Gewährleistungsanspruch bei def. Spurstangen/Traggelenken bei e200k mit Junge sterne Gar.
Hab ja nun seid 2-3 Monaten meinen 2006er e200k mit 93tkm und junger Sterne Garantie.
Nun quitscht das Auto (im stand) beim lenken (nach recht mehr als nach links) wie ein "Bett im stundenhotel" ( ;-) ). Ein Bekannter meinte das wären zu 99% Spurstangen und oder Traggelenke (eine genau diagnose habe ich noch nicht)
Das Auto ist nun wegen was anderem in der Werkstatt (NDL) und dabei sollen die halt auch nach dem quitschen gucken. Mitarbeiter meinte aber das dieser Fehler (Quitschen) verm. weder von der Gewährleistung noch von der jungen Sterne Garantie übernommen werden würde.......
Das sind zwar prinzipiell Verschleissteile würde ich jetzt mal sagen, aber innerhalb der ersten 6 Mo. der Gewährleistung sollte doch eigentlich jeder Mangel vom Händler beseitigt werden müssen, oder ist das eine Fehleinschätzung meinerseites? BIn auch noch keine 2tkm mit dem Wagen gefahren seid ich den habe.
Der Verkäufer hat damals, auch auf nachfrage immer wieder gesagt, daß in der nächsten Zeit (mindestens bis zum nächsten Service in 15tkm) keine Probleme/Kosten auf mich zukommen sollten.
Wie schauts nun aus? Hab ich einen rechtlichen Anspruch auf beseitigung der Mängel oder muss ich auf Kulanz der NDL bzw von MB hoffen?
Mfg
PS: weiß nicht obs relevant ist aber ich haben das Auto über meine Firma (= nicht als Privatmann) erworben.
Beste Antwort im Thema
Unabhängig von der Erstattungslage liegt hier aber auch noch eine Fehlbedienung durch den Benutzer vor.
Ich würde Verschleiß im Stand niemals bemerken, denn ich lenke natürlich niemals im Stand, weil das "Gift" für alle in den Lenkvorgang eingebundenen Teile, bedeutet, auch die Reifen.
Wer nie ohne Servolenkung gefahren ist, kann sich allerdings schwer vorstellen, welche Kräfte da wirken.
Man lenkt nur, wenn man in Bewegung ist !
Lenken im Stand würde ich in etwa damit gleichsetzen, die Karosserie mit Hammerschlägen zu bearbeiten, wobei die Hammerschläge wahrscheinlich weniger schaden😁😁😁.
lg Rüdiger:-)
62 Antworten
Danke, dann lagen einige andere und ich ja zumindestens teilweise daneben, aber damit kommen wir einer Lösung ja schon etwas näher
In § 14 BGB wird der Begriff Unternehmer wie folgt definiert
"(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt."...
Demnach kommen Unternehmer nur als natürliche Person in den Genuß der Gewährleistung und die anderen beiden genannten Alternativen nicht?
Für Unternehmer als natürliche Person dürften doch dann auf den ersten Blick die in den MB-Vertragsbedingungen genannten Nachteile beim LKW- bzw. PKW-Kauf gem. §475 BGB wirkungslos sein?
Da ich MB aber rechtsgültige AGB's zutraue, scheint der Teufel im Detail zu stecken.
Nur wo genau?
Nein. Unternehmer ist der, der den in Rede stehende Kaufvertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit abschließt.
Beispiel: Der Zahnarzt, der sich eine E-Klasse kauft und diesen für seine Praxis nutzen will, der ist schon Unternehmer, auch ohne Gewerbeschein!
In den Genuss der Gewährleistung kommt grundsätzlich jeder, es sei denn sie ist ausgeschlossen. Vorliegend kommen bei PKWs alle in den Genuss der Gewährleistung, auch Unternehmer, es sei denn, sie wollen die Kiste weiterverkaufen / verwerten. Man will schlicht nicht das Gewährleistungsrisiko des Wiederverkäufers übernehmen (denn der müsste ja auch Gewährleistung geben).
Ein Gewährleistungsausschluss ist beim Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 unwirksam. § 474 verlangt einen Vertrag zwischen einem Unternehmer (Verkäufer) und Verbraucher (Käufer) über eine bewegliche Sache.
Es ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel, wieso hier viele glauben, dass der Unternehmer als Kunde normalerweise keine Gewährleistung hat.
