Gewährleistung?! Was wird übernommen, was nicht ...
Prinzipiell wollte ich mal wissen was die Gewährleistung übernimmt. BMW wirbt ja mit 3 Jahren inklusive für Neufahrzeuge.
Z.b. zieht mein Fahrzeug schon seit Auslieferung leicht nach rechts. Meinen neuen X2 hab ich im Mai 2019 übernommen, das ziehen hatte ich auch gleich am Anfang angesprochen und meinem Verkäufer geschildert. Auch der netten Service Dame schilderte ich das Problem, woraufhin Sie sagt kommen Sie einfach vorbei. Bislang fehlte allerdings mir hierzu die Zeit, somit konnte ich erst jetzt mal einen Termin mit der Werkstatt ausmachen, um das ganze zu überprüfen.
Nun der Freundliche Serviceberater teilte mir aber schon bei Terminvereinbarung mit, dass dies kein Gewährleistungsfall ist und ich für die Spurvermessung zahlen muss....
AHA; d.h. ich zahle für einen Fehler der schon von Beginn an war ?
Wo kann ich denn die Bedingungen der Gewährleistung nachlesen?
31 Antworten
Wenn man ein Fahrzeug im Mai übernimmt und das Auto hat ein verstellte Spur dann sollte man das sofort beheben lassen. Das Auto ist damit nicht Verkehrssicher und die Reifen nutzen schneller ab.
Es ist verständlich das der Händler nach 3 Monaten Fahrzeit eine Achsvermessung nicht mehr bezahlen will.
Woher soll er wissen ob du mit dem Auto in der langen Zeit nicht an eine Bordsteinkante oder durch ein Schlagloch gefahren bist!?
Da du anscheinend nur mit der Service-Dame und dem Verkäufer gesprochen hast, aber nichts schriftliches hast, wirst du auf den Kosten der Achsvermessung bzw. der Reparatur sitzen bleiben.
Es sei denn der Verkäufer oder die Service-Dame erinnert sich......
Mag ja alles so richtig sein, aber eine Spur verstellt sich nicht ohne weiteres...
Ein Schlagloch oder Bordstein wäre an den Felgen erkennbar, und ohne eine Beschädigung der Felgen würde sich auch dann wohl keine Spur verstellen.
Schriftlich habe ich es allerdings da ich per Email korrespondiert habe....
Dennoch finde ich das es sich einfach gehört bei einem Neufahrzeug nach so kurzer Zeit dies unter Kulanz zu sehen! Der Kundenservice sollte hier an 1. Stelle stehen.
Auch heißt es auf der homepage bei der Gewährleistung „Beseitigung von Mängel“ ist inbegriffen.
hallo,
wenn du von anfang an bemängelt hast, daß das Fahrzeug nach rechts zieht, dann ist das meiner Meinung nach ein Fall für Gewährleistung, allerdings ist das dann Sache vom Händler, wie er das überprüft und was er dagegen unternehmen will. Wenn du allerdings gesagt hast, da sollte mal die Spur vermessen werden, dann ist das dein Auftrag und der hat dann nichts mit Gewährleistung zu tun. Kommt meiner Meinung nach sehr stark darauf an, wie du dich da gegenüber dem 🙂 äußerst. Hängt aber auch zusätzlich viel von dem 🙂 ab, wie er den Fall bewertet.
gruss
mucsaabo
Hat der Käufer nicht die Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate? D. h. der Händler muss ihm nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei der Auslieferung bestanden hat, das wird er wohl nicht ohne weiteres können.
Freundlich aber bestimmt den Freundlichen nochmals an das Gespräch im Mai erinnern und du wirst sehe, dass alles Gut wird.
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Zitat:
@halifax schrieb am 9. August 2019 um 13:47:12 Uhr:
Hat der Käufer nicht die Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate? D. h. der Händler muss ihm nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei der Auslieferung bestanden hat, das wird er wohl nicht ohne weiteres können.Freundlich aber bestimmt den Freundlichen nochmals an das Gespräch im Mai erinnern und du wirst sehe, dass alles Gut wird.
BMW verzichtet auch danach auf eine Umkehr der Beweislast.
Allerdings ist das alles Theorie.
Mit der Beweislastumkehr hab ich auch so gelesen...
Fakt ist, sagen kann man viel, der Händler soll es mir mal schriftlich zeigen, es müssen ja hier irgendwo die Bedingungen niedergeschrieben sein.
Es ist halt nur traurig das man generell so einen Aufriss machen muss, wenn man ein "neues" ich betone ein "neues" Auto gekauft hat.
Was passiert erst wenn der Motor defekt gehen sollte, oh je ich will mir es erst garnicht erst vorstellen...
Zitat:
@magictrigger schrieb am 10. August 2019 um 07:20:22 Uhr:
Mit der Beweislastumkehr hab ich auch so gelesen...
