Glatteisdreher auf BAB

Guten Morgen,

ein Bekannter von mir hat sich vor paar Wochen auf der BAB gedreht. TL 120. Er ist unter dem TL gefahren. Plötzlich Glatteis. Schicke Kreise gedreht und vorne und hinten mit seinem Kleinwagen eingeschlagen.
Karre ist Kernschrott. Leitplanke beschädigt. Kein Personenschaden (ein Glück).
Die gerufene Polizei hat Ihm gesagt er muss nur die Leitplanke zahlen.

Nach paar Wochen kommt jetzt: 2 Punkte, 2 Jahre Verlängerung Probezeit, 180 EUR, Aufbauseminar.

Also so richtig erschließt sich uns das nicht. Ist das denn verhältnismäßig. Der Junge ist froh mit dem Leben davon gekommen zu sein. Und zahlt ja auch die Schäden an der Planke. Nicht zuletzt kann er seine Karre nur noch zum Entsorger bringen.

Was meint Ihr? Ist das jetzt abgestellt auf unangepasste Geschwindigkeit wg. Witterung? Der hätte sich auch mit 80 gedreht. Er sagte er ist ca. 100 gefahren.
Gruß Andy

Beste Antwort im Thema

Ich bin selber schon in einer Ausfahrt fast abgeflogen – Außentemperatur fast 10 °C über Null (!), trockene Straße, also überhaupt keine Anzeichen, dass es glatt werden könnte. Dass genau in der Ausfahrt eine Radwegunterführung ist, die ein sehr kurzes vereistes Stück zur Folge hat, hat man weder gesehen noch konnte man es ahnen. Da haben sich nach mir (während ich mit der Polizei telefoniert hab, damit sie die Gefahrenstelle absichern oder einen Streuwagen schicken) minütlich die Autos gedreht. Und ich bin mir sicher, dass die alle ihre Führerscheine nich vom Netto haben.

"Mögliche Glätte" kann ja auch durch eine unvorhersehbare Ölspur entstehen. Deiner Theorie zufolge darf man dann grundsätzlich auf der Autobahn nur noch 60 fahren, wer weiß denn schon, wer wann vor einem Öl verloren hat …

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Eine Betaversion eines social-bug-bots kommt irgendwie schon in Betracht.

@arazr: du schwallst, da ich statistisch gesehen mehr Lebenjahre vorbei als vor mir habe, möchte ich keine weitere Lebensenergie an dich vergeuden - dat bringt es nicht...

Zitat:

@AMenge schrieb am 22. Februar 2017 um 08:25:21 Uhr:


[...] Nein, du fällst offenbar eher in die Kategorie Reichsbürger. Und mit solchen Menschen kann man leider nicht diskutieren, da sie ihre Logik konsequent auf falschen Voraussetzungen aufbauen. [...]

Das tuen nicht nur Reichsbürger, sonder z.B. auch die, die glauben, alle Menschen wären überall gleich. Um aber BT zu bleiben, ich finde den Punkt und die 145€ gerechtfertigt. Aber ob das Aufbauseminar und die 2 Jahre Nachschlag nun wirklich sein mussten? Ist schon sehr ärgerlich...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Februar 2017 um 08:40:18 Uhr:


Eine Betaversion eines social-bug-bots kommt irgendwie schon in Betracht.

Pssst!

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🙂

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 22. Februar 2017 um 09:09:56 Uhr:


, ich finde den Punkt und die 145€ gerechtfertigt. Aber ob das Aufbauseminar und die 2 Jahre Nachschlag nun wirklich sein mussten? Ist schon sehr ärgerlich...

Wenn ein Punkt für einen A-Verstoß in der Probezeit eingetragen wird, sind Aufbauseminar und Probezeitverlängerung die direkte Folge, das ist nicht trennbar.

Hallo Forenti,

wollte doch mal das Ergebnis bekanntgeben, welches mir der Betroffene jüngst erzählte:

Die Sache ging vor Gericht.
Eingestellt. Geldbuße o.ä.: 0,00 EUR.
Keine Probezeitverlängerung / Nachschulung.

Gruß Andy

Danke für die Rückmeldung und Glückwunsch zum Ergebnis!

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