GGG-Gebrauchtwagengarantie
Hi!
Hat jemand mit der GGG-Gebrauchtwagen Garantie Erfahrungen gemacht?
Beste Antwort im Thema
Der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie
Händler haften ein Jahr für Sachmängel
Seit dem 1. Januar 2002 müssen Händler/Unternehmer (Definition: siehe "Mängelhaftung beimGebrauchtwagen"😉 beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Denn ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist seither nicht mehr zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden (weitere Informationen zur neuen Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf finden Sie unter "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen"😉.
Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie
Verstärkt werden seit dem 1.1.2002 "Gebrauchtwagengarantien" angeboten bzw. beim Verkauf eines Gebrauchten gleich "mitverkauft". Darunter versteht man eine Reparaturkostenversicherung, die im Falle eines Mangels die Reparaturkosten übernimmt. In der Regel bezahlt der Kunde für eine einjährige Gebrauchtwagengarantie zwischen 100 und 250 Euro.
Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzliches Recht
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine solche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer beim Gebrauchtwagenkauf ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist. Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Diese Vorgehensweise ist zulässig im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreiheit, wonach es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.
Vorteil einer Gebrauchtwagengarantie
Ein Vorteil einer solchen Garantie gegenüber der gesetzlichen Sachmängelhaftung besteht z.B. darin, dass nach Ablauf von sechs Monaten, wenn also die Beweislastumkehr (Bedeutung: siehe Mängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf) nicht mehr gilt, die Garantie auch eintritt, wenn der Käufer nicht mehr beweisen kann, dass der Mangel schon von Anfang an vorgelegen hat. Bei der Garantie reicht es nämlich im Normalfall aus, wenn der Mangel im Laufe der Garantiezeit auftritt. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Nachbesserung meist nicht zwingend vom Verkäufer, sondern entsprechend den Garantiebestimmungen in der Regel von jeder Vertragswerkstatt durchgeführt werden kann. Der Käufer ist damit nicht ortsgebunden - er muss nicht den u.U. weit entfernt gelegenen Verkäufer zur Nachbesserung aufsuchen - sondern kann sich an die nächstgelegene Vertragswerkstatt wenden.
Gesetzliches Rücktrittsrecht nur bei Nachbesserung durch den Verkäufer
Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies gilt aber nur, wenn die Nachbesserung vom Verkäufer selbst durchgeführt wurde oder der Verkäufer vorher der Nachbesserung in einer anderen Werkstatt zugestimmt hat. Wer also aufgrund der Gebrauchtwagengarantie in einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers reparieren lässt, muss u.U. dem Verkäufer selbst noch einmal die Nachbesserung ermöglichen und kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn auch dem Verkäufer die Reparatur nach zwei Versuchen nicht gelingt.
Gesetzliche Rechte bestehen neben der Gebrauchtwagengarantie
Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen. Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss. Zudem kann der Verkäufer dem Kunden nicht das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund einer fehlgeschlagenen Nachbesserung verweigern mit der Begründung, die Gebrauchtwagengarantie sehe ein solches Recht nicht vor.
Strittig: Wann ist ein Gebrauchtwagen mangelhaft?
Schwierig ist die Beurteilung, wann ein Gebrauchtwagen als mangelhaft zu bezeichnen ist. Denn ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer entsprechenden Laufleistung ist nicht mit einem Neufahrzeug zu vergleichen. Reguläre Gebrauchsspuren und klassische Verschleißerscheinungen dürften daher nicht zu einer Sachmängelhaftung des Verkäufers führen. Fällt jedoch z.B. bei einem vier Jahre alten Gebrauchtwagen innerhalb der Sachmängelfrist die Elektronik aus, dürfte dies in der Regel einen Sachmangel darstellen. Der Händler muss in diesem Fall kostenlos nachbessern und kann sich nicht auf "Verschleiß" berufen. Lehnt der Verkäufer eine kostenlose Nachbesserung mit der pauschalen Begründung ab, es handelt sich um ein Verschleißteil, das der Sachmängelhaftung nicht unterliegt, muss im Streitfall gerichtlich geklärt werden - in der Regel per Sachverständigengutachten - , ob es sich tatsächlich um ein Verschleißteil handelt oder nicht.
Gruß
***EDITIERT - Quelle - bitte in Zukunft nicht mehr ohne Quellenangabe Schreddi
99 Antworten
Zitat:
@antonbrummi05 schrieb am 28. Januar 2018 um 22:30:22 Uhr:
Zitat:
@antonbrummi05 schrieb am 28. Januar 2018 um 22:30:22 Uhr:
Zitat:
Die GGG Händlergarantie ist das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben ist. Habe es auch erlebt,egal was, die zahlen nie oder nur Minibeträge!!!!!!!!!!!!!!
