Glatteisdreher auf BAB
Guten Morgen,
ein Bekannter von mir hat sich vor paar Wochen auf der BAB gedreht. TL 120. Er ist unter dem TL gefahren. Plötzlich Glatteis. Schicke Kreise gedreht und vorne und hinten mit seinem Kleinwagen eingeschlagen.
Karre ist Kernschrott. Leitplanke beschädigt. Kein Personenschaden (ein Glück).
Die gerufene Polizei hat Ihm gesagt er muss nur die Leitplanke zahlen.
Nach paar Wochen kommt jetzt: 2 Punkte, 2 Jahre Verlängerung Probezeit, 180 EUR, Aufbauseminar.
Also so richtig erschließt sich uns das nicht. Ist das denn verhältnismäßig. Der Junge ist froh mit dem Leben davon gekommen zu sein. Und zahlt ja auch die Schäden an der Planke. Nicht zuletzt kann er seine Karre nur noch zum Entsorger bringen.
Was meint Ihr? Ist das jetzt abgestellt auf unangepasste Geschwindigkeit wg. Witterung? Der hätte sich auch mit 80 gedreht. Er sagte er ist ca. 100 gefahren.
Gruß Andy
Beste Antwort im Thema
Ich bin selber schon in einer Ausfahrt fast abgeflogen – Außentemperatur fast 10 °C über Null (!), trockene Straße, also überhaupt keine Anzeichen, dass es glatt werden könnte. Dass genau in der Ausfahrt eine Radwegunterführung ist, die ein sehr kurzes vereistes Stück zur Folge hat, hat man weder gesehen noch konnte man es ahnen. Da haben sich nach mir (während ich mit der Polizei telefoniert hab, damit sie die Gefahrenstelle absichern oder einen Streuwagen schicken) minütlich die Autos gedreht. Und ich bin mir sicher, dass die alle ihre Führerscheine nich vom Netto haben.
"Mögliche Glätte" kann ja auch durch eine unvorhersehbare Ölspur entstehen. Deiner Theorie zufolge darf man dann grundsätzlich auf der Autobahn nur noch 60 fahren, wer weiß denn schon, wer wann vor einem Öl verloren hat …
82 Antworten
Bei einem Punkt ist das eine deutlich andere Ausgangslage. 2 Punkte gibt es nur noch für "schwere" Vergehen.
1 Punkt ist einfach für das Verursachen eines Unfalls mit Fremdschaden wegen nicht angepasster Geschwindigkeit.
Die Frage ist, hat der Kumpel gegenüber der Polizei Angaben zur gefahrenen Geschwindigkeit gemacht? Wenn ja "100", doof. 100 bei Glatteis ist nicht angepasst. q.e.d.
Wenn nein, krankt das Bussgeldverfahren am Nachweis der nicht angepassten Geschwindigkeit. Wird dann wahrscheinlich eingestellt. Was nicht vom bezahlen der Leitplanke befreit.
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 21. Februar 2017 um 08:49:02 Uhr:
Hab bislang nur eine Information bekommen, da der Kumpel von mir erst am Samstag wieder in seinem Laden ist.
Es war nur 1 Punkt.
Hatte ich wohl mit den zwei Jahren Probezeitverlängerung die er noch aufgedrückt bekommen hat durcheinandergebracht.Genauer Tatvorwurf folgt.
Und bitte nicht so viele Emotionen hochkochen lassen. 😉
Der eine Punkt ist quasi die "typische" Strafe bei so einer Sache. Trotzdem Einspruch einlegen, gerade wegen der verlängerten Probezeit. Halt uns auf dem Laufenden. 🙂
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 21. Februar 2017 um 09:58:58 Uhr:
Wenn nein, krankt das Bussgeldverfahren am Nachweis der nicht angepassten Geschwindigkeit. Wird dann wahrscheinlich eingestellt. Was nicht vom bezahlen der Leitplanke befreit.
Die absolute Geschwindigkeit ist für den Vorwurf absolut irrelevant. Es krankt auch nicht, weil der Anscheinsbeweis überdeutlich für eine nicht angepasste Geschwindigkeit spricht. Eingestellt wird das sowieso nicht. Man kann aber vielleicht wie von mir beschrieben den punktebewehrten Verstoß gegen einen "billigeren" ersetzen, wenn man sich geschickt verhält.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 21. Februar 2017 um 09:13:45 Uhr:
ist der Bescheid denn schon rechtskräftig? Sonst hurtig Einspruch einlegen, 2 Wochen sind die Frist.
Ohne genauen Tatvorwurf kann sicher auch noch nichts rechtskräftig sein.
