GGG-Gebrauchtwagengarantie
Hi!
Hat jemand mit der GGG-Gebrauchtwagen Garantie Erfahrungen gemacht?
Beste Antwort im Thema
Der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie
Händler haften ein Jahr für Sachmängel
Seit dem 1. Januar 2002 müssen Händler/Unternehmer (Definition: siehe "Mängelhaftung beimGebrauchtwagen"😉 beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Denn ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist seither nicht mehr zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden (weitere Informationen zur neuen Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf finden Sie unter "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen"😉.
Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie
Verstärkt werden seit dem 1.1.2002 "Gebrauchtwagengarantien" angeboten bzw. beim Verkauf eines Gebrauchten gleich "mitverkauft". Darunter versteht man eine Reparaturkostenversicherung, die im Falle eines Mangels die Reparaturkosten übernimmt. In der Regel bezahlt der Kunde für eine einjährige Gebrauchtwagengarantie zwischen 100 und 250 Euro.
Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzliches Recht
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine solche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer beim Gebrauchtwagenkauf ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist. Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Diese Vorgehensweise ist zulässig im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreiheit, wonach es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.
Vorteil einer Gebrauchtwagengarantie
Ein Vorteil einer solchen Garantie gegenüber der gesetzlichen Sachmängelhaftung besteht z.B. darin, dass nach Ablauf von sechs Monaten, wenn also die Beweislastumkehr (Bedeutung: siehe Mängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf) nicht mehr gilt, die Garantie auch eintritt, wenn der Käufer nicht mehr beweisen kann, dass der Mangel schon von Anfang an vorgelegen hat. Bei der Garantie reicht es nämlich im Normalfall aus, wenn der Mangel im Laufe der Garantiezeit auftritt. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Nachbesserung meist nicht zwingend vom Verkäufer, sondern entsprechend den Garantiebestimmungen in der Regel von jeder Vertragswerkstatt durchgeführt werden kann. Der Käufer ist damit nicht ortsgebunden - er muss nicht den u.U. weit entfernt gelegenen Verkäufer zur Nachbesserung aufsuchen - sondern kann sich an die nächstgelegene Vertragswerkstatt wenden.
Gesetzliches Rücktrittsrecht nur bei Nachbesserung durch den Verkäufer
Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies gilt aber nur, wenn die Nachbesserung vom Verkäufer selbst durchgeführt wurde oder der Verkäufer vorher der Nachbesserung in einer anderen Werkstatt zugestimmt hat. Wer also aufgrund der Gebrauchtwagengarantie in einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers reparieren lässt, muss u.U. dem Verkäufer selbst noch einmal die Nachbesserung ermöglichen und kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn auch dem Verkäufer die Reparatur nach zwei Versuchen nicht gelingt.
Gesetzliche Rechte bestehen neben der Gebrauchtwagengarantie
Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen. Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss. Zudem kann der Verkäufer dem Kunden nicht das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund einer fehlgeschlagenen Nachbesserung verweigern mit der Begründung, die Gebrauchtwagengarantie sehe ein solches Recht nicht vor.
Strittig: Wann ist ein Gebrauchtwagen mangelhaft?
Schwierig ist die Beurteilung, wann ein Gebrauchtwagen als mangelhaft zu bezeichnen ist. Denn ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer entsprechenden Laufleistung ist nicht mit einem Neufahrzeug zu vergleichen. Reguläre Gebrauchsspuren und klassische Verschleißerscheinungen dürften daher nicht zu einer Sachmängelhaftung des Verkäufers führen. Fällt jedoch z.B. bei einem vier Jahre alten Gebrauchtwagen innerhalb der Sachmängelfrist die Elektronik aus, dürfte dies in der Regel einen Sachmangel darstellen. Der Händler muss in diesem Fall kostenlos nachbessern und kann sich nicht auf "Verschleiß" berufen. Lehnt der Verkäufer eine kostenlose Nachbesserung mit der pauschalen Begründung ab, es handelt sich um ein Verschleißteil, das der Sachmängelhaftung nicht unterliegt, muss im Streitfall gerichtlich geklärt werden - in der Regel per Sachverständigengutachten - , ob es sich tatsächlich um ein Verschleißteil handelt oder nicht.
Gruß
***EDITIERT - Quelle - bitte in Zukunft nicht mehr ohne Quellenangabe Schreddi
99 Antworten
Wirst du dann ja merken ob die ggg reicht 😉
Einmal und nie wieder......gib mal GGG in Google ein, dann weißt Du bescheid!!!
Ach du schei....