@NKali schrieb am 28. Januar 2018 um 21:20:07 Uhr:
Hallo, ich hab auch die GGG für meinen VW Polo. Problem: kann den Zettel mit der Garantie nirgendwo finden. Komm ich da noch irgendwie ran oder hab ich pech und kann mich nicht mehr auf meine Garantie berufen?
LG
Willst du damit sagen, dass der Versicherer sich nicht an die Garantiebedingungen gehalten haben oder dass du sie vorher nicht gelesen oder nicht verstanden hast (was keine Schande ist)? Was genau ist das Problem?
Die Garantie war damals beim Gebrauchtwagenkauf dabei ,das Auto meiner Tochter, da hat man doch nicht nachgelesen, aber wie es zum Schadenfall kam wollten die auch einen kl. Teil (Taschengeld) bezahlen, zum Glück ist der Händler noch eingesprungen,da es noch binnen eines halben Jahres nach Kauf des Autos war. Gib bitte mal die GGG Versicherrung in Google ein, da bekommst Du einen Lachkrampf.
Hier auch meine Erfahrungen was die Übertragung einer bestehenden Garantie bei der GGG auf einen neuen Besitzer angeht:
Ich habe von privat einen gebrauchten Audi A6 4G gekauft, der noch für 1,5 Jahre bei der GGG versichert war, da der Wagen erst vor ca. 6 Monaten vom Verkäufer über einen Händler erworben wurde. In den Garantiebedingungen stand unter §8 dass eine Übertragung möglich ist sofern man diese 7 Tage nach Kauf des Fahrzeuges bei der GGG beantragt. Um ganz sicher zu gehen , habe ich zusammen mit dem Verkäufer nochmal bei der GGG angerufen und die Bestätigung erhalten, dass der Übertragung nichts im Wege steht. Wagen gekauft, Übertragung beantragt und dann die Überraschung: Abgelehnt! Die erste Begründung war, dass es sich um eine "spezielle" Garantieart handelt und eine Übertragung nicht möglich sei. Nachdem ich juristische Schritte angedroht habe sowie auf §8 hingewiesen habe, wurde die Übertragung erneut abgelehnt mit der Begründung, dass §8 lediglich aussagt das eine Übertragung "möglich" ist aber nicht unbedingt genehmigt werden muss...
Kein weiterer Kommentar zur GGG...
Zitat:
@AlexanderMZ schrieb am 15. Januar 2005 um 00:11:26 Uhr:
Hi!Hat jemand mit der GGG-Gebrauchtwagen Garantie Erfahrungen gemacht?
Ich habe bisher neue kolben und eine neue wasserpumpe vkn der Garantie bezahlt bekommen. Allerdings hat es alles mein Händler für mich geklärt. Sonst hätte ich da denke ich keine Chance gehabt
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Hallo. Gehören Steuergerät e zur Garantie?
Mfg
Bei " GGG " nie und nimmer.
Hier passt die alte Aussage, Nepper, Schlepper, Bauernfänger!
Alles was 3 Buchstaben hat, Finger weg!
Ich verstehe immer nicht warum man sich nicht vorher alles schriftlich geben lässt vom Händler , der soll per Mail oder auf Papier genau schreiben was versichert ist und wie viel man selbst zahlen muss falls etwas ist. Im Schadensfall weiß man schon was los ist oder aber man kann sich gleich ausrechnen das sich diese ,,tolle" Garantie nur für den den Garantiegeber lohnt der bekommt ja sein Geld schon vor dem Schadensfall....
Habe ich aktuell.
An meinem Saab 9-3 macht die Steuerkette laute Geräusche. Ein Antrag auf Reparaturfreigabe wurde abgelehnt, da Steuerkettengeräusche normal seien. In meinem Fall allerdings ist das Laufgeräusch extrem laut. Die Werkstatt hat defekte Laufschienen diagnostiziert und hier dringenden Austausch empfohlen. Ausserdem habe ich GGG mehrfach die Zusendung eines Videos angeboten, auf welchem die lauten Geräusche klar vernehmbar sind. GGG bleibt stur und lehnt jede Freigabe ab, da die Funktion hier nicht beeinträchtigt sei. Trotz Hinweises, dass die Gefahr des Kettenüberspringens da ist und somit eine Funktionsbeeinträchtigung vorliegt, wird abgelehnt.
