Gewährleistung Mercedes-Händler
Hallo,
ich habe vor zwei Wochen meinen V300 EAV als Jahreswagen in Bayern abgeholt, ich selbst wohne in Köln.
Bei der Übergabe sind mir folgende Dinge aufgefallen.
-Funkfernbedienung Warmwasser-Zusatzheizung fehlt
-Beschädigung Dachhimmel( Riss, etwa 3cm)
-eine der Boxen im Ladeboden fehlt
Zusätzlich ist mir nun aufgefallen, dass die Spaltmaße am Kofferraum nicht passen. Zudem sind die Kunststoffteile an der B-Säule völlig verschmiert, dies zeigte sich allerdings erst nach der ersten Wäsche.
Nun war ich gestern bei MB und habe die Kiste nochmal prüfen lassen und mir einen KV machen lassen. Dieser beläuft sich auf 3200€ für die Instandsetzung der Mängel.
Auch rechtlich habe ich mich bereits beraten lassen. Ich bin diesbezüglich auf der sicheren Seite. Nun klopft mein moralischer Kompass an und ich stelle mir die Frage, ob ich dem Händler trocken den KV senden soll mit der Bitte um Freigabe?
Wie würdet ihr in einem solchen Fall vorgehen. Ich möchte die Themen natürlich reguliert haben.
Danke schonmal für eure Antworten.
Liebe Grüße
30 Antworten
Aufgrund der räumlichen Entfernung halte ich das aber auch für schwierig.
Ansonsten ist das tägliches Geschäft, das die Werkstatt am Wohnort des Kunden das bei der verkaufenden Werkstatt abrechnet. KV erstellen und Freigabe einholen, fertig machen, Abrechnen. Ganz normale Sache…
Bei 3200€ gehe ich von einer Erneuerung des Himmels aus. Der Einkaufskorb A20384000209B51 kostet 9,24€ netto, die Fernbedienung A2058208002 liegt neu bei 258,15€ netto. Also ab den zwei Sachen kann’s nicht hapern. Und für den Himmel braucht’s nen aufbereitet, Smart Repair. Dann noch Heckklappe nachlassen und ab dafür.
Ich verstehe auch gar nicht warum du zum Anwalt gegangen bist. Bei der Übergabe musst du doch irgendwas mit dem Händler bzgl. der Mängel besprochen / vereinbart haben!? Und wenn nicht, warum hast das Auto dann abgenommen??
Ich würde dich als Händler vorbeikommen lassen, um den Mangel zu beheben - was m.E. auch total berechtigt wäre.
Zitat:
@FSchlue schrieb am 27. April 2022 um 22:09:27 Uhr:
Ich verstehe auch gar nicht warum du zum Anwalt gegangen bist. Bei der Übergabe musst du doch irgendwas mit dem Händler bzgl. der Mängel besprochen / vereinbart haben!? Und wenn nicht, warum hast das Auto dann abgenommen??
Ich würde dich als Händler vorbeikommen lassen, um den Mangel zu beheben - was m.E. auch total berechtigt wäre.
Wer direkt zum Anwalt rennt ist direkt für den Händlerbesuch qualifiziert. Damit ist kein Weg zu weit.
Hoffentlich hat er die Geschichte nicht dem Händler unter die Nase gerieben. Die lieben sowas.
Zitat:
@GT-Liebhaber schrieb am 27. April 2022 um 22:00:16 Uhr:
Ansonsten ist das tägliches Geschäft, das die Werkstatt am Wohnort des Kunden das bei der verkaufenden Werkstatt abrechnet. KV erstellen und Freigabe einholen, fertig machen, Abrechnen. Ganz normale Sache…
So wird es üblicherweise abgewickelt und es wäre unkompliziert gelaufen. Zudem kann man sich beim Dachhimmel auch sicherlich anders einigen ohne das alles getauscht wird.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 27. April 2022 um 22:39:33 Uhr:
Zitat:
@FSchlue schrieb am 27. April 2022 um 22:09:27 Uhr:
Ich verstehe auch gar nicht warum du zum Anwalt gegangen bist. Bei der Übergabe musst du doch irgendwas mit dem Händler bzgl. der Mängel besprochen / vereinbart haben!? Und wenn nicht, warum hast das Auto dann abgenommen??
Ich würde dich als Händler vorbeikommen lassen, um den Mangel zu beheben - was m.E. auch total berechtigt wäre.Wer direkt zum Anwalt rennt ist direkt für den Händlerbesuch qualifiziert. Damit ist kein Weg zu weit.
