Gewährleistung?! Was wird übernommen, was nicht ...
Prinzipiell wollte ich mal wissen was die Gewährleistung übernimmt. BMW wirbt ja mit 3 Jahren inklusive für Neufahrzeuge.
Z.b. zieht mein Fahrzeug schon seit Auslieferung leicht nach rechts. Meinen neuen X2 hab ich im Mai 2019 übernommen, das ziehen hatte ich auch gleich am Anfang angesprochen und meinem Verkäufer geschildert. Auch der netten Service Dame schilderte ich das Problem, woraufhin Sie sagt kommen Sie einfach vorbei. Bislang fehlte allerdings mir hierzu die Zeit, somit konnte ich erst jetzt mal einen Termin mit der Werkstatt ausmachen, um das ganze zu überprüfen.
Nun der Freundliche Serviceberater teilte mir aber schon bei Terminvereinbarung mit, dass dies kein Gewährleistungsfall ist und ich für die Spurvermessung zahlen muss....
AHA; d.h. ich zahle für einen Fehler der schon von Beginn an war ?
Wo kann ich denn die Bedingungen der Gewährleistung nachlesen?
31 Antworten
Jede BMW-Werkstatt bekommt sämtliche Gewährleistungsreparaturen von BMW bezahlt. D.h. die sind interessiert an Gewährleistungsreparaturen.
Wenn sie an dieser nicht interessiert sind, dann wohl deshalb, weil es von BMW nicht übernommen wird. Die Frage wäre, ob das bei anderen Werkstätten dann anders ist.
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 11. August 2019 um 10:02:11 Uhr:
Zitat:
@EX_AT schrieb am 10. August 2019 um 17:51:01 Uhr:
@mucsaabo
ich bin da ganz bei Dir.
Mir gings nur darum: Einen Motorschaden kann man sicher nicht mit Spurvermessen vergleichen. Beim Motorschaden wird man sicher noch genauer hinschauen, und alle Möglichkeiten in Betracht ziehen. Da gehts um andere Beträge!!!Genau dieser Gedankengang ist meines Erachtens aber nicht stichhaltig. Ein Motor darf nach ein paar Monaten nicht kaputt gehen, selbst wenn Du ihn nie warm fährst. Hier gibt es durch zahlreiche Gerichtsurteile einen sehr konkreten Rechtsrahmen, weswegen BMW sich von vornherein innerhalb desselben bewegen wird um einem ausichtlosen Rechtsstreit aus dem Wege zu gehen.
Das ist bei einer verstellten Spur aber eben nicht der Fall, weil dies zu den Schadensbildern gehört, die i.d.R. eher durchs Fahren hervorgerufen werden, genauso wie Steinschläge auf der Motorhaube oder in der Windschutzscheibe. Auch hier könnte es es theoretisch sein, dass diese schon bei Fahrzeugübergabe vorgelegen haben, aber nach ein paar Monaten wird man das trotz Verzicht auf Beweislastumkehr nicht ohne Einspruch akzeptieren.
ich sehe das komplett anders:
Das würde ja dann bedeuten:
Beim Spureinstellen sträubt sich der Händler mit Hand und Fuß, dies auf Kulanz zu übernehmen
Wir sprechen von einem Betrag in Höhe von ca. 100€).
Komme ich dagegen mit einem defekten Motor zum Händler, würde er dann sagen:
Ja Herr ..., Sie können da nichts dafür - wir tauschen Ihnen den Motor einfach mal so auf Kulanz
(Und hier sprechen wir von zig-tausend Euro).
Tut mir leid, aber das glaub ich nicht
Ich hatte bei meinem AT vor 3 Jahren einen ähnlich gelegenen Fall.
Nach 6 Monaten waren die Reifen ungleichmäßig abgefahren (am äusseren Rand platt).
Spurvermessung wurde ohne große Nachfragen auf Kulanz durchgeführt.
Ich gebe Harald Recht: Such dir eine andere Werkstatt, falls Kostenübernahme verweigert wird
Zitat:
@EX_AT schrieb am 11. August 2019 um 12:22:36 Uhr:
ich sehe das komplett anders:
Das würde ja dann bedeuten:Beim Spureinstellen sträubt sich der Händler mit Hand und Fuß, dies auf Kulanz zu übernehmen
Wir sprechen von einem Betrag in Höhe von ca. 100€).Komme ich dagegen mit einem defekten Motor zum Händler, würde er dann sagen:
Ja Herr ..., Sie können da nichts dafür - wir tauschen Ihnen den Motor einfach mal so auf Kulanz
(Und hier sprechen wir von zig-tausend Euro).Tut mir leid, aber das glaub ich nicht
Du missachtest ein entscheidendes Detail:
Der Händler bleibt generell nicht auf den Kosten für Gewährleistungsreparaturen sitzen, sondern er verdient daran, weil er die angefallenen Kosten von BMW erstattet bekommt. Für ihr ist es also ein ganz normaler Reparaturauftrag.
