Gewicht vom Anhänger
Hallo Leute,
ich hätte ne kleine Frage. Ich hab mir nen ungebremsten 100 kmh schnellen Anhänger mit 750 kg Gesamtgewicht zugelegt (in dieser Größe gibts keine "leichtere"😉. Das Problem ist: Mein Octavia darf nur bis zu 500 kg schwere ungebremste Anhänger ziehen. Bei uns in Tschechien ist das kein Problem (Gesetz 341/2002, Abschnitt 7a) - da zählt nämlich das sofortige Gewicht. Darf ich mit so einem Anhänger auch in Deutschland bzw. Österreich herumdüsen ohne dafür bestraft zu werden?
Danke voraus
Beste Antwort im Thema
In Deutschland gilt folgendes:
750kg Anhänger dürfen von jedem gezogen werden, der B besitzt. Die zulässige Beladung wird hierbei durch das Zugfahrzeug begrenzt, sofern die zulässige Anhängelast für ungebremste Anhänger niedriger als 750kg ist.
In Deutschland sind ungebremste Anhänger niemals 100km/h tauglich. Nur gebremste Anhänger mit Stoßdämpfern und Anti-Schlingereinrichtung (kann auch am ziehenden Fahrzeug angebaut sein z.B. "Anhänger ESP"😉 sind in Deutschland 100 km/h zulassungsfähig. Ausländische Normen gelten in Deutschland nicht, da es sich bei der 100 km/h Regelung um eine Ausnahmegenehmigung handelt. Wer diese nicht hat, darf nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Gespanne von 80 km/h fahren.
Das Beispiel von LSirion gilt nur, sofern man keinen Führerschein der Klasse BE hat!
Grundsätzlich gilt. Die Leermasse des Zugfahrzeug muss höhrer als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers sein. Das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes darf nicht über 3500kg liegen
Beispiele die für Besitzer eines Klasse B Führerschein gelten:
Auto 1200kg Leermasse,
Auto 1800kg zulässiges Gesamtgewicht
Anhänger 1000kg zulässiges Gesamtgewicht
--> Anhänger darf gezogen werden
Auto 1600kg Leermasse
Auto 2300kg zulässiges Gesamtgewicht
Anhänger 1500kg zulässiges Gesamtgewicht
--> darf NICHT gezogen werden, da über 3500kg zulässiges Gesamtgewicht (zulässiges Gesamtgewicht Anhänger + zulässiges Gesamtgewicht Auto)
AUSNAHME!
ein 750kg Anhänger darf IMMER gezogen werden
z.B.
Auto 2800kg Leermasse
Auto 3500kg zulässiges Gesamtgewicht
Anhänger 750kg
48 Antworten
Bis zu 1100 kg, also in dem Fall das Mittlere.
einfach mal den thread genau durchlesen! ist insgesamt ein guter tipp fürs leben... die sache mit dem genau lesen 😉
Zitat:
Original geschrieben von querys
In Deutschland gilt folgendes:750kg Anhänger dürfen von jedem gezogen werden, der B besitzt. Die zulässige Beladung wird hierbei durch das Zugfahrzeug begrenzt, sofern die zulässige Anhängelast für ungebremste Anhänger niedriger als 750kg ist.
In Deutschland sind ungebremste Anhänger niemals 100km/h tauglich. Nur gebremste Anhänger mit Stoßdämpfern und Anti-Schlingereinrichtung (kann auch am ziehenden Fahrzeug angebaut sein z.B. "Anhänger ESP"😉 sind in Deutschland 100 km/h zulassungsfähig. Ausländische Normen gelten in Deutschland nicht, da es sich bei der 100 km/h Regelung um eine Ausnahmegenehmigung handelt. Wer diese nicht hat, darf nur die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Gespanne von 80 km/h fahren.
Das Beispiel von LSirion gilt nur, sofern man keinen Führerschein der Klasse BE hat!
