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gibt es ein h-kennzeichen bei tuning

Themenstarteram 7. Februar 2013 um 21:47

guten abend :)

ich richte zur zeit einen mexico käfer her und hab mich entschieden einiges ein bisschen umzubauen bzw zu tunen. ich will jedoch nicht das auto mit modernem mist verbasteln und auch nicht das h-kennzeichen verlieren. ich habe bereits mit tüv-prüfern telefoniert, diese gingen einem beratungsgespräch leider meist aus dem weg oder gaben mir nur sehr oberflächliche informationen. was darf ich nach den neuesten regelungen umbauen ohne das h zu verlieren?

ich hätte dabei an scheibenbremsen an der vorderachse, alte recaros in schwarzem leder, rückbank in schwarzem leder, einen schwarzen himmel, kamei frontspoiler, fuchsfelgen, us-rückleuchten, eigentlich nichts was es in den 70ern und 80ern nicht gab. er soll eben zeigemäß getunt werden. gibt es dafür ein h oder nicht?

Beste Antwort im Thema

Zuerst mal zu den Leuten die dir aus dem Weg gehen. Es gibt welche, die haben keine Ahnung, dann welche die sie haben. Hinzu diejenigen die Ahnung haben, aber aus persönlichen Gründen nichts davon anwenden wollen. Und dann unterm Strich die, die es wissen und auch anwenden wollen. Das sind von 100 vielleicht 30. Eher weniger als mehr.

Das ist der persönliche Geschmack wie Oldtimer aussehen sollten, die hier in MT auch in manchen Beiträgen der Vergangenheit auftaucht.

Das muss man manchmal zähneknischend akzeptieren, wenn das Auto beim TÜV auf der Bühne steht, meine ich.

So zum Vergleich was ich mit 'zähneknirschend' meine ist, das man sich ein neues Autos bestellt, wo man gleichzeitig die Sportversion vom Werk her bestellen kann, aber sich den Autoverkäufer suchen muss der das bestellt. Alle anderen Verkäufer wollen das nicht, weil sie es nicht gut finden. Ein Unding, einfach gesagt, denn es ist grundsätzlich möglich.

 

So, zum Thema:-

Alles was innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung möglich war oder gar eingetragen ist, wird kein Hinderniss zum H-kennzeichen. Das gilt als zeitgenössisch. Entweder bringt man den Nachweis mit(können Zeitschriften aus der zeit o.ä. oder auch beglaubigte Kopien von Fahrzeugscheinen sein), der TÜV hat dafür selbst einige Unterlagen, es ist in deinem 30 Jahre alten Brief 20 jahre vorher schon eingetragen(= die ersten 10 jahre), oder - in deinem spez.Fall - geht man zu einem Profi der fast täglich zum TÜV fährt wg. den H-kennzeichen und alle Unterlagen in deinem Fall vorrätig hat.

Gerade im Falle der FUCHSfelgen rate ich dir zu solchen Profis. Denn bist du einen findest, der das auch kennt......... s.o. Es sind ja nicht die Felgen an sich. Die Lochzahl ist ja auch anders. Außer du meinst die 4-Loch Fuchs vom VW-Porsche.

Neuerdings gibt es die Möglichkeit NICHTzeitgenössische Änderungen ins H-Kennzeichen zu übernehmen, wenn diese NACHWEISLICH seit min. 30Jahren verbaut oder sonstwie angebracht waren.

 

 

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23 Antworten
am 9. Februar 2013 um 10:01

Zitat:

Original geschrieben von kruemeldriver

Zum Thema rote Blinker:

Ich hatte mal einen Swift EA (JS2AC) BJ 1990, der aus den Staaten importiert wurde. Dieser hat original längere Rücklichter mit roten Blinkern. Diese wurden vom TÜV nie beanstandet. Sogar das kleine Kennzeichen wurde erteilt.

ALso muss es wohl einen Weg geben, der dies möglich macht. Und wenns nur ein guter TÜVler ist.

Ich habe beim TÜFFF deswegen nachgefragt. Ich habe für meinen NSU Prinz 4 auch noch Rücklichter mit roten Blinkern. Die darf ich nicht so ohne weiteres dran haben sagte er.

Moin Moin !

Zitat:

Laber hier keinen Müll

Du kannst diese fundierte Aussage sicherlich mit Auszügen aus den Zulassungsvorschriften untermauern !

Zitat:

sonst hole ich Johnny Burnette

Wenns dir hilft..............

Zitat:

Was e30lion geschrieben hat ist 100% richtig

das kannst du gerne glauben ,ich weiss es besser

MfG Volker

......

Moin Moin !

 

Zitat:

Ich habe beim TÜFFF deswegen nachgefragt. Ich habe für meinen NSU Prinz 4 auch noch Rücklichter mit roten Blinkern. Die darf ich nicht so ohne weiteres dran haben sagte er

Ist doch schon am Anfang beantwortet worden : EZ vor dem 1.1.1970 : rote Blinker hinten zulässig ,EZ ab 1.1.1970 nur noch gelb / orange .

da der Prinz 4 von Anfang der 60er bis Anfang der 70er gebaut wurde , sind wohl beide Rückleuchten verbaut worden.

