Glasschaden bei gerade gekauftem Gebrauchtwagen: Versicherungs- oder Garantiefall?
Hallo,
vorhin habe ich unseren neuen gebrauchten Skoda Roomster beim Skoda-Vertragshändler abgeholt. Ich hatte ihn vor ca. 2 Wochen probegefahren, dann den Kaufvertrag gemacht, der Händler hat noch eine neue HU durchführen lassen, und heute kam ich dann mit den Nummernschildern, um den Wagen abzuholen.
Als ich vom Hof des Autohauses fuhr, fiel mir ein kleiner Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe im zentralen Sichtfeld auf, der mir bei der Probefahrt nicht aufgefallen war. Ein kleiner Punkt mit einem ca. 1 cm langen Riss.
Bin dann sofort zurück ins Autohaus, und dort meinte der Verkäufter dann, das sei natürlich blöd, aber ich solle jetzt eine Weile so rumfahren und es dann meiner Versicherung melden. Die 150,- Euro Selbstbehalt bei der Teilkasko müsse ich dann halt zahlen.
Ich war ziemlich überrascht über diese Aussage, denn schließlich war der Schaden nie erwähnt worden und wurde ja auch vom TÜV nicht bemängelt. Ich gehe also davon aus, dass er nach dem TÜV aufgetreten ist, möglicherweise auf dem Hof des Autohauses.
Der Verkäufer meinte aber, ich hätte den Kaufvertrag ja bereits abgeschlossen, und daher müsse ich mich um den Schaden kümmern.
Ich hingegen bin der Meinung, dass ich den Wagen in einem anderen Zustand bekommen habe, als ich ihn gekauft habe und der Händler deshalb für den Schaden aufkommen muss. Habe ja außerdem eine einjährige Gebrauchtwagengarantie, keine Ahnung, ob das in diesem Fall ein Rolle spielt.
Wie seht Ihr das? Habe meine Versicherung noch gar nicht abgeschlossen, erst die Vorversicherungsbestätigung erhalten. Irgendwie finde ich es auch seltsam, eine Versicherung abzuschließen und dann nach ein paar Wochen einen Schaden einzureichen, der schon vorher bestanden hat. Und dann auch noch 150,- Euro Selbstbehalt zahlen soll.
Ist doch eigentlich eine Frechheit, oder nicht?
Beste Antwort im Thema
Himmel, Tartar, so schwer ist es doch nicht.
Bei der Zulassung legt der TE eine eVB vor. Damit kommt ab dem Tag der Zulassung ein vorläufiger Versicherungsvertrag zustande. Der beinhaltet immer die KFZ Haftpflichtversicherung, nicht aber eine Teilkasko. Die ist in aller Regel nur auf Wunsch dabei.
Der Schaden ist irgendwann zwischen Probefahrt und Abholung, aber noch im Zeitraum der eVB Deckung entstanden.
Zwischenergebnis 1:
War auf der eVB keine TK vermerkt, bestand zum Schadenzeitpunkt keine TK Deckung für den VN. In diesem Fall würde die Versicherung nur zahlen, wenn der TE wartet, bis der endgültige Vertrag zustandegekommen ist und er dann einen Schadentag angibt, der im versicherten Zeitraum liegt. Das wäre eine falsche Angabe, um den Versicherer zu täuschen. Genau das schlägt der Verkäufer aber vor.
Zwischenergebnis 2:
Nicht der Versicherer muss glauben, dass es schon irgendwann, irgendwie zum Schaden kam. Der VN muss die Umstände beweisen.
Irgendwelche Schneeball-Geschichten sind völlig uninteressant. Entweder war der Schadentag im versicherten Zeitraum oder nicht. Und entweder kann das bewiesen werden oder nicht.
Jede "Geschichte", die drumrum erzählt wird, führt wieder zu 1.)
Zwischenergebnis 3:
Der Versicherer schuldet die erforderlichen Reparaturkosten. Wenn die Werkstatt 150,- EUR SB nachlässt, darf sie das gerne tun, muss es aber auf der Rechnung ausweisen. Von dem reduzierten Betrag darf der Versicherer dann die 150 Euro SB des VN abziehen.
Alles, was unter der Hand hin und her geschoben wird, ist wiederum eine Täuschung zum Nachteil des Versicherers.
