GGG-Gebrauchtwagengarantie

Hi!

Hat jemand mit der GGG-Gebrauchtwagen Garantie Erfahrungen gemacht?

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Der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie

Händler haften ein Jahr für Sachmängel

Seit dem 1. Januar 2002 müssen Händler/Unternehmer (Definition: siehe "Mängelhaftung beimGebrauchtwagen"😉 beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Denn ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist seither nicht mehr zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden (weitere Informationen zur neuen Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf finden Sie unter "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen"😉.

Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie

Verstärkt werden seit dem 1.1.2002 "Gebrauchtwagengarantien" angeboten bzw. beim Verkauf eines Gebrauchten gleich "mitverkauft". Darunter versteht man eine Reparaturkostenversicherung, die im Falle eines Mangels die Reparaturkosten übernimmt. In der Regel bezahlt der Kunde für eine einjährige Gebrauchtwagengarantie zwischen 100 und 250 Euro.

Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzliches Recht

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine solche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer beim Gebrauchtwagenkauf ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist. Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Diese Vorgehensweise ist zulässig im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreiheit, wonach es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.

Vorteil einer Gebrauchtwagengarantie

Ein Vorteil einer solchen Garantie gegenüber der gesetzlichen Sachmängelhaftung besteht z.B. darin, dass nach Ablauf von sechs Monaten, wenn also die Beweislastumkehr (Bedeutung: siehe Mängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf) nicht mehr gilt, die Garantie auch eintritt, wenn der Käufer nicht mehr beweisen kann, dass der Mangel schon von Anfang an vorgelegen hat. Bei der Garantie reicht es nämlich im Normalfall aus, wenn der Mangel im Laufe der Garantiezeit auftritt. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Nachbesserung meist nicht zwingend vom Verkäufer, sondern entsprechend den Garantiebestimmungen in der Regel von jeder Vertragswerkstatt durchgeführt werden kann. Der Käufer ist damit nicht ortsgebunden - er muss nicht den u.U. weit entfernt gelegenen Verkäufer zur Nachbesserung aufsuchen - sondern kann sich an die nächstgelegene Vertragswerkstatt wenden.

Gesetzliches Rücktrittsrecht nur bei Nachbesserung durch den Verkäufer

Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies gilt aber nur, wenn die Nachbesserung vom Verkäufer selbst durchgeführt wurde oder der Verkäufer vorher der Nachbesserung in einer anderen Werkstatt zugestimmt hat. Wer also aufgrund der Gebrauchtwagengarantie in einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers reparieren lässt, muss u.U. dem Verkäufer selbst noch einmal die Nachbesserung ermöglichen und kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn auch dem Verkäufer die Reparatur nach zwei Versuchen nicht gelingt.

Gesetzliche Rechte bestehen neben der Gebrauchtwagengarantie

Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen. Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss. Zudem kann der Verkäufer dem Kunden nicht das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund einer fehlgeschlagenen Nachbesserung verweigern mit der Begründung, die Gebrauchtwagengarantie sehe ein solches Recht nicht vor.

Strittig: Wann ist ein Gebrauchtwagen mangelhaft?

Schwierig ist die Beurteilung, wann ein Gebrauchtwagen als mangelhaft zu bezeichnen ist. Denn ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer entsprechenden Laufleistung ist nicht mit einem Neufahrzeug zu vergleichen. Reguläre Gebrauchsspuren und klassische Verschleißerscheinungen dürften daher nicht zu einer Sachmängelhaftung des Verkäufers führen. Fällt jedoch z.B. bei einem vier Jahre alten Gebrauchtwagen innerhalb der Sachmängelfrist die Elektronik aus, dürfte dies in der Regel einen Sachmangel darstellen. Der Händler muss in diesem Fall kostenlos nachbessern und kann sich nicht auf "Verschleiß" berufen. Lehnt der Verkäufer eine kostenlose Nachbesserung mit der pauschalen Begründung ab, es handelt sich um ein Verschleißteil, das der Sachmängelhaftung nicht unterliegt, muss im Streitfall gerichtlich geklärt werden - in der Regel per Sachverständigengutachten - , ob es sich tatsächlich um ein Verschleißteil handelt oder nicht.

Gruß

***EDITIERT - Quelle - bitte in Zukunft nicht mehr ohne Quellenangabe Schreddi

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😠Bin auch auf GGG reingefallen , die Garantie ist das Papier nicht wert auf dem sie Geschrieben ist. Meiner schätzung nach werden 90 % aller Garantieanträge beanstandet oder abgelehnt. 😠

Alle freiwilligen Garantieleistungen mit Ausnahme der gesetzlichen Gewährleistung ist reiner Bullshit.. und Leute Verdummung. Wenn ich das Geld für eventuell notwendige Reparaturen nicht aus eigener Tasche zahlen kann,sondern auf dubiose Garantieversicherungen angewiesen bin,so fahre ich lieber Fahrrad oder kaufe gleich von Privat.

