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Glasschaden bei gerade gekauftem Gebrauchtwagen: Versicherungs- oder Garantiefall?

Themenstarteram 22. Januar 2016 um 23:00

Hallo,

vorhin habe ich unseren neuen gebrauchten Skoda Roomster beim Skoda-Vertragshändler abgeholt. Ich hatte ihn vor ca. 2 Wochen probegefahren, dann den Kaufvertrag gemacht, der Händler hat noch eine neue HU durchführen lassen, und heute kam ich dann mit den Nummernschildern, um den Wagen abzuholen.

Als ich vom Hof des Autohauses fuhr, fiel mir ein kleiner Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe im zentralen Sichtfeld auf, der mir bei der Probefahrt nicht aufgefallen war. Ein kleiner Punkt mit einem ca. 1 cm langen Riss.

Bin dann sofort zurück ins Autohaus, und dort meinte der Verkäufter dann, das sei natürlich blöd, aber ich solle jetzt eine Weile so rumfahren und es dann meiner Versicherung melden. Die 150,- Euro Selbstbehalt bei der Teilkasko müsse ich dann halt zahlen.

Ich war ziemlich überrascht über diese Aussage, denn schließlich war der Schaden nie erwähnt worden und wurde ja auch vom TÜV nicht bemängelt. Ich gehe also davon aus, dass er nach dem TÜV aufgetreten ist, möglicherweise auf dem Hof des Autohauses.

Der Verkäufer meinte aber, ich hätte den Kaufvertrag ja bereits abgeschlossen, und daher müsse ich mich um den Schaden kümmern.

Ich hingegen bin der Meinung, dass ich den Wagen in einem anderen Zustand bekommen habe, als ich ihn gekauft habe und der Händler deshalb für den Schaden aufkommen muss. Habe ja außerdem eine einjährige Gebrauchtwagengarantie, keine Ahnung, ob das in diesem Fall ein Rolle spielt.

Wie seht Ihr das? Habe meine Versicherung noch gar nicht abgeschlossen, erst die Vorversicherungsbestätigung erhalten. Irgendwie finde ich es auch seltsam, eine Versicherung abzuschließen und dann nach ein paar Wochen einen Schaden einzureichen, der schon vorher bestanden hat. Und dann auch noch 150,- Euro Selbstbehalt zahlen soll.

Ist doch eigentlich eine Frechheit, oder nicht?

Beste Antwort im Thema

Himmel, Tartar, so schwer ist es doch nicht.

Bei der Zulassung legt der TE eine eVB vor. Damit kommt ab dem Tag der Zulassung ein vorläufiger Versicherungsvertrag zustande. Der beinhaltet immer die KFZ Haftpflichtversicherung, nicht aber eine Teilkasko. Die ist in aller Regel nur auf Wunsch dabei.

Der Schaden ist irgendwann zwischen Probefahrt und Abholung, aber noch im Zeitraum der eVB Deckung entstanden.

Zwischenergebnis 1:

War auf der eVB keine TK vermerkt, bestand zum Schadenzeitpunkt keine TK Deckung für den VN. In diesem Fall würde die Versicherung nur zahlen, wenn der TE wartet, bis der endgültige Vertrag zustandegekommen ist und er dann einen Schadentag angibt, der im versicherten Zeitraum liegt. Das wäre eine falsche Angabe, um den Versicherer zu täuschen. Genau das schlägt der Verkäufer aber vor.

Zwischenergebnis 2:

Nicht der Versicherer muss glauben, dass es schon irgendwann, irgendwie zum Schaden kam. Der VN muss die Umstände beweisen.

Irgendwelche Schneeball-Geschichten sind völlig uninteressant. Entweder war der Schadentag im versicherten Zeitraum oder nicht. Und entweder kann das bewiesen werden oder nicht.

Jede "Geschichte", die drumrum erzählt wird, führt wieder zu 1.)

Zwischenergebnis 3:

Der Versicherer schuldet die erforderlichen Reparaturkosten. Wenn die Werkstatt 150,- EUR SB nachlässt, darf sie das gerne tun, muss es aber auf der Rechnung ausweisen. Von dem reduzierten Betrag darf der Versicherer dann die 150 Euro SB des VN abziehen.

Alles, was unter der Hand hin und her geschoben wird, ist wiederum eine Täuschung zum Nachteil des Versicherers.