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Zitat:
@CV626 schrieb am 21. Februar 2017 um 15:08:05 Uhr:
Ohne genauen Tatvorwurf kann sicher auch noch nichts rechtskräftig sein.
Lies mal den Eingangspost:
Zitat:
Nach paar Wochen kommt jetzt: 2 Punkte, 2 Jahre Verlängerung Probezeit, 180 EUR, Aufbauseminar.
Klingt nach Bußgeldbescheid
Magst recht haben. Vielleicht habe ich die Aussage "genauer Tatvorwurf folgt" falsch verstanden.
Hallo, AndyW211320,
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 20. Februar 2017 um 09:31:07 Uhr:
Also so richtig erschließt sich uns das nicht. Ist das denn verhältnismäßig. Der Junge ist froh mit dem Leben davon gekommen zu sein. Und zahlt ja auch die Schäden an der Planke. Nicht zuletzt kann er seine Karre nur noch zum Entsorger bringen.Was meint Ihr? Ist das jetzt abgestellt auf unangepasste Geschwindigkeit wg. Witterung? Der hätte sich auch mit 80 gedreht. Er sagte er ist ca. 100 gefahren.
Gruß Andy
dem Jungen wird folgender Tatbestand vorgeworfen:
Zitat:
103602 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Ver-
kehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. A - 1 145,00Es kam zum Unfall.
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Das Bußgeld richtet sich nach der Verkehrsordnungswidrigkeit, die er begangen hat und nicht danach, wie hoch der Schaden ist, den er verursacht hat und ob er selber finanzielle Einbußen durch den Unfall hat.
Da der Unfall auf der Autobahn passiert ist, kann man davon ausgehen, dass er nicht der einzige Fahrzeuglenker in diesem Bereich gewesen ist, aber er war scheinbar der einzige, der ins Schleudern gekommen ist.
Das zeigt doch schon, dass er seine Geschwindigkeit nicht so angepasst hat, wie die anderen Fahrer, denn sonst wären die vermutlich ebenfalls ins Schleudern gekommen, oder nicht?
Da es sich hier um eine bedeutende Verkehrsowi handelt, die Punktebewährt ist, wird er auch um das Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung nicht herum kommen, denn gerade dafür wurde es seinerzeit eingeführt.
Er kann natürlich versuchen, mit oder ohne Hilfe eines Anwalts gegen den Bußgeldbescheid anzugehen und den Richter zu überzeugen, dass eine Verwarnung ausreichend ist, aber all zu viel Hoffnung sollte er sich nicht machen.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@uhu110 schrieb am 22. Februar 2017 um 00:40:13 Uhr:
Hallo, AndyW211320,
Zitat:
@uhu110 schrieb am 22. Februar 2017 um 00:40:13 Uhr:
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 20. Februar 2017 um 09:31:07 Uhr:
Also so richtig erschließt sich uns das nicht. Ist das denn verhältnismäßig. Der Junge ist froh mit dem Leben davon gekommen zu sein. Und zahlt ja auch die Schäden an der Planke. Nicht zuletzt kann er seine Karre nur noch zum Entsorger bringen.Was meint Ihr? Ist das jetzt abgestellt auf unangepasste Geschwindigkeit wg. Witterung? Der hätte sich auch mit 80 gedreht. Er sagte er ist ca. 100 gefahren.
Gruß Andy
dem Jungen wird folgender Tatbestand vorgeworfen:
Zitat:
@uhu110 schrieb am 22. Februar 2017 um 00:40:13 Uhr:
Zitat:
103602 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Ver-
kehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. A - 1 145,00Es kam zum Unfall.
§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Das Bußgeld richtet sich nach der Verkehrsordnungswidrigkeit, die er begangen hat und nicht danach, wie hoch der Schaden ist, den er verursacht hat und ob er selber finanzielle Einbußen durch den Unfall hat.Da der Unfall auf der Autobahn passiert ist, kann man davon ausgehen, dass er nicht der einzige Fahrzeuglenker in diesem Bereich gewesen ist, aber er war scheinbar der einzige, der ins Schleudern gekommen ist.
Das zeigt doch schon, dass er seine Geschwindigkeit nicht so angepasst hat, wie die anderen Fahrer, denn sonst wären die vermutlich ebenfalls ins Schleudern gekommen, oder nicht?
Da es sich hier um eine bedeutende Verkehrsowi handelt, die Punktebewährt ist, wird er auch um das Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung nicht herum kommen, denn gerade dafür wurde es seinerzeit eingeführt.
Er kann natürlich versuchen, mit oder ohne Hilfe eines Anwalts gegen den Bußgeldbescheid anzugehen und den Richter zu überzeugen, dass eine Verwarnung ausreichend ist, aber all zu viel Hoffnung sollte er sich nicht machen.
