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Gewährleistung oder Garantie?

Themenstarteram 4. November 2020 um 17:22

Hallo Zusammen,

ich bin neu hier und hoffe, dass ich hier im richtigen Unterforum schreibe.

Also ich versuche mich möglichst kurz zu halten.

Vor ca. 2 Monaten haben wir uns einen gebrauchten Audi A4 TFSI bei einem Autohändler gekauft.

Wir haben uns auch eine 1jährige Gebrauchtwagengarantie aufschwatzen lassen. Sicher ist sicher.

Nach einer Woche und ca. 200 gefahrenen km verlangte der Bordcomputer nach einem zusätzlichen Liter Öl.

Beim Händler angerufen und uns beschwert da angeblich alles durchgecheckt und gewechselt wurde.

Aber Schwamm drüber, kann ja mal passieren.

Nach weiteren 200 km das selbe Spiel... Bitte einen liter Öl nachfüllen.

Kurz gesagt pro 1000km braucht der Audi 5Liter Öl.

Händler hat den Mangel akzeptiert und Doktort gerade mit Hilfe Einer Spezialfirma an den Kolben rum.

So aber jetzt:

Bei einem Telefonat mit dem Händler heute, wies der mich darauf hin, dass es bei der Garantie ja auch eine Selbstbeteiligung gibt die er mir in Rechnung stellen wird.

Muss ich die denn wirklich zahlen, obwohl dies in meinen Augen ein Sachmangel darstellt, der vom Händler in der Gewährleistung gedeckt werden müsste? (ohne Selbstbeteiligung?)

Man hat mich auch nie gefragt, gestellt welches von beiden ich in Anspruch nehmen möchte.

Gruss Marco

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@StephanRE schrieb am 5. November 2020 um 07:46:10 Uhr:

Die arglistige Täuschung ist eine Form des Betrugs. Im BGB ist das zwar geregelt aber am Ende würde es vor einem Strafgericht enden ( wenn einem die bloßen Zivilrechtlichen Ansprüche nicht genügen oder der Staatsanwalt etwas dagegen hat) aber das hilft dem TE hier nicht weiter.

Wenn die gesetzliche Gewährleistung greift muß diese vom Händler auch angewendet werden, es sei denn ein anderer Garantievertrag geht darüber hinaus. In dem Fall geht die Garantie aber nicht darüber hinaus also gilt die gesetzliche Vorgabe.

Hör doch endlich auf hier dein Halbwissen zu verbreiten.

§ 123 BGB, 444 BGB und § 263 StGB haben ähnliche Prüfungspunkte, die Voraussetzungen decken sich aber nicht. :rolleyes:

Die arglistige Täuschung ist für sich alleine keine Form des Betrugs.

Was gibt es eigentlich außer "bloß Zivilrechtlichen Ansprüche(-n)" noch, strafrechtliche "Ansprüche"? :D

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Je nachdem,wer das wie instand setzt,finde ich das gar nicht sooo wirklich schlecht

Auch wenns grad bei dem Ärger aktuell nur nervig klingt,die bei dem Motor sowieso obligatorischen Kolbenringe sind gemacht (manch einer macht diese sogar besser wie neu),die Steuerkette in dem Abwasch auch gleich,genauso wie die obere Ölwannendichtung,für die der Motor unter Umständen auch wieder raus muss,wie oben schon erwähnt

Ein Arbeitskollege von mir hat das bei seinem A5 auch schon durch,seitdem läuft das Auto top

Der Händler hat da aber auch ihn die Sache mit dem Instandsetzer absprechen lassen und sich nur um die Formalitäten gekümmert

Ich würde an deiner Stelle auch mit demjenigen Kontakt aufnehmen,der es richtet

Grad bei irgendwelchen "Extras" sind Infos wie neue Ölwannen sicher besser erklärt,als wenn nen genervter Verkäufer dir irgendwas vom Pferd erzählen will

Nein!

Ansprechpartner wegen der Gewährleistung ist nur der Vertragspartner, also der Händler.

Wenn irgendwelche Absprachen in Hinblick auf den Umfang der Reparatur mit Dritten getroffen werden, gefährdest Du Deinen Anspruch.

Olli, sowas wird über die Prämie geregelt bis hin zur Kündigung der Versicherung durch die Versicherung wenn so ein Händler da voll übertreibt.

Aber wir kommen vom Thema ab und das verwirrt den TE nur.

Lasst uns das doch erst mal so stehen lassen und abwarten was der TE zu berichten hat wenn er sich mit dem Händler umfänglich auseinandergesetzt hat.

 

Zitat:

@Olli_E60 schrieb am 5. November 2020 um 18:40:01 Uhr:

Ich könnte es mir noch für Neuwagen vorstellen. Für Gebrauchtwagen halte ich das für nicht kalkulierbar oder wenn, dann nur in ganz engen Grenzen.

Man stelle sich vor, was im Autohandel los wäre, wenn ein Händler für jede Gurke einen solchen Versicherungsschutz hätte.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 5. November 2020 um 18:58:35 Uhr:

Olli, sowas wird über die Prämie geregelt bis hin zur Kündigung der Versicherung durch die Versicherung wenn so ein Händler da voll übertreibt.

Aber wir kommen vom Thema ab und das verwirrt den TE nur.

Lasst uns das doch erst mal so stehen lassen und abwarten was der TE zu berichten hat wenn er sich mit dem Händler umfänglich auseinandergesetzt hat.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 5. November 2020 um 18:58:35 Uhr:

Zitat:

@Olli_E60 schrieb am 5. November 2020 um 18:40:01 Uhr:

Ich könnte es mir noch für Neuwagen vorstellen. Für Gebrauchtwagen halte ich das für nicht kalkulierbar oder wenn, dann nur in ganz engen Grenzen.

Man stelle sich vor, was im Autohandel los wäre, wenn ein Händler für jede Gurke einen solchen Versicherungsschutz hätte.

Nicht alles lässt sich über die Prämie regeln, aber Du hast Recht. Das ist OT und die Frage des TE ist beantwortet.

 

Wäre schön, wenn der TE uns auf dem laufenden hält.

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