MfG Volker

am 12. Februar 2013 um 16:46

Hier könnt ihr euch mal einen Übeblick zum Thema Tuning verschaffen

Tuning - Regeln und Recht

Zitat:

Original geschrieben von schreyhalz

Moin Moin !

Zitat:

Original geschrieben von schreyhalz

Zitat:

Ich habe beim TÜFFF deswegen nachgefragt. Ich habe für meinen NSU Prinz 4 auch noch Rücklichter mit roten Blinkern. Die darf ich nicht so ohne weiteres dran haben sagte er

Ist doch schon am Anfang beantwortet worden : EZ vor dem 1.1.1970 : rote Blinker hinten zulässig ,EZ ab 1.1.1970 nur noch gelb / orange .

da der Prinz 4 von Anfang der 60er bis Anfang der 70er gebaut wurde , sind wohl beide Rückleuchten verbaut worden.

MfG Volker

Rote Blinker hinten zulässig ist das eine Thema, aber, unabhänig von der Farbe müssen die Bauartgenehmigt sein.

Das sind die US Lampen im Regelfall nicht, weil die für den US-Markt bestimmt sind und daher keine Deutsche Typgenehmigung haben.

Zitat:

Was die Bremsanlage betrifft, so wird bei Verbesserungen der Bremsleistung wohl kein Prüfer dem ein Stein in den Weg legen. Ebenso wie wirklich alte Fahrzeug ihre Lichtanlage den heutigen Richtlinien anpassen müssen und wohl auch reine Bremsseilzuganlagen nicht mehr zugelassen werden.... nehme ich zumindest an.

Aber sicher doch. Die Bremsanlage muss genau so original sein wie die Beleuchtungsanlage. Ausschließlich nach zu rüstende Dinge wie Warnblinkanlage, etc. sind vorgeschrieben und nach zu rüsten. Da gibt es aber auch wieder ausnahmen.

Eine reine Seilzugbremsanlage wird heute natürlich nicht mehr zugelassen, aber, die Autos über die wir sprechen haben alle eine Zulassung und wenn die mit Seilzugbremsanlage ausgerüstet wurden, muss die da auch wieder drin sein. Sonst gibt kein H-Kennzeichen. Auch dürfen z.B. an einem Auto der 30er keine Scheinwerfer mit Asymethrischem Abblendlicht montiert sein, etc.

Ich hab vor etwa 2 Jahren n Auto aus den 20ern zur Vollabnahme mitgebracht, nebst Reichskraftfahrtgesetzbuch aus zumindest ähnlichem Jahr und nach dem Reichskraftfahrtgesetzbuch wurde das Auto geprüft.

Da steht dann eben drin "Licht vorne weiß, hinten rot, Signaleinrichtung (Hupe) muss da sein, Bremswirkung muss ausreichend sein, Auspuff muss ausreichend schall gedämmt sein und darf nicht nach unten zeigen, etc.

Das haben wir als Grundlage genommen und außer ner Warnblinkanlage war das Auto völlig Original und ist genau so durch den Tüv gegangen. Incl. Ölverlust, der war lt. Bedienungsanleitung "normal" und ist von zeit zu zeit mit einem Fusselfreien Lappen ab zu wischen...

Der Bremse auch mit Seilen, haben wir auf der Straße gebremst, die Verzögerung gemessen und 2,3m/s als ausreichend befunden, fertig.

Im Prinzip verschulden richtige Oldtimer, grade Autos die über 45 / über 60 Jahre alt sind, fast nie Unfälle.

Eine geringere Bremsleistung ist auch kein Thema, weil man dann als Fahrer solch eines Fahrzeuges mehr Abstand hält und langsamer fährt...

Zitat:

Original geschrieben von schreyhalz

 

Quatsch !

US Rückleuchten haben keine innerhalb der EG gültige Bauartgenehmigung und sind daher grundsätzlich nicht zulässig ,können demzufolge auch nicht "eingetragen" werden.

Das ist jetzt aber Blödsinn. Meiner hat erst letzte Jahr seine Erstzulassung gehabt in Deustchland und es wurde auch eine "in etwa Wirkung bescheinigt" und auch eingetragen.

Wenn Leuchten ohne EG Prüfzeichen gar nicht möglich sind müsste die Polizei alle Amis wie zum Beispiel den aktuellen Challenger oder Mustangs auch stilllegen. Die fahren alle mit den US-Rückleuchten rum bei denn nur die Rückfahrscheinwerfer zu Blinkern ummontiert wurden. Es ist nach wie vor eine "in etwa Wirkung" eintragen zu lassen. Entscheident ist aber das rote Blinker hinten grundsätzlich gar nicht mehr eingetragen werden. Entweder vor 1970 dann Eintragungsfrei oder umrüsten.

MfG

Mike

Moin Moin !

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von schreyhalz

Quatsch !