Viele Grüße,
Uhu110
Andererseits: wenn derjenige als Einziger ins Schleudern gekommen ist, und die gleiche Geschwindigkeit fuhr, wie alle Anderen, verbietet die Logik von nicht angepasster Geschwindigkeit zu reden. Dann muss die Ursache woanders liegen.
Der Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit ist also nichts als eine willkürliche Machtausübung mit aus der Luft gegriffenen Vorwürfen. Eine staatliche Einschüchterungs- und Machtdemonstration gegen den Bürger. Nicht angepasste Geschwindigkeit ist ein nachträglich erfundener Vorwurf, aus dem der Verkehrsteilnehmer nichts lernen kann. Der Unfall an sich kann keine Erkälrung sein, sondern kst ein zynisch hergestellter "Zusammenhang". Im Endeffekt handelt es sich hier um einen Geschwindigkeitsvorwurf ohne Messung - hier mangelt es rechtlich also an allen Ecken und Enden.
Korrekt wäre ein Vorwurf der Art: mkt den Vorhandenen Reifen, Profiltiefe X, Alter Y, Aushärtungsgrad soundso wurde eine Kurve vom Radius R gefahren, als diesunddas gefahren werden sollte. Bei einer Gewichtsverteilung von a zu b, verlor der hintere Reifen die Haftung, und das PKW geriet in eine Drehbewegung. Unfallursache: 3 km/h höhere Geschwindigkeit, als die Reifen-Fahrwerkskonstellation auf eisigem Untergrund erlaubt hat. Die Erkennbarkeit des Untergrundes war durch dies und das gegeben.
Wenn auch nur EINE dieser Dinge nicht eindeutig nachweisbar ist, ist die überhöhte Geschwindigkeit ebenfalls nicht nachweisbar.
Durch den pauschalen Vorwurf erreicht man nur zweierlei:
- Einnahmen für die Staatskasse, und damit für die innere Korruption
- die Sicherheit, dass NIEMAND vermeiden kann, diesem Vorwurf zu entgehen, und damit die Sicherung der weiteren Einnahmen
In der freien Wirtschaft wäre eine solche Rechnungstellung kriminell (man stelle sich vor, ein Unfallgutachter würde nur Templates verkaufen: "Sie fuhren zu schnell. Daher kam es zum Unfall."😉
Politisch bewirken solche OWIs/Strafen KEINERLEI Verbesserung der Verkehrssicherheit (was den Zielen der Politik wiederum sehr entgegenkommt: Enteignung der Bürger)
Sich dagegen zu wehren sehe ich allerdings auch als hoffnungslos an.
Meine Güte azrazr, deine Wahnvorstellungen werden ja immer schlimmer.
@AMenge und Du bitte heul nicht, wenn Du dran bist. Du kannst nicht mehr behaupten, Du hättest es nicht gewusst :-)
Ja ist klar. Aber mach dir keine Gedanken um mich, ich neige nicht zum Rumheulen.
Zitat:
@AMenge schrieb am 22. Februar 2017 um 07:57:38 Uhr:
Ja ist klar. Aber mach dir keine Gedanken um mich, ich neige nicht zum Rumheulen.
Wenn Du gerne für Dinge zahlst, die objektiv nicht nachvollziehbar sind, bist Du ein Musterbürger :-)
Ich bin es nicht.
Zitat:
@azrazr schrieb am 22. Februar 2017 um 07:49:26 Uhr:
...Andererseits: wenn derjenige als Einziger ins Schleudern gekommen ist, und die gleiche Geschwindigkeit fuhr, wie alle Anderen, verbietet die Logik von nicht angepasster Geschwindigkeit zu reden. Dann muss die Ursache woanders liegen.
Der Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit ist also nichts als eine willkürliche Machtausübung mit aus der Luft gegriffenen Vorwürfen.
...
du betreibst echt Gehirn-Akkrobatik, gepaart mit Verschwörungstheorien. Was für ein Vogel bist du eigentlich?
Wenn derjenige als EINZIGER, bei gleicher Geschwindigkeit wie andere VT, ins Schleudern gekommen ist, dann ist der einzige Grund folgender: für SEIN Fahrzeug, mit SEINER Bereifung, war er zu schnell und damit NICHT ANGEPASST GEFAHREN - nix anderes. Das Leben hat manchmal erschreckend einfache Erklärungen parat.
