Glatteisdreher auf BAB

Guten Morgen,

ein Bekannter von mir hat sich vor paar Wochen auf der BAB gedreht. TL 120. Er ist unter dem TL gefahren. Plötzlich Glatteis. Schicke Kreise gedreht und vorne und hinten mit seinem Kleinwagen eingeschlagen.
Karre ist Kernschrott. Leitplanke beschädigt. Kein Personenschaden (ein Glück).
Die gerufene Polizei hat Ihm gesagt er muss nur die Leitplanke zahlen.

Nach paar Wochen kommt jetzt: 2 Punkte, 2 Jahre Verlängerung Probezeit, 180 EUR, Aufbauseminar.

Also so richtig erschließt sich uns das nicht. Ist das denn verhältnismäßig. Der Junge ist froh mit dem Leben davon gekommen zu sein. Und zahlt ja auch die Schäden an der Planke. Nicht zuletzt kann er seine Karre nur noch zum Entsorger bringen.

Was meint Ihr? Ist das jetzt abgestellt auf unangepasste Geschwindigkeit wg. Witterung? Der hätte sich auch mit 80 gedreht. Er sagte er ist ca. 100 gefahren.
Gruß Andy

Beste Antwort im Thema

Ich bin selber schon in einer Ausfahrt fast abgeflogen – Außentemperatur fast 10 °C über Null (!), trockene Straße, also überhaupt keine Anzeichen, dass es glatt werden könnte. Dass genau in der Ausfahrt eine Radwegunterführung ist, die ein sehr kurzes vereistes Stück zur Folge hat, hat man weder gesehen noch konnte man es ahnen. Da haben sich nach mir (während ich mit der Polizei telefoniert hab, damit sie die Gefahrenstelle absichern oder einen Streuwagen schicken) minütlich die Autos gedreht. Und ich bin mir sicher, dass die alle ihre Führerscheine nich vom Netto haben.

"Mögliche Glätte" kann ja auch durch eine unvorhersehbare Ölspur entstehen. Deiner Theorie zufolge darf man dann grundsätzlich auf der Autobahn nur noch 60 fahren, wer weiß denn schon, wer wann vor einem Öl verloren hat …

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Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 20. Februar 2017 um 12:53:19 Uhr:


Man nimmt halt das, was im Eingangspost beschrieben wird. Und auch nur auf Grund dieser Informationen gibt es die Ratschläge.

Wäre schön, wenn es so wäre.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 20. Februar 2017 um 12:53:19 Uhr:



Zitat:

@AMenge schrieb am 20. Februar 2017 um 11:51:50 Uhr:


Das wäre hilfreich. Natürlich wissen einige hier auch so schon, dass die Strafe viel zu hart ist. Andere wissen schon, dass man den Delinquenten am besten dauerhaft aus dem Verkehr ziehen sollte.

Beiden Seiten ist gemein, dass sie exakt nichts wissen - zumindest nichts über die relevanten Fakten.

Man nimmt halt das, was im Eingangspost beschrieben wird. Und auch nur auf Grund dieser Informationen gibt es die Ratschläge. Wenn im Verlauf des Threads plötzlich rauskommt, dass der Fahrer besoffen war, ändert das nichts an der Situation bis zu diesem Post mit der neuen Information. Bereits langsamer als erlaubt unterwegs - plötzlich Glatteis - endet im Graben - Strafe 2 PUnkte und Probezeitverlängerung. - Antwort: Auf jedenfall einmal vom Anwalt prüfen lassen. Ende.

Ich habe es schon mal geschrieben, dein "langsamer als erlaubt" ist absolut irrelevant.
Und wenn man es genau nimmt war er schneller als erlaubt.
So eine Ansage endet in der Regel als Schuss ins eigene Knie.

Es gibt eine erlaubte Höchstgescwindigkeit welche an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, sind diese Bedingungen nicht gegeben ist die zHG auch nicht erlaubt.

Und bevor die Heckenschützen hier wieder aktiv werden, ja ich fahre auch gelegentlich unerlaubt schnell, obwohl ich die zHG nicht überschreite, aber ich stehe dazu und und hau mir nicht selbst die Taschen voll.

Zitat:

@Franzbastler schrieb am 20. Februar 2017 um 10:28:18 Uhr:


Auf Autobahnen ist die Empfohlene Geschwindigkeit bei Starkregen, Schneematsch, Schneefall, möglicher Glätte 60Km/h - steht in den Fragebögen bei Erwerb eines Führerscheins in ner Fahrschule. Hab Ihr den Führerschein beim Netto Gekauft ? Bei Glatteis/Blitzeis kann es Nötig sein die Geschwindigkeit unter die Empfohlene Geschwindigkeit zu Reduzieren.

