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Glasschaden bei gerade gekauftem Gebrauchtwagen: Versicherungs- oder Garantiefall?

Themenstarteram 22. Januar 2016 um 23:00

Hallo,

vorhin habe ich unseren neuen gebrauchten Skoda Roomster beim Skoda-Vertragshändler abgeholt. Ich hatte ihn vor ca. 2 Wochen probegefahren, dann den Kaufvertrag gemacht, der Händler hat noch eine neue HU durchführen lassen, und heute kam ich dann mit den Nummernschildern, um den Wagen abzuholen.

Als ich vom Hof des Autohauses fuhr, fiel mir ein kleiner Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe im zentralen Sichtfeld auf, der mir bei der Probefahrt nicht aufgefallen war. Ein kleiner Punkt mit einem ca. 1 cm langen Riss.

Bin dann sofort zurück ins Autohaus, und dort meinte der Verkäufter dann, das sei natürlich blöd, aber ich solle jetzt eine Weile so rumfahren und es dann meiner Versicherung melden. Die 150,- Euro Selbstbehalt bei der Teilkasko müsse ich dann halt zahlen.

Ich war ziemlich überrascht über diese Aussage, denn schließlich war der Schaden nie erwähnt worden und wurde ja auch vom TÜV nicht bemängelt. Ich gehe also davon aus, dass er nach dem TÜV aufgetreten ist, möglicherweise auf dem Hof des Autohauses.

Der Verkäufer meinte aber, ich hätte den Kaufvertrag ja bereits abgeschlossen, und daher müsse ich mich um den Schaden kümmern.

Ich hingegen bin der Meinung, dass ich den Wagen in einem anderen Zustand bekommen habe, als ich ihn gekauft habe und der Händler deshalb für den Schaden aufkommen muss. Habe ja außerdem eine einjährige Gebrauchtwagengarantie, keine Ahnung, ob das in diesem Fall ein Rolle spielt.

Wie seht Ihr das? Habe meine Versicherung noch gar nicht abgeschlossen, erst die Vorversicherungsbestätigung erhalten. Irgendwie finde ich es auch seltsam, eine Versicherung abzuschließen und dann nach ein paar Wochen einen Schaden einzureichen, der schon vorher bestanden hat. Und dann auch noch 150,- Euro Selbstbehalt zahlen soll.

Ist doch eigentlich eine Frechheit, oder nicht?

Beste Antwort im Thema

Himmel, Tartar, so schwer ist es doch nicht.

Bei der Zulassung legt der TE eine eVB vor. Damit kommt ab dem Tag der Zulassung ein vorläufiger Versicherungsvertrag zustande. Der beinhaltet immer die KFZ Haftpflichtversicherung, nicht aber eine Teilkasko. Die ist in aller Regel nur auf Wunsch dabei.

Der Schaden ist irgendwann zwischen Probefahrt und Abholung, aber noch im Zeitraum der eVB Deckung entstanden.

Zwischenergebnis 1:

War auf der eVB keine TK vermerkt, bestand zum Schadenzeitpunkt keine TK Deckung für den VN. In diesem Fall würde die Versicherung nur zahlen, wenn der TE wartet, bis der endgültige Vertrag zustandegekommen ist und er dann einen Schadentag angibt, der im versicherten Zeitraum liegt. Das wäre eine falsche Angabe, um den Versicherer zu täuschen. Genau das schlägt der Verkäufer aber vor.

Zwischenergebnis 2:

Nicht der Versicherer muss glauben, dass es schon irgendwann, irgendwie zum Schaden kam. Der VN muss die Umstände beweisen.

Irgendwelche Schneeball-Geschichten sind völlig uninteressant. Entweder war der Schadentag im versicherten Zeitraum oder nicht. Und entweder kann das bewiesen werden oder nicht.

Jede "Geschichte", die drumrum erzählt wird, führt wieder zu 1.)

Zwischenergebnis 3:

Der Versicherer schuldet die erforderlichen Reparaturkosten. Wenn die Werkstatt 150,- EUR SB nachlässt, darf sie das gerne tun, muss es aber auf der Rechnung ausweisen. Von dem reduzierten Betrag darf der Versicherer dann die 150 Euro SB des VN abziehen.