Lerne: wenn zwei das Gleiche tun, dann ist es nicht dasselbe. Wenn vor mir ein tiefergelegter BWW mit 80 km/h unsere BAB-Auffahrt nimmt, dann heisst das nicht, dass ich mit meiner Serien-Datsche das gleiche machen kann - und laß es bleiben. Und schon bin ich unfallfrei unterwegs...
Zitat:
@azrazr schrieb am 22. Februar 2017 um 08:04:49 Uhr:
Wenn Du gerne für Dinge zahlst, die objektiv nicht nachvollziehbar sind, bist Du ein Musterbürger :-)
Was du "objektiv" nennst ist lediglich deine subjektive Sicht der Dinge.
Zitat:
Ich bin es nicht.
Nein, du fällst offenbar eher in die Kategorie Reichsbürger. Und mit solchen Menschen kann man leider nicht diskutieren, da sie ihre Logik konsequent auf falschen Voraussetzungen aufbauen. Du zeigst genau dieses Verhalten hier mustergültig.
Tu uns doch allen einen Gefallen und such dir ein Forum mit deinesgleichen, aber verschone uns hier mit deinen kruden Verschwörungstheorien.
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 22. Februar 2017 um 08:10:49 Uhr:
Zitat:
@azrazr schrieb am 22. Februar 2017 um 07:49:26 Uhr:
...Andererseits: wenn derjenige als Einziger ins Schleudern gekommen ist, und die gleiche Geschwindigkeit fuhr, wie alle Anderen, verbietet die Logik von nicht angepasster Geschwindigkeit zu reden. Dann muss die Ursache woanders liegen.
Der Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit ist also nichts als eine willkürliche Machtausübung mit aus der Luft gegriffenen Vorwürfen.
...du betreibst echt Gehirn-Akkrobatik, gepaart mit Verschwörungstheorien. Was für ein Vogel bist du eigentlich?
Wenn derjenige als EINZIGER, bei gleicher Geschwindigkeit wie andere VT, ins Schleudern gekommen ist, dann ist der einzige Grund folgender: für SEIN Fahrzeug, mit SEINER Bereifung, war er zu schnell und damit NICHT ANGEPASST GEFAHREN - nix anderes. Das Leben hat manchmal erschreckend einfache Erklärungen parat.
Lerne: wenn zwei das Gleiche tun, dann ist es nicht dasselbe. Wenn vor mir ein tiefergelegter BWW mit 80 km/h unsere BAB-Auffahrt nimmt, dann heisst das nicht, dass ich mit meiner Serien-Datsche das gleiche machen kann - und laß es bleiben. Und schon bin ich unfallfrei unterwegs...
Man kann sich natürlich auch jede Gehirnakrobatik sparen, und glauben. Nennt sich Religion.
Das Erschreckende an Deiner/Eurer Argumentation ist, dass alles, was Du schreibst korrekt ist, lediglich die Schlussforlgerung logisch unerlaubt ist.
Bei jedem Unfall waren ALLE Beteiligten zu schnell. Fakt. Daraus bei einem nicht weiter erklärten Unfall die Ursache " zu schell" abzuleiten, verbietet sich trotzdem. Die Geschwindigkeit ist EIN Faktor. Und der Rest?
Dein Argument beseitigt alle Verkehrsregeln und die Lebensgrundlage von Sachverständigen. "Zu schnell" reich für alle Situationen vollständig als Begründung für Strafe und Haftung - und erspart jegliches Nachdenken über Unfallursachen.
Es kann ja sein, dass die Bremse gerade einseitig gezogen hat, oder eine Spurrille da war. Aber der VT war lieber zu schnell. Das beseitigt die Haftung für schlechte Straßen, wahlweise kommt der VT nicht auf die Idee, die Bremse zu checken, weil bei Trockenheit der Schaden nicht merkbar ist. Nur als Beispiel. Auf jeden Fall bleibt der VT ein zuverlässiger Zahler in die Staatskasse, weil er auch in Zukunft nicht verhindern kann, dass solche Unfälle geschehen. Sein einziger Ausweg ist ALG II und Auto abschaffen. Dem steht zum Glück sein wahrscheinliches Streben nach etwas Besserem entgegen, und damit steht der weiteren Abzocke nichts entgegen.
Wer mit so einem diffusen Vorwurf ohne Chance auf Erkennung der Ursache für den vorfall einverstanden ist, ist ein Befürworter der Abzocke.
Was, wenn der Kerl in Zukunft nur noch mit 10 km/h auf der Autobahn fährt? Immerhin reduziert er damit eine weitere Abzocke erheblich. Ist das das Ziel von Verkehrs OWIs?
P.S.: Unfälle im Luftverkehr haben auch nur einen Grund: Flugzeuge fliegen mit unangepasster Geschwindigkeit - und in unangepasster Höhe....