Bin seit 35 Jahren Teilnehmer am Straßenverkehr und hatte auf Autobahnen bisher 4 Dreher. Davon einen Dreher mit 70Km/h wegen Reifenplatzer - ein vor mir Fahrender Lkw hatte Ladung Verloren die unter mein Auto geriet. Die Geschwindigkeit war wegen ner Baustelle auf 80ig Begrenzt.

2 Dreher bei Glatteis/Blitzeis bei Gefahrener Geschwindigkeit von 40Km/h auf BAB.

1 Dreher bei nem Blitzart - starker Schneefall und Schneeglätte, Gefahrene Geschwindigkeit 50Km/h

Bei allen Drehern konnte ich das Fahrzeug ohne Kontakt zu Leitplanken oder anderen Fahrzeugen abfangen. In einem Fall kam das Fahrzeug in Falscher Fahrtrichtung zum Stehen was Problematisch war. Das Wendemanöver wurde durch einen Schneepflug ermöglicht.

Ich bin zu Silvester mit einem Miet-Mondeo bei ca. -04° C auf der A1 von Köln nach Remscheid mit Tempo 190 km/h gefahren (dürfte Anfang der 2000-er gewesen sein). Es war sternenklares Winterwetter, die Straßenverhältnisse waren optimal, und es hatte auch keinen Schneefall gegeben. Damals war dort kein Tempolimit. Plötzlich sah ich Blaulicht am "Hoizont" schimmern. Konkret spiegelte sich Blaulicht an einem Brückenbogen. DESWEGEN ging ich vom Gas und fuhr langsam. Hinter der Kuppe war eine Eisplatte und eine Massenkarambolage. MUSS man so etwas ahnen?

Zitat:

@azrazr schrieb am 20. Februar 2017 um 13:14:17 Uhr:


… bei ca. -04° C … MUSS man so etwas ahnen?

Ja.

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Zitat:

@azrazr schrieb am 20. Februar 2017 um 13:14:17 Uhr:



Zitat:

@Franzbastler schrieb am 20. Februar 2017 um 10:28:18 Uhr:


Auf Autobahnen ist die Empfohlene Geschwindigkeit bei Starkregen, Schneematsch, Schneefall, möglicher Glätte 60Km/h - steht in den Fragebögen bei Erwerb eines Führerscheins in ner Fahrschule. Hab Ihr den Führerschein beim Netto Gekauft ? Bei Glatteis/Blitzeis kann es Nötig sein die Geschwindigkeit unter die Empfohlene Geschwindigkeit zu Reduzieren.

Bin seit 35 Jahren Teilnehmer am Straßenverkehr und hatte auf Autobahnen bisher 4 Dreher. Davon einen Dreher mit 70Km/h wegen Reifenplatzer - ein vor mir Fahrender Lkw hatte Ladung Verloren die unter mein Auto geriet. Die Geschwindigkeit war wegen ner Baustelle auf 80ig Begrenzt.

2 Dreher bei Glatteis/Blitzeis bei Gefahrener Geschwindigkeit von 40Km/h auf BAB.

1 Dreher bei nem Blitzart - starker Schneefall und Schneeglätte, Gefahrene Geschwindigkeit 50Km/h

Bei allen Drehern konnte ich das Fahrzeug ohne Kontakt zu Leitplanken oder anderen Fahrzeugen abfangen. In einem Fall kam das Fahrzeug in Falscher Fahrtrichtung zum Stehen was Problematisch war. Das Wendemanöver wurde durch einen Schneepflug ermöglicht.

Ich bin zu Silvester mit einem Miet-Mondeo bei ca. -04° C auf der A1 von Köln nach Remscheid mit Tempo 190 km/h gefahren (dürfte Anfang der 2000-er gewesen sein). Es war sternenklares Winterwetter, die Straßenverhältnisse waren optimal, und es hatte auch keinen Schneefall gegeben. Damals war dort kein Tempolimit. Plötzlich sah ich Blaulicht am "Hoizont" schimmern. Konkret spiegelte sich Blaulicht an einem Brückenbogen. DESWEGEN ging ich vom Gas und fuhr langsam. Hinter der Kuppe war eine Eisplatte und eine Massenkarambolage. MUSS man so etwas ahnen?