Fazit:
Alles was der Händler hier vorschlägt, stinkt gewaltig, jedenfalls wenn man den tatsächlichen Ablauf den der TE schildert, daneben legt. Ich würde mich darauf nicht einlassen, denn den Schwarzen Peter hat der VN, der die falschen Angaben macht, nicht der schlaue Verkäufer...
Dass es im "echten Leben" trotzdem gemacht wird, wissen auch die Versicherer. Ende vom Lied: Die erschlichene Gelder müssen anderswo eingespart werden. Das führt eben dazu, dass diesem Forum das Gejammer nie ausgehen wird... "Meine Versicherung will die Glasschäden nur noch in der Partnerwerkstatt zahlen buhuhuuuuu..."
82 Antworten
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 23. Januar 2016 um 19:42:17 Uhr:
Wo ist Betrug im Sinne des Strafrechts?Zitat:
@AS60 schrieb am 23. Januar 2016 um 19:34:53 Uhr:
Da hat dein betrügerischer Freund😮 ja alles richtig gemacht, wenn er dann ständig die Versicherung betrügt. Und das hat er mit der Aktion. 😕🙄
Es werden keine falschen Tatsachen vorgespielt (Scheibe ist tatsächlich defekt ) noch werden wahre Tatsachen entstellt / unterdrückt ( Wo wird gefragt, wann ist de Scheibe kaputt gegangen?).O.
Richtig lesen hilft manchmal? Der Schaden war schon am Fahrzeug, als die Versicherung noch gar nicht mit im Boot war.
Demnächst kauf ich mir einen Wagen mit Unfallschaden und rechne den ein paar Wochen über meine Vollkasko ab.😕
Edit:
Und natürlich fragt die Versicherung nach dem Zeitpunkt des Schadeneintritts. Spätestens da muss dann gelogen werden um die Sache reguliert zu bekommen.
Zitat:
@AS60 schrieb am 23. Januar 2016 um 19:48:37 Uhr:
Richtig lesen hilft manchmal? Der Schaden war schon am Fahrzeug, als die Versicherung noch gar nicht mit im Boot war.
Demnächst kauf ich mir einen Wagen mit Unfallschaden und rechne den ein paar Wochen über meine Vollkasko ab.😕
Der entscheidende Unterschied ist, dass beim Unfallschaden die Versicherung explizit nach Ort und Zeit und Umstände des Unfalles fragt.
Bei Glasschäden fragt sie, soweit ich das erlebt habe , nicht nach Ort, Zeit oder Umstände, sondern nur nachdem Umfang des Schadens.
O.
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 23. Januar 2016 um 19:53:59 Uhr:
Der entscheidende Unterschied ist, dass beim Unfallschaden die Versicherung explizit nach Ort und Zeit und Umstände des Unfalles fragt.Zitat:
@AS60 schrieb am 23. Januar 2016 um 19:48:37 Uhr:
Richtig lesen hilft manchmal? Der Schaden war schon am Fahrzeug, als die Versicherung noch gar nicht mit im Boot war.
Demnächst kauf ich mir einen Wagen mit Unfallschaden und rechne den ein paar Wochen über meine Vollkasko ab.😕
Bei Glasschäden fragt sie, soweit ich das erlebt habe , nicht nach Ort, Zeit oder Umstände, sondern nur nachdem Umfang des Schadens.O.
Doch. macht sie. Alles andere wäre ja auch Schwachsinn. Vielleicht kann dir das ja ein hier mitschreibender Versicherungsfachmann bestätigen, wenn du mir nicht glaubst.
Dass deine Überlegungen nicht hinkommen, sollte man aber schon bei logischem Nachdenken bemerken. Schäden abrechnen, die schon da waren, als die Versicherung von diesem Vertrag noch gar nichts wußte.😕
Oder frag einfach mal bei deiner Versicherung nach😁
Wer sagt denn das die Versicherung noch nicht bestand?
DEr Te schrieb er besorgte die Zulassung und ab diesen Tag 0.01 Uhr ist das Auto versichert gewesen. War das evtl. sogar mehrere Tage vor der Abholung?
Wo wird da wenn man diesen Weg wählt die Versicherung betrogen?? Ich sehe das nicht.