Alles, was unter der Hand hin und her geschoben wird, ist wiederum eine Täuschung zum Nachteil des Versicherers.

Fazit:

Alles was der Händler hier vorschlägt, stinkt gewaltig, jedenfalls wenn man den tatsächlichen Ablauf den der TE schildert, daneben legt. Ich würde mich darauf nicht einlassen, denn den Schwarzen Peter hat der VN, der die falschen Angaben macht, nicht der schlaue Verkäufer...

Dass es im "echten Leben" trotzdem gemacht wird, wissen auch die Versicherer. Ende vom Lied: Die erschlichene Gelder müssen anderswo eingespart werden. Das führt eben dazu, dass diesem Forum das Gejammer nie ausgehen wird... "Meine Versicherung will die Glasschäden nur noch in der Partnerwerkstatt zahlen buhuhuuuuu..."

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Du hättest das Fahrzeug nicht abnehmen sollen.

Sprich nochmal mit dem Geschäftsführer des Verkäufers.

Wenn du deine TK in Anspruch nimmst, ist das Betrug.

Themenstarteram 23. Januar 2016 um 0:29

Danke für die Antwort.

Naja, nicht abnehmen ist gut, das Fahrzeug war ja schon längst bezahlt. Der Verkäufer war ziemlich unangenehm. Mal sehen, was sich da machen lässt. Sehe das auch so mit der Versicherung. Ok, bei Reparatur der Scheibe bezahlen sie ja sogar ohne Selbstbehalt, aber eigentlich ist das doch nicht deren Ding, sonder das des Verkäufers, denke ich.

Die Frage ist nur, ob der Schaden schon bei der Probefahrt bestanden hat und ich ihn übersehen habe. Hätte der TÜV einen solchen kleinen Schaden moniert? Und wenn er schon bestanden hat, ist das dann ein Schaden, den ich quasi mitgekauft habe, auch wenn ich nicht explizit darauf hingewiesen wurde?

am 23. Januar 2016 um 1:24

Eine Reparatur der Scheibe ist bei einem Riss aber nicht mehr Möglich.

Ich würd dem Verkäufer mal ordentlich die Leviten lesen!

Das ist eine Frechheit, was der da von sich gibt!

am 23. Januar 2016 um 1:51

Lass ihn Dir das doch bitte schriftlich geben oder er sorgt dafür, dass der Schaden reguliert wird. Am besten Du machst den Schaden schriftlich geltend, per Einwurfeinschreiben oder Fax mit Quittung. Dann kannst Du nachweisen, dass der Schaden unmittelbar nach Kauf vorlag. Mündlich ist schwierig. Bezahlt hast Du für einen unversehrten Wagen. Nicht für einen mangelhaften. Im ersten halben Jahr steht der Händler dafür gerade, danach müsstest Du beweisen, dass der Mangel schon vor dem Kauf vorhanden gewesen ist.

Die Sachlage ist natürlich sehr ungünstig ! Weil du schreibst,der Riss war nicht da bzw.dir nicht aufgefallen. Der Verkäufer ,will natürlich den Vorfall auch vom Tisch haben ,in dem er den Schaden auf dich abwälzt .

Blöd ist natürlich, das der Schaden bei der Probefahrt nicht auffiel,so das man das hâtte gleich bemängeln können so das bei Abholung das Auto i.O.ist.

Dem Tüver wäre mit Sicherheit der Schaden aufgefallen, da er die Scheibenwischer prüft ,und spätestens wenn der Prüfer im Auto sitzt, und alle Prüfkomponenten abarbeitet.

Letzte Möglichkeit, wäre das ein kleiner Steinschlag vorlag ,und den Rest bekommen hat ,bei den Temperaturen der letzten Tage. Dann kann der Verkäufer und Prüfer das nicht wissen,da zum Zeitpunkt die Scheibe optisch ohne Mängel war.

Und wenn bei der Endreinigung noch Wasser in das kleine Loch eindringt ,und dann der Temperaturwechsel von kalt auf warm ,wars das dann .