Meine Beschwerde über den offensichtlich inkompetenten Sachbearbeiter blieb unbeantwortet. Auch die Bitte um Nennung des Vorgesetzten ist bislang erfolglos gebliebe. Ich werde nun einen letzten Anlauf über einen ehemaligen Saab-Händler nehmen, der sich dann der Abwicklung annehmen soll. Wird auch hier wieder abgelehnt, werde ich GGG verklagen.
Beiläufig sei zu erwähnen, dass die GGG die Garantiebedingungen deutlich verschlechtert und die Leistungsumfänge reduziert hat. Neben der Senkung der garantierten Teile wird nun bei der Abrechnung auch nicht mehr zwischen Lohn- und Materialkosten unterschieden. Bislang wurden die Lohnkosten voll- und die Materialkosten prozentual in Abhängigkeit von den gefahrenen KM übernommen. Jetzt gilt diese Materialkostenregelung auch für die Lohnkosten. Auch die Schadenhöhe ist gedeckelt und mittlerweile auf lächerlich niedrigem Niveau. Wofür hier überhaupt noch horrende Beträge gezahlt werden sollen, ist mir schleierhaft.
Mein Fazit: Nicht empfehlenswert, unseriös und teuer. Dann lieber auf Garantie verzichten und das Beweislastumkehrverfahren einbringen. Das gilt zwar nur für sechs Monate, dürfte aber noch immer sicherer sein. Alternativ vorher am Markt nach weiteren Anbietern suchen und die Leistungen vergleichen. Hier gibt es gewaltige Unterschiede.
Zitat:
@AlexanderMZ schrieb am 15. Januar 2005 um 00:11:26 Uhr:
Hi!Hat jemand mit der GGG-Gebrauchtwagen Garantie Erfahrungen gemacht?
Zitat:
@AlexanderMZ schrieb am 15. Januar 2005 um 00:11:26 Uhr:
Hi!Hat jemand mit der GGG-Gebrauchtwagen Garantie Erfahrungen gemacht?
Der Letzte Rotz was diese Versicherung angeht. Angeblich 5 std Bearbeitung. Nach 6 Std keine Antwort und nach mehrfachen anrufen immer nur verwiesen auf email. Zig mails geschrieben und nix passiert. Mann ist auf dem Wagen angewiesen und die Werkstatt kann nicht loslegen weil 0 Antwort ( Garantiefall ) ankommt.
Kunden werden im Stich gelassen.
Hätte ich das gewusst hätte nie die Garantie abgeschlosse.
Bezahlt und 0 leistung bis jetzt.
Zitat:
@AlexanderMZ schrieb am 15. Januar 2005 um 00:11:26 Uhr:
Hi!Hat jemand mit der GGG-Gebrauchtwagen Garantie Erfahrungen gemacht?
Von denen bekommst Du so gut wie nie etwas, gib GGG bei Google ein, dann weißt Du bescheid.. ;-)
Komisch. Jeder zitiert hier den 14 Jahre alten Beitrag.
Ob AlexanderMZ das noch liest?
Lesen bedeutet nicht immer gleich verstehen.............
Ofensichtlich habt Ihr recht. Habe bei der GGG die Garantieverlängerung inklusive Zusatzpaket 1 abgeschlossen. Dieses Beinhaltet das Komfortpaket.
Ich dachte damit ist die Gesamte elektrik versichert. Nachdem ich es jetzt zum dritten mal gelesen habe habe ich das schlupfloch gefunden. Da steht:
l) Komfortpaket
Elektrische Fensterheber : Schalter, elektrische Motoren; Frontscheiben- und Heckscheibenheizungselemente; elektrisches Schiebedach: Schalter elektrische Motoren ;
Zentralverriegelung: elektrische Motoren, Magnetspulen; Hupe; Blinkrelais;Geschwindigkeitsregelanlage; ausgeschlossen sind generell Bruchschäden, Kabelbäume,
Leitungen und deren Verbindungen.
Den was ist bei mir kaputgegangen? Der Kombieschalter für Licht Hupe und Blinker.
Also weder ein Schalter für Fensterheber noch ein Schalter für das Schiebedach. bzw nur der Schalter für die Hupe nicht die Hupe selbst, der Schalter für den Blinker kein Blinkrelais.
Fazit die wissen zimlich genau was wen überhaupt kaputt geht und schliessen dieses aus. Für das Geld das die Grantie verlängerung gekostet hat hätte ich die Reperatur locker bezahlen können.
Nie wieder eine Garantie Verlängerung mit der GGG