Gewicht vom Anhänger

Hallo Leute,

ich hätte ne kleine Frage. Ich hab mir nen ungebremsten 100 kmh schnellen Anhänger mit 750 kg Gesamtgewicht zugelegt (in dieser Größe gibts keine "leichtere"😉. Das Problem ist: Mein Octavia darf nur bis zu 500 kg schwere ungebremste Anhänger ziehen. Bei uns in Tschechien ist das kein Problem (Gesetz 341/2002, Abschnitt 7a) - da zählt nämlich das sofortige Gewicht. Darf ich mit so einem Anhänger auch in Deutschland bzw. Österreich herumdüsen ohne dafür bestraft zu werden?

Danke voraus

Beste Antwort im Thema

In Deutschland gilt folgendes:

750kg Anhänger dürfen von jedem gezogen werden, der B besitzt. Die zulässige Beladung wird hierbei durch das Zugfahrzeug begrenzt, sofern die zulässige Anhängelast für ungebremste Anhänger niedriger als 750kg ist.

In Deutschland sind ungebremste Anhänger niemals 100km/h tauglich. Nur gebremste Anhänger mit Stoßdämpfern und Anti-Schlingereinrichtung (kann auch am ziehenden Fahrzeug angebaut sein z.B. "Anhänger ESP"😉 sind in Deutschland 100 km/h zulassungsfähig. Ausländische Normen gelten in Deutschland nicht, da es sich bei der 100 km/h Regelung um eine Ausnahmegenehmigung handelt. Wer diese nicht hat, darf nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Gespanne von 80 km/h fahren.

Das Beispiel von LSirion gilt nur, sofern man keinen Führerschein der Klasse BE hat!

Grundsätzlich gilt. Die Leermasse des Zugfahrzeug muss höhrer als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers sein. Das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes darf nicht über 3500kg liegen

Beispiele die für Besitzer eines Klasse B Führerschein gelten:

Auto 1200kg Leermasse,
Auto 1800kg zulässiges Gesamtgewicht
Anhänger 1000kg zulässiges Gesamtgewicht

--> Anhänger darf gezogen werden

Auto 1600kg Leermasse
Auto 2300kg zulässiges Gesamtgewicht
Anhänger 1500kg zulässiges Gesamtgewicht

--> darf NICHT gezogen werden, da über 3500kg zulässiges Gesamtgewicht (zulässiges Gesamtgewicht Anhänger + zulässiges Gesamtgewicht Auto)

AUSNAHME!

ein 750kg Anhänger darf IMMER gezogen werden

z.B.

Auto 2800kg Leermasse
Auto 3500kg zulässiges Gesamtgewicht
Anhänger 750kg

48 weitere Antworten
48 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



😁 Ist doch schön wenn man noch den guten alten Dreier hat.

noch besser wenn man CE hat 😉

Also dann darf ich mit "BE" nen Sprinter fahren mit 3,5t zGG. bzw.2,5t leergewicht + Anhänger 2t zGG. ????

klar

Zitat:

Original geschrieben von nehil baxter


Also dann darf ich mit "BE" nen Sprinter fahren mit 3,5t zGG. bzw.2,5t leergewicht + Anhänger 2t zGG. ????

Wenn der Sprinter das ziehen darf, wovon ich jetzt mal ausgehe, dann steht dem nichts im Wege.

Ähnliche Themen

Selbst wenn der anhänger ein zGG von 3000kg hat darf man den an ein auto hängen was eine anhängelast von 2000kg hat.

Entscheident ist immer das man als tatsächsliches gewicht nicht mehr anhängt wie in den papieren steht.

An meinem golf (anhängelast gebremst 1300kg) fahre ich z.B. zur BE ausbildung einen anhänger der ein zGG von 2000kg und ein leergeweicht von 400kg hat.

Somit habe ich dann bei dem leeren angehangenem anhänger eine anhängelast von 400kg und könnte den dann noch mit 900kg beladen bis ich an der maximalen anhängelast bin, der anhänger selber könnte aber noch mehr vertragen mein golf aber nicht 😉.