Fazit:

Alles was der Händler hier vorschlägt, stinkt gewaltig, jedenfalls wenn man den tatsächlichen Ablauf den der TE schildert, daneben legt. Ich würde mich darauf nicht einlassen, denn den Schwarzen Peter hat der VN, der die falschen Angaben macht, nicht der schlaue Verkäufer...

Dass es im "echten Leben" trotzdem gemacht wird, wissen auch die Versicherer. Ende vom Lied: Die erschlichene Gelder müssen anderswo eingespart werden. Das führt eben dazu, dass diesem Forum das Gejammer nie ausgehen wird... "Meine Versicherung will die Glasschäden nur noch in der Partnerwerkstatt zahlen buhuhuuuuu..."

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Das AH hat als Beweis den Kaufvertrag/Übergabeprotokoll wo der TE bestimmt alles in Ordnung bestätigt hat,

Nehm doch mal das Beispiel mit der Beule in der stoßstange, wär doch das gleiche? Wenn ich mit dem offensichtlichen Defekt vom Hof fahre ist es mein Pech, dann muss ich mir vorwerfen lassen das es bei mir passiert ist, auch wenn ich nur 10 m gefahren bin, halt bis zum Poller:D

Und so ein 1 cm Riss genau im Fahrersichtfeld würde ich schon unterstellen, dass das vor Fahrantritt sofort auffallen müsste.

am 23. Januar 2016 um 14:50

Ist er ihm ja auch! :rolleyes:

Nein, laut seinen Ausführungen ist der TE vom Hof gefahren, dann ist es ihm irgendwann ? aufgefallen hat umgedreht und ist wieder zurückgefahren (10m, 100m ,10 km?? egal er ist vom Hof gefahren ). Also er ist bereits mit gefahren und das macht die Sache jetzt zum berechtigten NICHT eindeutigem Streitfall.

Das ist natürlich hilfreich für uns Nichtjuristen, da kann sich jeder Absätze und Wörter rauspicken , die zur eigenen Theorie passt.:D

Ich bleibe dabei, wenn da nicht eine Seite kulant ist oder nachgibt, kann das ein richtiger Streitfall werden.;)

Verkäufer muss mangelfreies Kfz liefern. Hier hat Verkäufer aber eine mangelhafte Sache (defekte Scheibe) geliefert und damit hat der Käufer einen Nacherfüllungsanspruch. Dieser Anspruch besteht nicht, wenn Käufer den Mangel kannte.

Nacherfüllung hat nichts mit Sachmängerlhaftung zu trun.

O.

So, dann spiel ich mal AH und sage:

Der glasschaden ist erst passiert wärend der Käufer(TE) mit dem Wagen gefahren ist, kam nach 30 min? wutschnaubend wieder vorgefahren und behauptet das war schon vorher.:eek: Bei der Übergabe wo es die fette Sektflasche gab war noch kein Glasschaden, kann mein hauseigener Aufbereiter bezeugen.

Zitat:

@fratres schrieb am 23. Januar 2016 um 00:00:36 Uhr:

Ich hatte ihn vor ca. 2 Wochen probegefahren, dann den Kaufvertrag gemacht

Zitat:

@fratres schrieb am 23. Januar 2016 um 01:29:51 Uhr:

Naja, nicht abnehmen ist gut, das Fahrzeug war ja schon längst bezahlt.

KV unterschrieben und Fahrzeug bezahlt, damit hat der Gefahrenübergang stattgefunden und der Schaden geht zu Lasten des TE, so wird der Verkäufer argumentieren und dagegen ist schwer anzukommen.

Natürlich kann eine nachträglich abgeschlossene TK nicht für den Schaden eintreten.

am 23. Januar 2016 um 16:14

Zitat:

@Backside schrieb am 23. Januar 2016 um 16:40:14 Uhr:

KV unterschrieben und Fahrzeug bezahlt, damit hat der Gefahrenübergang stattgefunden und der Schaden geht zu Lasten des TE, so wird der Verkäufer argumentieren und dagegen ist schwer anzukommen.

Natürlich kann eine nachträglich abgeschlossene TK nicht für den Schaden eintreten.

Das sehe ich nicht so. Erst wenn die "Fahrzeugübergabe" stattgefunden hat würde ich mich in der Haftung sehen. Stelle ich bei der Fahrzeugübergabe nämlich Mängel fest nehme ich das KFZ so nicht ab.

Gruß Frank,

wenn ich dann vom Hof fahre sieht das anders aus.

