Glatteis-Parkschaden, Fahrerflucht

Hallo,

ich bin gestern nach Hause gefahren und bin wegen Glatteis in eiener Sackgasse stecken geblieben. Über die Sackgasse führt der Weg zur abgeshlossenen Parkfläche. Die Parklätze dort sind gemietet, und der Zutritt nur für Mieter der Parklätze möglich.
Aufgrund vom Glatteis konnte ich weder vor noch zurück, bin mitten auf der Straße stecken geblieben. Das Auto rutschte dabei langsam seitlich bis zum Straßenzaun. So habe ich das Auto stehen lassen.
Über nacht ist wohl jemand ins Schleudern gekommen und hat mein Fahrzeug erwischt. Die vordere und hintere Tür auf der Fahrerseite sind beschädigt. Der Unfallverursacher ist abgehauen, keiner hat den Unfall gemerkt.
Ich habe nur Teilkasko, somit muss ich wohl den schaden selbst bezahlen.

Folgende Fragen stellen sich für mich:
1. Ist der Vermietter nicht zuständig den Zugang zur Parkfläche zu ermöglichen.
2. Hätte die Gemeinde die Sackgasse auch streuen sollen, schließlich bin ich aus einer Nebenstraße die normal befahrbar war in die Sackgasse gefahren die völlig vereist war.

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen, danke 🙂

Beste Antwort im Thema

Dann schreibst du dir das Kennzeichen auf, die Polizei ermittelt den Halter, fährt dorthin und schaut nach, welche Beschädigungen am Fahrzeug vorhanden sind. Sind eventuelle Übereinstimmungen vorhanden, wird weiterermittelt. Ich hatte selbst schon 2x solchen Besuch, weil meine Autofarbe nicht gerade sonderlich verbreitet ist.

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Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Januar 2016 um 13:54:49 Uhr:


(nur ein Paradebeispiel)

Dir ist der versteckte bzw. offenkundige Spott nicht aufgefallen ? Soll heissen, diese ,,Ratschläge,, sind ganz sicher nicht ernst gemeint.

Schlechten Tag gehabt ?

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 24. Januar 2016 um 15:28:41 Uhr:


[...] Dir ist der versteckte bzw. offenkundige Spott nicht aufgefallen ? Soll heissen, diese ,,Ratschläge,, sind ganz sicher nicht ernst gemeint.
Schlechten Tag gehabt ?

Keineswegs! O.k., ich hätte den 😉 setzen sollen, denn Du hast meine Ironie leider auch nicht verstanden. 😉😉😉

Lackspuren sind nicht vorhanden. Anscheinend ist er langsam gegen mein Fahrzeug gefahren. In dem Zustand hätte er einfach nicht weiter Fahren sollen, stattdessen wollte er sich aus dem Staub machen und hat die komplette hintere und ein Teil der vorderen Tür eingedelt.
Werde demnächst ein Bild einfügen.
Ich kann natürlich Vermutungen aufstellen wer das gewesen sein könnte, aber sowas bringt nichts. Schaden reparieren und den Vorfall vergessen. Für die Zukunft vielleicht eine Dashcam verbauen...

Eine Dashcam, die auch bei ausgeschaltetem Motor alles rundum 24 Stunden aufzeichnet?

Da ist die Wahrscheinlichkeit, dass dir das hilft, einen Unfallflüchtigen zu überführen, geringer als das Risiko, dass dir jemand die Dashcam aus dem Auto klaut...

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Zitat:

@CV626 schrieb am 24. Januar 2016 um 23:50:34 Uhr:


Eine Dashcam, die auch bei ausgeschaltetem Motor alles rundum 24 Stunden aufzeichnet?

Da ist die Wahrscheinlichkeit, dass dir das hilft, einen Unfallflüchtigen zu überführen, geringer als das Risiko, dass dir jemand die Dashcam aus dem Auto klaut...

Muss ja gar nicht 24h aufzeichnen, sondern nur wenn der Sensor Bewegung meldet.

Bitte jetzt keine dashcam-Dikussion 😉

*falschpost*

Hier die Bilder vom Schaden.

20160207-121837
20160207-121827

Merkwürdiger Schaden, sieht aus, als wenn jemand mehrmals gegengetreten hat...

Zitat:

@AS60 schrieb am 23. Januar 2016 um 14:21:03 Uhr:


Das Eigenartige an der ganzen Fragestellung ist doch, dass der TE jemanden für einen Schaden haftbar machen will, der seiner Annahme nach durch einen Dritten verursacht wurde, der vielleicht auf Grund von Glatteis gegen sein Auto gerutscht ist.
Ich hätte die Frage verstanden, wenn er selbst gerutscht wäre und sich so sein Fahrzeug beschädigt hätte.
Aber hier geht es wohl darum, dass er nicht auf seinen Parkplatz kam und jetzt dem Betreiber/Vermieter dieses Parkplatzes die Schuld dafür geben will, dass irgendjemand gegen sein Auto gefahren ist.
Und dieser Gedanke ist gelinde gesagt völliger Blödsinn.

Wenn sich jemand im vollen Bewusstsein, was er da tut, in solch eine Situation begibt und der Vermieter gar keine Möglichkeit hatte dies zu verhindern dann handelt derjenige auf eigenes Risiko.

Der Vermieter hat ihn ja auch nicht gezwungen bei Glatteis zu fahren, konnte die Gefahr also nicht abwehren oder beeinflussen.

Lediglich die Räum- oder Streupflicht steht im Raum. Wenn dies aber nicht absehbar war brauchte er auch nicht streuen. Es muss nicht dauernd und immer gestreut sein, sondern nur bei entspr. Wetterlage.

Blitzeis z.B. gehört nicht dazu.

Jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt trägt ein Eigenrisiko!

@bundesprofi Seltsam sieht das aus für einen Unfall. Die kleineren Dellen sehen aus als hätte sich jemand abreagiert. Mehrfach mit rundem Gegenstand drauf. Flasche vielleicht.

Also ich kann mir sehr schwer vorstellen das da ein Auto reingerutscht sein soll.
Mehrere Dellen und weiter rechts eine große, und dann die Höhe???
Welches Auto soll das gewesen sein?
Ein Pingpongauto? 😁
Sehr schwer vorzustellen.

Warum geht man hier von einem Auto aus?

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 7. Februar 2016 um 13:15:20 Uhr:


Merkwürdiger Schaden, sieht aus, als wenn jemand mehrmals gegengetreten hat...

Das finde ich aber auch oder jemand ist gestolpert und gegengerutscht. Ein Auto? Nein glaub ich nicht.

Dennoch spielt es keine Rolle ob KfZ oder ob jemand dagegenfällt oder dagegentritt, sie sind zum Schadensersatz verpflichtet.

Tja, den oder die Täter finden wird sehr schwierig werden.
Wenn es kein Auto war behaupte ich mal unmöglich.
Höchstens wenn jemand damit prahlt er hätte ein Auto demoliert.

Wenn ich es mir richtig anschaue sieht das eher aus als wenn die zwei Schäden nicht zusammen gehören.
Mal sehen was der TE dazu sagt. 😁

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