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GGG-Gebrauchtwagengarantie

Themenstarteram 14. Januar 2005 um 23:11

Hi!

Hat jemand mit der GGG-Gebrauchtwagen Garantie Erfahrungen gemacht?

Beste Antwort im Thema

Der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie

 

Händler haften ein Jahr für Sachmängel

Seit dem 1. Januar 2002 müssen Händler/Unternehmer (Definition: siehe "Mängelhaftung beimGebrauchtwagen") beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Denn ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist seither nicht mehr zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden (weitere Informationen zur neuen Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf finden Sie unter "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen").

 

Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie

Verstärkt werden seit dem 1.1.2002 "Gebrauchtwagengarantien" angeboten bzw. beim Verkauf eines Gebrauchten gleich "mitverkauft". Darunter versteht man eine Reparaturkostenversicherung, die im Falle eines Mangels die Reparaturkosten übernimmt. In der Regel bezahlt der Kunde für eine einjährige Gebrauchtwagengarantie zwischen 100 und 250 Euro.

 

Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzliches Recht

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine solche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer beim Gebrauchtwagenkauf ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist. Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Diese Vorgehensweise ist zulässig im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreiheit, wonach es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.

 

Vorteil einer Gebrauchtwagengarantie

Ein Vorteil einer solchen Garantie gegenüber der gesetzlichen Sachmängelhaftung besteht z.B. darin, dass nach Ablauf von sechs Monaten, wenn also die Beweislastumkehr (Bedeutung: siehe Mängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf) nicht mehr gilt, die Garantie auch eintritt, wenn der Käufer nicht mehr beweisen kann, dass der Mangel schon von Anfang an vorgelegen hat. Bei der Garantie reicht es nämlich im Normalfall aus, wenn der Mangel im Laufe der Garantiezeit auftritt. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Nachbesserung meist nicht zwingend vom Verkäufer, sondern entsprechend den Garantiebestimmungen in der Regel von jeder Vertragswerkstatt durchgeführt werden kann. Der Käufer ist damit nicht ortsgebunden - er muss nicht den u.U. weit entfernt gelegenen Verkäufer zur Nachbesserung aufsuchen - sondern kann sich an die nächstgelegene Vertragswerkstatt wenden.

 

Gesetzliches Rücktrittsrecht nur bei Nachbesserung durch den Verkäufer

Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies gilt aber nur, wenn die Nachbesserung vom Verkäufer selbst durchgeführt wurde oder der Verkäufer vorher der Nachbesserung in einer anderen Werkstatt zugestimmt hat. Wer also aufgrund der Gebrauchtwagengarantie in einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers reparieren lässt, muss u.U. dem Verkäufer selbst noch einmal die Nachbesserung ermöglichen und kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn auch dem Verkäufer die Reparatur nach zwei Versuchen nicht gelingt.

 

Gesetzliche Rechte bestehen neben der Gebrauchtwagengarantie

Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen. Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss. Zudem kann der Verkäufer dem Kunden nicht das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund einer fehlgeschlagenen Nachbesserung verweigern mit der Begründung, die Gebrauchtwagengarantie sehe ein solches Recht nicht vor.

 

Strittig: Wann ist ein Gebrauchtwagen mangelhaft?

Schwierig ist die Beurteilung, wann ein Gebrauchtwagen als mangelhaft zu bezeichnen ist. Denn ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer entsprechenden Laufleistung ist nicht mit einem Neufahrzeug zu vergleichen. Reguläre Gebrauchsspuren und klassische Verschleißerscheinungen dürften daher nicht zu einer Sachmängelhaftung des Verkäufers führen. Fällt jedoch z.B. bei einem vier Jahre alten Gebrauchtwagen innerhalb der Sachmängelfrist die Elektronik aus, dürfte dies in der Regel einen Sachmangel darstellen. Der Händler muss in diesem Fall kostenlos nachbessern und kann sich nicht auf "Verschleiß" berufen. Lehnt der Verkäufer eine kostenlose Nachbesserung mit der pauschalen Begründung ab, es handelt sich um ein Verschleißteil, das der Sachmängelhaftung nicht unterliegt, muss im Streitfall gerichtlich geklärt werden - in der Regel per Sachverständigengutachten - , ob es sich tatsächlich um ein Verschleißteil handelt oder nicht.