Grundsätzlich gilt. Die Leermasse des Zugfahrzeug muss höhrer als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers sein. Das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes darf nicht über 3500kg liegen
Beispiele die für Besitzer eines Klasse B Führerschein gelten:
Auto 1200kg Leermasse,
Auto 1800kg zulässiges Gesamtgewicht
Anhänger 1000kg zulässiges Gesamtgewicht--> Anhänger darf gezogen werden
Auto 1600kg Leermasse
Auto 2300kg zulässiges Gesamtgewicht
Anhänger 1500kg zulässiges Gesamtgewicht--> darf NICHT gezogen werden, da über 3500kg zulässiges Gesamtgewicht (zulässiges Gesamtgewicht Anhänger + zulässiges Gesamtgewicht Auto)
AUSNAHME!
ein 750kg Anhänger darf IMMER gezogen werden
z.B.
Auto 2800kg Leermasse
Auto 3500kg zulässiges Gesamtgewicht
Anhänger 750kg
Mein Defender hat 2,2 t und der darf einen Anhänger mit 3,5 T ziehen was ist damit?
Zählt unter die Regelung mit dem schweren hänger, da zählt das, was der fahrzeughersteller und hängerhersteller vorschreibt. Da schauts mit den bestimmungen wieder anders aus.
http://www.awa.at/recht/zug_anhaenger.htm
Das ganze ist meines wissens inzwischen EU recht und damit kann man die informationen so stehen lassen.
Für ältere scheine in DE: keine Ahnung.
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Wie ist das eigentlich bei sehr leichten Zugfahrzeugen? An meinen Fiat Panda (Leermasse 700 kg) darf ich noch tatsächlicher 850 kg dranhängen (alter 3), aber wie ist das mit B?
Zitat:
darf ich noch tatsächlicher 850 kg dranhängen (alter 3), aber wie ist das mit B?
Wenn ich es richtig verstehe - ganz einfach: Mit B darfst du in diesem Fall nicht mehr als 700 kg ziehen.
Zitat:
Original geschrieben von CZHans
Wenn ich es richtig verstehe - ganz einfach: Mit B darfst du in diesem Fall nicht mehr als 700 kg ziehen.Zitat:
darf ich noch tatsächlicher 850 kg dranhängen (alter 3), aber wie ist das mit B?
nicht mehr als 750 kg mit B ungebremst natürlich
Zitat:
nicht mehr als 750 kg mit B ungebremst natürlich
Dann hab ichs nicht ganz richtig verstanden :P
Wieviel ungebremst darf der Panda ziehen?
Zitat:
Original geschrieben von CZHans
Dann hab ichs nicht ganz richtig verstanden :PZitat:
nicht mehr als 750 kg mit B ungebremst natürlich
Wieviel ungebremst darf der Panda ziehen?
Ja das kann ich dir auch nicht beantworten, das steht im Fahrzeugbrief deines Autos wieviel es ziehen darf sowohl gebremst als auch ungebremst. Vom Gesetzt her darf man mit der reinen Führerscheinklasse B nur 750 kg ungebremst ziehen, nicht mehr und auch keinen gebremsten Anhänger..... mit der Klasse BE sieht das Ganze schon anders aus....
wenns dieselbe rechtslage ist:
700+75 = 775 / 2 = 387,5 tatsächliches gesamtgewicht (eigengewicht + zuladung) des hängers (ungebremst).
gebremst:
hmm, schwer zu sagen, da ein 700kg gebremster hänger sehr sehr unüblich ist.
wenns ein panda 4x4 ist wären es 1050kg mit EzB
@ Tandem: da bist du leider falsch informiert:
hier nochmal der Link:
http://www.awa.at/recht/zug_anhaenger.htm
Deutschland:
Für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg genügt ein Führerschein der Klasse B, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges übersteigt. Bei schwereren Anhängern ist deshalb ein genauer Vergleich der Gewichtsangaben notwendig, um sich nicht wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar zu machen.
quelle:
http://www.adac.de/.../default.asp?...
Die beiden richtlinen für Ö und DE schauen für mich für neue Führerscheine gleich aus, habe da irgendwie keinen unterschied feststellen können.
@ Merlin.
okay sorry da war ich wirklich falsch informiert... man lernt nie aus, danke für deine Korrektur...jetzt dürfte aber Klarheit bei dem Te herschen oder nicht?