Nein natürlich nicht, kein intelligenter Mensch käme auf solch eine Idee, aber das nützt dir auch nichts mehr wenn du in die ewigen Jagtgründe eingehst.

Und über optimale Bedingungen bei -4 Grad und Dunkelheit und 190 kmh solltest du noch mal in dich gehen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 20. Februar 2017 um 13:15:53 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 20. Februar 2017 um 13:14:17 Uhr:


… bei ca. -04° C … MUSS man so etwas ahnen?

Ja.

Da der Gesetzgeber immer vom "Idealfahrer" ausgeht, ist die Antwort Tatsächlich Ja!

Das hier Theorie und Praxis durchaus kollidieren, leuchtet ein, hat aber für die Rechtliche Bewertung keine Bedeutung. Man hat immer so zu fahren, das man jederzeit die volle Kontrolle über das Fahrzeug hat. Kommt es dennoch zu einem Unfall, war das Fahrverhalten nicht angepasst.

Wie schon im zweiten Post angedeutet:
Ich würde mich in dieser Situation zumindest mal Anwaltlich Beraten lassen. Dies bedeutet ja nicht, irgendwelche Einsprüche zu erheben oder zu klagen. Eine fundierte Rechtsberatung steht jedem zu. Um mehr soll es erst mal nicht gehen. Für eine ErstBeratung muss man nicht mal Rechtsschutzversichert sein. Man muss bei Terminvergabe nur deutlich darauf hinweisen das man eine Unverbindliche Erstberatung wünscht. Die Kosten dafür müssen vorab genannt werden und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Man kann also vorab immer noch sagen: Ne ist mir zu teuer, schönen Tag noch.

Zitat:

@azrazr schrieb am 20. Februar 2017 um 13:14:17 Uhr:


Ich bin zu Silvester mit einem Miet-Mondeo bei ca. -04° C auf der A1 von Köln nach Remscheid mit Tempo 190 km/h gefahren
...
Konkret spiegelte sich Blaulicht an einem Brückenbogen. DESWEGEN ging ich vom Gas und fuhr langsam. Hinter der Kuppe war eine Eisplatte und eine Massenkarambolage. MUSS man so etwas ahnen?

Nein, nicht ahnen. Damit RECHNEN muss man.

Ich will nicht päpstlicher als der Papst sein. Bin in jungen Jahren mit meinem damaligen Wagen auf der BAB, in einer Kolonne mit 50 km/h fahrend, in eine Schneeweihe abgedtriftet - ohne Chance es zu verhindern.
War trotzdem selber schuld - Sommerreifen montiert gehabt. Wo andere durchkamen, kam ich eben nicht durch. Zum Glück ist nichts weiter passiert, ein Mann vom ADAC hatte mich da runter gezogen. War mir eine Lehre.

Zurück zu deinem Beispiel: eben weil man nicht weiß, wie die Straßenverhältnisse sind, fährt man bei Frost eben generell langsamer. Dazu muss man nicht mit 60 km/h fahren, aber 190 km/h sind da nach meiner Meinung einfach nur kalkuliertes Risiko. Geht 9 x gut, und einmal eben nicht.
Deshalb wärst du dann auch dran gewesen, wärst du da reingesemmelt.

Das Zauberwort heisst "ANGEPASSTE GESCHWINDIGKEIT", und die hat leider absolut nichts mit zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu tun. Im Schadensfalle sind die meisten leider immer erst hinterher schlauer.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 20. Februar 2017 um 12:53:19 Uhr:


Man nimmt halt das, was im Eingangspost beschrieben wird.

Nein. Hier wird das genommen, was im Eingangspost steht und fröhlich etwas dazu interpretiert.

Zitat:

Und auch nur auf Grund dieser Informationen gibt es die Ratschläge.

Auf Grund der Informationen im Eröffnungsbeitrag kann man nur einen Ratschlag geben: Bitte mehr Infos nachreichen. Alle sogenannten Ratschläge basieren doch nur auf selbstgetroffenen Annahmen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 20. Februar 2017 um 13:10:56 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 20. Februar 2017 um 12:53:19 Uhr:


Man nimmt halt das, was im Eingangspost beschrieben wird. Und auch nur auf Grund dieser Informationen gibt es die Ratschläge. Wenn im Verlauf des Threads plötzlich rauskommt, dass der Fahrer besoffen war, ändert das nichts an der Situation bis zu diesem Post mit der neuen Information. Bereits langsamer als erlaubt unterwegs - plötzlich Glatteis - endet im Graben - Strafe 2 PUnkte und Probezeitverlängerung. - Antwort: Auf jedenfall einmal vom Anwalt prüfen lassen. Ende.

