Gewerbe leasing ( steht der Halter im fahrzeugschein oder die Firma )

Servus community,

Habe mal ne dumme frage und zwar würde ich wissen wer beim fahrzeugschein steht wenns um ein Gewerbe leasing handelt.

Beim Privat leasing ist es ja so dass der Leasing nehmer beim fahrzeugschion steht.Wie sieht es aber beim gewerbe leasing aus?

Steht der name der Gesellschaft im Fahrzeugschein oder der Halter name.

Ich möchte 2 Wagen auf die Firma leasen.Dass eine möchte nur ich benutzen als privat und das andere für die firma.

Geht das ?

Mfg
Medall

16 Antworten

E.K. gehört zu den Personengesellschaften und nicht zu den juristischen Personen(Kapitalgesellschaften), weil man beim e.K. mitsamt seinem Privatvermögen haftet. Aber vielleicht hab ich an der ein oder anderen Stelle unsauber formuliert. Die Kernaussage ist aber korrekt m.E.

Einzelunternehmen ist die korrekte Bezeichnung.

Die Haftung mit dem Privatvermögen ist nicht nur beim eingetragenen Kaufmann gegeben. das müssen auch Freiberufler und sonstige Einzelunternehmer. Personengesellschaften bestehen hingegen mindestens aus zwei Personen, en e.K. ist also keine.

Deine Antwort
Ähnliche Themen