Gruß

***EDITIERT - Quelle - bitte in Zukunft nicht mehr ohne Quellenangabe Schreddi

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Zitat:

Original geschrieben von stephan k

Dein Auto hast Du mit Sicherheit schon gekauft. Ich hoffe die GGG Vers. mit den Paketen 1+2 für sage und schreibe 520€ nicht. Wenn ja, lies dir in Ruhe mal die Bedingungen durch und besonders den Punkt 6.1 c). (Glaube ich). Danach mußt du nach 6 Monaten einen Ölwechsel + diesen GGG Additiven machen und die Rechnung bei einem Schadenfall vorlegen, ansonsten gibt es keine Erstattung im Schadenfall. Ist ja nicht so das Ding, wenn man es weiß und hingewiesen wird man darauf nicht. Klar kann man sagen, dass steht doch da, aber mal ehrlich wer liest sich das alles durch beim Kauf.

Die Werkstatt in der ich meinen jetzigen Schaden beheben lassen wollte sagte mir, solche Bedingungen hat man noch nie gesehen. Mal ganz davon abgesehen, dass meine Faxe immer wieder verschwunden sind bei der GGG. Habe den Schaden im Februar gemeldet und jetzt bekam ich die Nachricht, man könne den Schaden nicht regulieren, da er schon länger her ist und ich hätte diesen Ölwechsel nicht gemacht. Außerdem muß beim Kauf des Fahrzeug von dem Händler schon diese ominösen Additive in fast alle Flüssigkeiten rein. Hast du da den Nachweis? Also ist diese Versicherung, im schlimmsten Fall, nach einem halben Jahr schon nicht mehr zu gebrauchen.

Hallo.

Habe das Auto schon längst zu Hause und mich gegen die GGG entschieden.

Der Preis war Happig und das Kleingedruckte habe ich mir durchgelesen und bin dabei sehr skeptisch geworden.Habe die normale Gewährleistung von 1 Jahr und hoffe ,daß danach der Wagen keine Probleme macht.Bis jetzt über 5 Tkm. gemacht und Toi,Toi,Toi nichts gehabt.

Gruss

apator

am 25. August 2009 um 8:50

Hallo, ich muss sagen das diese GGG eigentlich immer etwas zu beanstanden hat um im Schadenfall nicht zahlen zu müssen.

Ich habe jetzt 2mal Probleme mit meinem Fahrzeug gehabt und mich wirklich nach der Garantievereinbarung gehalten und wurde wieder mal abgewiesen. Ich kann also keinem diese GGG empfehlen und glaube mal das keiner irgendwelche Kosten von denen erstattet bekommt.

Habe gerade auch wundervolle erfahrungen mit der "GGG" gemacht.

Mein "Händler" hat mich seinerzeit genötigt für 550 Euro (für 1 Jahr!) eine Garantie abzuschliesen.

Voraussetzung für die Garantie war zusätzlich ein TÜV Gutachten für sage und schreibe 250 Euro!

Es bescheinigt mir immerhin auf 8 Seiten das der Wagen in Ordnung ist und das alle Wartungen und Inspektionen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.

Jetzt nach 3.000 Km Fahrleistung habe ich einen Schaden (ABS, Allrad) an meinem Fahrzeug den die "GGG" mit einem lächeln ablehnt weil angeblich eine Inspektionsfrist nicht eingehalten wurde.

Laut aussage der Werkstatt sind alle Fristen ordnungsgemäß eingehalten worden.

Normalerweise lasse ich ja alle 1.000 Kilometer eine volle Inspektion an meinem Auto machen *ironie aus

Ich werde jetzt mal schauen ob meine Rechtschutzversicherung besser funktioniert.....

Also ich kann jedem nur Raten "FINGER WEG VON DER GGG".

Sucht euch lieber einen seriösen Anbieter falls es den überhaupt gibt.

 

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

... aber im Mitsubishi-Forum wurde dir ja auch schon drauf geantwortet.

Wie jetzt? Er hat doch erst einen Beitrag. Wie kann er dann die gleiche Frage schon im Mitsubishi Forum gestellt haben?

hi.ist es möglich für mein privates auto eine garantie abzuschliessen, vorrausgesetzt ich lass alles prüfen. wollt evtl nen teures auto kaufen... leider von privat, deshalb ist da keine garantie...danke

am 7. November 2011 um 11:29

Also meine Erfahrungen mit der GGG-Garantie sind ähnlich und ich kann jetzt schon von dieser Zusatzgarantie abraten!!