Der Vk hat dich ja bestimmt verabschiedet als du den Wagen übernommen hast und somit hat er auch gemerkt das du sofort wieder drin warst um zu reklamieren! Du schreibst ja das dir der defekt noch am Autohaus aufgefallen ist! Richtig? Wenn ja ist es Sache des Autohauses und warst du schon auf der Straße und hast unterwegs gedreht und bist zurück haste schlechte Karten denk ich mal.

am 23. Januar 2016 um 7:17

Glaube nicht, dass die Chancen so schlecht sind. War ein Zeuge dabei? Ich denke, das geht auf die Sachmängelhaftung, da ein Steinschlag vermutlich schon da war, aus dem sich der Riss entwickelt hat.

Zwischen der Probefahrt und der Übernahme des KFZ lagen 2 Wochen - in denen kann sehr viel passiert sein! Der Käufer hat ein KFZ mit unversehrter Scheibe gesehen, probegefahren und bezahlt (Unversehrtheit durch frischen gültigen TÜV nachweisbar), bei der Abholung war dann der Schaden ebenso eindeutig nachweisbar. Somit liegt das Verschulden eindeutig beim Autohaus. Dieses hat die Ware schadensfrei zu übergeben. Der Verkäufer scheint ein wahres A....loch zu sein - frech, betrügerisch und ahnungsfrei.

Unbedingt den Sachverhalt mit dem Chef des Autohauses besprechen und die Scheibe austauschen lassen. Das ist für DICH weder Garantie- noch Versicherungsfall, da der Schaden auftrat, bevor das KFZ in Deinen Besitz gelangte. Pro forma bist Du zwar bereits der Besitzer gewesen, aber da das KFZ noch auf dem Hof stand, hat das Autohaus eine Verwahrpflicht. Für das Autohaus ist es ein Versicherungsfall - diese haben entsprechende Policen für Schäden an Kundenfahrzeugen. Die greift hier ebenso, als wenn ein Kunde sein Fahrzeug zur Durchsicht abgibt und der Mechaniker seinen Vorschlaghammer auf die Motorhaube fallen lässt.

Mal so grundsätzlich, warum soll das mit der Versicherung schon wieder Betrug sein??

Es liegt doch im Rahmen des möglichen, das der Schaden kurz nach dem verlassen des Händlerhofes entstanden ist. Genug Split liegt zur Zeit auf den Straßen und da Glätte sind durchdrehende Räder von vorrausfahrenden nicht unüblich und so wird ein Steinchen ordentlich beschleunigt.

Es wurden sogar Neuwagen kurz nach dem Verlassen vom Händlerhof in einen Totalschaden verwandelt.

Also wenn es dir nicht direkt bei der Übergabe aufgefallen ist, war es noch nicht da oder du hast es übersehen.

Verstehe dass das ärgerlich ist, noch mal mit dem AH reden und wenn die nicht einlenken, so besonders gut sind deine Changen nicht. Der Fehler war halt das du mit dem Auto los gefahren bist, auch wenn es nur kurz war.

Nicht falsch verstehen, wär mir und anderen bestimmt auch passiert.

Zitat:

@tartra schrieb am 23. Januar 2016 um 15:24:39 Uhr:

Mal so grundsätzlich, warum soll das mit der Versicherung schon wieder Betrug sein??

Es liegt doch im Rahmen des möglichen, das der Schaden kurz nach dem verlassen des Händlerhofes entstanden ist. Genug Split liegt zur Zeit auf den Straßen und da Glätte sind durchdrehende Räder von vorrausfahrenden nicht unüblich und so wird ein Steinchen ordentlich beschleunigt.

Es wurden sogar Neuwagen kurz nach dem Verlassen vom Händlerhof in einen Totalschaden verwandelt.

Also wenn es dir nicht direkt bei der Übergabe aufgefallen ist, war es noch nicht da oder du hast es übersehen.

Verstehe dass das ärgerlich ist, noch mal mit dem AH reden und wenn die nicht einlenken, so besonders gut sind deine Changen nicht.

Ganz einfach. Weil der TE sich ja wohl sicher ist, dass der Schaden vor Übernahme vorhanden war. Rechnet er jetzt also über seine Versucherung ab, ist es Betrug, da er das mit Sicherheit bei seiner Versicherung anders erzählen wird.

am 23. Januar 2016 um 14:32

Wenn dieser Mangel bei der Übergabe vorhanden war und sofort beanstandet wurde handelt es sich hier um einen Sachmangel, den das Autohaus zu zahlen hat.

