Gez
Hi
habe gerade focus TV gesehn und da war beiläufig erwähnt worden das man für ein autoradio gez zahlen muss meine fragen. es heist ja ein fernseher und ein radio im haushalt muss angemeldet werden aber ein auto ist in dem sinne kein haushalt. kann mir das mal einer erklären
14 Antworten
autoradio gehört mittlerweile dazu soweit ich weiß....
huch...
dachte eigentlich immer dass das Autoradio nicht mitdazu zählt.
Wenn jmd was Genaueres weiss wäre es toll
Hallo,
hier ein Zitat aus dem GEZ-Gebührenlexikon:
Zitat:
Alle Geräte, mit denen Sie Radioprogramme empfangen oder aufzeichnen können zählen zu den Radios. Hierzu gehören tragbare Radios, Radiowecker, Radiorekorder, Autoradios, PC mit Radiokarte und Navigationsgeräte mit Empfangsteil. Radios sind auch Lautsprecher oder Monitore, wenn sie als gesonderte Hör- oder Sehstellen betrieben werden. Grundsätzlich ist für jedes Radio eine Gebühr zu zahlen.
Nun wissen wir also, dass ein Autoradio auch den Radios zählt 😉
Aber ergänzen wir das ganze ein wenig:
Zitat:
In einem Privathaushalt ist grundsätzlich nur ein Radio und Fernsehgerät gebührenpflichtig. Die Vergünstigung, für eine Rundfunkgebühr mehrere Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten zu können, gilt für den Rundfunkteilnehmer selbst sowie für seinen Ehegatten.
Heißt also: Wer bereits GEZ für ein Radio zahlt, dessen Autoradio ist ebenfalls in diesen Gebühren inbegriffen. Jetzt aber die berühmte Ausnahme:
Zitat:
Ausnahmen:
Haushaltsangehörige (z. B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt. Wenn beispielsweise Sohn oder Tochter über ein Einkommen verfügen und Rundfunkgeräte im Zimmer, im Auto bzw. am Arbeitsplatz haben, müssen sie diese Geräte auf ihren Namen anmelden und Gebühren zahlen.
Wer also zuhause bei den Eltern wohnt, keinen Fernseher besitzt oder nutzt, aber im Fahrzeug ein Autoradio hat, muss für dieses Autoradio natürlich GEZ-Gebühren zahlen. Allerdings nur, wenn das Fahrzeug auch auf seinen Namen läuft.
Ich hoffe es sind somit alle Klarheiten beseitigt 😉
Gruß Jürgen
Hui, das ist doch mal ein hilfreicher Post 😉
Da mein Auto auf meine Mom angemeldet ist bin ich praktisch aus dem "Schneider" 😁
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Zitat:
Original geschrieben von schneider.ms
Da mein Auto auf meine Mom angemeldet ist bin ich praktisch aus dem "Schneider" 😁
Bleibt nur noch zu klären, ob du kein Radio- oder Fernsehgerät zu Hause besitzt, bzw. unter das Einkommenslimit fällst 😉
Übrigens: Selbst wenn du in deinem Zimmer einen Radio hast, dessen Besitzer deine Eltern sind, zählt in diesem Fall nicht das Besitz-, sondern das Nutzungsrecht *g*
Gruß Jürgen
Warum gilt dann beim Auto nicht das Nutzungsrecht?
Ich dachte immer, es geht der GEZ um die "Vorhaltung eines Empfangsgeräts"....also muss der Nutzer im Auto auch angemeldet sein! Besitzverhältnisse sind dabei egal.
So verstehe ich das.
da_baitsnatcha
Nein, im Auto gilt das nicht. Hier ist entscheident, wer Besitzer des Fahrzeugs ist, bzw. auf wen es angemeldet ist.
Wenn du in deinem Zimmer einen Fernseher stehen hast, dann kann man wohl davon ausgehen, dass du auch Nutzer dessen bist. Der Fernseher/Radio MUSS aber nicht in diesem Zimmer stehen.
Wenn du dagegen hin und wieder das Auto deiner Mutter nutzt, kann man wohl kaum verlangen, dass du dafür das Radio ausbaust 😉 Ein Autoradio ist ja in dem Sinne kein "mobiler Gegenstand".
Gruß Jürgen
Mann mann, du hast aber die Paragraphen geritten 😁
Danke für diese Einsicht!
Nur als Ergänzung: Bei gewerblicher Nutzung muss das wohl wieder anders sein, da muss nämlich vom Fuhrparkbesitzer für jedes Auto die Gebühr abgedrückt werden.
War letztlich die GEZ bei nem Kollegen, der ein privates Postunternehmen hat. Nun bestellt er die Autos ganz ohne Radiovorbereitung. Führt dazu, dass viele der Boten dann mit MP3-Player hören...ob das so sinnvoll ist!?
Bei öffentlichen Betrieben (Bars, etc.) soweit ich weiß sogar Gebühr für jedes Boxenpaar!