Gruss
Maik

@maik:
lt. deinem avatar bzw dem text der darunter steht, bist du zwar fahrlehrer (fast) aller klassen, jedoch widerspricht dein posting z.b. folgendem: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen.htm

dort ist bei BE immer nur die rede vom zG (zulässigen gesamtgewicht), nicht vom tatsächlichem (so kenne ich es auch von meinen Führerscheinkursen und wurde mich auch letztens von einem befreundetem Prüfer bestätigt)

einzige, wo ich es kenne, das das tatsächliche gesamtgewicht gerechnet wird ist beim leichtem hänger.

möglicherweise ist das ranhängen erlaubt an dem golf (hängt zu den daten ab, was als maximale anhängelast bzw zugfahrzeugsgewicht beim hänger drinsteht), allerdings kannst ihn dann auch komplett voll beladen bis zu den 2tonnen.

Mein Bruder darf an seinem A4 TDI Quattro BJ 97 mit 1,3t eigengewicht einen hänger mit 1,8t zG ziehen wenn ich die zahlen richtig im kopf habe (vorrausgesetzt BE).

wenn im golf drinsteht anhängelast 1300kg, darfst du nur einen hänger mit zG von 1300kg anhängen, alles andere ist strafbar.

wobei der wenn der golf 1,3t hat, darfst maximal 1,95t (1300x1,5, siehe z.b. http://www.fahrschule-roth.com/43d9ec97370332f0c/index.html , http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#BE )

Kann natürlich sein, das das zugfahrzeug irgendeine ausnahmegenemigung hat für fahrschulzwecke oder so und das somit der hänger legal gezogen werden darf (da sowieso bei fahrschulen meines wissens zu 99,99% leer gefahren wird)

und wenn ich mir so alles durchlese, ist die regelung komplett gleich zu Österreichischen.

Zitat:

wenn im golf drinsteht anhängelast 1300kg, darfst du nur einen hänger mit zG von 1300kg anhängen, alles andere ist strafbar.

Vorsicht: 2 verschieden Baustellen:

1. rechtlich, hier ist ja schon viel geschrieben worden, da halte ich mich raus 🙂

2. technisch, nicht nur das Gewicht vom Zugfahrzeug sondern auch die technische Auslegung spielt eine Rolle, sprich Bremsen, Achsen, Kühlung etc.

nehmen wir ein einfaches konkretes Beispiel für technische Einschränkungen:
Mercedes A-Klasse (ist mein Lieblingsbeispiel 🙂 )

z.b. Kühlung: Wenn bei den kleineren Motoren eine AHK verbaut wird wird ein neuer Lüfter mit mehr Leistung notwendig (treibt die Nachrüstkosten auf >2000€)

aber jetzt zum Thema Gewicht und Anhänger:
Vergleich A160CDI und A200 CDI (beide mit Automatik)

Leergewicht: A160: 1370kg A200: 1395kg
Zuladung 465kg 485 kg
zGG 1.835kg 1.880kg

soweit kaum Unterschiede, aber

Anhängelast gebremst 1.000kg 1.500 kg

Den besagten Anhänger darf ich auch mit dem alten Fiat Panda (Leergewicht 700 kg, Anhängelast 850 kg) ziehen - nur kräftig beladen darf ich den dann halt nicht.

Ist doch eigentlich ganz einfach, sind zwei verschiedene Baustellen:

Bei dem was das Auto ziehen darf, zählt immer das tatsächliche Gewicht.

Bei dem was man mit dem B fahren darf, immer das zulässige Gesamtgewicht bzw. im Zusammenhang mit dem Anhänger das Leergewicht des Zugfahrzeuges also feste Werte

Mal ein einfaches Beispiel ohne Anhänger, für beide Fälle Klasse B vorrausgesetzt:

Ein 3,5-Tonner(zgG), ein wenig überladen mit tatsächlichem Gewicht von 3,7 to = Ordnungswidrigkeit/Bußgeld wegen Überladung aber kein Fahren ohne Fahrerlaubnis(an dem Fahrzeug selbst ändert sich ja nichts).

Ein leerer 5-Tonner, der tatsächlich 3 to wiegt = Straftat/u.U. Geld- oder Freiheitsstrafe wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Genau. Bei den Hängern ist es ähnlich. Ich darf wie gesagt besagten Hänger mit zwei Tonnen zulässiger Gesamtmasse mit dem Panda ziehen, ich hab BE. Jemand mit nur B und einem 750-kg-Hänger an dem Panda begeht eine Straftat.

