Glatteisdreher auf BAB
Guten Morgen,
ein Bekannter von mir hat sich vor paar Wochen auf der BAB gedreht. TL 120. Er ist unter dem TL gefahren. Plötzlich Glatteis. Schicke Kreise gedreht und vorne und hinten mit seinem Kleinwagen eingeschlagen.
Karre ist Kernschrott. Leitplanke beschädigt. Kein Personenschaden (ein Glück).
Die gerufene Polizei hat Ihm gesagt er muss nur die Leitplanke zahlen.
Nach paar Wochen kommt jetzt: 2 Punkte, 2 Jahre Verlängerung Probezeit, 180 EUR, Aufbauseminar.
Also so richtig erschließt sich uns das nicht. Ist das denn verhältnismäßig. Der Junge ist froh mit dem Leben davon gekommen zu sein. Und zahlt ja auch die Schäden an der Planke. Nicht zuletzt kann er seine Karre nur noch zum Entsorger bringen.
Was meint Ihr? Ist das jetzt abgestellt auf unangepasste Geschwindigkeit wg. Witterung? Der hätte sich auch mit 80 gedreht. Er sagte er ist ca. 100 gefahren.
Gruß Andy
Beste Antwort im Thema
Ich bin selber schon in einer Ausfahrt fast abgeflogen – Außentemperatur fast 10 °C über Null (!), trockene Straße, also überhaupt keine Anzeichen, dass es glatt werden könnte. Dass genau in der Ausfahrt eine Radwegunterführung ist, die ein sehr kurzes vereistes Stück zur Folge hat, hat man weder gesehen noch konnte man es ahnen. Da haben sich nach mir (während ich mit der Polizei telefoniert hab, damit sie die Gefahrenstelle absichern oder einen Streuwagen schicken) minütlich die Autos gedreht. Und ich bin mir sicher, dass die alle ihre Führerscheine nich vom Netto haben.
"Mögliche Glätte" kann ja auch durch eine unvorhersehbare Ölspur entstehen. Deiner Theorie zufolge darf man dann grundsätzlich auf der Autobahn nur noch 60 fahren, wer weiß denn schon, wer wann vor einem Öl verloren hat …
82 Antworten
Vielleicht gab es ja gar keine Zweifel? Selbst bei schönstem Wetter kann man auf ne Ölspur geraten. Außerdem heult der TE hier nicht rum. Er fragt, ob die Strafe gerechtfertigt ist. Die einzig richtige Antwort kann hier nur lauten: Die zwei Punkte und das Fahrverbot vom Anwalt prüfen und ggf. anfechten lassen.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 20. Februar 2017 um 10:50:21 Uhr:
Vielleicht gab es ja gar keine Zweifel? Selbst bei schönstem Wetter kann man auf ne Ölspur geraten. Außerdem heult der TE hier nicht rum. Er fragt, ob die Strafe gerechtfertigt ist. Die einzig richtige Antwort kann hier nur lauten: Die zwei Punkte und das Fahrverbot vom Anwalt prüfen und ggf. anfechten lassen.
Deine Meinung lasse ich dir, ohne dich anzugreifen.
.....und was für ein Fahrverbot ?
Fahrverbot gabs nicht. Nur Aufbauseminar und wieder 2 Jahre Probezeit.
Die hatte mein Bekannter fast durch ohne jegliche Beanstandung.
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Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 20. Februar 2017 um 10:20:36 Uhr:
Die Sanktionen hier auszusetzen wäre aber ein richtig schlechtes Zeichen.
Schrieb ich auch nicht. Eine Verwarnung hätte es IMO auch getan.
In dem Fall ist ein Anwalt sehr angebracht und ich könnte mir vorstellen, dass am Ende die Strafe abgemildert wird.
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 20. Februar 2017 um 10:42:43 Uhr:
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 20. Februar 2017 um 10:28:17 Uhr:
Man kann die Geschwindigkeit nicht immer anpassen. Wenn ich so einen Bullshit schon lese, von wegen auf dem Strandstreifen anhalten. Nee is klar. Weil das Auge auch DER 100% ige Asphaltsensor ist, der dir genau sagt, wie glatt es 30m vor dem Auto ist.Sagen wir mal so:
Bei Schlagartig auftretendem Glatt- oder Blitzeis bleibt oft keine Zeit das Tempo an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Anpassen kann man es aber schon es sei denn die Bremse ist ohne Funktion und das Gaspedal klemmt fest.
