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gleichwertiger Ersatzwagen nach unverschuldetem Unfall

Themenstarteram 6. November 2014 um 7:03

Da mein Anwalt, welcher sich um die Unfallregulierung kümmert, bis Mitte nächster Woche im Urlaub ist, dachte ich, ich versuch mal mir auf diesem Weg Rat zu holen.

Ich hatte vor kurzem einen unverschuldeten Unfall mit meinem A4 Cabrio 3.2. Schaden laut Gutachter 1500€.

Es heisst ja immer, man hat Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen. Mein Audi geht nächste Woche zur Werkstatt, Reparatur wird 3-4 Tage in Anspruch nehmen, ich frage mich nun, was in meinem Fall als "gleichwertig" gilt.

Da es kein A4 Cabrio mehr gibt, würde ich denken, dass ein A5 als gleichwertig anzusehen ist. So war auch die Aussage meines Audi Partners, ich möchte nur nicht hinterher von der Versicherung hören, dass es ein Upgrade war und sie anfangen zu kürzen.

Was meint das Forum?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MissAwesome schrieb am 16. Dezember 2014 um 16:00:41 Uhr:

..... Und mir wäre neu, dass eine neu lackierte Stossstange als Unfallwagen gilt. Von daher wird der Wagen eh als unfallfrei verkauft.

Was dir "neu" ist und das was die deutsche Rechtsprechung als offenbarungspflichtigen Vorschaden ansieht muß nicht das gleiche sein.

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lieber easyline du redest wirklich nonsens :). Ich kenne mich auch mit Sixt Europcar und co. aus.

Ernstgemeinter Tipp, easyline: setzt dich auf deine Hände, bevor du dich weiter blamierst. Jeder von relaxators einwänden ist berechtigt. In einem Haftpflichtschaden hat die eigene Versicherung mit dem Ersatzfahrzeug nichts zu tun. Man hat Ansprüche gegen den Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung. Irgendwelche Ausnahmefälle, in denen der Geschädigte seine Kasko in Anspruch nimmt, tun hier nichts zur Sache, zumal die meisten Kaskoverträge ohnehin keinen Ersatz von Mietwagenkosten vorsehen.

Zur Frage der TE schreibe ich hier nichts. Erstens wusste sie ja sowieso schon alles, bevor sie hier schrieb. Und zweitens warte ich gespannt auf die Fortsetzung. Böse Versicherung zahlt nicht die vollen Mietwagenkosten. Jetzt Mahnung vom Vermieter. Rechtsanwalt ist im Urlaub. Was tun?

Recht hast Du, Hafi545 - aber andersrum machen die Beratungsresistenten den meisten Spaß. :D

Zitat:

@easyline001 schrieb am 7. November 2014 um 20:57:45 Uhr:

Ich arbeite in einer Autovermietung.

...

Hallo,

ich hoffe, dass du jetzt ausgeschlafen bist und dir deinen Beitrag nochmal durchgelesen hast.

Vielleicht möchtest du ja etwas korrigieren, wir sind nicht nachtragend.

Liebe Grüße

Herbert

eventuell arbeitet er ja in einer Autovermietung in Holland. Da geht man ja im Haftpflichtschadenfall grundsätzlich zu seiner Kaskoversicherung, wickelt den Schaden ab und die nehmen den KH-VR des Verursachers in Regress.

Hier würde sich auch erklären, warum er davon spricht, dass Versicherungen grundsätzlich nicht die ganzen Mietwagenkosten zahlen- in den Niederlanden werden nur 75% der MF-Kosten gezahlt, den Rest zahlt der Mieter, weil er ja durch den Mietwagen sein eigenes FZG schont

Themenstarteram 14. November 2014 um 17:28

Ich habe nochmal eine Frage. Habe heute eine Kopie des Schreibens vom Anwalt bekommen, welches er an die gegnerische Versicherung geschickt hat. Darin fordert er die Versicherung auf, den Reparaturbetrag gem. Gutachten OHNE Mwst, sowie die Gutachterkosten an MICH(?!) zu überweisen. Ich bin etwas verwirrt, ich wollte eigentlich, dass das Audi Autohaus direkt mit der Versicherung abrechnet, der Gutachter ebenfalls. Zumal der Gutachter meinte, er holt sich das Geld von der Versicherung. Ich hatte die Forderung abgetreten. Was soll ih dann mit dem Geld fürs Gutachten?

Was ist nun mit der Mehrwertsteuer? Ich hab keine Lust hier in Vorkasse zu gehen und dann meinem Geld hinterherzurennen. Und was passiert, wenn die Reparatur etwas teurer wird?

Hab dem Anwalt ne Mail geschrieben aber rechne nicht so schnell mit einer Antwort, daher dachte ich, ich frag mal hier.

