage. Gerichte haben nicht umsonst entschieden, dass einem ein gleichwertiges Fahrzeug zusteht.

Und welche Gerichte oder doch Gerüchte?

Dein Anwalt macht aber zu einer ungünstigen Zeit Urlaub.

Natürlich steht dir per se ein gleichwertiges Ersatzauto zu.

Das war auch immer schon so.

Lediglich wird dir hier deine Eigenersparnis gegengerechnet.

Annahme: Während du einen Mietwagen bewegst wird dein eigenes Auto geschont.

Wählte man früher seinen Ersatzwagen eine Klasse tiefer, wurde darauf regelmäßig verzichtet, es gab darüber auch ein Abkommen initiiert durch den HUK-Verband.

Dies ist seit den 90er jahren gekündigt, somit können die Versicherer heute diese Eigenersparnis gegen rechnen oder auch nicht.

Früher waren das mal 15-20%, heute wird regelmäßig anders entschieden.

Es gibt neuere Urteile, die dann von 3-5% Vorteil ausgehen, es gibt auch welche die noch heute 10% zu Gunsten der Versicherer entschieden.

Ich persönlich würde an besten einfach nachfragen.

Dann kennst Du zumindest den Standpunkt des Versicherers und kannst entscheiden ob sich lohnt wegen 3 Tagen Audi A5 anstatt A3 in einen Rechtsstreit einzutreten, oder ob das gar nicht nötig ist weil die Versicherung vielleicht ohnehin kein Problem damit hat.

am 6. November 2014 um 9:17

Zitat:

@MissAwesome schrieb am 6. November 2014 um 08:03:56 Uhr:

Da mein Anwalt, welcher sich um die Unfallregulierung kümmert, bis Mitte nächster Woche im Urlaub ist, dachte ich, ich versuch mal mir auf diesem Weg Rat zu holen.

Ich hatte vor kurzem einen unverschuldeten Unfall mit meinem A4 Cabrio 3.2. Schaden laut Gutachter 1500€.

Es heisst ja immer, man hat Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen. Mein Audi geht nächste Woche zur Werkstatt, Reparatur wird 3-4 Tage in Anspruch nehmen, ich frage mich nun, was in meinem Fall als "gleichwertig" gilt.

Da es kein A4 Cabrio mehr gibt, würde ich denken, dass ein A5 als gleichwertig anzusehen ist. So war auch die Aussage meines Audi Partners, ich möchte nur nicht hinterher von der Versicherung hören, dass es ein Upgrade war und sie anfangen zu kürzen.

Was meint das Forum?

Die Liste hat jeder Autovermieter.

Ist das Cabrio dein einziges Auto oder ist das dein Hobby- / Spaßfahrzeug?

Da es offenbar um Status bzw. ums Prinzip geht ist diese Frage irrelevant

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 6. November 2014 um 12:26:24 Uhr:

Da es offenbar um Status bzw. ums Prinzip geht ist diese Frage irrelevant

Scheinbar besitzt du nicht die Kenntnisse, um den Grund meiner Frage zu durchblicken.

Themenstarteram 6. November 2014 um 12:36

@germania

guckst du hier z.b.

http://www.motor-talk.de/news/luxus-wem-luxus-gebuehrt-t5011950.html

is doch aber auch irgendwo logisch, dass man gleichgestellt wird

@Matsches

Danke für deinen hilfreichen Beitrag

Das mit den 3% hatte mein Anwalt auch so ähnlich erklärt.

@

Oetekken

Es ist mein einziges Auto.

 

@gummikuh

Warum schreibst einen Beitrag, wenn du von der Materie keine Ahnung hast? Willst du einfach auch mal was sagen?

Ausserdem, warum soll ich mich jetzt mit einen schlechteren Auto begnügen? Wenn ich mein Auto zu Audi zur Inspektion gebe, bekomm ich auch was entsprechendes. Warum soll ich darauf nun verzichten, nur weil mir jemand ins Auto fährt. Ist doch nicht mein Problem, sondern dass der Versicherung.

Ausserdem will ich kein besseres Auto, sondern nur ein gleichwertiges.

Bei meinem letzten unverschuldeten Unfall hatte ich übrigens keinen Anwalt, dafür wurde dann von der Versicherung alles mögliche gekürzt und kleinlich abgerechnet.

Da der Versicherer diesmal der selbe Saftladen ist, habe ich mir diesmal auf deren Kosten einen Anwalt gegönnt und werde genauso kleinlich auf alles bestehen, was mir zusteht.

Inspektion ist aber was anderes. 1. Hat man kein anrecht auf ein leihauto. Wenns eins kostenlos gibt hat man Glück , auch wenns nen ford ka als leihwagen gibt , statt audi a4..

Du hast Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, das heißt aber nicht, dass das auch ein Cabrio sein muss.

Weiterhin bist du zur Schadenminderung verpflichtet, d. h. du musst Angebote von mehreren Vermietern einholen.

Am sichersten vor Zuzahlungen bist du, wenn du das mit der gegnerischen Versicherung abstimmst.

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