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Jemand mit nur B und einem 750-kg-Hänger an dem Panda begeht eine Straftat.

Hmm, ich dachte, 750 kg geht immer, kannte das aber bisher halt nur im Zusammenhang mit der Gespann-Gesamtmasse von 3,5 to, die man überschreiten darf wenn das Zugfahrzeug nicht mehr als 3,5 to zgG und der Hänger eben nicht mehr als 750 kg zgG hat(wer denkt schon an ein 700-kg-Auto😁).

Aber wenn ich das "oder" im entsprechenden Paragraphen richtig interpretiere: 700-kg-Auto + 750-kg-Hänger + Klasse B= 0 Problem(nur meine Meinung, ohne Gewähr)

Gruß
MS

Ich habe den entsprechenden Paragraphen der FEV nachgeschlagen. Ich habe mich geirrt und es stimmt, 750 kg zGM des Hängers geht immer.

Zitat:

Original geschrieben von meehster


750 kg zGM des Hängers geht immer.

750kg geht sogar dann, wenn man ein Fahrzeug fährt, was ZGG 3500kg hat. Ist die einzig zulässige Möglichkeit mit B ein Gespann über 3500kg ZGG zu fahren.

Zu den Anhängelasten. In der Regel werden beim Hersteller beim Homologationsverfahren Fahrversuche mit Anhängern und entsprechender Motorisierung durchgeführt. Wenn das Fahrzeug den Hänger den Berg raufziehen kann, dann ist es zulässig.
Deshalb hat der Mercedes A160 deutlich weniger Anhängelast als der A200.

Zitat:

Original geschrieben von Merlin666


@maik:
lt. deinem avatar bzw dem text der darunter steht, bist du zwar fahrlehrer (fast) aller klassen, jedoch widerspricht dein posting z.b. folgendem: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen.htm

dort ist bei BE immer nur die rede vom zG (zulässigen gesamtgewicht), nicht vom tatsächlichem (so kenne ich es auch von meinen Führerscheinkursen und wurde mich auch letztens von einem befreundetem Prüfer bestätigt)

einzige, wo ich es kenne, das das tatsächliche gesamtgewicht gerechnet wird ist beim leichtem hänger.

möglicherweise ist das ranhängen erlaubt an dem golf (hängt zu den daten ab, was als maximale anhängelast bzw zugfahrzeugsgewicht beim hänger drinsteht), allerdings kannst ihn dann auch komplett voll beladen bis zu den 2tonnen.

Mein Bruder darf an seinem A4 TDI Quattro BJ 97 mit 1,3t eigengewicht einen hänger mit 1,8t zG ziehen wenn ich die zahlen richtig im kopf habe (vorrausgesetzt BE).

wenn im golf drinsteht anhängelast 1300kg, darfst du nur einen hänger mit zG von 1300kg anhängen, alles andere ist strafbar.

wobei der wenn der golf 1,3t hat, darfst maximal 1,95t (1300x1,5, siehe z.b. http://www.fahrschule-roth.com/43d9ec97370332f0c/index.html , http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#BE )

Kann natürlich sein, das das zugfahrzeug irgendeine ausnahmegenemigung hat für fahrschulzwecke oder so und das somit der hänger legal gezogen werden darf (da sowieso bei fahrschulen meines wissens zu 99,99% leer gefahren wird)

und wenn ich mir so alles durchlese, ist die regelung komplett gleich zu Österreichischen.

In einigen punkten irrst du dich aber gewaltig, was ich dir aber nicht übel nehme da kaum einer in dem punkt durchsteigt, selbst die polizei nicht.

Wenn man einen zug zusammen stellen will muß man nach den zGG gehen das ist richtig, danach entscheidet sich ob man B oder BE benötigt.

Mir gehen mal wieder von meinem golf aus (ich glaube der hat) 1900kg zGG, wenn ich da einen anhänger dran hänge der 2000kg zGG hat braucht man nicht weiter überlegen, da der zug ein zGG von 3900kg hat ist es definitv BE.

Wenn das klar ist geht ein weiter blick dann in den fahrzeugpapieren zu den anhängelasten dort habe ich 1300kg eingetragen.