Zitat:

@AS60 schrieb am 23. Januar 2016 um 15:28:19 Uhr:

Zitat:

@tartra schrieb am 23. Januar 2016 um 15:24:39 Uhr:

Mal so grundsätzlich, warum soll das mit der Versicherung schon wieder Betrug sein??

Es liegt doch im Rahmen des möglichen, das der Schaden kurz nach dem verlassen des Händlerhofes entstanden ist. Genug Split liegt zur Zeit auf den Straßen und da Glätte sind durchdrehende Räder von vorrausfahrenden nicht unüblich und so wird ein Steinchen ordentlich beschleunigt.

Es wurden sogar Neuwagen kurz nach dem Verlassen vom Händlerhof in einen Totalschaden verwandelt.

Also wenn es dir nicht direkt bei der Übergabe aufgefallen ist, war es noch nicht da oder du hast es übersehen.

Verstehe dass das ärgerlich ist, noch mal mit dem AH reden und wenn die nicht einlenken, so besonders gut sind deine Changen nicht.

Ganz einfach. Weil der TE sich ja wohl sicher ist, dass der Schaden vor Übernahme vorhanden war. Rechnet er jetzt also über seine Versucherung ab, ist es Betrug, da er das mit Sicherheit bei seiner Versicherung anders erzählen wird.

Ist es das tatsächlich, das Auto gehört ihm doch schon ein paar Tage länger, er hat bereits seit Anmeldung/Vertragsunterzeichnung das Fahrzeug, stand halt nur beim Händler auf dem Parkplatz?

Wären da jetzt Brandstifter nach dem Anmelden gekommen, wär es auch sache seiner Versicherung, egal ob es auf dem Händlerplatz steht oder nicht.

Nur mal so ein Gedankengang.

Na ja Betrug hin oder her, soll er halt der versicherung die Wahrheit sagen, dann zahlt er die 500+ halt aus eigender Tasche, wenn da AH auf stur schaltet, wobei die AH Karten "leider" recht gut stehen.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 23. Januar 2016 um 15:32:18 Uhr:

Wenn dieser Mangel bei der Übergabe vorhanden war und sofort beanstandet wurde handelt es sich hier um einen Sachmangel, den das Autohaus zu zahlen hat.

Das behauptet der TE, fakt ist aber das er erstmal losgefahren ist und erst im Nachgang zurückgefahren und bemängelt, da halte ich es für möglich das der schaden da passiert ist. Und genauso wird es das AH drehen.

Wie gesagt es haben Leute schon beim rausfahren vom Händler ihren Neuwagen geschrottet. Da können die auch nicht umdrehen und sagen hey, die Beule da vom Poller war bestimmt schon vorher da. Das ist dann Pech;) Im Grunde genau das gleiche.

am 23. Januar 2016 um 14:42

Zitat:

@tartra schrieb am 23. Januar 2016 um 15:36:33 Uhr:

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 23. Januar 2016 um 15:32:18 Uhr:

Wenn dieser Mangel bei der Übergabe vorhanden war und sofort beanstandet wurde handelt es sich hier um einen Sachmangel, den das Autohaus zu zahlen hat.

Das behauptet der TE, fakt ist aber das er erstmal losgefahren ist und erst im Nachgang zurückgefahren und bemängelt, da halte ich es für möglich das der schaden da passiert ist. Wie geadgt es haben Leute schon beim rausfahren vom Händler ihren Neuwagen geschrottet.

Und wie will das Autohaus beweisen das der Schaden danach passiert ist ? Es ist doch offensichtlich der Schaden wurde sofort gemeldet das der Schaden schon vorhanden war.

@ Te Wieviele Km wurden seit TÜV Datum und Übergabe Datum mit dem Fahrzeug gefahren ?

 

"Bei einem Verbrauchsgüterkauf wird nun durch § 476 BGB die Beweislast umgekehrt: Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten seit Übergabe ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei der Übergabe mangelhaft war. Der Unternehmer kann die Haftung für einen Sachmangel nur vermeiden, wenn er beweist, dass die Sache bei Übergabe in Ordnung war. "

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