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Gilt Geschwindigkeitsbegrenzug für LKW auch für Busse ?

Themenstarteram 15. August 2010 um 11:07

Hallo,

habe im Bekanntenkreis momentan den Fall das ein Busfahrer auf einer 60 kmh begrenzten Strecke mit ca 90 kmh geblitzt wurde. Die Geschwindigkeitsbeschränkung galt nur für 1 Fahrspur und es war eigentlich nur für LKW ausgeschildert. Selbst ein Polizeibeamter konnte da nicht 100% sagen ob dann die Begrenzung auch für Busse gilt. Er meinter "eher nein"... hilft jetzt auf die schnelle nicht weiter. Im Internet konnte ich jetzt nix finden, geblitzt hat es defintiv... wer kann mir hier helfen ?

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24 Antworten

Meiner bescheidenen Meinung nach nein.

Ein LKW Überholverbot gilt ja auch nicht automatisch auch für Busse.

Eim KOM ist eben kein LKW

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Meiner bescheidenen Meinung nach nein.

Ein LKW Überholverbot gilt ja auch nicht automatisch auch für Busse.

Eim KOM ist eben kein LKW

LKW Überholverbot gilt auch für Busse, Worti32!!!

Das Verkehrszeichen heißt im Amtsdeutsch: Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge über 2,8t zulässiges Gesamtgewicht.

Bei 60 KM für LKW gilt das Gleiche.

Tut mir Leid, ist aber so. Gruß; :)

Themenstarteram 15. August 2010 um 11:24

an autobahnbahnstellen beispielsweise stehen doch aber immer oder meistens die zusatzschilder

überholverbot für pkw mit hänger, lkw und busse... dann wäre dies ja jetzt aber wieder ein widerspruch in sich, oder ???

Zitat:

Original geschrieben von Sven210779

an autobahnbahnstellen beispielsweise stehen doch aber immer oder meistens die zusatzschilder

überholverbot für pkw mit hänger, lkw und busse... dann wäre dies ja jetzt aber wieder ein widerspruch in sich, oder ???

Die findest du nur noch ganz ganz selten auf unseren Autobahnen, weil diese regelung in Deutschland schon immer gegolten hat.

Für unsere Ausländischen mitbenutzer hat man diese Schilder zusätzlich aufgestellt, weil es dort früher andere Bestimmungen gab.

Mittlerweile, im zuge der EU Regelungen gelten diese Bestimmungen auch im EU Ausland und die Schilder müssen nicht mehr Zwingend mit aufgestellt werden.

Also das Schild Überholverbot für LKW (roter LKW neben schwarzem PKW ) gilt ausdrücklich nicht für KOM! Beim Schild mit dem schwarzen und rotem PKW gilt zuerst mal Überholverbot für alle! Wenn Zusatzschilder darunter sind halt nur ausschließlich für die dort gezeigten Fahrzeuge, da es ein "Bus" Schild gibt muss es auch gezeigt werden um Busse vom Überholverbot zu erfassen.

Um die eigentliche Frage des TE zu beantworten ist die genaue Beschilderung erforderlich, auch die Überholschilder können von Interesse sein ;)

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Also das Schild Überholverbot für LKW (roter LKW neben schwarzem PKW ) gilt ausdrücklich nicht für KOM! Beim Schild mit dem schwarzen und rotem PKW gilt zuerst mal Überholverbot für alle! Wenn Zusatzschilder darunter sind halt nur ausschließlich für die dort gezeigten Fahrzeuge, da es ein "Bus" Schild gibt muss es auch gezeigt werden um Busse vom Überholverbot zu erfassen.

Um die eigentliche Frage des TE zu beantworten ist die genaue Beschilderung erforderlich, auch die Überholschilder können von Interesse sein ;)

Grüße

Steini

A HA!! Wieder was dazu gelernt!! :D

Da wird zu 90% nix kommen von der Obrigkeit. Ist hier in der Gegend genauso ein Fall- gerade Strecke mit 100 für PKW und den üblichen 60 für LKW. Bei KOM blitzt das eben auch nur das das "Foto" solange die Geschw. unter 100 km/h bleibt eben in Ablage P (wie Papierkorb) wandert.

Ich bin der Meining da kommt doch noch was - es geht ja nicht um ein Überholverbot, von dem die KOB tatsächlich ausgenommen sind - In diesem geschilderten Fall geht es ja um eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrzeuge oberhalb einer bestimmten Gewichtsklasse - also soll der kachelnde Busfahrer mal ruhig blechen - wäre cool mal zu erfahren was aus der Sache geworden ist

Falsch es geht um eine Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW ab einer bestimmten Gewichtsklasse nicht um eine Geschwindigkeitsbegrenzung für KOM.

Wenn es für LKW und KOM gelten würde dann wäre dort ein Zusatzschild KOM angebracht.

am 15. August 2010 um 17:48

Begrenzungen und Verbote für LKW gelten nicht auch für Omnibusse. Dazu bedarf es eines Zusatzschildes.

Wie schon gesagt, um genaues sagen zu können wäre die genaue Beschilderung erforderlich. Da solche Blitzer meist durch die Fahrzeughöhe ausgelöst werden, werden die Fotos aussortiert und hier wird wohl nichts zugestellt werden.

Das glaube ich nicht - bei einem Überholverbot für LKWs sind ja die KOB ausdrücklich ausgenommen - bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung glaube ich das nicht - warum auch - beim Überholverbot liegt der Sinn ja darin die von der Beschränkungen ausgenommenen beispielsweise an Steigungen trotzdem vorwärtskommen zu laßen - eine Geschwindigkeitsbegrenzung hat ja ganz ander Ursachen - also mal sehen :)

am 15. August 2010 um 19:07

Aber wenn du auf einer Landstraße, die auf 80 km/h begrenzt ist mit einem KOM 100 km/h fährst und dann geblitzt wirst, was dann?:confused::confused:

Auf der B7 wird auch LKW/60 geblitzt. Eventuell via Induktion erfaßte KOM werden aussortiert.

Ist halt schwehr zu sagen, auf der A61 ist die rechte Spur teilweise auf 80 begrenzt, ohne zusätzliches Schild. Hier würde der KOM mit 100 auf der rechten Spur zurecht ein Ticket bekommen.......

Wie gesagt, hängt von der dortigen, wenn der TE jetzt was von 40 Km/h geschrieben hätte, dann hätten die meisten geahnt wo der Blitzer steht :p, aber 60 kommt öfter vor ;)

Grüße

Steini

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