Zitat:

@Wolkenkater schrieb am 30. November 2015 um 11:08:06 Uhr:


Alle freiwilligen Garantieleistungen mit Ausnahme der gesetzlichen Gewährleistung ist reiner Bullshit.

Bullshit ist vor allem, diese beiden Sachen durcheinander zu bringen, bzw. miteinander vergleichen zu wollen.

Beide decken nämlich volkommen unterschiedliche Bereiche ab:

Gewährleistung: Es wird gewährleistet, dass die Sache beim Zeitpunkt des Gefahrenübergangs in Ordnung war. (was später kaputt geht ist aussen vor)

Garantie: Je nach Bedingungen werden hier Schäden innerhalb der vereinbarten Zeit abgedeckt. (was bei Übergabe schon kaputt war ist aussen vor)

Also die beiden Sachen nicht verwechseln, sie haben nichts miteinander zu tun.

Hallo.

Habe jetzt auch Ärger mit der GGG.
Erstens werden nicht alle Teile bezahlt die defekt sind und dann wird die MwSt abgezogen. Dann soll ich die Rechnung auf das Autohaus wo ich diesen gekauft habe oder die GGG ausstellen lassen.
Das ist in meinen Augen doch nur Betr.....
Nie wieder so eine Scheißversicherung

MfG

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Hab heute auch meine Spaß mit denen gehabt. Defekte Wasserpumpe nach 8000,- gefahrenen Kilometern. Da ich aber nicht nach sechs Monaten (bin jetzt Anfang des achten) deren Additive nicht eingefüllt habe bzw. einen Ölwechsel (wurde vor 10.000 bei Audi gemacht) nicht gemacht habe wurde alles abgelehnt.

Auf meine Nachfrage, was denn m,eine Wasserpumpe mit dem Motoröl zu tun habe wusste der Sachbearbeiter keine wirkliche Antwort, außer dass er nicht entscheiden könnte, da von höherer Stelle so entscheiden worden ist....

750,- € weg trotz Versicherung.....

cu

Pete

und?
Hast Du den Vertrag nicht gelesen und jetzt ist der Anbieter schuld, oder wie?

Es ist immer das Gleiche. Man kauft eine faulen Apfel und beschwert sich dann, dass dieser ungenießbar ist.

Dann beantworte DU uns doch mal die Frage, was meine Wasserpumpe mit einem Ölwechsel zu tun hat?

Warum sollte ich Öl wechseln, dass der Hersteller erst einige Kilometer vorher gewechselt hat?

Mach dich nicht lächerlich....

Vermutlich nichts, aber das ist nicht die Fragestellung!

Vertraglich wurde festgehalten, dass das Voraussetzung für eine Garantieleistung ist. Du hast diese vertragliche Bestimmung akzeptiert.

Ob die Bestimmung in Deinen Augen Sinn macht oder nicht ist eine andere Sache. Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten.

Da könnt auch drin stehen, dass Du jeden morgen einen Apfel essen musst, damit Du eine Garantieleistung erhälst.

Nochmal: Du hast einen Vertrag vorgelegt bekommen und akzeptiert, obwohl Du anscheinend dessen Inhalt nicht gelesen hast.

Dreh es doch nicht, wie es Dir gerade passt - du verarscht Dich damit nur selbst!

Wenn ich Dir ein Vertrag vorlege, in dem drin stehst, dass Du mir 50.000€ schenkst und Du diesen unterschreibst ohne ihn gelesen zu haben - wer ist dann schuld?

Nicht mal vermutlich sondern definitiv NICHTS. Zitat aus einem ähnlich gelagerten Fall/Thread:

Zitat:

Wöchentliche Ölwechsel mögen vielleicht unterschriebener Vertragsbestandteil sein, haben aber trotzdem keine Wirkung.

Es muss sich um "nachvollziehbare" Auflagen/ Bedingungen handeln.

Das Interesse des Garantiegebers an einem finanziellen Gewinn mag nachvollziehbar sein, aber die gegebene Garantie ist eine technische Garantie gegenüber dem Garantienehmer ("Kunde"😉 und keine wirtschaftliche Gewinn-Garantie für den Garantiegeber.

Eine technische Garantie kann an technische Auflagen gebunden werden, aber die dürfen nicht "aufwendiger" sein, als das was der Hersteller des Produktes selber vorgibt.

