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GGG-Gebrauchtwagengarantie

Themenstarteram 14. Januar 2005 um 23:11

Hi!

Hat jemand mit der GGG-Gebrauchtwagen Garantie Erfahrungen gemacht?

Beste Antwort im Thema

Der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie

 

Händler haften ein Jahr für Sachmängel

Seit dem 1. Januar 2002 müssen Händler/Unternehmer (Definition: siehe "Mängelhaftung beimGebrauchtwagen") beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Denn ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist seither nicht mehr zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden (weitere Informationen zur neuen Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf finden Sie unter "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen").

 

Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie

Verstärkt werden seit dem 1.1.2002 "Gebrauchtwagengarantien" angeboten bzw. beim Verkauf eines Gebrauchten gleich "mitverkauft". Darunter versteht man eine Reparaturkostenversicherung, die im Falle eines Mangels die Reparaturkosten übernimmt. In der Regel bezahlt der Kunde für eine einjährige Gebrauchtwagengarantie zwischen 100 und 250 Euro.

 

Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzliches Recht

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine solche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer beim Gebrauchtwagenkauf ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist. Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Diese Vorgehensweise ist zulässig im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreiheit, wonach es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.

 

Vorteil einer Gebrauchtwagengarantie

Ein Vorteil einer solchen Garantie gegenüber der gesetzlichen Sachmängelhaftung besteht z.B. darin, dass nach Ablauf von sechs Monaten, wenn also die Beweislastumkehr (Bedeutung: siehe Mängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf) nicht mehr gilt, die Garantie auch eintritt, wenn der Käufer nicht mehr beweisen kann, dass der Mangel schon von Anfang an vorgelegen hat. Bei der Garantie reicht es nämlich im Normalfall aus, wenn der Mangel im Laufe der Garantiezeit auftritt. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Nachbesserung meist nicht zwingend vom Verkäufer, sondern entsprechend den Garantiebestimmungen in der Regel von jeder Vertragswerkstatt durchgeführt werden kann. Der Käufer ist damit nicht ortsgebunden - er muss nicht den u.U. weit entfernt gelegenen Verkäufer zur Nachbesserung aufsuchen - sondern kann sich an die nächstgelegene Vertragswerkstatt wenden.

 

Gesetzliches Rücktrittsrecht nur bei Nachbesserung durch den Verkäufer

Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies gilt aber nur, wenn die Nachbesserung vom Verkäufer selbst durchgeführt wurde oder der Verkäufer vorher der Nachbesserung in einer anderen Werkstatt zugestimmt hat. Wer also aufgrund der Gebrauchtwagengarantie in einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers reparieren lässt, muss u.U. dem Verkäufer selbst noch einmal die Nachbesserung ermöglichen und kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn auch dem Verkäufer die Reparatur nach zwei Versuchen nicht gelingt.

 

Gesetzliche Rechte bestehen neben der Gebrauchtwagengarantie

Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen. Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss. Zudem kann der Verkäufer dem Kunden nicht das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund einer fehlgeschlagenen Nachbesserung verweigern mit der Begründung, die Gebrauchtwagengarantie sehe ein solches Recht nicht vor.

 

Strittig: Wann ist ein Gebrauchtwagen mangelhaft?

Schwierig ist die Beurteilung, wann ein Gebrauchtwagen als mangelhaft zu bezeichnen ist. Denn ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer entsprechenden Laufleistung ist nicht mit einem Neufahrzeug zu vergleichen. Reguläre Gebrauchsspuren und klassische Verschleißerscheinungen dürften daher nicht zu einer Sachmängelhaftung des Verkäufers führen. Fällt jedoch z.B. bei einem vier Jahre alten Gebrauchtwagen innerhalb der Sachmängelfrist die Elektronik aus, dürfte dies in der Regel einen Sachmangel darstellen. Der Händler muss in diesem Fall kostenlos nachbessern und kann sich nicht auf "Verschleiß" berufen. Lehnt der Verkäufer eine kostenlose Nachbesserung mit der pauschalen Begründung ab, es handelt sich um ein Verschleißteil, das der Sachmängelhaftung nicht unterliegt, muss im Streitfall gerichtlich geklärt werden - in der Regel per Sachverständigengutachten - , ob es sich tatsächlich um ein Verschleißteil handelt oder nicht.

