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Gewicht vom Anhänger

Hallo Leute,

ich hätte ne kleine Frage. Ich hab mir nen ungebremsten 100 kmh schnellen Anhänger mit 750 kg Gesamtgewicht zugelegt (in dieser Größe gibts keine "leichtere"). Das Problem ist: Mein Octavia darf nur bis zu 500 kg schwere ungebremste Anhänger ziehen. Bei uns in Tschechien ist das kein Problem (Gesetz 341/2002, Abschnitt 7a) - da zählt nämlich das sofortige Gewicht. Darf ich mit so einem Anhänger auch in Deutschland bzw. Österreich herumdüsen ohne dafür bestraft zu werden?

Danke voraus

Beste Antwort im Thema

In Deutschland gilt folgendes:

750kg Anhänger dürfen von jedem gezogen werden, der B besitzt. Die zulässige Beladung wird hierbei durch das Zugfahrzeug begrenzt, sofern die zulässige Anhängelast für ungebremste Anhänger niedriger als 750kg ist.

In Deutschland sind ungebremste Anhänger niemals 100km/h tauglich. Nur gebremste Anhänger mit Stoßdämpfern und Anti-Schlingereinrichtung (kann auch am ziehenden Fahrzeug angebaut sein z.B. "Anhänger ESP") sind in Deutschland 100 km/h zulassungsfähig. Ausländische Normen gelten in Deutschland nicht, da es sich bei der 100 km/h Regelung um eine Ausnahmegenehmigung handelt. Wer diese nicht hat, darf nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Gespanne von 80 km/h fahren.

Das Beispiel von LSirion gilt nur, sofern man keinen Führerschein der Klasse BE hat!

Grundsätzlich gilt. Die Leermasse des Zugfahrzeug muss höhrer als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers sein. Das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes darf nicht über 3500kg liegen

Beispiele die für Besitzer eines Klasse B Führerschein gelten:

 

Auto 1200kg Leermasse,

Auto 1800kg zulässiges Gesamtgewicht

Anhänger 1000kg zulässiges Gesamtgewicht

--> Anhänger darf gezogen werden

Auto 1600kg Leermasse

Auto 2300kg zulässiges Gesamtgewicht

Anhänger 1500kg zulässiges Gesamtgewicht

--> darf NICHT gezogen werden, da über 3500kg zulässiges Gesamtgewicht (zulässiges Gesamtgewicht Anhänger + zulässiges Gesamtgewicht Auto)

 

AUSNAHME!

ein 750kg Anhänger darf IMMER gezogen werden

z.B.

Auto 2800kg Leermasse

Auto 3500kg zulässiges Gesamtgewicht

Anhänger 750kg

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Ja, darfst Du, zumindest in Deutschland zählt das tatsächliche Gwicht. Wie das in Österreich aussieht - keine Ahnung.

Eins noch: Fahre damit hier besser nur 80, ich glaube nicht, daß eine in D anerkannte Abnahme für 100 km/h für genau dieses Gespann vorliegt.

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Ja, darfst Du, zumindest in Deutschland zählt das tatsächliche Gwicht.

Ich bin mir fast sicher, dass das zumindest bei der Klasse B und über 750 kg nicht der Fall ist.

 

Als Beispiel:

Ich darf mit einem Daihatsu Terios (Leermasse 1.200 kg) keinen Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von über 1.200 kg (z.B. 1.300 kg) ziehen, obwohl der Terios gebremst bis zu 1.350 kg ziehen darf.

Auch wenn ich den Anhänger nur bis zu einer Gesamtmasse von 1.100 kg belade, darf ich in dieser Kombination nicht fahren...

 

Zählt diese Regel also tatsächlich nur für Anhänger von über 750 kg, oder muss man da auch in obigem Fall aufpassen ?

In Deutschland gilt folgendes:

750kg Anhänger dürfen von jedem gezogen werden, der B besitzt. Die zulässige Beladung wird hierbei durch das Zugfahrzeug begrenzt, sofern die zulässige Anhängelast für ungebremste Anhänger niedriger als 750kg ist.

