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Glätteunfall, 2 Betrunkene auf Beifahrersitz

Themenstarteram 18. Januar 2021 um 6:44

Guten Morgen,

Ich hatte gerade in Radio eine Nachricht zum Schmunzeln gehört. Bei einem Glätteunfall hat die Polizei zwei Betrunkene vorgefunden, die sich den Beifahrersitz teilten. Keiner der beiden will gefahren sein.

 

... Wenn beide dabei bleiben, gilt dann auch "in Zweifel...."?

 

In diesem Fall mag nicht viel passiert sein, aber irgendwie schüttelts mich bei den Gedanken, so einfach aus SO einer Sache rauszukommen, gerade wenn zB auch Personenschaden dabei wäre..?

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76 Antworten

Ihr dreht euch im Kreis.

Lasst den Unfug.

Moorteufelchen/Moderator

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 19. Januar 2021 um 18:04:19 Uhr:

Das Kind ist ja aber schon bei einer "einfachen Falschaussage" in den Brunnen gefallen.

Wieso? Meines Wissens darf man nur Richter nicht belügen, dem Rest der Welt kannst du das blaue vom Himmel runterllügen, völlig egal.

Gruß Metalhead

Zitat:

@frall schrieb am 19. Januar 2021 um 18:32:17 Uhr:

Die sind aber keine Zeugen, sondern Verdächtige. Da braucht man sich über eine Zeugenstellung keine Gedanken zu machen.

Die Vermutung von mir war daß es cleverer wäre nur einen zu beschuldigen um eben den Anderen als Zeugen laden zu können.

Spricht da von juristischer Seite irgendwas dagegen?

Gruß Metalhead

Zitat:

@frall schrieb am 19. Januar 2021 um 19:04:50 Uhr:

Was wäre denn der Vorteil, wenn man sich auf den Halter als Fahrer festlegen würde, tatsächlich aber der andere gefahren ist?

Man kann einen als Zeuge laden (der dann nicht lügen dürfte). Nachdem man das Verfahren gegen den ersten beendet hat kann man ja immer noch den zweiten beschuldigen. Oder nicht?

OK, Verjährung wird da vermutlich schnell in Problem.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 20. Januar 2021 um 06:45:20 Uhr:

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 19. Januar 2021 um 18:04:19 Uhr:

Das Kind ist ja aber schon bei einer "einfachen Falschaussage" in den Brunnen gefallen.

Wieso? Meines Wissens darf man nur Richter nicht belügen, dem Rest der Welt kannst du das blaue vom Himmel runterllügen, völlig egal.

Gruß Metalhead

Ja, darum gehts ja. Nur: Um eine strafbare Falschaussage in einer Verhandlung abzulassen braucht es keine "Vereidigung". Die ist auch ohne schon mit entsprechender Freiheitsstrafe bewährt, eine unter Eid wiederholte Falschaussage setzt lediglich die Mindestfreiheitsstrafe nochmal nach oben, also eben mindestens 1 Jahr (bzw. im Minderschweren Fall 6 Monate) anstatt mindestens 3 Monate.

Zitat:

@frall schrieb am 19. Januar 2021 um 18:40:47 Uhr:

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 19. Januar 2021 um 18:37:05 Uhr:

 

Das bezog sich auch nicht auf den Beschuldigten sondern eben Zeugen.

Ich würde vermuten dass die Staatsanwaltschaft zunächst den Halter dann auch als Beschuldigten ansieht und den anderen dann als Zeugen. Wie geschrieben: Blöd sind die Behörden nicht.

Der Halter hat mit der Tat nichts zu tun, allenfalls, wenn er einer der verdächtigen Fahrer wäre. Es gibt keine Beihilfe zur (wahrscheinlich fahrlässigen) Trunkenheitsfahrt in mittelbarer Täterschaft.

Alleine der geschilderte Fall lässt ja schon mal erhebliche Zweifel an der Fahrlässigkeit aufkommen. Offensichtlich wussten beide dass sie fahruntauglich sind. Somit würde ich von Vorsatz ausgehen. Dann sind beide prinzipiell in der Nummer drin. Und da der Halter eben auch Pflichten hat denen er nachkommen muss und eben nicht Hinz und Kunz einfach so sein Auto zur Verfügung stellen kann ohne sich zuvor kundig zu machen sehe ich nachwievor kein Problem darin zunächst einmal den Halter als Beschuldigten zu nennen. Sollte sich im rahmen einer Verhandlung was anderes ergeben ist dies auch kein Problem. Dann wird der ursprünglich Beschuldigte eben ggf. in der "Hauptsache" freigesprochen und in Folge ein neuer Prozess mit dem vermeintlichen "Beifahrer" aufgesetzt. Ob dann wiederum auf den Halter andere Dinge zukommen wird sich dann auch klären (Anstiftung/Beihilfe z.B.) was sehr wohl bei Vorsatz möglich ist.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 20. Januar 2021 um 07:28:42 Uhr:

Nur: Um eine strafbare Falschaussage in einer Verhandlung abzulassen braucht es keine "Vereidigung". Die ist auch ohne schon mit entsprechender Freiheitsstrafe bewährt, eine unter Eid wiederholte Falschaussage setzt lediglich die Mindestfreiheitsstrafe nochmal nach oben, also eben mindestens 1 Jahr (bzw. im Minderschweren Fall 6 Monate) anstatt mindestens 3 Monate.