Die bezahlen so gut wie nie,.....drücken sich immer, oder Du bekommst Taschengeld.... !!
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Zitat:
@stephan k schrieb am 10. Mai 2009 um 13:34:50 Uhr:
Dein Auto hast Du mit Sicherheit schon gekauft. Ich hoffe die GGG Vers. mit den Paketen 1+2 für sage und schreibe 520€ nicht. Wenn ja, lies dir in Ruhe mal die Bedingungen durch und besonders den Punkt 6.1 c). (Glaube ich). Danach mußt du nach 6 Monaten einen Ölwechsel + diesen GGG Additiven machen und die Rechnung bei einem Schadenfall vorlegen, ansonsten gibt es keine Erstattung im Schadenfall. Ist ja nicht so das Ding, wenn man es weiß und hingewiesen wird man darauf nicht. Klar kann man sagen, dass steht doch da, aber mal ehrlich wer liest sich das alles durch beim Kauf.
Die Werkstatt in der ich meinen jetzigen Schaden beheben lassen wollte sagte mir, solche Bedingungen hat man noch nie gesehen. Mal ganz davon abgesehen, dass meine Faxe immer wieder verschwunden sind bei der GGG. Habe den Schaden im Februar gemeldet und jetzt bekam ich die Nachricht, man könne den Schaden nicht regulieren, da er schon länger her ist und ich hätte diesen Ölwechsel nicht gemacht. Außerdem muß beim Kauf des Fahrzeug von dem Händler schon diese yominösen Additive in fast alle Flüssigkeiten rein. Hast du da den Nachweis? Also ist diese Versicherung, im schlimmsten Fall, nach einem halben Jahr schon nicht mehr zu gebrauchen.
Hallo ich habe gerade einen Schadensfall bei der ggf gegeben das Auto ist kein Jahr alt haben es September2016 gekauft vom Händler nun das Problem Schadensfall ist 3229 Euro Kabelbruch Fahrerseite , Abs. Tempomat usw jetzt hat die Garantie nur 200 gezahlt wir haben die Garantie 500 Euro gezählt. Die Garantie Sagt das sie nur 40 % auszahlen von 500 Euro und weil das Auto über 100.000 km drauf ist wir haben das Auto aber mit 104.000 km drauf gekauft . Darauf hat der Händler uns aber nicht hingewiesen!!!!! Jetzt weiß ich nicht mehr weiter . Stimmt das oder wollen die mich nur loswerden mit so einen kleinen Beitrag . Bin am Ende wurde mich freuen wenn du zurück schreibst
Hallo ich habe gerade einen Schadensfall bei der GGG gegeben das Auto ist kein Jahr alt haben es September2016 gekauft vom Händler nun das Problem Schadensfall ist 3229 Euro Kabelbruch Fahrerseite , Abs. Tempomat usw jetzt hat die Garantie nur 200 gezahlt wir haben die Garantie 500 Euro gezählt. Die Garantie Sagt das sie nur 40 % auszahlen von 500 Euro und weil das Auto über 100.000 km drauf ist wir haben das Auto aber mit 104.000 km drauf gekauft . Darauf hat der Händler uns aber nicht hingewiesen!!!!! Jetzt weiß ich nicht mehr weiter . Stimmt das oder wollen die mich nur loswerden mit so einen kleinen Beitrag habe das Paket GGG Zusatzpaket 1+2 für 500 euro. Bin am Ende wurde mich freuen wenn du zurück schreibst
Zitat:
@Miran21 schrieb am 22. Mai 2017 um 10:30:26 Uhr:
Hallo ich habe gerade einen Schadensfall bei der ggf gegeben das Auto ist kein Jahr alt haben es September2016 gekauft vom Händler nun das Problem Schadensfall ist 3229 Euro Kabelbruch Fahrerseite , Abs. Tempomat usw jetzt hat die Garantie nur 200 gezahlt wir haben die Garantie 500 Euro gezählt. Die Garantie Sagt das sie nur 40 % auszahlen von 500 Euro und weil das Auto über 100.000 km drauf ist wir haben das Auto aber mit 104.000 km drauf gekauft . Darauf hat der Händler uns aber nicht hingewiesen!!!!! Jetzt weiß ich nicht mehr weiter . Stimmt das oder wollen die mich nur loswerden mit so einen kleinen Beitrag . Bin am Ende wurde mich freuen wenn du zurück schreibst
Dann sollte der Hersteller anstandslos Willens sein das Problem zu beheben.
Er weigert sich und sagt das es zu spät ist . Ich kriege ihn nicht dazu es zu reparieren.