Man kann doch nicht sagen, hej Versicherung ich möchte 0,43 EUR sparen, den Versicherungsschutz bitte erst ab 13.46 Uhr wenn ich vom Hof fahre.😁
Andernfalls implitziert deine vermutung, dass der TE ohne Versicherungsschutz in den öffentlichen Straßenverkehr gestartet ist.😰
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Zitat:
@AS60 schrieb am 23. Januar 2016 um 20:22:04 Uhr:
Doch. macht sie. Alles andere wäre ja auch Schwachsinn. Vielleicht kann dir das ja ein hier mitschreibender Versicherungsfachmann bestätigen, wenn du mir nicht glaubst.Zitat:
@go-4-golf schrieb am 23. Januar 2016 um 19:53:59 Uhr:
Der entscheidende Unterschied ist, dass beim Unfallschaden die Versicherung explizit nach Ort und Zeit und Umstände des Unfalles fragt.
Bei Glasschäden fragt sie, soweit ich das erlebt habe , nicht nach Ort, Zeit oder Umstände, sondern nur nachdem Umfang des Schadens.O.
Dass deine Überlegungen nicht hinkommen, sollte man aber schon bei logischem Nachdenken bemerken. Schäden abrechnen, die schon da waren, als die Versicherung von diesem Vertrag noch gar nichts wußte.😕
Oder frag einfach mal bei deiner Versicherung nach😁
Selbstverständlich wird nach dem Zeitpunkt des Schadens gefragt.
Da es in der Praxis aber meistens egal ist, wann der Schaden war, wird nicht immer genau nachgefragt.
In diesem Falle wird das die Versicherung aber sehr wohl machen!
Der TE kann ja angeben, wann er den Schaden genau entdeckt hat.
Ort und Zeitpunkt.
Wird lustig, wie die Versicherung dann darauf reagieren wird!
Wenn der TE so clever ist und sagt das es ihm aufgefallen/womöglich passiert ist als er bereits gefahren ist, ja dann ist es unantastbar ein Versicherungsschaden und meilenweit von Betrug entfernt...
Klingt komisch, aber na ja, einen Schadenzeitpunkt sucht man sich halt nicht aus😛
Vielleicht war es auch ein Microsteinschlag und beim erst besten Schlagloch war der Riss da, wer weiß das schon??
Gibt es eigentlich ein Foto vom grausammen Corpus Delicti?😁😁😁
Zitat:
@tartra schrieb am 23. Januar 2016 um 20:36:26 Uhr:
Wer sagt denn das die Versicherung noch nicht bestand?
mal mit lesen versuchen ?
Der TE schrieb: " Habe meine Versicherung noch gar nicht abgeschlossen, erst die Vorversicherungsbestätigung erhalten"
Somit bestand kein Versicherungsschutz in TK/VK und eine Abrechnung des Schadens über diese wäre ein astreiner Fall von Versicherungsbetrug und die Aussage des Verkäufers: ... ich solle jetzt eine Weile so rumfahren und es dann meiner Versicherung melden" ebenso astrein Anstiftung dazu.
Zitat:
@tartra schrieb am 23. Januar 2016 um 20:41:14 Uhr:
Wenn der TE so clever ist und sagt das es ihm aufgefallen/womöglich passiert ist als er bereits gefahren ist, ja dann ist es unantastbar ein Versicherungsschaden und meilenweit von Betrug entfernt...
keinen Millimeter ist es dann von einem Betrug entfernt!
Ja gut, ist sowas nicht rückwirkend auf das Zulassungsdatum, die Unterlagen erhält man ja oftmals erst Tage nach der Anmeldung, per Post, arbeiten noch nicht alle mit E-Mail.
So eine Vorversicherungsbestätigung enthält doch bereits die VK wenn gewünscht. Was soll das überhaupt sein?? Er muss ja irgendwo eine Versicherung beantragt haben und dann eine EVB erhalten haben, irgendwie versteh ich da das mit dem "ohne VK" nicht, das läuft doch dann ab Zulassung, wie den sonst? Ja sie haben Haftplicht, aber die VK bekommen sie erst x-Tage später, irgendwie schwachsinnig oder?
Was wär den gewesen wenn der TE das Auto gegen die Wand gefahren hätte, kann ich mir nicht vorstellen, evtl. hat er sich nur unglücklich ausgedrückt??