Ja, das ist richtig, aber die Aussage "Falschaussage hat schon stattgefunden" trifft doch nur zu wenn es schon ein Verfahren gab. Vermutlich das das nicht der Fall.

Wie gesagt: Richter anlügen ist schlecht wenns raus kommt (vereidigt tut noch mehr weh), einem Polizisten, Ordnungsamtmitarbeiter, deinen Pfarrer, jeden anderen Mensch kannst anlügen wie du willst, das hat (zumindest juristisch) keine Folgen.

Gruß Metalhead

Sobald der Anfangsverdacht einer Straftat besteht muss die Polizei diese zwingend verfolgen. Daher kann keiner der beteiligten als Zeuge geführt werden.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 20. Januar 2021 um 07:39:53 Uhr:

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 20. Januar 2021 um 07:28:42 Uhr:

Nur: Um eine strafbare Falschaussage in einer Verhandlung abzulassen braucht es keine "Vereidigung". Die ist auch ohne schon mit entsprechender Freiheitsstrafe bewährt, eine unter Eid wiederholte Falschaussage setzt lediglich die Mindestfreiheitsstrafe nochmal nach oben, also eben mindestens 1 Jahr (bzw. im Minderschweren Fall 6 Monate) anstatt mindestens 3 Monate.

Ja, das ist richtig, aber die Aussage "Falschaussage hat schon stattgefunden" trifft doch nur zu wenn es schon ein Verfahren gab. Vermutlich das das nicht der Fall.

Wie gesagt: Richter anlügen ist schlecht wenns raus kommt (vereidigt tut noch mehr weh), einem Polizisten, Ordnungsamtmitarbeiter, deinen Pfarrer, jeden anderen Mensch kannst anlügen wie du willst, das hat (zumindest juristisch) keine Folgen.

Gruß Metalhead

Achso. Ja, da hab ich dich missverstanden. War gedanklich schon weiter vor Gericht :-)

Zitat:

@Rasanty schrieb am 20. Januar 2021 um 08:08:14 Uhr:

Sobald der Anfangsverdacht einer Straftat besteht muss die Polizei diese zwingend verfolgen. Daher kann keiner der beteiligten als Zeuge geführt werden.

Genau das ist der Punkt.

Und da es scheinbar sowieso keine weiteren Zeugen gibt, glaube ich nicht mal an einen Prozess. Wenn die beiden nix sagen, sich gegenseitig belasten, oder beide selbst belasten, geht das ins nichts.

Der Halter des FZ kann übrigens sehr wohl seine Feile geben wen er will.

Wenn der Fahrer bei der Übergabe des FZ nüchtern war, einen FS hatte, ist dem Halter so gesehen völlig wurscht was die mit dem Auto machen.

Gruß Jörg.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 20. Januar 2021 um 08:08:14 Uhr:

Sobald der Anfangsverdacht einer Straftat besteht muss die Polizei diese zwingend verfolgen. Daher kann keiner der beteiligten als Zeuge geführt werden.

Macht die Polizei ja. Ist aber egal weil die Frage ist was ein Staatsanwaltschaft daraus macht. Sieht dieser einen entsprechend begründeten Verdacht eher und zunächst beim Halter wird er zuerst gegen diesen die Anklage erheben. Die Polizei ermittelt ja nur und sammelt Be- und entlastendes Material. Wenn der Staatsanwalt aufgrund der Faktenlage dann zu dem Schluss kommt das einer der beiden gefahren ist und ein Hauptverfahren primär gegen diesen anstrengt dann ist das so.

Wir hatten was ähnliches, drei Personen, die aber neben dem Auto standen als die Polizei um die Ecke kam. Einer von denen muss (ist auch) gefahren sein.

Jeder hat für sich ausgesagt,nicht Gefahren zu sein. Die Verfahren sind gegen alle 3 eingestellt worden.

Hauptverdächtiger war der beim pusten nüchternste, der auch das volle Programm abbekam, pusten auf dem Revier und anschließend Blutentnahme (dieser ist aber tatsächlich nicht gefahren)

Es war einer der beiden anderen

Zitat:

@windelexpress schrieb am 20. Januar 2021 um 19:43:45 Uhr:

Wir hatten was ähnliches, drei Personen, die aber neben dem Auto standen als die Polizei um die Ecke kam. Einer von denen muss (ist auch) gefahren sein.

Jeder hat für sich ausgesagt,nicht Gefahren zu sein. Die Verfahren sind gegen alle 3 eingestellt worden.

Hauptverdächtiger war der beim pusten nüchternste, der auch das volle Programm abbekam, pusten auf dem Revier und anschließend Blutentnahme (dieser ist aber tatsächlich nicht gefahren)

Es war einer der beiden anderen

Woher weiß man denn so genau dass es einer der beiden anderen war der das Auto gefahren hat ?

Warst du selbst der dritte Mann ?

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