"Erhöhte" Ölwechselintervalle oder auch der Pflicht zur Nutzung von irgendwelchen Zaubermittelchen haben nichts mit einem technischem Erhalt des Fahrzeugs zu tun, daher hier, wenn der Hersteller das nicht vorgegeben hat, tatsächlich nur reine Abzocke.

Nicht zum ersten mal ist die GGG mit ihren AGBs auf die Schnauze gefallen:

http://www.arr-rechtsanwaelte.de/.../...werkstattbenennungsklausel.php

Schauen wir mal wie es weiter geht....

cu

Piet

Das "vermutlich" bezog sich darauf, weil ich nicht vom Fach bin und mir daher eine abschließend Meinung nicht anmaße.
Das Zitat von Dir ist leider ohne Quelle und rechtliche Substanz (Grundlagenbenennung). Die Unterstellungen in diesem Zitat weißen jedoch eher auf eine nicht zitierfähige Quelle hin.

Der Fall im Link hat zwar jetzt nichts mit Deinem Fall zu tun, man kann jedoch natürlich immer prüfen, ob ein Vertrag Gültigkeit hat. Im Kern ändert das nichts an den Fakten, nämlich das Du den Vertrag nicht gelesen hast und Dich jetzt über dessen Inhalt wunderst.

Die rechtliche Prüfung kann man natürlich immer machen, wobei ich das ein wenig hinterfotzig finde. Das ist für mich so ein wenig der Griff nach dem Strohhalm, obwohl man es selber versaut.

Was sollst du als Versicherungsfritze auch anders sagen? Wie war das mit den Augen und der Krähe?

Fakt ist, dass die hier genannte Firma mir allen Mitteln versucht sich vor Zahlungen zu drücken, wie man an den bisherigen Postings zweifellos erkennen kann. Bedingungen für eine Regulierung heranzuziehen, die DEFINITIV nichts mit dem Beschädigten Teil zu tun haben beweisen das. Auch wenn ich das Motoröl täglich gewechselt hätte, die Wasserpumpe wäre davon in keinster Weise betroffen.

Kein Grund beleidigend zu werden.
Du solltest mal lern Kritik anzunehmen.
Du hast immernoch nicht den Grundsatz der Vertragsautonomie unserer Rechtssystem verstanden. Man kann grundsätzlich vereinbaren, was man will.
Zu einer Vereinbarung gehören immer zwei Parteien, die zustimmen müssen.

Und das ganze hat mit Versicherung null komma garnichts zu tun.
Du würdest dich wahrscheinlich auch über den ein oder anderen Passus Deiner Telekommunikationsanbieter beschweren, wenn Du ihn kennen würdest.

Nun hat es die Garantieversicherung getroffen, weil hier die Ignoranz gegenüber Vertragsinhalten Deinerseits hier nur eine negative Folge für Dich hat.

Hättest Du gleich den richtigen Anbieter mit dem richtigen Produkt gewählt würdest Du jetzt nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 6. Juli 2016 um 21:46:42 Uhr:


Du hast immernoch nicht den Grundsatz der Vertragsautonomie unserer Rechtssystem verstanden. Man kann grundsätzlich vereinbaren, was man will. Zu einer Vereinbarung gehören immer zwei Parteien, die zustimmen müssen.

Jetzt wo du es sagst! ;-)

Darum kippen deutsche Gerichte beinahe täglich unwirksame Vertragsbestandteile aus Finanzierungsverträgen (Stichwort Widerrufsjoker) oder aus Mietverträgen. Nicht alles was sich Vertrag nennt kommt von vertragen. ;-)

Genau deshalb ist es enorm wichtig, daß man eine Rechtschutzversicherung hat und daß diese auch den Bereich Vertragsrechtschutz abdeckt.

Heute wurde bei meinem 2013 er 350 benziner ml ein sensor am Kat getauscht. Da die mercedes 100 garantie erst heute endet wurden die kosten komplett übernommen. Ich habe beim kauf für das nächste jahr eine Garantie von ggg bekommen und der Händler meinte das sie mit der mb100 identisch ist. Als ich den Wagen gestern ins Werkstatt brachte fragte mich die Dame ob ich die MB Garantie verlängern möchte. Ich sagte nein danke, ich hab für das kommende Jahr schon eine von der Firma ggg. Sie sagte darauf ok kein Problem. Wenn die ggg Garantie so so schlecht wäre, würde sie mich doch versuchen die MB Versicherung zu verkaufen ? Was würdet ihr mir raten ? Doch für über 1000€ eine mb oder reicht die ggg die ich habe

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