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Gewicht loswerden...

Themenstarteram 5. Januar 2005 um 17:57

Hallo!

Ich hatte mal eine ganz verrückte Idee, und zwar einen alten ED7 zu kaufen und diesen einfach als "Spassmobil" benutzen, nicht wegen jeden Kratzer nen Herzinfarkt bekommen usw...

Nun meine Frage, weiss jemand wieviel Gewicht man loswerden kann, wenn man fast alles unnötige aus dem Innenraum ausbaut und einen Schalensitz einbaut (soll auch leichter sein)? Und ist sowas legal oder irgendwie eintragungspflichtig?

Danke im Voraus!

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21 Antworten

wenn du alle sitze bis auf den fahrersitz raushaust musst nen ummelden weil ja im fahrzeugbrief steht das er 5 sitze hat!

mfg metzers

also soweit ich weis muss man das erst umtragen lassen wenn man die anschnallgurte ausbaut.

also wenn du ihn komplett ausräumst und auch die dämmaterialien wie teppiche und unterboden dämmung abmontierst kannst mit über 12-15 kilo rechnen. wobei das "sinnvollste" oder auch weniger sinnvollste davon meiner meinung nach das reserverad ist.

vermeide einfach nen schweren hifi ausbau und achte darauf das die türen nciht gedämmt worden sind. das macht auch viel aus.

 

mfg stigA

am 5. Januar 2005 um 18:55

Solltest so gute 60-70kg doch schon raus kriegen

Nicht haun hab ich mal in einer diskussion gelesen naja war so der durschnittswert den die gesagt hatten

Zitat:

Original geschrieben von Racer CRX

Solltest so gute 60-70kg doch schon raus kriegen

das ist eindeutig übertrieben. soviel kannste bei nem aktuellen 3er oder 5er bmw rausholen aber nicht bei einem 15 jahre alten japanischen kleinwagen der mit unter 900kg angegeben ist.

immer nur halb voll tanken hilft auch ;)

 

mfg stigA

am 5. Januar 2005 um 19:07

loel

Wir haben eine LKW Waage auf arbeit und ich hatte mal einen Leergeräumten Civic ohne Himmel und garnichts keine Fensterheber nichts 760KG

War ein ed7.

am 5. Januar 2005 um 20:03

Mir fallen da Leute ein die ihren Verstärker mit einer ewig langen Schraube welche bis durchs Ersatzrad ging befestigt haben. Anschliessend als sie mal mit ein paar Freunden unterwegs waren und einen Bordstein tuschierten wunderten sie sich . Weil sich aber die Nacht über das Land gesenkt hatte fuhren sie mit einem 1" kleineren Rad das sie irgendwo auftreiben konnten weiter :) .An einem anderen Tag fuhren die selben Leute zu einer Disko und wollten das sich dem Ende entgegen neigende Kühlwasser auffüllen. Als sie damit fertig waren konnten sie Dummerweise den Kühlwasserdeckel nirgenwo mehr finden. Die folgenden Kilometer fuhren sie mit einigen Pausen (wegen des ständig überkochenden Kühlwassers) bis zu ihrem Ziel (der Disko) wo sie schon sehnlichst erwartet wurden. Das "Ampfangskomite" fand den Kühlwasserdeckel dann auf wundersame Weise beim ersten Blick in den Motorraum :D

Gruss Wiesbaden

Zitat:

Original geschrieben von rw-japanstyle

Wir haben eine LKW Waage auf arbeit und ich hatte mal einen Leergeräumten Civic ohne Himmel und garnichts keine Fensterheber nichts 760KG

War ein ed7.

@rw-japanstyle:dann rechne nochmal 80kg fahrer ein. da biste bei 840kg, angegeben ist der wagen mit wieviel? 860? jedenfalls keine 60-70kilo die man da rausbekommt.

meines wissens sind die angaben im kfz schein sind auch mit aufgefüllten flüssigkeiten und einem durchschnittsgewicht des fahrers angegeben. glaub laut dem japanischen maß so 65kg oder so. man denke mal an das zulässige gesamtgewicht ;)

was bringts einem wenn man statt 200 kilo, mit fahrer vollem tank und öl nurnoch ne kleine handtasche mitnehmen darf ;)

 

mfg stigA

am 5. Januar 2005 um 22:10

Zitat:

Original geschrieben von stigA

man denke mal an das zulässige gesamtgewicht ;)

was bringts einem wenn man statt 200 kilo, mit fahrer vollem tank und öl nurnoch ne kleine handtasche mitnehmen darf ;)

Hä? Das zulässige Gesamtgewicht ist doch ein Absolutwert, der verringert sich doch nicht wenn ich mein Auto leichter mache... Will heißen, dass Auto darf z.B. insgesamt (also mit Ladung) 1570 kg wiegen. Oder anderstrum ich darf max ~600 kg zulanden. Ob das Auto leer 970 oder nur 910 wiegt ändert daran doch nix...

__

Wenn das Auto einen dt. Fzg.-Schein hat, ist der Fahrer mit 75 Kilo verbucht und soweit ich weiß die Flüssigkeiten zu 2/3. Also Tank zzu 2/3 voll. Bin mir aber bezüglich dieser Zahlen nicht sicher... Diese Regelung wurde auch iregndwann 1990-92 rum mal reformiert, wenn also der Fzg.-Schein älter ist, kanns nochmal anderst sein...

Zitat:

Original geschrieben von XetrO

Hä? Das zulässige Gesamtgewicht ist doch ein Absolutwert, der verringert sich doch nicht wenn ich mein Auto leichter mache... Will heißen, dass Auto darf z.B. insgesamt (also mit Ladung) 1500 kg wiegen. Ob es leer 970 oder nur 910 wiegt ändert daran doch nix...

ich hab auch nicht behauptet das sich das ändert. aber wenn die angaben im wagen für das leere auto gelten würden ohne gewicht des fahrers, benzin und andere flüssigkeiten gelten würde ca. 860kg entsprechen und das maximalgewicht 1000kg sein dürfte. dann passt nach fahrer und dem ganzen programm an flüssigkeiten nunmal nurnoch 100kg zuladung maximal rein! das meinte ich ;)

 

mfg stigA

am 5. Januar 2005 um 22:31

Achso, war für mich nicht ganz eindeutig, dachte du beziehst dich aufs "Gewicht-tuning".

Ja gut, "Passagiere" gelten natürlich in diesem Sinne auch als Zuladung... da muß dann halt mal die fette Schwiegermama mal zuhause bleiben *g* ;) :D

Ne, also meineswissens sind im Leergewicht diese Sachen (also Fahrer + Flüssigkeiten) so wie ich oben geschrieben habe berücksichtigt. Die Beifahrer aber nicht.

also ist die Gewichtsabgabe meines ed9s (940 kg) mit Fahrer und halb vollem Tank?

wenn das so ist , dann wäre das ja göttlich :D

am 7. Januar 2005 um 18:19

Wäre göttlich und habe ich mir bei meinen 945 kg auch gedacht, nur wie ich oben schon schrieb:

Zitat:

Original geschrieben von XetrO

Diese Regelung wurde auch iregndwann 1990-92 rum mal reformiert, wenn also der Fzg.-Schein älter ist, kanns nochmal anderst sein...

Will heißen, Fahrer etc. sind erst ab da so einkalkuliert, weiß aber nicht genau ab wann und ob es wirklich so ist wie ich das schrien. Wie die Regelung vorher war, weiß ich auch nicht. Meine aber mal gehört zu haben, dass da die Sachen davor nicht mit drin waren bzw. nicht so. Kann also bei einem Auto aus dieser Zeit sein, dass es da noch nicht so ist. Ich weiß es aber nicht...

Wäre cool, wenn da jemand, der genau(er) Bescheid weiß (z.B. Baloo oder Rotherbach) mal Auskunft gibt. Weil das alles ist wiegesagt nur "soweit ich weiß" ;)

Drum die Frage: "Wie ist das Leergewicht im Fzg.-Schein definiert?"

am 7. Januar 2005 um 18:25

LEERGEWICHT: Gewicht des Fahrzeuges ohne Zuladung und ohne Fahrer; entspricht dem Taragewicht abzüglich 70 kg als repräsentatives Fahrergewicht.

TARAGEWICHT: Gewicht des Fahrzeuges ohne Zuladung; das Taragewicht ist auf dem Fahrzeugschein vermerkt.

Das andere was ich finde ist bezogen auf Flugzeuge...

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