In Deutschland sind ungebremste Anhänger niemals 100km/h tauglich. Nur gebremste Anhänger mit Stoßdämpfern und Anti-Schlingereinrichtung (kann auch am ziehenden Fahrzeug angebaut sein z.B. "Anhänger ESP") sind in Deutschland 100 km/h zulassungsfähig. Ausländische Normen gelten in Deutschland nicht, da es sich bei der 100 km/h Regelung um eine Ausnahmegenehmigung handelt. Wer diese nicht hat, darf nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Gespanne von 80 km/h fahren.

Das Beispiel von LSirion gilt nur, sofern man keinen Führerschein der Klasse BE hat!

Grundsätzlich gilt. Die Leermasse des Zugfahrzeug muss höhrer als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers sein. Das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes darf nicht über 3500kg liegen

Beispiele die für Besitzer eines Klasse B Führerschein gelten:

 

Auto 1200kg Leermasse,

Auto 1800kg zulässiges Gesamtgewicht

Anhänger 1000kg zulässiges Gesamtgewicht

--> Anhänger darf gezogen werden

Auto 1600kg Leermasse

Auto 2300kg zulässiges Gesamtgewicht

Anhänger 1500kg zulässiges Gesamtgewicht

--> darf NICHT gezogen werden, da über 3500kg zulässiges Gesamtgewicht (zulässiges Gesamtgewicht Anhänger + zulässiges Gesamtgewicht Auto)

 

AUSNAHME!

ein 750kg Anhänger darf IMMER gezogen werden

z.B.

Auto 2800kg Leermasse

Auto 3500kg zulässiges Gesamtgewicht

Anhänger 750kg

Da bin ich mal wieder froh, daß ich noch den alten Lappen habe :)

An meinen Mazda 323 (Leermasse 1025 kg, zulässige Gesamtmasse 1590 kg, Anhängelast 1590 kg) darf ich auch z.B. einen großen Wohnanhänger (z.B. Leermasse 1500 kg, zulässige Gesamtmasse 1900 kg) anhängen, wenn ich mich bei der Beladung des Hängers entsprechend einschränke :)

Hi

Dann kannst du noch ca. 350 kg auf den kleinen Hänger zuladen.

Für Gartenabfälle oder mal einen Schrank sollte das eigentlich reichen.

Ist bei unserem Scenic auch so.

Ungebremst 650 kg, gebremst 1300 kg.

"Dabei darf das GG des Zuges 2950 kg nicht überschreiten."

Bei 1500kg Leergewicht und 200 kg für den Anhänger bleiben nur noch 1200 kg übrig.

Mit einem ungebremsten würde ich die 100 aber sein lassen (auch wenn es in Tschechien erlaubt ist *Stirnrunzel*)

Bye

Tex

Themenstarteram 3. September 2008 um 9:02

Danke an alle, da bin ich schon wieder froh. Hiermit hab ich mich vor dem Kauf beschäftigen sollen :P

Ich hole mir besser noch den (80) Aufkleber.

Zitat:

Fahre damit hier besser nur 80, ich glaube nicht, daß eine in D anerkannte Abnahme für 100 km/h für genau dieses Gespann vorliegt.

Da bin ich mir ziemlich sicher - ein deutscher "schneller" Anhänger muss über hydraulische Stossdämpfer verfügen, welche ein tschechischer "schneller" nicht haben muss. Meiner hat die einfache Gummifederung.

Zitat:

Original geschrieben von querys

In Deutschland gilt folgendes:

750kg Anhänger dürfen von jedem gezogen werden, der B besitzt. Die zulässige Beladung wird hierbei durch das Zugfahrzeug begrenzt, sofern die zulässige Anhängelast für ungebremste Anhänger niedriger als 750kg ist.

In Deutschland sind ungebremste Anhänger niemals 100km/h tauglich. Nur gebremste Anhänger mit Stoßdämpfern und Anti-Schlingereinrichtung (kann auch am ziehenden Fahrzeug angebaut sein z.B. "Anhänger ESP") sind in Deutschland 100 km/h zulassungsfähig. Ausländische Normen gelten in Deutschland nicht, da es sich bei der 100 km/h Regelung um eine Ausnahmegenehmigung handelt. Wer diese nicht hat, darf nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Gespanne von 80 km/h fahren.

Das Beispiel von LSirion gilt nur, sofern man keinen Führerschein der Klasse BE hat!

