Gewährleistung nach Ausfuhr in die Schweiz

Land Rover Range Rover Sport L494

Hallo zusammen,

Ich wohne in der Schweiz, möcht ein Auto in DE kaufen und es in die Schweiz exportieren. Ich bin eine Privatperson. Der Händler schreibt mit nun, dass ich keine Gewährleistung hätte, weil das Auto in ein Drittland exportiert wird? Ist es korrekt, dass die Gewährleistung erlischt?

LG

23 Antworten

Zitat:

@schweizer63 schrieb am 5. Dezember 2023 um 19:19:10 Uhr:


Ich hab noch zwei Anmerkungen zu den ausführlichen Erläuterungen von @cutf
1. Die Schweiz hat mit UK ein Freihandelsabkommen. Es kann bei der Importversteuerung ein Präferenzantrag gestellt werden (im e-dec), womit keine zusätzliche Steuer zur Autosteuer von 4 % fällig wird.
2. Meiner Meinung nach gilt die neu 5 jährige Werksgarantie (= Herstellergarantie) auch für die aus D importierten Fahrzeuge. Somit ist die letzte Bemerkungen von cutf nicht ganz korrekt.

Vielen Dank für die Info. Wie kann ich bezüglich Punkt 1 vorgehen? Kannst du es mir bitte erläutern?

Hat der Range Rover Sport 04/2021 noch eine Herstellergarantie? Wäre diese nicht 5 Jahre oder ist es nur bei der neuesten Generation 5 Jahre?

@poyrazkarayel55 Das ist Teil der Importverzollung, die keine grosse Hexerei ist. Bevor das Auto beim Schweizer Zoll an der Grenze eingeführt werden kann, muss die Deklaration im Onlinetool des Zolls angemeldet werden. Das Tool ist auch für Privatpersonen frei zugänglich (https://e-dec-web.ezv.admin.ch/webdec/main.xhtml)
Im Rahmen der Erfassung deines Fahrzeuges kannst du dann basierend auf dem Herkunftsland deines Range Rovers (UK) die Präferenzbehandlung ganz einfach mit Klick auf den Radiobotton anwählen.

Hast du die Verzollung im e-dec erfasst, dann fährst du mit dem Wagen an den Schweizer Zoll, präsentierst die Dokumente (Kaufvertrag, zeitl. befristete Zulassung, EU-Uebereinstimmungserklärung) und der Zöllner wird in der Folge die Abgaben berechnen, welche du dann gleich mit Kreditkarte vor Ort beuzahlst. Dann erhälst du vom Zoll das Formular 13.20A und darfst mit dem Wagen verzollt einreisen.

Danach musst du nur noch die CO2-Abgabe bezahlen. Das machst du beim ASTRA (https://www.astra.admin.ch/.../personenwagen.html)

Sobald du die Abgabe bezahlt hast, erhältst du die entsprechende Bestätigung.

Danach meldest du ein Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt zur Zulassung an (https://www.zh.ch/.../import-fahrzeuge.html). Du erhälst dann einen Termin für die Vorführung deines neuen Range Rovers. Nach erfolgreicher prüfung bekommst du den Fahrzeugausweis und dein Kontrollschild.

So einfach ist das ;-)!

Und zur zweiten Frage: Dein Gebrauchter hat keine Werksgarantie mehr. Die war bei deinem nur drei Jahre gültig. Ich würde bei deinem deutschen Händler jedoch auf der Gewährleistung über zwei Jahre bestehen. Die fällt nicht automatisch mit dem Export weg. Die kann er dir gleichwohl gewähren. Wenn er das nicht macht, dann Hände weg, denn dann ist was faul mit dem Wagen. 🙄

Der Wagen müsste noch die Werksgarantie von drei Jahren haben, womit, sofern die Wartungsintervalle penibel eingehalten werden konnten, diese verlängert werden könnte.

@schweizer63: Hast du das mit der elektronischen Anmeldung bereits einmal gemacht? Ich hatte das auch vor und stand dann an, kam nicht weiter. Als ich abbrach und dann Pureprogress für ca. 120-130 Fr. beauftragte, merkte ich, dass es als Privatperson mit der elektronischen Anmeldung zur Katastrophe hätte ausarten können. Ich bin der Meinung, dass das ohne die Verzollungsagentur nicht oder nur mit sehr grossen Verzögerungen/Problemen geklappt hätte. Für dieses bisschen Geld bereiten sie alle Papiere vor Ort vor und geben eine Idiotensichere Beschreibung ab, was wo in welcher Reihenfolge am Zoll gemacht werden muss.