Fakt ist, sagen kann man viel, der Händler soll es mir mal schriftlich zeigen, es müssen ja hier irgendwo die Bedingungen niedergeschrieben sein.Es ist halt nur traurig das man generell so einen Aufriss machen muss, wenn man ein "neues" ich betone ein "neues" Auto gekauft hat.
Was passiert erst wenn der Motor defekt gehen sollte, oh je ich will mir es erst garnicht erst vorstellen...
Wenn der Motor kaputt geht, wirst Du tendenziell weniger Probleme haben.
Das Problem momentan ist halt, dass es ein Schadensbild ist, welches im tagtäglichen Fahrbetrieb relativ einfach selbstverschuldet herbeigeführt werden kann.
Bei einem Motorschaden wird man Dir wahrscheinlich aber auch erstmal unterstellen, den Motor generell im kalten Zustand hochgedreht zu haben.
Als Verbraucher kann man nur schwer beweisen, den Schaden nicht selbstverschuldet verursacht zu haben. Irgendwie ist man doch immer auf die Kulanz des Händlers bzw. Konzerns angewiesen
Zitat:
@EX_AT schrieb am 10. August 2019 um 17:09:01 Uhr:
Bei einem Motorschaden wird man Dir wahrscheinlich aber auch erstmal unterstellen, den Motor generell im kalten Zustand hochgedreht zu haben.
Als Verbraucher kann man nur schwer beweisen, den Schaden nicht selbstverschuldet verursacht zu haben. Irgendwie ist man doch immer auf die Kulanz des Händlers bzw. Konzerns angewiesen
hallo,
wenn ich so die Foren hier anschaue, dann ist BMW insbesondere bei Motorschäden offensichtlich äußerst kulant. Für mich ist immer erst der Händler der Ansprechpartner und da entscheidet es sich wohl, wie der Fall dann weiter behandelt wird. Egal, ob Spurkorrektur oder Motorschaden.
gruss
mucsaabo
@mucsaabo
ich bin da ganz bei Dir.
Mir gings nur darum: Einen Motorschaden kann man sicher nicht mit Spurvermessen vergleichen. Beim Motorschaden wird man sicher noch genauer hinschauen, und alle Möglichkeiten in Betracht ziehen. Da gehts um andere Beträge!!!
Der erste Ansprechpartner ist der Händler und dabei gilt wie immer im Leben:
Wie man in den Wald hineinruft, so kommt es zurück
Wie doof ist es nur das man bei Schäden Zittern muss, ob diese von der Gewährleistung getragen werden oder nicht!
Eigentlich holt man sich genau deshalb ein Auto neu, damit die Reparaturen in den ersten Jahren garnicht erst stattfinden.
Tipp, wechsele die Werkstatt, wenn möglich. Normalerweise würde er vermessen werden, und wenn keine sichtbaren
Beschädigungen an den Spurstangen etc. feststellbar sind, wird dies wohl ganz normal über Gewährleistung abgewickelt werden, dazu bedarf es keiner Diskussion mit dem Händler. Und wenn es die, wie hier geschildert, gibt,
dann war es das mit dem Autohaus, da es scheinbar danach auch später bereits bei anderen Kleinigkeiten Probleme machen wird.
Zitat:
@EX_AT schrieb am 10. August 2019 um 17:51:01 Uhr:
@mucsaabo
ich bin da ganz bei Dir.
Mir gings nur darum: Einen Motorschaden kann man sicher nicht mit Spurvermessen vergleichen. Beim Motorschaden wird man sicher noch genauer hinschauen, und alle Möglichkeiten in Betracht ziehen. Da gehts um andere Beträge!!!
Genau dieser Gedankengang ist meines Erachtens aber nicht stichhaltig. Ein Motor darf nach ein paar Monaten nicht kaputt gehen, selbst wenn Du ihn nie warm fährst. Hier gibt es durch zahlreiche Gerichtsurteile einen sehr konkreten Rechtsrahmen, weswegen BMW sich von vornherein innerhalb desselben bewegen wird um einem ausichtlosen Rechtsstreit aus dem Wege zu gehen.
Das ist bei einer verstellten Spur aber eben nicht der Fall, weil dies zu den Schadensbildern gehört, die i.d.R. eher durchs Fahren hervorgerufen werden, genauso wie Steinschläge auf der Motorhaube oder in der Windschutzscheibe. Auch hier könnte es es theoretisch sein, dass diese schon bei Fahrzeugübergabe vorgelegen haben, aber nach ein paar Monaten wird man das trotz Verzicht auf Beweislastumkehr nicht ohne Einspruch akzeptieren.
Damit sich an der Geometrie etwas verändert, muss aber schon gewaltig was passieren und das ließe sich sicher an beschädigten Teilen, wie verbogenden Spurstangen oder gerissenen Lagern, feststellen.
Ich sehe das wie Harald.
Grüße!