Checkheftgepflegter Audi A4 Bj. 11.07 hat mit 149500km einen defekten Zylinderkopf (Ventile/Nockewelle usw verschlissen).

Alle nötigen Unterlagen eingereicht und nachdem der Gutachter vor Ort war und der Kostenvoranschlag eingereicht wurde dauert es einige Tage bis die Reparaturfreigabe erfolgte. Als der Schaden dann richtig beziffert werden konnte und auf einmal 3500€ im Raum standen gings los.

Erneut musste ein Gutachter hin und dann dauerte es fast zwei Wochen bis nach ständigem hin- und hertelefonieren eine Reparatur erfolgen durfte. Grund war, die GGG-Garantie wollte auf einmal die eigenen Teile anliefern, somit musste der Kostenvoranschlag neu berechnet werden. Als dieser dann vorlag, wollte die GGG-Garantie nicht alle Stunden an die Werkstatt bezahlen, selbst die Erstaufnahme des Problems wurde nicht übernommen. Ich hatte Glück das die Werkstatt mein Auto überhaupt noch repariert hat, weil Sie es eigentlich schon rausschieben wollten, so dass es in einer GGG Vertragswerkstatt repariert hätte werden können, doch dann hätte sich Angelegenheit noch weiter verzögert.

Ende vom Lied ist: das Auto steht nun seit knapp 4 Wochen in der Werkstatt, unangefasst und unrepariert.

habe leider in diesem Forum zu spät gelesen bezüglich dieser ominösen

GGG-Gebrauchtwagenvers.

Man wird zwar aus Erfahrung klug, aber diese Erfahrung hat mich bis

jetzt ca. 2500 schlappe Euronen gekostet, da diese Vers. absolut immer

die Zahlung ablehnt.

Der Fehler geht schon los, wenn man bei einem Händler ohne eigene

Werkstatt kauft und dafür diese Vers. im Vertrag für etwaige Garantie-

fälle einstehen soll ***Link entfernt, mfg steini111***

Hab das Ganze auch von einem befreundeten Rechtsanwalt noch prüfen

lassen, seine Empfehlung, falls ich eine entsprechende Rechtschutzvers.

hätte (hatte ich natürlich nicht), diese GGG-Vers entsprechend anzugehen.

Also mein Rat, wer sich Zeit, Geld und Nerven sparen möchte, der meidet

derartige Kombinationen wie der Teufel das Weihwasser.

am 27. Februar 2012 um 14:16

Wie so viele von euch hab auch ich schlechte Erfahrungen mit GGG gemacht....in meinen Augen ist es ein richtiger $%&/laden....FINGER WEG!

Selbst für kleinere "Schäden" wird zunächst ein Sachverständiger zur Vertragswerkstatt gerufen...Davor darf auf keinen Fall repariert werden (soll wohl abschrecken). Nachdem der gute Mann TAGE SPÄTER da war und der Vertragshändler den Kostenvoranschlag endlich rüberfaxen durfte, bekommt man die ernüchternde Antwort, dass die Kosten NICHT übernommen werden...na super!

Da frag ich mich, wofür man sowas abschließt??

Finger Weg!!

 

 

am 12. Oktober 2012 um 11:25

Nun, ich habe nun auch Erfahrung mit GGG gemacht. Ich sage mal so, ich kaufe kein Auto mehr wo Garantie von GGG angeboten wird.

am 12. Oktober 2012 um 11:47

Ihr macht mir ja Mut, ich hatte von der GGG eine Freigabe für die Reparatur meiner Klimaanlage bekommen, mal sehen, wie lange sie mit dem bezahlen brauchen, wenn ich die Rechnung mal umgestellt bekomme. Da sie ja allen Ernstes fordern, dass die Rechnung inkl. ausgewiesener MwSt. auf die GGG ausgestellt wird, obwohl sie nur einen Bruchteil bezahlen

Wenn die GGG die Freigabe erteilt hat, dann rechnet sie auch direkt mit der Werkstatt ab; so war es jedenfalls bei mir; ich habe nur meinen Eigenanteil (abhängig von der km-Leistung) bezahlt.

am 12. Oktober 2012 um 17:09

Mein zweiter Beitrag bedingt des zweiten Schadens zum Glück kurz vor Auslauf der Garantie.