Welches Baujahr?
Höchste Achtung meine Damen und Herren,
GGG Garantie bitte Finger weg, ist ein absoluter Saftladen- im Schadenfall werden 1001 Unterlagen verlangt und natürlich wird der Fall pauschal abgelehnt. Habe diverse andere Fälle wo ich diese Aussage bestätigen kann.
Mfg Müller
Höchste Achtung meine Damen und Herren,
Finger weg bitte ?
Die GGG Händlergarantie ist das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben ist. Wer nicht so Blöd ist wie ich, und sich die Garantiebedingungen vor Abschluss genau durchliest ,wird feststellen das man im Garantiefall meistens im Regen steht. z.B. es sind nur Bauteile Versichert die im den Garantiebedingungen stehen und das ist nur ein Bruchteil von den Teilen die an einem Auto kaputtgehen können, des Weiteren die Lohnkosten Staffelung ab 100000 km nur noch 40 % Lohnkostenübernahme. GGG Gebrauchtwagengarantie: meine aktuelle Erfahrung = Finger weg, absolut schlechte Erfahrung was die Bearbeitung anbetrifft. Wollen von meiner Werkstatt einen Kostenvoranschlag, wird aber laut den GGG Bedingungen nicht gezahlt. Absurd!!!
Habe weitere Kollegen die mit der GGG auf die Schnauze gefallen sind – Bittesehr gerngeschehenmeinedamenundherren
Vielen dank und liebe Grüße Müller
p.S.: Gerne können wir meine negativen Erfahrungen mit der GGG via Telefon besprechen
Zitat:
@Awesomeboy19 schrieb am 30. Juni 2017 um 13:13:43 Uhr:
Höchste Achtung meine Damen und Herren,
Finger weg bitte ?Die GGG Händlergarantie ist das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben ist. Wer nicht so Blöd ist wie ich, und sich die Garantiebedingungen vor Abschluss genau durchliest ,wird feststellen das man im Garantiefall meistens im Regen steht. z.B. es sind nur Bauteile Versichert die im den Garantiebedingungen stehen und das ist nur ein Bruchteil von den Teilen die an einem Auto kaputtgehen können, des Weiteren die Lohnkosten Staffelung ab 100000 km nur noch 40 % Lohnkostenübernahme. GGG Gebrauchtwagengarantie: meine aktuelle Erfahrung = Finger weg, absolut schlechte Erfahrung was die Bearbeitung anbetrifft. Wollen von meiner Werkstatt einen Kostenvoranschlag, wird aber laut den GGG Bedingungen nicht gezahlt. Absurd!!!
Habe weitere Kollegen die mit der GGG auf die Schnauze gefallen sind – Bittesehr gerngeschehenmeinedamenundherren
Vielen dank und liebe Grüße Müller
p.S.: Gerne können wir meine negativen Erfahrungen mit der GGG via Telefon besprechen
..ist völlig normal und nicht nur bei der "GGG" so, sondern bei allen Garantie Gebern,
auch bei den Marken, wie .z.b. Audi..
Ab 50.tsd km ist mann mit 10% SB dabei und geht geht hoch bis ~ 150.tsd km.
Danach gibts nix..
z.b. lies Dir mal die Garantibedingungen von Audi durch
https://www.garantieabschluss.de/audi-nw
Was dann genau abgesichtert ist, steht in den AGB's.
Von daher, wer lesen kann....
Grüße
Hallo, ich hab auch die GGG für meinen VW Polo. Problem: kann den Zettel mit der Garantie nirgendwo finden. Komm ich da noch irgendwie ran oder hab ich pech und kann mich nicht mehr auf meine Garantie berufen?
LG
Deinen Namen und deine Anschrift sowie das Kennzeichen wirst Du bestimmt zusammen bekommen. Damit meldest Du dich bei der Versicherung und trägst das Anliegen vor. Alternativ mal beim Händler fragen, der diesen Murks verkauft hat.
Zitat:
Die GGG Händlergarantie ist das Papier nicht wert auf dem sie geschrieben ist. Habe es auch erlebt,egal was, die zahlen nie oder nur Minibeträge!!!!!!!!!!!!!!
@NKali schrieb am 28. Januar 2018 um 21:20:07 Uhr:
Hallo, ich hab auch die GGG für meinen VW Polo. Problem: kann den Zettel mit der Garantie nirgendwo finden. Komm ich da noch irgendwie ran oder hab ich pech und kann mich nicht mehr auf meine Garantie berufen?
LG