Ausserdem wollen die von Audi eine Reparaturzusage von der Versicherung, sowas hat der Anwalt aber nicht angefordert sondern nur geschrieben, er bittet um Regulierung und dahinter meine Bankdaten.

Ist das so üblich?

Zitat:

@MissAwesome schrieb am 14. November 2014 um 18:28:53 Uhr:

...

Ist das so üblich?

Nein - kläre das mit dem Anwalt, dafür ist der da.

Zitat:

@MissAwesome schrieb am 14. November 2014 um 18:28:53 Uhr:

Ich habe nochmal eine Frage. Habe heute eine Kopie des Schreibens vom Anwalt bekommen, welches er an die gegnerische Versicherung geschickt hat. Darin fordert er die Versicherung auf, den Reparaturbetrag gem. Gutachten OHNE Mwst, sowie die Gutachterkosten an MICH(?!) zu überweisen. [...]

Hab dem Anwalt ne Mail geschrieben aber rechne nicht so schnell mit einer Antwort, daher dachte ich, ich frag mal hier.

Ausserdem wollen die von Audi eine Reparaturzusage von der Versicherung, sowas hat der Anwalt aber nicht angefordert sondern nur geschrieben, er bittet um Regulierung und dahinter meine Bankdaten.

Ist das so üblich?

Das spricht ja für den Anwalt...

...und für die funktionierende Kommunikation zwischen ihm und Dir...

Themenstarteram 14. November 2014 um 18:57

Tja keine Ahnung, wurde mir vom ADAC empfohlen. Ist eine grosse Kanzlei für Verkehrs- und Arbeitsrecht.

Versteh nur nicht, wie er darauf kommt, dass ich mir das Geld auszahlen lassen will.

Na werd sicherheitshalber mal Montag früh anrufen und bissel Stress machen, bis er die Mail beantwortet hat, vergehen sonst wieder Tage.

Ist alles echt ärgerlich, da wir den Wagen bald verkaufen, bzw. in Zahlung geben wollen. Nur mit der Beule kann man ihn ja jetzt schlecht verkaufen. Da hat man nur Ärger, weil die Leute zu blöd zum Ausparken sind. -_-

Na, immerhin hast Du ja einen Anwalt.

Das beschleunigt und vereinfacht die Abwicklung generell ungemein, wie wir hier tagtäglich geraten bekommen.;)

Also lass ihn nur machen, steht dir ja zu....

am 17. November 2014 um 7:14

Grundsätzlich ist ein RA nicht schlecht, aber die Kommunikation muss einfach stimmen, hier beim TE anscheinend nicht.

Themenstarteram 16. Dezember 2014 um 13:57

Hallo liebe Leute.

Auto ist repariert, Versicherung hat eine Woche lang den Leihwagen bezahlt (obwohl im Gutachten bei Reparaturdauer 2-3 Tage stand. Als Leihwagen gabs zwar kein Cabrio, dafür einen fast nagelneuen A6, also auch nicht schlecht.

Dann ist letztendlich alles prima für dich gelaufen :)

am 16. Dezember 2014 um 14:56

Zitat:

@MissAwesome schrieb am 14. November 2014 um 19:57:51 Uhr:

Tja keine Ahnung, wurde mir vom ADAC empfohlen. Ist eine grosse Kanzlei für Verkehrs- und Arbeitsrecht.

Versteh nur nicht, wie er darauf kommt, dass ich mir das Geld auszahlen lassen will.

Na werd sicherheitshalber mal Montag früh anrufen und bissel Stress machen, bis er die Mail beantwortet hat, vergehen sonst wieder Tage.

Ist alles echt ärgerlich, da wir den Wagen bald verkaufen, bzw. in Zahlung geben wollen. Nur mit der Beule kann man ihn ja jetzt schlecht verkaufen. Da hat man nur Ärger, weil die Leute zu blöd zum Ausparken sind. -_-

Zum Thema blöde Leute. Dir ist anscheinend noch nie etwas passiert. Dann drücke ich mal fest die Daumen damit es Dich auch mal trifft.

Abgesehen davon finde ich es besser, wenn Du Dir das Geld hättest auszahlen lassen und Bares auf der Hand gehabt hättest. Beim Neukauf ist es immer besser wenn man keinen Schrott los werden muß. Diese Info mußte leider sein.

Themenstarteram 16. Dezember 2014 um 15:00

Wenn man beim Rückwärtsausparken wen rammt und dann sagt "Es hat ja gar nicht gepiept" dann ist das sohar so blöd, dass es fast weh tut.

Abgesehen davon, wozu soll ich mir was auszahlen lassen, es muss eh repariert werden.

Und mir wäre neu, dass eine neu lackierte Stossstange als Unfallwagen gilt. Von daher wird der Wagen eh als unfallfrei verkauft.

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