Aber die hätte ich mir auch sparen können.

Turbolader laufzeitbedingt defekt. Auf Grund der Kilometer wäre nur Anteilig von der GGG-Garantie bezahlt worden. Und dann hätten die GGG-Garantie das AT-Teil geliefert, und es handelt sich dabei nicht um ein original Austauschteil. So habe ich alles selbst bezahlt, hab ein originales Teil drin und nur 150€ mehr bezahlt (mit SB).

Weiter musste ich einen Gutachter bestellen weil ein weiterer defekt am Zylinderkopf sofort abgelehnt worden ist. Angeblich hätte die Werkstatt, die bereits einmal meinen Zylinderkopf instand gesetzt hatte(s.o.), laut GGG-Garantie mangelhaft gearbeitet. Der Vorwurf liegt mir schriftlich vor und dies Behauptung ist an den Haaren herbeigezogen.

Der Gutachter hat natürlich einen Mangel festgestellt, der jedoch nichts mit der Werkstatt zu tun hatte.

Zusammengefasst:

-nach 4 Wochen wurde Reparatur abgelehnt

-nach weiteren 2 Wochen hat mein Gutachter mein Fahrzeug gesichtet

-weitere 2 Wochen später lag das Gutachten vor

-nach einer weiteren Woche habe ich mein Auto auf eigene Kosten (6000€) reparieren lassen

-mein Auto stand die ganze Zeit über.....

Jetzt muss mein Anwalt versuchen, mit dem Gutachten, mein Geld zurück zu holen.

Punkt und ohne weiteren Kommentar.

bei mir ähnlich ...

turbo defekt ...

Mittwoch Schaden gemeldet mit allen papieren .

2 tage später kam dann ohne das ich was davon weiss ein gutachter zur werkstatt .

Montag schreiben von der ggg , das die nur 500 von den 1800€ zahlen wollen .... ich solle dann die 1300 € überweisen und DIE schicken dann zur werkstatt das ersatzteil .

ne ne bevor die mir irgendeinen refurbishten einbauen oder was aus china ...

die waren zwar fix und am telefon auch nett ... aber die politik die die pflegen klingen verdammt nach beschiss ...

zusätzlich hätte mir meine werkstatt einen fremdturbo auch nicht eingebaut, da sie für den einbau ja haften muss ^^

am 28. März 2014 um 23:42

Habe mein Auto bei einem Händler gekauft ohne eigene Werkstatt (Top Autovertrieb Sulzemoos), der Eigentümer nötigt mit einer Arroganz zum Abschluss eines Dekra Gutachtens sowie eines Garantiepaketes von GGG, alles zusammen 500.- extra, man muss dafür auf die Gebrauchtwagengarantie verzichten, die man eigentlich gesetzlich hat. Diese GGG (das weiß ich jetzt) macht viel Ärger, schickt erst Gutachter, bevor die Reparatur begonnen werden kann, zahlt dann nur anteilig (Teil war ja alt ????) und kommt sogar mit gebrauchten Ersatzteilen (Lichtmaschine). Auch ist nicht alles versichert. Wenn man auf sein Recht besteht, dann dauert es nur länger, erreichen kann man nichts (ohne Anwalt)

Kauft lieber bei Händler mit eigener Werkstatt!!

Alex

Selber Schuld wenn man bei so einem Händler kauft.

Eine gesetzliche Gebrauchtwagengarantie gibt es übrigens nicht - nur eine gesetzliche Sachmängelhaftung und die kann man Dir auch nicht wegnehmen.

Zitat:

Original geschrieben von AlexFF

Habe mein Auto bei einem Händler gekauft ohne eigene Werkstatt (Top Autovertrieb Sulzemoos), der Eigentümer nötigt mit einer Arroganz zum Abschluss eines Dekra Gutachtens sowie eines Garantiepaketes von GGG, alles zusammen 500.- extra, man muss dafür auf die Gebrauchtwagengarantie verzichten, die man eigentlich gesetzlich hat.

1. Hätte ich bei einem Händler der einen zu irgendetwas "nötigen" möchte schlicht und ergreifend kein Auto gekauft. Um dies zu tun ist ein Händler gar nicht in der Position und man kann sich ja glücklicherweise aussuchen wohin man sein Geld trägt.

 

2. Gibt es keine gesetzliche Gebrauchtwagengarantie.

Woher kommt diese Annahme?

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