Wenn ich für's Geschäft einen Computer kaufe, habe ich die gleiche Gewährleistung. Einen Akkuschrauber für die Baustelle -> ebenso. Und das ist beim Auto nicht anders.
Wer würde noch etwas geschäftlich kaufen, wenn er (gleicher Preis!) dafür keine Gewährleistung bekommt? Und wo sollte der Sinn darin liegen?
Ach so... eine ordentliche Rechnung bekomme ich übrigens immer, auch als "Privater".
Der Ausschluss ist mir eigentlich auch nur bei Abgabe an Händler geläufig.
PS: Ich habe es mal Gewährleistung genannt, auch wenn der Begriff juristisch nicht (mehr?) adäquat ist. Es weiß wohl jeder, was gemeint sein soll.
Das BGB unterscheidet zwischen "Verbraucher" und "Unternehmer", beide Begriffe sind per Definition ihrem Wesen nach nicht identisch.
"Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann."
"Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt."
Wenn nun aber in § 474 BGB explizit nur der Terminus "Kauft ein Verbraucher..." genannt ist, erschließt sich mir aus dem Gesetzestext heraus immer noch nicht, warum damit eurer Meinung nach auch Unternehmer gemeint sein sollen.
Wenn der Gesetzgeber dies gewollt hätte, dann hätte er doch eigentlich "Kauft ein Verbraucher oder ein Unternehmer..." im Gesetzestext formulieren müssen.
Hat er aber nicht!
Warum nicht?
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Ähm, ich glaube Du bist nicht ganz im Loop. Es liegt kein Verbrauchsgüterkauf vor! Trotzdem gilt zunächst das Gesetz. Gem. §§ 433ff., insbesondere §§ 434, 437, 438, hat jeder Käufer (egal welcher) zwei Jahre Sachmangelhaftung auf die Kaufsache. Vom Gesetz darf jedoch abgewichen werden, wenn vertragliche Regelungen bestehen. Vorliegend hat das Mercedes gemacht - man hat die Gewährleistung auf ein Jahr beschränkt und für den Fall von Wiederverkäufern gänzlich ausgeschlossen (PKW). In den Verbrauchsgüterkauf kommen wir gar nicht rein!
so um mal wieder zum Thema zurückzukommen:
Auto geholt, mein Meister war natürlich nicht mehr im Haus. Die zu erledigenden Arbeiten wurden ausgeführt.
Wegen des Quitschen wurde natürlich nix gemacht!!!!
So weit die Damen am Servicrpoint wussten ist das "Traggelenk" kaputt, daher das quitschen(ob beides Seiten und ob noch was anderes defekt ist wussten die nit). Es ist ne Mail an die die NDL wo ich das Auto gekauft hab geschrieben worden bzbl der Kostenübernahme auf KULANZ von denen! Allerdings ist mein Verkäufer von damals z.zt im Urlaub(wie immer in solchen Fällen). Also keine Ahnung wann die sich melden.
Das wären Verschleisteile, da würde weder Gewährleistung noch JS greifen.
Alles im allem: SCHEISSE!!!
Hab jetzt meinem Meister der das Auto zur Begutachtung hatte nun nohcmal ne Mail geschribbe, daß er mir schreiben soll was genau kaputt ist, was gemacht werden muss und was das kosten wird.
Hoffe der meldet dich morgen.
Dann muss ich gucken wie´s weiter geht.
Mfg
Hallo imsi,
ich sehe das Problem nicht. Ich hatte, genau wie du, das Traggelenk zum Austausch. Da habe ich die Junge-Sterne-Karte vorgelegt und die Werkstatt hat das mit Daimler Fleet Management abgeklärt und im selben Moment auf Garantie abgewickelt, bei dem Telefonat war ich dabei. Meiner war über 100 tKm, also hab ich an Material 12,- Euro dazu gezahlt. Bei dir liegt der Betrag laut Garantiebedingungen bei 0,- Euro.
Wedel mal mit der Junge-Sterne-Karte rum, zur Not rufst du da selber an ... die TelefonNr steht auf der Rückseite!
Zitat:
Original geschrieben von imsi1
Dann muss ich gucken wie´s weiter geht.
In die Apotheke gehen, kleine Spritze mit Nadel besorgen, ca 2-5ml Öl rein und in das Traggelenk spritzen.