Ich habe es schon mal geschrieben, dein "langsamer als erlaubt" ist absolut irrelevant.
Und wenn man es genau nimmt war er schneller als erlaubt.
So eine Ansage endet in der Regel als Schuss ins eigene Knie.

Es gibt eine erlaubte Höchstgescwindigkeit welche an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, sind diese Bedingungen nicht gegeben ist die zHG auch nicht erlaubt.

Und bevor die Heckenschützen hier wieder aktiv werden, ja ich fahre auch gelegentlich unerlaubt schnell, obwohl ich die zHG nicht überschreite, aber ich stehe dazu und und hau mir nicht selbst die Taschen voll.

Genau das soll er ja prüfen lassen, ist das denn so schwer? Du hast ihm geraten, dass es da nix zu prüfen gibt. Bei 2 Punkten sollte er aber auf jedenfall! noch einmal nachhaken.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 20. Februar 2017 um 13:26:34 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 20. Februar 2017 um 13:10:56 Uhr:


Ich habe es schon mal geschrieben, dein "langsamer als erlaubt" ist absolut irrelevant.
Und wenn man es genau nimmt war er schneller als erlaubt.
So eine Ansage endet in der Regel als Schuss ins eigene Knie.

Es gibt eine erlaubte Höchstgescwindigkeit welche an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, sind diese Bedingungen nicht gegeben ist die zHG auch nicht erlaubt.

Und bevor die Heckenschützen hier wieder aktiv werden, ja ich fahre auch gelegentlich unerlaubt schnell, obwohl ich die zHG nicht überschreite, aber ich stehe dazu und und hau mir nicht selbst die Taschen voll.

Genau das soll er ja prüfen lassen, ist das denn so schwer? Du hast ihm geraten, dass es da nix zu prüfen gibt. Bei 2 Punkten sollte er aber auf jedenfall! noch einmal nachhaken.

Wer die Zeit, Nerven und das Geld hat soll von mir aus prüfen was er will.
Ich habe lediglich davor gewarnt zu erwähnen: " Ich bin ja nicht mal die erlaubte Höchstgeschwindigkeit gefahren." Das käme einem Selbstmord gleich.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 20. Februar 2017 um 13:19:22 Uhr:


(...)
Und über optimale Bedingungen bei -4 Grad und Dunkelheit und 190 kmh solltest du noch mal in dich gehen.

Mache ich auch heute noch so. Am Samstag waren es -0,5°C und ich fuhr 210 km/h. So what? Die Dunkelheit ist meine bevorzugte Fahrzeit, weil da nichts los ist, die Straßen frei - gib's ihm. Kälte ist auch kein Grund, langsamer zu fahren. Die Autobahn ist, wenn ich so schnell fahre, bis zum Horizont frei.

An jener Stelle konkret enden die kleinen Berge, auf denen Solingen, Wuppertal und Remscheid liegen. "Jenseits" dieser Berge gibt es oft anderes Wetter, z.B. Regen. Wahrscheinlich kam dort eine kleine, unbedarfte Wolke vorbei, wurde von dem "Bergkamm" aufgehalten und schlug sich aus purer Langweile an dieser "Bergflanke" nieder - weil es kalt war, zu einer Eisdecke. Diese Eisplatte war EXTREM begrenzt. Wahlweise hat ein LKW Flüssigkeit verloren, und ist einfach weiter gefahren. Eine andere, logische Erklärung habe ich für jene Stelle nicht. Die LKW-Version verwerfe ich, da einfach zu viel Eis auf der Straße war, als dass ein LKW so viel Flüssigkeit hätte mitführen können. Und die Eisschicht war parallel zum Bergkamm begrenzt - eine verlorene Ladung wäre Richtung Tal geflossen (wie Flüssigkeit eben so fließt).

Die Massenkarambolage war auch nicht durch eine Kolonne entstanden. Nach und nach krachten dort Fahrzeuge in die Unfallstelle. Die Ersten erwischt es auf jeden Fall - egal ob mit 190 km/h oder mit 60 km/h - die Stelle hätte NIEMAND unfallfrei passiert, wenn er unvorbereitet dorthin eintrifft.

Zitat:

@azrazr schrieb am 20. Februar 2017 um 13:46:58 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 20. Februar 2017 um 13:19:22 Uhr:


(...)
Und über optimale Bedingungen bei -4 Grad und Dunkelheit und 190 kmh solltest du noch mal in dich gehen.