Gruß

***EDITIERT - Quelle - bitte in Zukunft nicht mehr ohne Quellenangabe Schreddi

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Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 5. März 2019 um 23:03:27 Uhr:

Komisch. Jeder zitiert hier den 14 Jahre alten Beitrag.

Ob AlexanderMZ das noch liest?

Er braucht es ja nicht unbedingt mehr lesen, aber alle die mit dieser Betrugsfirma einen Vertrag abschließen wollen sind hiermit doch gewarnt!!!:):cool:

Ja habe ich, meiner Meinung nach ist sie nicht zu gebrauchen da die meisten Werkstätten sich auch weigern mit ihnen zusammenzuarbeiten. Du musst also in vorkasse gehen und sobald das passiert übernehmen sie es nicht mehr.

am 10. Januar 2020 um 21:02

Zitat:

Hier passt die alte Aussage, Nepper, Schlepper, Bauernfänger!

Alles was 3 Buchstaben hat, Finger weg!

GGG ist das Allerletzte, deswegen rate ich jedem, der einen Gebrauchtwagen mit GGG-Garantie erwirbt, die Versicherungsgesellschaft ab zu lehnen. Meine Erfahrung: Selbst die einfachsten Dinge sind nicht mitversichert. So wurde mir die Garantieleistung abgelehnt, weil das Signalhorn und der zur Elektronik gehorende Sicherheitsgurt angeblich nicht in dem Versicherungsumpfang enthalten ist.

Nach Rücksprache mit dem Verbraucherschutz wurde mir mitgeteilt, dass die Hupe auf jeden Fall

zum Garantieumpfang gehört. Trotzdem wurde mir die Garantieleistung nicht gewährt. !!!!!Finger weg von GGG-Garantieverträgen, kann ich jedem nur raten!!!!! Es entstehen Kosten für Gutachten, die die Gesellschaft nicht übernimmt. Wenn man die ganzen Kosten mit Rechtsanwälten, bürokratischen Formularen zusammen rechnet, übernimmt man die Reparatur am besten selber (Am Ende ist dies billiger)

Finger weg von dieser Gesellschaft!!!!!!!!!!!! Und genau mit diesen legalen Machenschaften verhindert die Gesellschaft die Garantieleistungen. Linker geht es nicht mehr!!!!!!!!!!

am 10. Januar 2020 um 22:34

Bei meiner OPEL Cargarantie lief die Bezahlung des Austausches des Klima-Kompressor's anscheinend einwandfrei, ich habe nie eine Rechnung bekommen die über der lag als es in den Bedingungen steht. Ich war anscheinend ein Glückspilz, allein auf weiter Flur.

Ich hatte vor ca. 8 Jahre bei meinem meriva auch die ggg Garantie... Zweimal in Anspruch genommen.. Einmal der Kühler und einmal den Wärmetauscher.. Als von der ggg Versicherung übernommen

Ich hab gute Erfahrungen gemacht mit der GGG :W204:

-Steuerkette komplett

-Nockenwellenversteller

Hatte die damals auf meinem E39 als ich den gekauft habe.

Fazit: Haben problemlos und anstandslos bezahlt. Die Abrechnung mit der Werkstatt (BMW Vertragswerkstatt) hat ohne Probleme geklappt.

Lohnt i.d.R. aber wohl nicht.

na da bin ich dann ja auch mal gespannt, habe heute nen Wagen gebraucht gekauft und dazu auch die GGG genommen ...

Moin,

ich habe hier einen Beitrag entfernt.

Grüße

Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 21. April 2021 um 19:00:10 Uhr:

Moin,

ich habe hier einen Beitrag entfernt.

Grüße

Steini

Was für ein Auto hatte @Juke99 denn diesmal?

Tiguan mit DSG.

Auf deren Homepage finde ich gerade nichts aber ich fürchte so optische Mängel gehören nicht zum Garantieumfang, oder. Abgerissene Türdichtung und nen Kratzer im Lederlenkrad und Lackschäden um die Scheinwerferreinigungsanlage meine ich z.B.

Das würde als Gebrauchsspuren durchgehen! Also nichts mit Garantieansprüchen.:(

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