Zitat:
Original geschrieben von Merlin666
wenns dieselbe rechtslage ist:
700+75 = 775 / 2 = 387,5 tatsächliches gesamtgewicht (eigengewicht + zuladung) des hängers (ungebremst).
Gut gerechnet. 385 kg stehen in den Papieren.
Zitat:
Original geschrieben von Merlin666
gebremst:
hmm, schwer zu sagen, da ein 700kg gebremster hänger sehr sehr unüblich ist.
Stimmt. Aber mein Pandachen darf ja auch tatsächliche 850 - und ich mit meinem Führerschein auch 🙂
Allerdings kenne ich auch das Extrem. Eins von meinen ehemaligen durfte 270 kg ungebremst und 400 kg gebremst...
Zitat:
Original geschrieben von Merlin666
wenns ein panda 4x4 ist wären es 1050kg mit EzB
Ja, aber der Mehrverbrauch für das Mehr an Anhängelast würde sich für mich nicht lohnen. Ich darf mit meinen Mazda 323 1590 kg ziehen - bei Leermassen von 1025 bzw. 1065 kg laut Papieren.
Zitat:
Original geschrieben von Merlin666
@ Tandem: da bist du leider falsch informiert:
hier nochmal der Link:
www.awa.at/recht/zug_anhaenger.htm
Deutschland:
Für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg genügt ein Führerschein der Klasse B, ......
Das widerspricht aber dann dem hier für die Klasse B:
www.berlin.de/.../erlaeuterungklasseb.htmlWobei aber der Absatz "Neu" auch sehr interessant ist
@Siggi1803, der §6 FeV (i.d.F. v. 19.01.2009) sagt es eindeutig so, wie es @querys und @Merlin666 schon eruiert haben: kein Unterschied Dtschl zu Austria.
Die Erläuterung in deinem Link (berlin.de) scheint nicht ganz so korrekt zu sein: Die Beschreibung gibt den §FeV wieder, der Absatz "Neu" widerspricht aber dem Absatz "Beschreibung" (und der FeV).
Die Frage von @L-Spatz mit seinem Defender ist da schon etwas komplizierter:
mit B/BE nicht erlaubt (zGG der Kombination >3,5t), es wird der Lkw-Schein benötigt;
bei FhrScheinKl III (alt) wiederum ist das Führen dieser Kombination erlaubt (bis max 18,75t zGG).
Sonderregelungen beachten (bei Umschreibung der Fe, Alter des Fahrers).
Grüsse, motorina.
Edit:
@Sir Donald hat im nachfolgenden Post recht (danke für den Hinweis!);
richtig muss es heissen:
mit B nicht erlaubt ... es wird BE benötigt. Das tatsächliche, momentane Gewicht des Anhängers darf dabei das zGG des Zugfahrzeugs nicht überschreiten (Sonderregelung für Geländefahrzeuge oder druckluftgebremste Anhänger, s. StVZO §42).
Zitat:
Original geschrieben von motorina
Die Frage von @L-Spatz mit seinem Defender ist da schon etwas komplizierter:
mit B/BE nicht erlaubt (zGG der Kombination >3,5t), es wird der Lkw-Schein benötigt;
Falsch.😁
Beim BE kommt es nicht mehr auf die Gesamtmasse des Zugs an,ausser es stehen Einschränkungen in den Fahrzeugpapieren wie zb bei meinem Mondeo.Zulässiges Gesamtgewicht des Autos ca 2200kg,zulässige Anhängelast 1800kg.Würde eine Gesamtzuggewicht von 4000kg bedeuten,ist aber auf 3750kg beschränkt.
Aber zurück zum Defender und BE,so lange das Zugfahrzeug unter 3,5t bleibt kann er anhängen was der Hersteller zulässt.Aber weit über 3,5t kommt man mit einem PKW-Hänger eh nicht da dann wieder Zulassungsvorschriften mit rein spielen,wie zb eine Druckluftbremse am Anhänger.
😁 Ist doch schön wenn man noch den guten alten Dreier hat.