Und bezüglich anhalten:
Ich bin vor ein paar Jahren abends in ein massives Gewitter geraten. Extremer Starkregen mit Hagel und die Fahrbahn konnte man mit dem Boot befahren. Da selbst bei 40km/h schlicht nichts mehr zu erkennen war, habe ich auf dem Standstreifen angehalten und mit eingeschalteter Warnblinkanlage ein paar Minuten gewartet, bis der Regen nachgelassen hatte. Weiterfahren wäre unverantwortlich gewesen. Hier hieß es das Risiko abzuwägen: Anhalten und evtl. rauscht einem ein anderes Fahrzeug in die Karre oder noch langsamer weiterfahren und jemand rauscht einem hinten drauf bzw. man dreht sich wegen Aquaplaning. Mir schien anhalten und Warnblinker einschalten als Besser.Auch wenn du Anhalten für Bullshit hältst, der Gesetzgeber erwartet so etwas ggf. vom "Idealfahrer". Auch ein Richter wird ggf. genau diese Frage stellen: Warum haben Sie im Zweifel nicht angehalten?
EDIT:
Waren auf dem Fahrzeug Winterreifen montiert? Auch wenn diese in dieser Situation höchst wahrscheinlich nichts gebracht hätten, kann dies dann Ebenfalls als Mitursache gewertet werden.
Bremsen bei möglichem Glatteis ist zu Unterlassen. Gas wegnehmen und sachte Runterschalten bzw. Fahrzeug ohne Eingelegten Gang Rollen lassen bis eine Nidrigere Geschwindigkeit vorhanden ist, dann Vorsichtig Gang Einlegen. Häufig kann man Glatteis oder Problematische Straßenverhältnisse Feststellen wenn man auf der Standspur stehende andere Fahrzeuge beachtet. Auch auf der linken Fahrspur stehen manchesmal Fahrzeuge wobei Sie dort Schräg stehen. Querstehende Fahrzeuge auf der Gegenfahrbahn sind auch ein Hinweis das da was Faul ist. Biegen sich Äste von Bäumen Seltsam nach Unten hat man einen Hinweis auf Blitzeis Gefahr. Als Autofahrer sollte man die Umgebung immer Aufmerksam Beobachten besonders bei Winterlichen Straßenverhältnissen. Der Gesetzgeber bezeichnet dies als Vorausschauende Fahrweise. Das Brücken zu vorzeitigem Vereisen neigen ist Bekannt.
In einem Fall hab ich Glatteis Festgestellt an nem BMW Heckantrieb der Quer dahin drifftete auf Gerader Straße. Hab mein Fahrzeug mit 2 Reifen im Bankkett und Runterschalten Verlangsamt. Ein anderer Rutschte neben mir vorbei wodurch dann 3 Autos nebeneinander auf ner 2 Spurigen Straße an nem Stauende zum stehen kamen ohne Blechverbiegen. Paar Fahrzeuge Hinter uns sah man im Rückspiegel Blechteile durch die Luft Fliegen.
Zitat:
@LeiderHeiser schrieb am 20. Februar 2017 um 11:08:24 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 20. Februar 2017 um 10:20:36 Uhr:
Die Sanktionen hier auszusetzen wäre aber ein richtig schlechtes Zeichen.Schrieb ich auch nicht. Eine Verwarnung hätte es IMO auch getan.
In dem Fall ist ein Anwalt sehr angebracht und ich könnte mir vorstellen, dass am Ende die Strafe abgemildert wird.
Ich finde die Strafe nicht sonderlich hoch, da gibt es für weniger verhältnismäßig mehr, zB. Handy nur in die Hand genommen, 1 Punkt.
Ich kann mich an eine Fahrt erinnern, Nebel und unter Null Grad, mir waren die Türen zugefroren und die Eiszapfen hingen waagerecht am Spiegel. Was wurde ich bedrängt als ich versucht habe angepasst zu fahren.