Zitat:

@Backside schrieb am 23. Januar 2016 um 16:40:14 Uhr:

 

KV unterschrieben und Fahrzeug bezahlt, damit hat der Gefahrenübergang stattgefunden und der Schaden geht zu Lasten des TE, so wird der Verkäufer argumentieren und dagegen ist schwer anzukommen.

Nö. Gefahrübergang erst mit Übergabe!

BGB § 446 Gefahr- und Lastenübergang

"Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache."

Wenn der Riß im Sichtbereich ist, hätte man Ihn beim Losfahren eigentlich sehen müssen.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 23. Januar 2016 um 18:38:29 Uhr:

Zitat:

@Backside schrieb am 23. Januar 2016 um 16:40:14 Uhr:

 

KV unterschrieben und Fahrzeug bezahlt, damit hat der Gefahrenübergang stattgefunden und der Schaden geht zu Lasten des TE, so wird der Verkäufer argumentieren und dagegen ist schwer anzukommen.

Nö. Gefahrübergang erst mit Übergabe!

So wie ich das verstanden habe hat die Übergabe mit Unterschrift unter den KV und Bezahlung stattgefunden, danach stand das Auto 2 Wochen zwecks TÜV oder weshalb auch immer beim Händler.

In dem Falle hätte der Gefahrenübergang längst stattgefunden.

Selbst wenn es so nicht gewesen ist: in dem Moment wo er nach Übergabe vom Hof fährt HAT der Gefahrenübergang stattgefunden und das wars dann mit seinem Anspruch gegen den Händler.

Dumm an dem Fall, dass man ohne TK/VK vom Hof fährt.

am 23. Januar 2016 um 18:17

Ein Freund von mir hat ein Auto mit Steinschlag gekauft, genau bei Fahrerseite Mitte.

Er hat einfach zwei Tage später bei Versicherung gemeldet. Er bekam neue Windschutzscheibe und hat dafür halt 150€ Selbstbeteiligung gezahlt. Versuchung steigt auch nicht dadurch und er hat komplett neue Windschutzscheibe.

Ich mein warum willst du dir so ein Kopfschmerzen machen ? Das Auto ist bestimmt gut und fährt auch gut nur das dumme mit Steinschlag. Zahl einfach die 150€ für neue Windschutzscheibe und glaub mir du wirst dich freuen für ein neues Windschutzscheibe ohne Kratzer, kleine Punkte o.ä.

 

Bin kein Auto Händler aber ihr müsst nicht wegen Kleinigkeiten das Leben von Händler schwer machen...

Zitat:

@QQ1337 schrieb am 23. Januar 2016 um 19:17:30 Uhr:

Ein Freund von mir hat ein Auto mit Steinschlag gekauft, genau bei Fahrerseite Mitte.

Er hat einfach zwei Tage später bei Versicherung gemeldet. Er bekam neue Windschutzscheibe und hat dafür halt 150€ Selbstbeteiligung gezahlt. Versuchung steigt auch nicht dadurch und er hat komplett neue Windschutzscheibe.

Ich mein warum willst du dir so ein Kopfschmerzen machen ? Das Auto ist bestimmt gut und fährt auch gut nur das dumme mit Steinschlag. Zahl einfach die 150€ für neue Windschutzscheibe und glaub mir du wirst dich freuen für ein neues Windschutzscheibe ohne Kratzer, kleine Punkte o.ä.

Bin kein Auto Händler aber ihr müsst nicht wegen Kleinigkeiten das Leben von Händler schwer machen...

Du bist ja gut drauf.

Da hat dein betrügerischer Freund:o ja alles richtig gemacht, wenn er dann ständig die Versicherung betrügt. Und das hat er mit der Aktion. :confused::rolleyes:

Wie hier im Forum schon öfters gesagt wurde. Versicherungsbetrug sehen manche gar nicht mehr als Straftat an. Traurig genug. Kein Wunder dass es immer teurer wird.:mad:

Zitat:

@AS60 schrieb am 23. Januar 2016 um 19:34:53 Uhr:

 

Da hat dein betrügerischer Freund:o ja alles richtig gemacht, wenn er dann ständig die Versicherung betrügt. Und das hat er mit der Aktion. :confused::rolleyes:

Wo ist Betrug im Sinne des Strafrechts?

Es werden keine falschen Tatsachen vorgespielt (Scheibe ist tatsächlich defekt ) noch werden wahre Tatsachen entstellt / unterdrückt ( Wo wird gefragt, wann ist de Scheibe kaputt gegangen?).

O.

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