US Rückleuchten haben keine innerhalb der EG gültige Bauartgenehmigung und sind daher grundsätzlich nicht zulässig ,können demzufolge auch nicht "eingetragen" werden.

Zitat:

Das ist jetzt aber Blödsinn. Meiner hat erst letzte Jahr seine Erstzulassung gehabt in Deustchland und es wurde auch eine "in etwa Wirkung bescheinigt" und auch eingetragen.

Bitte ersteinmal meinen Post vollständig lesen ,dann auch verstehen ! dann wärst du auch bis hierhin vorgedrungen :

Zitat:

Wenn es ein Fzg war , das in Europa nicht vertrieben wurde (oder mit Änderungen ) , dann gibt es die Möglichkeit , für nicht bauartgenehmigte Leuchten eine "in Etwa Wirkung" bescheinigen zu lassen.

Damals wurde auch noch relativ problemlos vom SVA eine Ausnahmegenehmigung für rote Blinker hinten erteilt. Nur ist letzteres schon lange Geschichte !

Hilft auch hier in keinster Weise weiter ,da es sich bei dem Fzg des TE um ein Fzg aus Europa handelt , bzw. ein für Europa gebautes . Daher gibt es keine legale Möglichkeit , US Blinker oder andere rote (da EZ nach 1.1.70) zu montieren.

Zitat:

Eine reine Seilzugbremsanlage wird heute natürlich nicht mehr zugelassen, aber, die Autos über die wir sprechen haben alle eine Zulassung und wenn die mit Seilzugbremsanlage ausgerüstet wurden, muss die da auch wieder drin sein. Sonst gibt kein H-Kennzeichen.

Warum sollte heute keine Seilzugbremse mehr zugelassen werden ???? Die StVZO gibt nichts dazu her ! Sicherheitsaspekte können das nicht verhindern , die Seilzugbremse meines Citroen ist 4- kreisig !!. Dazu kommt noch die Feststellbremse als von der übrigen Bremsanlage völlig unabhängiges Bauteil , da diese auf eine eigene Bremstrommel auf die Kardanwelle wirkt. Mir ist kein heutiges Fzg bekannt ,dass eine dermassen auf Sicherheit bedachte Bremsanlage besitzt.

Im übrigen ist der Umbau auf eine hydraulische Bremsanlage mitnichten ein Hindernis für ein H-KZ ,siehe Anforderungskatalog. Auch ein Umbau auf eine modernere Bremsanlage (4-Radbremse) wäre kein Hindernis ,viele Fzge aus den 20ern oder früher besassen nur eine Hinterradbremse.

 

Zitat:

Rote Blinker hinten zulässig ist das eine Thema, aber, unabhänig von der Farbe müssen die Bauartgenehmigt sein.

Das sind die US Lampen im Regelfall nicht, weil die für den US-Markt bestimmt sind und daher keine Deutsche Typgenehmigung haben.

Das ist exakt das ,was ich geschrieben habe (mal abgesehen davon ,dass es nicht "Typgen. heisst ,sondern Bauartgen.),beim NSU ist allerdings davon auszugehen ,dass die Lampen mit den roten Blinkergläsern eben auch für den deutschen Markt bestimmt waren ,da dieser bereits Anfang der 60er debütierte . War ja bei vielen deutschen Fzgen so , DB hatte bis 1965 auch bei allen Modellen hinten rote Blinker , bei einigen Modellen sind diese auch dann geändert worden ,ohne dass es einen Modellwechsel gab , so passen die Rückleuchten vom 230 SL (W113) oder 220SEb C (W111) natürlich auch in die Modelle 280 SL oder das Coupe/Kabrio ab 1.1.70 , dürfen dort aber eben nicht mehr eingebaut werden.

MfG Volker

Zitat:

Original geschrieben von e30lion

Zitat:

Original geschrieben von schreyhalz

 

Quatsch !

US Rückleuchten haben keine innerhalb der EG gültige Bauartgenehmigung und sind daher grundsätzlich nicht zulässig ,können demzufolge auch nicht "eingetragen" werden.

Das ist jetzt aber Blödsinn. Meiner hat erst letzte Jahr seine Erstzulassung gehabt in Deustchland und es wurde auch eine "in etwa Wirkung bescheinigt" und auch eingetragen.

Wenn Leuchten ohne EG Prüfzeichen gar nicht möglich sind müsste die Polizei alle Amis wie zum Beispiel den aktuellen Challenger oder Mustangs auch stilllegen. Die fahren alle mit den US-Rückleuchten rum bei denn nur die Rückfahrscheinwerfer zu Blinkern ummontiert wurden. Es ist nach wie vor eine "in etwa Wirkung" eintragen zu lassen. Entscheident ist aber das rote Blinker hinten grundsätzlich gar nicht mehr eingetragen werden. Entweder vor 1970 dann Eintragungsfrei oder umrüsten.

MfG

Mike

dann schau dir die funzeln eben mal an....wird der wagen eben für europa offiziell verkauft dann hat der der auch leuchten mit e kennzeichnung. das gilt im übrigen für jeden nicht eu wagen. egal ob mustang oder jaris.

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