Das Wetter hat schlichtweg kaum einen interessiert, deshalb finde ich die "Strafe" hier angemessen, noch weniger würde keinen Reiz ergeben angepasst zu fahren.
Zitat:
@Franzbastler schrieb am 20. Februar 2017 um 11:11:58 Uhr:
Bremsen bei möglichem Glatteis ist zu Unterlassen. Gas wegnehmen und sachte Runterschalten ...
Unsinn, bremsen tun alle vier Räder, Motorbremse wirkt meist nur auf 2.
Wenn ABS vorhanden dann voll durchtreten das Bremspedal.
Gruß Metalhead
Ohne zu wissen, welcher Tatbestand hier sanktioniert wurde, ist jegliche Diskussion sinnlos.
Zitat:
@AMenge schrieb am 20. Februar 2017 um 11:33:01 Uhr:
Ohne zu wissen, welcher Tatbestand hier sanktioniert wurde, ist jegliche Diskussion sinnlos.
Ich kümmere mich um Aufklärung. Information folgt morgen.
Das wäre hilfreich. Natürlich wissen einige hier auch so schon, dass die Strafe viel zu hart ist. Andere wissen schon, dass man den Delinquenten am besten dauerhaft aus dem Verkehr ziehen sollte.
Beiden Seiten ist gemein, dass sie exakt nichts wissen - zumindest nichts über die relevanten Fakten.
Ich bin auch mal bei Blitzeis ins rotieren gekommen. Außentemperatur -15 und plötzlich Starkregen. EIn LKW wollte von der rechten Spur gerade nach links wechseln und ich musste bremsen. Das wars. Auto Schrott und die Polizei hat den Unfall aufgenommen. Allerdings kam da nie mehr was nach. War der berühmte 08.12.1978. Was ich damit sagen wollte, keiner ist vor sowas sicher und wenn einer nicht sinnlos gerast ist, ist hier eine Strafe fehl am Platz. Schaden, wenns sein muss, ok aber das sollte es gewesen sein.
Ich denke, wie so oft haben wir zu wenige Informationen um auch nur eine fundierte Laienmeinung formulieren zu können.
Klar - es gibt Situationen in denen man von der Glätte überrascht wird und die Bestrafung (zu dem Schaden den man hat) hart und unnötig erscheint. Andererseits erlebe ich es auch bei jedem Tag mit Glätte wie (oft jugendliche) Raser meinen, sie könnten auch dann mit erlaubter Geschwindigkeit X durchknallen, wenn die meisten verantwortungsbewussten VT nur noch sehr langsam und vorsichtig fahren.
Wir wissen nicht ob und wie der Freund des TE vor der Glätte gewarnt war und wie andere VT zu gleichen Zeit an dieser Stelle gefahren sind. Daher ist es nicht möglich zu ermessen, ob die Strafe richtig, zu hoch oder unnötig ist.
Der Betroffene sollte in sich gehen und sich fragen ob er vielleicht kurz vorher einen Streuwagen überholt hat oder Slalom um all die langsamfahrenden Schleicher auf der Strecke fahren musste und dann entscheiden ob er Rechtsmittel einlegt.
Zitat:
@AMenge schrieb am 20. Februar 2017 um 11:51:50 Uhr:
Das wäre hilfreich. Natürlich wissen einige hier auch so schon, dass die Strafe viel zu hart ist. Andere wissen schon, dass man den Delinquenten am besten dauerhaft aus dem Verkehr ziehen sollte.Beiden Seiten ist gemein, dass sie exakt nichts wissen - zumindest nichts über die relevanten Fakten.
Man nimmt halt das, was im Eingangspost beschrieben wird. Und auch nur auf Grund dieser Informationen gibt es die Ratschläge. Wenn im Verlauf des Threads plötzlich rauskommt, dass der Fahrer besoffen war, ändert das nichts an der Situation bis zu diesem Post mit der neuen Information. Bereits langsamer als erlaubt unterwegs - plötzlich Glatteis - endet im Graben - Strafe 2 PUnkte und Probezeitverlängerung. - Antwort: Auf jedenfall einmal vom Anwalt prüfen lassen. Ende.