Gleichberechtigung bei Versicherungen?

Die Frage ist allgemein gehalten und betrifft eigtl. jeden jungen Fahranfänger.

Verstößt es eigentlich nicht gegen Art.3 Grundgesetz, dass Fahranfänger bei KFZ-Versicherungen so speziell behandelt werden?

Es kann doch nicht sein, dass man in einen Topf geworfen wird mit jungen Leuten, die nicht in der Lage sind vernünftig Auto zu fahren.

Als Auszubildender ist es fast unmöglich ein Auto zu unterhalten, wenn man fast 5 Nettogehälter im Jahr nur für eine Haftpflichtversicherung aufbringen muss, weil man mit 245% bzw. 145% eingestuft wird.

Klar gibt es den einen oder anderen Weg, etwas günstiger eingestuft zu werden, aber es geht rein ums Prinzip.

Gibt es bei den Versicherungen keine Gleichberechtigung?

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Zitat:

Original geschrieben von PFPaddy


Gibt es bei den Versicherungen keine Gleichberechtigung?

Doch, alle Fahranfänger werden gleichbehandelt.

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Zitat:

Original geschrieben von PFPaddy


Die Frage ist allgemein gehalten und betrifft eigtl. jeden jungen Fahranfänger.

Verstößt es eigentlich nicht gegen Art.3 Grundgesetz, dass Fahranfänger bei KFZ-Versicherungen so speziell behandelt werden?

Zunächst einmal sind Alle Mensch vor dem

Gesetz

gleich, das bedeutet aber nicht das alle Menschen zu einem Einheitspreis eingestuft werden, schauen wir mal beim Friseur nach was ein Damenhaarschnitt und ein Herrenhaarschnitt kostet.

Moin,

Die Versicherer tragen die Risiken, die im Straßenverkehr entstehen können.

Hierbei sind die Fahranfänger eine Risikogruppe.
Warum, kannst Du hier im Forum nachlesen, weil die Erfahrung fehlt und diese Gruppe sehr risikoreich im Straßenverkehr sich verhält.
Was aber nicht heißt, dass alle jungen Fahrer sich so verhalten. Es betrifft ja auch die über 70 jährigen, die einen Risikozuschlag zahlen müssen.

Wenn ich mir kein Auto und den Unterhalt leisten kann, muß ich was tun, um so viel zu verdienen, dass ich das kann.

Zitat:

Original geschrieben von PFPaddy


Gibt es bei den Versicherungen keine Gleichberechtigung?

Doch, alle Fahranfänger werden gleichbehandelt.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von PFPaddy


Gibt es bei den Versicherungen keine Gleichberechtigung?
Doch, alle Fahranfänger werden gleichbehandelt.

Das stimmt so nicht.... Die meisten Versicherer differenzieren nach Geschlecht, so dass junge Fahranfängerinnen weniger Zuschlag zahlen müssen, als junge Fahranfänger....

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Das war aber immer so, im Jahr 1989 als ich meinen ersten BMW 525er kaufte musste ich auch mit 175% anfangen, da hat mich der Wagen alle 3 Monate richtig Geld gekostet und damals wurde noch PS bezogen abgerechnet, was heute durch die Typenklasse besser geworden ist. Heute habe ich auch nur 35%, aber das selbe habe ich wie gesagt auch durch machen müssen.

Und Tatsache ist, dass man in der Fahrschule keine Fahrpraxis erlangen kann, die kommt er später.

Gruß Gero

Zitat:

Original geschrieben von PFPaddy


Es kann doch nicht sein, dass man in einen Topf geworfen wird mit jungen Leuten, die nicht in der Lage sind vernünftig Auto zu fahren.

Man wird doch mit dieser Gruppe überhaupt nicht in einen Topf geworfen. Im Gegensatz zu der genannten Gruppe sinken die Versicherungsbeiträge recht schnell, wenn man vernünftig fährt und keine Unfälle baut.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Doch, alle Fahranfänger werden gleichbehandelt.
Das stimmt so nicht.... Die meisten Versicherer differenzieren nach Geschlecht, so dass junge Fahranfängerinnen weniger Zuschlag zahlen müssen, als junge Fahranfänger....

In Neuverträgen ab 21.12.2012 wird das Tarifmerkmal "Geschlecht" wegfallen

(Urteil des EuGh). Also dann auch hier Gleichbehandlung.

O.

Genau das Gegenteil ist doch der Fall. Die Fahranfänger werden doch besser gestellt als die erfahrenen Fahrer (Unfallfreiheit vorausgesetzt).

Beispiel:

SF1 nach SF7 = 50% Einsparung in 7 Jahren
SF12 nach SF22 = 10% Einsparung in 10 Jahren

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von PFPaddy


Als Auszubildender ist es fast unmöglich ein Auto zu unterhalten, wenn man fast 5 Nettogehälter im Jahr nur für eine Haftpflichtversicherung aufbringen muss, weil man mit 245% bzw. 145% eingestuft wird.

Für die Kombination eines Fahrzeuges mit hoher Typklassen-Einstufung in Verbindung mit dem Bezug einer niedrigen Ausbildungsvergütung bist du doch als Fahrzeughalter selbst verantwortlich.

In welcher Weise siehst du hier den Gleichheitsgrundsatz verletzt?

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Wenn ich mir kein Auto und den Unterhalt leisten kann, muß ich was tun, um so viel zu verdienen, dass ich das kann.

Ich würde sagen das war FAIL!

Super Spruch. Den sollte sich jeder Azubi an seinen Spind hängen.

Es gibt in Deutschland Ausbildungsberufe da verdient man fast weniger wie der Reguläre Hartz4 Satz beträgt. Stichwort Haarschneiden z.b.

Und nicht jeder hat nen Papi, Mami, Bruder oder sonst ein Familienmitglied wo man die Prozente "stehlen" kann.

Das Fahranfänger eine Risikogruppe sind mag stimmen.

Aber dann sollten notorische Raser auch als Risikogruppe eingestuft werden. Die gefährden den Strassenverkehr nicht minder wie Fahranfänger oder "Rentner".

Die Kosten für eine Fahranfängerversicherung sollten meiner Meinung nach etwas besser gestaltet werden.

Wenn ein Azubi grade mal 500-700 Euro verdient, isses schon extrem wenn man im Jahr so hohe Beiträge zahlen muss.

Beiträge nach Arbeitsverhältnis wären eine Idee, nur wie sich das genau umsetzen ließe müssen die Herren und Damen Versicherer sich ausdenken.

Zitat:

Original geschrieben von Spacetrader


Beiträge nach Arbeitsverhältnis wären eine Idee, nur wie sich das genau umsetzen ließe müssen die Herren und Damen Versicherer sich ausdenken.

Der Versicherer muß bei der Beitragsgestaltung das Risiko des Fahrers bewerten und

nicht

seine finanziellen Verhältnisse.

Wenn weniger Geld zur Verfügung steht, dann kauft man sich eben ein Fahrzeug, welches in einer niedrigeren Typklasse eingestuft ist und wenn das auch noch nicht langt, dann nutzt man den ÖPNV, bis der Verdienst die Anschaffung und den Unterhalt eines Kraftfahrzeuges ermöglicht.

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