Dann ist das Quietschen für die nächsten 15tkm weg.
Wechseln musst du aber irgendwann.
Wer ko, der koZitat:
Original geschrieben von Avner
... du solltest besser mit 'Stardiagnostiker und Rumsschrauber' unterschreiben.
😁
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Ähm, ich glaube Du bist nicht ganz im Loop. Es liegt kein Verbrauchsgüterkauf vor! Trotzdem gilt zunächst das Gesetz. Gem. §§ 433ff., insbesondere §§ 434, 437, 438, hat jeder Käufer (egal welcher) zwei Jahre Sachmangelhaftung auf die Kaufsache. Vom Gesetz darf jedoch abgewichen werden, wenn vertragliche Regelungen bestehen. Vorliegend hat das Mercedes gemacht - man hat die Gewährleistung auf ein Jahr beschränkt und für den Fall von Wiederverkäufern gänzlich ausgeschlossen (PKW). In den Verbrauchsgüterkauf kommen wir gar nicht rein!
Danke für die Erklärung und deine Geduld, in diesem Kontext hab auch ich es geschnallt.
Zitat:
Original geschrieben von Avner
Hallo imsi,ich sehe das Problem nicht. Ich hatte, genau wie du, das Traggelenk zum Austausch. Da habe ich die Junge-Sterne-Karte vorgelegt und die Werkstatt hat das mit Daimler Fleet Management abgeklärt und im selben Moment auf Garantie abgewickelt, bei dem Telefonat war ich dabei. Meiner war über 100 tKm, also hab ich an Material 12,- Euro dazu gezahlt. Bei dir liegt der Betrag laut Garantiebedingungen bei 0,- Euro.
Wedel mal mit der Junge-Sterne-Karte rum, zur Not rufst du da selber an ... die TelefonNr steht auf der Rückseite!
Wie oben schon geschrieben -> Traggelenke auch bei mir auf Junge Sterne.
Nachhaken, was die erzählen ist uninformiert.
Wobei die bei mir auch erst irgendwo nachschauen mussten, worunter Traggelenke fällt - und das ist nicht "Verschleissteil" (wieso auch immer) - und die müssten doch eigentlich alle über die selben informationen verfügen was JS umfang angeht.
(und eigentlich - da ja von der JS Garantie gedeckt - dürfte das auch kein "von erhöhtem Verschleiss betroffenes Teil" sein, also sogar in der Gewährleistung drin sein! .. bei mir war's halt schon nach dem halben Jahr beweislastumkehr, und JS ging halt vor Ort, für Gewährleistung hätte ich zum Verkäufer müssen)
Jo, warte bis sich der Meister morgen bzgl der Diagnose gemeldet hat und dann rufe ich erstmal bei JS-Zentrale (oder wie nennt man das?) an und checke die Lage. Wenn das nix gibt rufe ich mal in der Kauf-NDL an und frage da mal einen höheren Anzugträger bzgl Gewährleistung. Wobei mir JS natürlich lieber wäre, da würde ich mir den etxta Weg dahin sparen (WOBEI es eigentlich kostentechnisch von der Kauf-NDL getragen werden müsst: hab nochmal nachgeschaut 1500km in 2,5 Mo gefahren, da sind aber auch schon die 160km FAhrstrecke von der NDL zu mir heim mit drin.)
mfg
So der Meisetr hat sich bzgl der Diagnose noch nit gemeldet. Hab trotzdem bei JS-Hitline angerufen: Traggelenke werden übernommen! Das mit der Aussage: Wartungsfreiheit für 6mo od 7500km bezieht sich NUR auf INSPEKTION. Allerdings hat er gesagt, daß in so einem SChadensfall die Kauf-NDL in Haftung (Gewährleistung) genommen werden kann!
Also alles im grünen Bereich. Werde also mal meinen Meister anscheissen, warum ich nun schon wieder wg den Traggelenken hinmuss und er sich nit mal VORHER informiert hat!
Mfg
Dann haben die Leute von der Hotline ja mal richtig Kennung... ^^
Wie beschrieben: Rechtlich liegt die Beweislast bzgl der Spurstangen bei Dir. Das wird Dir wohl nicht gelingen, mithin besteht kein Anspruch gegen den Verkäufer nach meiner Auffassung.