Das bedeutet also ich darf an mein auto als tatsächlich gewicht maximal 1300kg anhängen (mehr nicht mehr schreibt der hersteller nicht vor), wobei es da überhaupt keine rolle spiel ob der anhänger ein zGG von 2000, 2500 oder gar 3500kg hat, denn ab jetzt geht es darum was wirklich hinten am haken dran hängt.

Mein ausbildungsanhänger wiegt 400kg leer, somit habe ich bei leerem anhänger 400kg anhängelast, nun darf ich noch den rest bis auf 1300kg anhängelast den anhänger beladen, mehr verträgt mein wagen nicht, der anhänger aber schon da dieser ein zGG von 2000kg hat, somit hat man in dem fall sogar noch sicherheit da der anhänger bei weiten nicht an seine grenze kommt.

Starfbar ist bei der ganzen sache so überhaupt nichts im gegenteil so und nicht anderes ist es richtig, denn so fahre ich seit mehreren jahren vollkommen problemlos und 100% legal praktischen BE prüfungen.

Nach deiner rechnung kommen wir ja nicht mal auf einen zug der unter die klasse BE fällt, denn wenn mein golf 1900kg zGG hat und ich da nach deiner aussage nur einen anhänger mit maximal 1300 zGG anhängen darf kommen wir ja nur auf 3200kg wobei auch noch das zGG des anhänger gleich der leermassse meines golfes ist und das fällt alles (zwar gerade noch so) unter die klasse B.

Weiterhin ist es auch seit ein paar jahren pflicht das man bei der BE prüfung (ausbildung) logischerweise mit einem zug fährt der unter die klasse BE fällt und eine anhängelast von mindesten 800kg hat, d.h. also mein schulungsanhänger ist zusätzlich mit 400kg beladen.

Mein golf ist übrigens ein ganz normaler golf der in wolfsburg auch als ganz normaler golf vom band gelaufen ist da ist nichts verstärkt, extrem geändert oder gar mit ner ausnahmegenemigung behaftet, lediglich die doppelpedale und die zusätzlichen spiegel habe ich selber an und eingebaut.

@all
Was das mit den 3500kg zugfahrzeug und 750kg anhänger angeht, kann es auch teilweise ärger geben.

Einen aktuellen fall kenne ich da hat jemande mit der klasse B einen transporter mit zGG von 3500kg gefahren dort wurde einen anhänger mit 750kg zGG drangehangen, das klingt alles erstmal logischerweise nach klasse B.

Das problem waren die fahrzeugpapiere, dort stand drin das sich bei anhänger betrieb das zGG auf 3600kg erhöht, somit fällt der zug dann schon wieder unter klasse BE, also auch mal einen blick in die zusatzeintragungen machen, das kann sehr viel ärger ersparen.

Gruss
Maik

Zitat:

Original geschrieben von Maik380



@all
Was das mit den 3500kg zugfahrzeug und 750kg anhänger angeht, kann es auch teilweise ärger geben.

Einen aktuellen fall kenne ich da hat jemande mit der klasse B einen transporter mit zGG von 3500kg gefahren dort wurde einen anhänger mit 750kg zGG drangehangen, das klingt alles erstmal logischerweise nach klasse B.

Das problem waren die fahrzeugpapiere, dort stand drin das sich bei anhänger betrieb das zGG auf 3600kg erhöht, somit fällt der zug dann schon wieder unter klasse BE, also auch mal einen blick in die zusatzeintragungen machen, das kann sehr viel ärger ersparen.

Gruss
Maik

Is ja interessant, hab ich auch noch nicht gehört, hat aber anscheinend damit zu tun, das man damit ermöglichen will, auch an einen voll ausgeladenen Transporter einen Ahänger zu hängen, Stichwort "Stützlast", die zwar von der Anhängelast abgezogen werden darf, aber dafür natürlich als Zuladung zu rechnen ist.

Nur wenn das entsprechende Fahrzeug dann ein zgG von 3,6 to hat reicht BE aber auch nicht mehr, oder?
Müsste doch dann mindestens der C1(E) vorhanden sein.😕

Gruß
MS

PS: Hab ich schon erwähnt, wie froh ich bin, Ende 1998 noch nen 3er machen zu dürfen?😁 Bei der ganzen Rechnerei wirste ja bekloppt.🙄

Deine Antwort
Ähnliche Themen