Mache ich auch heute noch so. Am Samstag waren es -0,5°C und ich fuhr 210 km/h. So what?

Ob du es machst oder nicht interessiert nicht.
Es ging darum ob es wirklich "optimale Bedingungen" sind.
Minusgrade sind nie ein Optimum und Dunkelheit auch nicht, von daher.....
Vllt. könnte man sich auf: " Den Umständen entsprechend optimal...." einigen.

Ich wäre da ehrlicher " Ja ich mache es, aber ich weiß das ich da ganz schön mutig bin."

Egal - worauf ich hinaus will: mit Glatteis MUSS man auf der Autobahn aus doppelter Hinsicht nicht rechnen:

1. dort wird schon gestreut, während die Sonne noch drauf brennt, weil Glätte für später angesagt wird
2. die Autobahn ist pauschal nicht so kurvig, dass man bei normalen Geschwindigkeiten (bis 130 km/h) extreme Seitenführungskräfte benötigt, um nicht in die Drehung zu kommen

Hier lief es schlecht - zum Glück ist nichts passiert. Eine Strafe wegen unangepasster Geschwindigkeit sehe ich nur dann als gerechtfertigt an, wenn es EINE gute Begründung gibt, die dazu hätte führen müssen, dass der Unfallfahrer tatsächlich maximal ~60 km/h fährt. Aus dem Bericht erschließt sich mir kein Hinweis, dass es dem tatsächlich so gewesen sein könnte.

Also letztendlich wäre ich ja auch neugierig woraus sich die Sanktionen nun zusammen setzen.
Theoretisch muss da noch mehr vorgefallen sein.

Habe mich jetzt belesen, vorher war es mein Bauchgefühl welches die Strafen rechtfertigen.

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 20. Februar 2017 um 13:23:36 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 20. Februar 2017 um 13:14:17 Uhr:


Ich bin zu Silvester mit einem Miet-Mondeo bei ca. -04° C auf der A1 von Köln nach Remscheid mit Tempo 190 km/h gefahren
...
Konkret spiegelte sich Blaulicht an einem Brückenbogen. DESWEGEN ging ich vom Gas und fuhr langsam. Hinter der Kuppe war eine Eisplatte und eine Massenkarambolage. MUSS man so etwas ahnen?

Nein, nicht ahnen. Damit RECHNEN muss man.

Ich will nicht päpstlicher als der Papst sein. Bin in jungen Jahren mit meinem damaligen Wagen auf der BAB, in einer Kolonne mit 50 km/h fahrend, in eine Schneeweihe abgedtriftet - ohne Chance es zu verhindern.
War trotzdem selber schuld - Sommerreifen montiert gehabt. Wo andere durchkamen, kam ich eben nicht durch. Zum Glück ist nichts weiter passiert, ein Mann vom ADAC hatte mich da runter gezogen. War mir eine Lehre.

Zurück zu deinem Beispiel: eben weil man nicht weiß, wie die Straßenverhältnisse sind, fährt man bei Frost eben generell langsamer. Dazu muss man nicht mit 60 km/h fahren, aber 190 km/h sind da nach meiner Meinung einfach nur kalkuliertes Risiko. Geht 9 x gut, und einmal eben nicht.
Deshalb wärst du dann auch dran gewesen, wärst du da reingesemmelt.

Das Zauberwort heisst "ANGEPASSTE GESCHWINDIGKEIT", und die hat leider absolut nichts mit zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu tun. Im Schadensfalle sind die meisten leider immer erst hinterher schlauer.

Ich wäre nicht mit den ganzen 190 km/h rein gefahren, weil ich nicht "blind" über die Kuppe donnere. Aber 130 km/h wären das durchaus gewesen. Die Eisplatte wäre nicht auf den ersten Blick erkennbar gewesen. Sie war nur erkennbar, weil sie durch die Unfallfahrzeuge beschädigt war.

Durch das Blaulicht habe ich quasi auf Schrittgeschwindigkeit abgebremst, Warnblinker eingeschaltet und dann geschaut, was ich dort vorfinde.

Aus meiner persönlichen Erfahrung schließe ich, dass man Eisplatten auf der Autobahn nicht erkennt. 100 km/h, wie der Kumpel vom TE fuhr, sehe ich auf der Autobahn auch nicht als unangepasste Geschwindigkeit an, wenn zu dem Zeitpunkt, da man die 100 km/h fährt, die Straßenverhältnisse geeignet für 100 km/h sind.

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