Deswegen wird er problemlos alles annehmen, was er von BMW erstattet bekommt. Der einzige Grund, warum er die verstellt Spur nicht blind annimmt ist die Tatsache, dass er weiß, dass BMW das nicht uneingeschränkt erstattet und er ev. auf den Arbeitskosten sitzen bleiben könnte.
D.h. *der Händler* hätte u.U. bei einer verstellten Spur mehr Kosten als bei einem getauschten Motor, der von BMW bezahlt wird.
Natürlich kann man immer versuchen einen Händler zu finden, der kulanter ist und findet den ev. auch. Trotzdem ändert das den beschriebenen Sachverhalt nicht.
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Dafür kann er in München eine Anfrage starten, die wohl so lauten wird:
Wenn kein sichtbarer Schaden erkannt wird, übernimmt München, wenn Beschädigungen vorhanden sind, zahlt Kunde.
Der Händler braucht immer eine Freigabe für Gewährleistungsreparaturen, nur in den seltensten Fällen entscheidet er dies alleine. Anders sieht es bei den Niederlassungen aus, die haben da mehr Spielräume.
Das dies dem TE so rigoros verweigert wird, zeugt eher von der Faulheit des Kundendienst-Annehmers, sich mit dem Fall ordentlich zu befassen, scheinbar scheut er sogar die Mühe zu einer telefonischen Anfrage bzw. dem dafür notwendigen mail mit eventueller Rückfrage. Sowas gibt es, zeugt aber von wenig Einsatzbereitschaft des Betriebes bzw. dessen Mitarbeiters. Und das Wort „Kulant“ ist hier völlig fehl am Platz, entweder Gewährleistung oder keine,
Kulanz gibt es in den ersten 3 Jahren nicht, es sei denn, es würden Verschleißteile aus bestimmten Gründen erneuert,
ohne Gegenrechnung, wie bspw. bei meinem 435xd GC, wo nach 11/2 Jahren die komplette M-Bremsanlage incl. Klötze kostenlos getauscht wurde.
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 11. August 2019 um 14:07:14 Uhr:
Der Händler bleibt generell nicht auf den Kosten für Gewährleistungsreparaturen sitzen, sondern er verdient daran, weil er die angefallenen Kosten von BMW erstattet bekommt. Für ihr ist es also ein ganz normaler Reparaturauftrag.
Und das ist oftmals der Knackpunkt:
Der Aufwand für die Anfrage bei BMW und der nachfolgende Schreibkram ist in beiden Fällen identisch.
Bei geringen Beträgen (z.B. Spurvermessung) ist manchen Händler der ganze Aufwand im Vergleich zur Rendite zu hoch
(es bleibt ihm schlichtweg gesagt zu wenig übrig, wenn er noch die ganze Zeit für das Einreichen der Anträge.... berücksichtigt)
... und er lehnt daher dann evtl. grundsätzlich eine Gewährleistung (bei einer zu geringen Umsatzrendite) ab.
Manch anderer Händler ist vielleicht nicht ganz so rendte- sondern eher kundenorientierter und stellt bei BMW mal eine Anfrage.
So sehe ich das auch, wie EX_AT es beschrieben hat.
Da stimme ich Euch jetzt auch zu: im Verhältnis zu dem, was er dabei verdienen kann, ist dem Händler wohl schlicht der Aufwand zu hoch.
Die Behauptung zuvor war aber, dass es bei einem Motorschaden bestimmt noch schwieriger wäre Ansprüche durchzusetzen. 😉
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 11. August 2019 um 18:17:27 Uhr:
Die Behauptung zuvor war aber, dass es bei einem Motorschaden bestimmt noch schwieriger wäre Ansprüche durchzusetzen. 😉
Da muss man 2 Seiten betrachten: Händlerseite und BMW-Konzern-Seite
Händlerseite:
Bei einer Spurvermessung wird der Händler wg. des Aufwands bei gleichzeitig geringem Umsatz nicht besonders begeistert sein.
Konzernseite:
Im BMW-Konzern wird wg der 100€ für die Spurvermessung jedoch kein Hahn danach krähen und man wird den Betrag ohne große Nachfragen einfach mal so durchwinken.
Anders siehts bei einem Motorschaden aus. Da gehts um hohe Beträge und ums Image!!!
Da wird der Konzern sicher Ingenieure und Sachverständige einschalten, die den Defekt bis ins kleinste Detail genau unter die Lupe nehmen.
Dem Händler kanns bei einem Motorschaden egal sein, wer bezahlt (ob Kunde oder Konzern).
Der Händler verdient sowieso an der Reperatur.
--->
In unsererem Wirtschaftssystem geht es immer nur um eins: Gewinnoptimierung.