Betreffend der Kreditkarte: Bitte sicherstellen, dass diese genügend Deckung hat, denn die MWSt muss auch gleich beglichen werden.

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@cutf Yep, hab ich schon zweimal gemacht. Hat immer reibungslos geklappt. Die vorherige Onlineanmeldung wird ja am Zoll nochmals überprüft und hilft in erster Linie den ganzen Zollprozess schneller durchzuführen. Beim ersten Mal habe ich den Präferenzantrag vergessen. Das hat der Zöllner gemerkt und entsprechend ergänzt, damit ich hier die paar Hundert Franken einsparen kann. Das nenn ich toller Service des Staates.

Wertvoll ist sicher dein Hinweis auf die Kreditkartenlimite. Die kann natürlich bei den Preisen der JLR Fahrzeuge schnell an ihre Grenzen kommen… 😰

Ach auch noch wichtig! Pass auf, dass die befristete deutsche Zulassung rund 4 Wochen abdeckt, denn ab der Einfuhr musst du schon rund 5 Arbeitstage für die CO-Abgabe einplanen. Dann kannst du ja erst die Zulassung beim Strassenverkehrsamt beantragen. Der Prüftermin braucht dann in der Regel auch noch mindestens eine oder zwei Wochen. Läuft die deutsche Zulassung vor dem Prüftermin aus, darfst du den Wagen nur noch im direkten Weg vom Wohnort zum Strassenverkehrsamt für die Prüfung bewegen.

@schweizer63: Ich bin neu auf der Suche nach einem RRS und hab früher mal ein deutsches Auto in die Schweiz importiert.
1) Ist es einfacher/günstiger einen RRS aus Deutschland und nicht Grossbritannien zu importieren? Du schreibst ja von Freihandelsabkommen CH-GB, was ja dann die EU Gewährleistungsfrage umginge.
2) Wie sieht die Situation bei einem RRS EV aus bezüglich CO2 Steuer oder würdest du den eh nur leasen?

Ein RRS aus GB hat allerdings meistens das Lenkrad sehr ungünstig angeordnet. 😉

Zitat:

@mstuder schrieb am 28. Mai 2024 um 23:15:03 Uhr:


@schweizer63: Ich bin neu auf der Suche nach einem RRS und hab früher mal ein deutsches Auto in die Schweiz importiert.
1) Ist es einfacher/günstiger einen RRS aus Deutschland und nicht Grossbritannien zu importieren? Du schreibst ja von Freihandelsabkommen CH-GB, was ja dann die EU Gewährleistungsfrage umginge.
2) Wie sieht die Situation bei einem RRS EV aus bezüglich CO2 Steuer oder würdest du den eh nur leasen?

Hallo M 😉😎

Zu deinen Fragen:
1) ich vermute, dass es einfacher ist, aus D zu importieren. Bei den StVA sind die EU- Uebereinstimmungsbescheinigungen (CoC) die Basis für sie Zulassung. Diese haben die Fahrzeuge aus UK ja nucht mehr, deshalb gibt es hier schon Aufwand. Details würdest du aber sicher auf der Homepage deines Kantons finden.
Auch der Transport aus UK in die CH dürfte aufwändiger sein. ich habe meinen RRS selbst in die CH gefahren mit einer temporären D Zulassung.
2) Bei einem vollelektrischen RRS, den es aktuell ja noch nicht gibt, würdest du sicher noch mehr für den Verkauf der CO2 Steuer bekommen, da hier kein CO2 beim Fahren emittiert wird. Das kannst du auf der Homepage aber einfach selbst berechnen. Leasen wird wohl bei eine UK Import schwierig. 🙄😛 Ich bin altmodisch und hab meinen RRS bar bezahlt.

Aber die wichtigste Frage hat wohl @gseum schon gestellt:
Dass du deiner Frau auf der rechten Seite das Steuer überlassen musst, wenn er aus UK kommt, hast du schon bedacht, oder! 😁😁😁

Gruss Gert

Zitat:

@gseum schrieb am 29. Mai 2024 um 16:02:10 Uhr:


Ein RRS aus GB hat allerdings meistens das Lenkrad sehr ungünstig angeordnet. 😉

Gute Anmerkung. Es gibt allerdings (zumindest für deutsche Autos) Händler in GB, welche Neuautos mit Lenkrad links verkaufen, da sie zB für britische Überseegebiete/Militär anbieten.

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