Ne, es könnte so einfach sein.
Aber egal, dann soll der TE die 700 EUR auf den Tisch für die neue Scheibe packen.
Nun. Ich könnte eine Bank überfallen und hätte dann genug Geld.
Das Leben könnte so einfach sein. 🙄
Bei vielen Versicherungen ist es die Regel, dass eine EVB ohne Kasko ausgestellt wird.
Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass zum Schadenszeitpunkt noch keine Kaskodeckung bestanden hat.
Kann nicht jeder😁
Wenn eure Theorie stimmen sollte, dann fahren täglich hunderte Autokäufer ohne VK vom Händlerhof, obwohl sie eine abgeschlossen haben.
Ne ihr habt da einen Denkfehler😛
Danke für die vielen Antworten!
Ich kann nicht genau sagen, wie viele Kilometer zwischen TÜV und Abholung lagen, ich schätze ca. 15. Entweder Fahrt zum TÜV oder was auch immer.
Ich bin 100% sicher, dass der Schaden nicht während der paar hundert Meter passiert ist, die ich gefahren bin, habe schon beim rausfahren vom Hof gemerkt, dass da was auf der Scheibe ist, dachte aber erst, es ist Schmutz.
Während der Zeit auf dem Autohof war der Wagen noch nicht angemeldet, erst einen Tag vor der Abholung. Schwer zu sagen, ob der Schaden vor diesem Tag oder danach aufgetreten ist.
Also alles etwas unklar. Habe nochmal mit dem Autohaus gesprochen, auch auf die Aufforderung zum Versicherungsbetrug hingewiesen, da wiegelte er natürlich gleich ab und meinte, das habe mit Betrug nichts zu tun. Schließlich hätte man ja genau so gehandelt, wenn der TÜV einen Schaden an der Scheibe festgestellt hätte. Dann wäre man auch noch ne Weile mit dem Wagen rumgefahren und hätte es dann der Versicherung gemeldet.
Ist mir schleierhaft, wie er sowas allen Ernstes und guten Gewissens behaupten kann. Schließlich war der Wagen zum Zeitpunkt des TÜVs noch nicht angemeldet und auch nicht fertig versichert, es gab erst die elektronische Vorversicherungsbestätigung. Das wusste er aber nicht mal.
Auf meinen Vorschlag, dass er das doch über die sicherlich vorhandene Versicherung für Schäden an Fahrzeugen auf seinem Autohof abrechnen könnten, wollte er gar nicht eingehen, da würde ja eine komplett neue Einstufung stattfinden, das würde das Autohaus viel zu viel Geld kosten.
Naja, jedenfalls war er insgesamt dann insoweit entgegenkommend, dass er wohl bereit wäre, den Selbstbehalt von 150,- Euro zu übernehmen, der anfallen würde, wenn ich das ganze über die Haftpflicht abrechnen würde. Jetzt muss ich nur noch überlegen, ob das rechtens ist (schließlich war der Wagen ja bereits "vorversichert", oder ob das letztlich Betrug ist.
Die Sachmängelhaftung bzw. meine Garantie kommt ja in diesem Fall vermutlich nicht zum tragen, oder wäre eine defekte Windschutzscheibe tatsächlich ein solcher Mangel?
Immerhin scheint er mir nicht zu unterstellen, dass der Schaden während der kurzen Fahrt aufgetreten ist.
Hierzu fällt mir wieder ein Sprichwort ein, das hier gut passt:
Wer den Mund nicht aufmacht, macht den Geldbeutel auf.
Ich würde einen Sche***reck machen und mir die Sache in die Schuhe schieben lassen.
Wenn mich das Autohaus weiterhin als Kunde haben will, dann ist das deren Problem.
Basta!
Zitat:
@fratres schrieb am 24. Januar 2016 um 02:20:30 Uhr:
Danke für die vielen Antworten!Ich bin 100% sicher, dass der Schaden nicht während der paar hundert Meter passiert ist, die ich gefahren bin, habe schon beim rausfahren vom Hof gemerkt, dass da was auf der Scheibe ist, dachte aber erst, es ist Schmutz.
Das muss ja ein tolles Autohaus sein ,wenn der TE denkt er fährt mit einem schmutzigen Auto vom Hof !