... und da hat keiner was zu verschenken (Vor allem nicht die Autokonzerne)
Und wenn der Konzern irgendwo ein Mit-Verschulden der Kunden nachweisen kann, wird er alle Möglichkeiten ausschöpfen (Gerichtsurteile der Vergangenheit hin und her).
Es geht beim Konzern in diesem Fall nur darum: Schadensbegrenzung (finanziell und in diesem Fall nicht zu unterschätzen das Image),
Wenn man dem Kunden auch nur eine Teilschuld nachweisen kann, ist das für den Konzern in zweierlei Hinsicht positiv
Zitat:
@EX_AT schrieb am 11. August 2019 um 19:36:34 Uhr:
Im BMW-Konzern wird wg der 100€ für die Spurvermessung jedoch kein Hahn danach krähen und man wird den Betrag ohne große Nachfragen einfach mal so durchwinken.Anders siehts bei einem Motorschaden aus. Da gehts um hohe Beträge und ums Image!!!
Da wird der Konzern sicher Ingenieure und Sachverständige einschalten, die den Defekt bis ins kleinste Detail genau unter die Lupe nehmen.
BMW weiß sehr genau, welche Schäden regelmäßig bei bestimmten Modellen auftreten und welche nicht. Daher gibt es Schäden, deren Reparatur vorab genehmigt ist und solche, die nicht so ohne weiteres übernommen werden. Das hat mit dem Betrag erstmal nichts zu tun.
Wenn Du beispielsweise mit einem defekten AGR-Ventil kommst oder mit einem defekten X-Drive, dann reicht es aus, dass der Händler dies BMW meldet und er bekommt die Freigabe, ohne dass sich da bei BMW noch jemand damit beschäftigt.
Zu diesen vorab genehmigten Schäden gehört eine verstellte Spur aber nicht, weswegen Du damit u.U. mehr argumentieren musst als mit einem defekten xDrive-Getriebe. Das weiß der Händler, sieht die Gefahr, dass er Zeit investiert und BMW der Reparatur nicht zustimmt, so dass er dann auf seiner investierten Zeit sitzen bleiben würde.
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 11. August 2019 um 22:26:35 Uhr:
Wenn Du beispielsweise mit einem defekten AGR-Ventil kommst oder mit einem defekten X-Drive, dann reicht es aus, dass der Händler dies BMW meldet und er bekommt die Freigabe, ohne dass sich da bei BMW noch jemand damit beschäftigt.Zu diesen vorab genehmigten Schäden gehört eine verstellte Spur aber nicht, weswegen Du damit u.U. mehr argumentieren musst als mit einem defekten xDrive-Getriebe.
Da geb ich Dir Recht
Ja es gibt Schäden, die relativ häufig und regelmäßig auftreten (z.B AGR) , deren Abwicklung BMW ohne Nachfrage einfach so durchwinkt.
Wir waren doch beim Motorschaden, und der kommt sicherlich noch seltener vor als eine verstellte Spur --> hier wird BMW noch genauer hinschauen
Ich klink mich hier und jetzt aber aus der Diskussion aus
(wir drehen uns mittlerweise im Kreis).
PS
@magictrigger: Ich wünsche Dir, dass die Kosten für die Spurvermessung von BMW übernommen werden
Zitat:
@EX_AT schrieb am 12. August 2019 um 10:53:51 Uhr:
...
Ich klink mich hier und jetzt aber aus der Diskussion aus
(wir drehen uns mittlerweise im Kreis).
...
Eben, denn eigentlich müssten wir uns alle einig sein, dass es überhaupt nichts zu diskutieren gibt, wenn man bei einem drei Monate alten Auto den Geradeauslauf reklamiert. Aber wirklich nix.
Grüße!
Mittlerweile sind wir ja sowieso alle einer Meinung. Ausgelöst wurde die Diskussion lediglich wegen diesem Zitat: 🙂
"Bei einem Motorschaden wird man Dir wahrscheinlich aber auch erstmal unterstellen, den Motor generell im kalten Zustand hochgedreht zu haben."
Ne Ne Ne
Eigentlich wollte ich mich ausklinken
aber das kann ich so nicht stehen lassen. Sorry
Bitte mal Beitrag v 10. August 2019 um 16:02:35 Uhr anschauen
Zitat:
@EX_AT schrieb am 12. August 2019 um 16:09:43 Uhr:
Ne Ne Ne
Eigentlich wollte ich mich ausklinken
aber das kann ich so nicht stehen lassen. Sorry
Bitte mal Beitrag v 10. August 2019 um 16:02:35 Uhr anschauen
Ist ein Motor ordnungsgemäß gewartet und hat er eine Laufleistung < 100.000km, dann übernimmt BMW in der Regel bei einem Motorschaden die Kosten mindestens auf Kulanzbasis.
Gegenbeispiele bitte verlinken.