Grundsätzlich gilt. Die Leermasse des Zugfahrzeug muss höhrer als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers sein. Das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes darf nicht über 3500kg liegen

Beispiele die für Besitzer eines Klasse B Führerschein gelten:

 

Auto 1200kg Leermasse,

Auto 1800kg zulässiges Gesamtgewicht

Anhänger 1000kg zulässiges Gesamtgewicht

--> Anhänger darf gezogen werden

Auto 1600kg Leermasse

Auto 2300kg zulässiges Gesamtgewicht

Anhänger 1500kg zulässiges Gesamtgewicht

--> darf NICHT gezogen werden, da über 3500kg zulässiges Gesamtgewicht (zulässiges Gesamtgewicht Anhänger + zulässiges Gesamtgewicht Auto)

 

AUSNAHME!

ein 750kg Anhänger darf IMMER gezogen werden

z.B.

Auto 2800kg Leermasse

Auto 3500kg zulässiges Gesamtgewicht

Anhänger 750kg

SEHR GUTER BEITRAG !!!

Alle Probleme (Fahrerlaubnisrecht, Zulassungsrecht, Straßenverkehrsordnung) hat "querys" bestens beantwortet ;)

 

@ querys:

...kleines Ratespiel von mir...

Ich tippe, du bist entweder Mitarbeiter eines Straßenverkehrsamtes und hast schon bei der Bußgeldstelle, auf der Führerescheinstelle und auf der Zulassungstelle gearbeitet.

Oder du bist RA mit Spezialgebiet Verkehrsrecht.

Oder du trägst im Berufsleben eine grüne (neuerdings mancherorts auch blaue) Arbeitskleidung. :D

Grüße

JOKER

naja, die rechnungen kenne ich auch in und auswendig (EzB/EzC).

Bei leichten hängern (bis 750kg) zählt in Ö auch nur das Tatsächliche gesamtgewicht.

Zitat:

Bei leichten hängern (bis 750kg) zählt in Ö auch nur das Tatsächliche gesamtgewicht.

Geil, danke!

Zitat:

Original geschrieben von Joker LIP

@ querys:

...kleines Ratespiel von mir...

Ich tippe, du bist entweder Mitarbeiter eines Straßenverkehrsamtes und hast schon bei der Bußgeldstelle, auf der Führerescheinstelle und auf der Zulassungstelle gearbeitet.

Oder du bist RA mit Spezialgebiet Verkehrsrecht.

Oder du trägst im Berufsleben eine grüne (neuerdings mancherorts auch blaue) Arbeitskleidung. :D

Grüße

JOKER

Danke :)

ich studiere Fahrzeugtechnik und überlege daran Prüfingenieur zu werden ;)

Also ich hab mal über die Bedingungen der 100kmh-Regelung nachgegoogelt...

Ein schneller Anhänger muss weder gebremst sein noch über hydraulische Schwingungsdämpfer verfügen...

http://www.kuhnert-anhaenger.de/tempo100.html

Allerdings ist mein ungebremster Anhänger für Tempo 100 in A/D zu schwer (beladen wiegt mehr als das 0,3fache vom Leergewicht meiner Zugmaschine).

am 3. September 2008 um 14:15

Ebenso muss, wie weiter oben schon angedeutet, das Gespann zusammen für die 100 begutachtet und freigegeben werden.

Weiteres hier:

Dekra Suche

Bei der Dekra gefunden.

Bei der Dekra auch gefunden.

Wegen eigenem Desinteresse habe ich aber nichts davon gelesen!:D

Zitat:

das Gespann zusammen für die 100 begutachtet und freigegeben werden

Mensch, du hast das doch selber gefunden!!! :P

 

Zitat:

Die wichtigsten Änderungen sind die Aufhebung der festgeschriebenen Fahrzeugkombination

sprich

Zitat:

Dies wirkt sich im Wesentlichen wie folgt aus:

* Kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer.

* Freie Austauschbarkeit von Zugfahrzeug und Anhänger.

am 11. Juli 2009 um 11:35

Hallo Leute, hab am Montag meine Theorieprüfung.

Aber eine Aufgabe blick ich grad nicht durch.

Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B

Ihr Pkw hat folgende Daten:

Leermasse 1900kg

zulässige Gesamtmasse 2400kg

zulässige Anhängelast 1500kg

welchen Anhänger dürfen Sie mitführen?

Einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von:

1200kg

1000kg

1500kg

 

???

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