Gewicht vom Anhänger

Hallo Leute,

ich hätte ne kleine Frage. Ich hab mir nen ungebremsten 100 kmh schnellen Anhänger mit 750 kg Gesamtgewicht zugelegt (in dieser Größe gibts keine "leichtere"😉. Das Problem ist: Mein Octavia darf nur bis zu 500 kg schwere ungebremste Anhänger ziehen. Bei uns in Tschechien ist das kein Problem (Gesetz 341/2002, Abschnitt 7a) - da zählt nämlich das sofortige Gewicht. Darf ich mit so einem Anhänger auch in Deutschland bzw. Österreich herumdüsen ohne dafür bestraft zu werden?

Danke voraus

Beste Antwort im Thema

In Deutschland gilt folgendes:

750kg Anhänger dürfen von jedem gezogen werden, der B besitzt. Die zulässige Beladung wird hierbei durch das Zugfahrzeug begrenzt, sofern die zulässige Anhängelast für ungebremste Anhänger niedriger als 750kg ist.

In Deutschland sind ungebremste Anhänger niemals 100km/h tauglich. Nur gebremste Anhänger mit Stoßdämpfern und Anti-Schlingereinrichtung (kann auch am ziehenden Fahrzeug angebaut sein z.B. "Anhänger ESP"😉 sind in Deutschland 100 km/h zulassungsfähig. Ausländische Normen gelten in Deutschland nicht, da es sich bei der 100 km/h Regelung um eine Ausnahmegenehmigung handelt. Wer diese nicht hat, darf nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Gespanne von 80 km/h fahren.

Das Beispiel von LSirion gilt nur, sofern man keinen Führerschein der Klasse BE hat!

Grundsätzlich gilt. Die Leermasse des Zugfahrzeug muss höhrer als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers sein. Das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes darf nicht über 3500kg liegen

Beispiele die für Besitzer eines Klasse B Führerschein gelten:

Auto 1200kg Leermasse,
Auto 1800kg zulässiges Gesamtgewicht
Anhänger 1000kg zulässiges Gesamtgewicht

--> Anhänger darf gezogen werden

Auto 1600kg Leermasse
Auto 2300kg zulässiges Gesamtgewicht
Anhänger 1500kg zulässiges Gesamtgewicht

--> darf NICHT gezogen werden, da über 3500kg zulässiges Gesamtgewicht (zulässiges Gesamtgewicht Anhänger + zulässiges Gesamtgewicht Auto)

AUSNAHME!

ein 750kg Anhänger darf IMMER gezogen werden

z.B.

Auto 2800kg Leermasse
Auto 3500kg zulässiges Gesamtgewicht
Anhänger 750kg

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Zitat:

Original geschrieben von MarkSawyer



Zitat:

Original geschrieben von Maik380



@all
Was das mit den 3500kg zugfahrzeug und 750kg anhänger angeht, kann es auch teilweise ärger geben.

Einen aktuellen fall kenne ich da hat jemande mit der klasse B einen transporter mit zGG von 3500kg gefahren dort wurde einen anhänger mit 750kg zGG drangehangen, das klingt alles erstmal logischerweise nach klasse B.

Das problem waren die fahrzeugpapiere, dort stand drin das sich bei anhänger betrieb das zGG auf 3600kg erhöht, somit fällt der zug dann schon wieder unter klasse BE, also auch mal einen blick in die zusatzeintragungen machen, das kann sehr viel ärger ersparen.

Gruss
Maik

Is ja interessant, hab ich auch noch nicht gehört, hat aber anscheinend damit zu tun, das man damit ermöglichen will, auch an einen voll ausgeladenen Transporter einen Ahänger zu hängen, Stichwort "Stützlast", die zwar von der Anhängelast abgezogen werden darf, aber dafür natürlich als Zuladung zu rechnen ist.

Nur wenn das entsprechende Fahrzeug dann ein zgG von 3,6 to hat reicht BE aber auch nicht mehr, oder?
Müsste doch dann mindestens der C1(E) vorhanden sein.😕

Diesen Gedankengang hatte ich beim Lesen auch.

Zitat:

Original geschrieben von MarkSawyer


PS: Hab ich schon erwähnt, wie froh ich bin, Ende 1998 noch nen 3er machen zu dürfen?😁 Bei der ganzen Rechnerei wirste ja bekloppt.🙄

Dito. Auch wenn es bei mir Februar 1998 war 🙂

Zitat:

Original geschrieben von MarkSawyer


Nur wenn das entsprechende Fahrzeug dann ein zgG von 3,6 to hat reicht BE aber auch nicht mehr, oder?
Müsste doch dann mindestens der C1(E) vorhanden sein.😕

Ja hast recht, das war mein fehler, die BE reicht da natürlich nicht mehr aus.

Gruss
Maik

Jedesmal, wenn ich hier im MT diese Diskussion lese, was ich nun mit B oder BE fahren darf, dann fällt mir da nichts mehr zu ein. Das Ganze ist irgendwie völlig bekloppt und man muß praktisch in 5 verschiedenen Vorschriften nachlesen, ob man diese Kombination, die man fahren möchte auch fahren darf.

Außerdem drängt sich mir die Frage auf wozu diese erhebliche Erhöhung von Fahrstunden und Aufteilung FE in mit anhänger oder ohne gut ist, wenn die Leute hinterher nicht mal wissen, was sie nun fahren dürfen. Da denke ich mal, es wäre besser zurück zum alten 3er zu gehen, da war es jedem Sonnenklar, daß er bis 7,5Tonnen und mit jedem Anhänger, bei LKW bis 1,5fache des Zugfahrzeuges, fahren darf. Dieses ganze Gemache ist einfach nur Sch....

Sorry, aber dies ist meine ganz persönliche Meinung!

Zitat:

Original geschrieben von Koyota


Jedesmal, wenn ich hier im MT diese Diskussion lese, was ich nun mit B oder BE fahren darf, dann fällt mir da nichts mehr zu ein. Das Ganze ist irgendwie völlig bekloppt ...

Das liegt aber eher an den Antworten im MT, denn die Vorschriften sind eigentlich einfach und verständlich:

- zulässige Gesamtgewicht Anhänger nicht höher als zulässige Leergewicht des Zugfahrzeugs, mindestens jedoch 750 kg

- zulässiges Gesamtgewicht des gesamten Zuges (zGG Zugfahrzeug plus zGG Anhänger nicht mehr als 3,5 Tonnen.

fertsch, kann jeder durch Blick in die Fahrzeugpapiere im Kopf nachvollziehen können.

Irgendwelche Hinweise mit Deichsellast sind müßig, das verändert nichts, nicht das eingetragene Leergewicht des Zugfahrzeugs, nicht das zGG des Zugfahrzeugs, nicht das zGG des Anhängers und auch nicht das zGG des gesamten Zuges.

Dass bei der Berechnung der Zuladung die Deichsellast berücksichtigt werden muss, ja, aber "Zuladung" hat nicht mit B/BE zu tun.

Ist irgendwann durch entsprechende "Zu- oder Beladung" das tatsächliche Gewicht zu groß, dann ist das "nur" eine ordnungswidrige Überladung, hat aber fahrerlaubnis- und damit strafrechtlich keine Auswirkungen.

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