@Designs: Da du dich ja gut auszukennen scheinst, wär nett wenn du das bestätigen/dementieren könntest!
da_baitsnatcha
Naja, was heißt gut auskennen. Man kann sich die Infos ja leicht zusammensuchen und wenn man selbst GEZ zahlt, beschäftigt man sich ja hin und wieder (notgedrungen) damit 🙂
Also nochmal was zu Autoradios:
Zitat:
Für jedes Autoradio in einem nicht ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeug besteht Gebührenpflicht. Dies gilt auch dann, wenn Kraftfahrzeuge nur zeitweise zu anderen als zu privaten Zwecken genutzt werden.
Rundfunkteilnehmer und damit anmelde- und gebührenpflichtig ist diejenige Person, auf die das Kraftfahrzeug zugelassen ist. Dies gilt auch, wenn Arbeitnehmer in Firmenfahrzeuge private Geräte eingebaut haben.
Gebührenpflichtig für ihre Rundfunkgeräte in Kraftfahrzeugen sind insbesondere alle Freiberufler, Gewerbetreibenden und Selbstständigen, wie z. B.:
* Ärzte
* Architekten
* Fahrlehrer
* selbständige Handwerker
* Landwirte/Nebenerwerbslandwirte
* Rechtsanwälte
* Steuerberater
* alle Unternehmen in der Form von Personen- und Kapitalgesellschaften.Gebührenpflicht besteht zudem auch für Autoradios in Privatfahrzeugen von Arbeitnehmern, die ihr Kraftfahrzeug für Zwecke des Arbeitgebers nutzen (z.B. wenn angestellte Außendienstmitarbeiter/Rechtsanwälte/Architekten ihr privates Kraftfahrzeug für Zwecke der Firma oder Kanzlei einsetzen).
Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kfz zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt Rundfunkgeräte angemeldet hat. (siehe auch Informationen über die Gebührenpflicht für nichteheliche Lebensgesmeinschaften)
Ist nur ein Autoradio im privat genutzten Kraftfahrzeug vorhanden und kein Gerät (weder Radio-, noch Fernsehgerät) im Privathaushalt, ist dieses Autoradio als Erstgerät anmelde- und gebührenpflichtig.
Gruß Jürgen
wenn mal so ne schnappsnase vor deiner tür steht eifach die tür zuknallen und rufe kein interesse!
diesel leute haben nämlich soviele rechte wie ein staubsaugerverkäufer, jedoch versuchen die von der gez die leute einzuschüchtern (klappt wohl ganz gut). einfach nichts gefallen lassen die sind nämlich in derbeweispflicht das du irgendwelche geräte beutzt.
und ich hab auch noch nie gehört das jemand von der gez angeklat wurde (wird wohl wegen geringfügigkeit abgelehnt).
wenn ich dan der macht wäre würde ich den gez verein abschafen!!!
Zitat:
Original geschrieben von HighspeedRS
und ich hab auch noch nie gehört das jemand von der gez angeklat wurde (wird wohl wegen geringfügigkeit abgelehnt).
Na, ganz so einfach ist das nicht. Die GEZ hat bei uns im Nachbarort mal die große Tour gemacht und da durften einige die ich kenne im vierstelligen Bereich nachzahlen...
Es ist schon richtig, dass er kein Recht hat dein Haus zu betreten. Der lässt sich aber nur einmal die Türe vor der Nase zuknallen. Der nächste unangekündigte Besuch erfolgt im Beisein der Polizei und schon darf er rein..
Gruß Jürgen
Zitat:
Na, ganz so einfach ist das nicht. Die GEZ hat bei uns im Nachbarort mal die große Tour gemacht und da durften einige die ich kenne im vierstelligen Bereich nachzahlen...
und genau hier müssen die erstmal beweisen das du wohl die letzten 10jahre nichts gezahlt hast. auch mit der polizei muss man sie nicht reinlassen. die polizei braucht auch einen durchsuchungserlaubnis die von einem staatsanwalt genemiegt werden muss.
und falls sie doch reinkommen sollten das steht der fernseher erst seit 1 monat da !!!
Jupp
Die GEZ meint sie könne jeden einschüchtern.
wenn ihr GEZ bereits zahlt und ein Beauftragter von denen vor der tür steht .
Türe zu !
Es ist eine unverschämtheit das die an der Haustüre geld eintreiben.
So viele rechte hat die GEZ auch nicht.
Nur leider wird immer die unwissenheit der Gutgläubigen ausgenutzt.
Jetzt gibt es ja diese fernseh Handys.
Bis 2007 sind die noch GEZ frei danach haben die sich ihre rechte schon gesichert.
Dafür soll man ab 2007 nämlich auch GEZ gebühren zahlen.
Es ist schon eine Unverschämtheit das das Bürgeramt meine Adresse der GEZ weitergegeben hat als ich umgezogen bin.
Das ist die Krönung schlecht hin!!!
Meine erste Post war nämlich ein netter Brief " GEZ MUSS JEDER ZAHLEN "
Ich habe auch den Fokusbericht gesehen und mich echt gefragt warum der Bau noch nicht in die Luft gejagt worden ist.
Mit welchen Methoden die Arbeiten ist schon fast kriminel!
Der beste Tip ist einfach die GEZ Beamten gar nicht erst rein zu lassen.
wenn die was wollen sollen se es Schriftlich machen.
und nicht Hausieren
GRUSS
SCHNUFFI