Hoffentlich hat er die Geschichte nicht dem Händler unter die Nase gerieben. Die lieben sowas.
Genau, damit hat man dann seine Rechte verwirkt??
Das Fahrzeug kostet ja nunmal keine 5,80€, sondern paar Taler mehr. Zudem ist so ein Schaden im Dachhimmel nicht wirklich das beste Argument bei einem Wiederverkauf. Und dem Händler habe ich natürlich auch schon mitgeteilt, dass ich mit einem Anwalt gesprochen habe. Ob der das nun liebt oder nicht, ist mir letztlich auch egal.
Der Himmel kostet um die 1500€ und lässt sich nicht smart reparieren. Schlüssel und Korb ist ja ohnehin klar. Möchte allerdings auch nicht diskreditiert werden, wenn ich mal in die Runde Frage wie ihr so mit einem Fall umgehen würdet.
Dennoch danke für die Antworten und gute Fahrt ??
Zitat:
Bei der Übergabe musst du doch irgendwas mit dem Händler bzgl. der Mängel besprochen / vereinbart haben!? Und wenn nicht, warum hast das Auto dann abgenommen??
Das frage ich mich auch die ganze Zeit.. Keiner der Mängel ist ein versteckter Mangel. Alle sind bei einer ordentlichen Besichtigung ersichtlich... (Bis auf die Säule vielleicht)
MEINER MEINUNG nach müsste hier dann eigentlich gelten: Pech gehabt, nicht ordentlichen aufgepasst..
Der erwähnte Einkaufskorb ist mW auch keine Serienausstattung bei der V-Klasse….im 213er zB gibt es den je nach Ausstattungsline als Serienumfang, wird bei den meisten gebrauchten (und Mietwägen) aber sicherlich auch fehlen. In der V-Klasse fliegt das Ding mangels doppelten Bodens ja eh nur wild im Kofferraum rum.
Die fehlende Fernbedienung ist sicherlich eine Überraschung (habt ihr auch im Vedoc geschaut, ob der Code HY1 auch wirklich Teil der Auslieferung war), aber der Himmel war/ist sicherlich auch schon eingepreist gewesen.
Ansonsten gilt wie immer, sprechenden Menschen kann geholfen werden. Du hast deine Vorstellung ja bereits an den Händler kommuniziert und je nachdem ob seine Antwort auch dein Wohlgefallen trifft oder nicht, ergeben sich dann die nächsten Schritte. Im Grund kann ich mir drei Optionen vorstellen, a) der Verkäufer erklärt die Kostenübernahme und du kannst deinen Gebrauchtwagen bei Dir vor Ort auf seine Kosten wieder zum Neuwagen transformieren lassen, b) er lässt dich bei sich antanzen und macht es selbst oder c) ihr einigt euch auf einen angemessenen Preisnachlass und du bedienst die Standheizung mit der App, lässt die Heckklappe justieren und den Himmel so wie er ist.
Ist ein Kratzer im Himmel ein Mangel? Das ist ein Gebrauchtfahrzeug, da sind doch eigentlich immer irgendwo Beschädigungen vom Gebrauch. Die Funktion des Fahrzeugs ist davon nicht im geringsten beeinträchtigt, genauso wie bei Schlieren im Lack oder irgendwelchen Verkleidungen.
Man wird ja nicht gezwungen sowas zu kaufen.
Bei der V-Klasse sind die Einkaufskörbe nicht unten unter dem Laderaumboden, sondern die hat dann eine in die Sitzschienen eingesetzte Gepäckablage. Da sind immer zwei Körbe drin.
Stimmt, an die optimale Laderaumunterteilung hatte ich jetzt nicht gedacht. Da sind dann von Haus aus zwei von Körben dabei. Mea culpa
Ich hab das selbe Problem mit einer Nachbesserung soll ich von Berlin nach Magdeburg fahren. Dort wird alles für mich am gleichen Tag dann nachgebessert. Will jetzt nicht knauserig sein aber wer zahl mir die benzinkosten für hin und Rückweg? Ich mein grobe Fehler sollte vorm verkaufen den Mitarbeiter auffallen.
Die Frage ist immer wer wie welche angeblichen groben Fehler bewertet.
In der Regel fährt man vor Ort zum Freundlichen. Der schickt ein Angebot für die Beseitigung der Mängel an den verkaufenden Händler und dann muss man schauen.
Von Berlin nach Magdeburg ist aber auch nur eine kleine Runde auf der A2.
Das Fehlen der Körbe und der FB ist kein Mangel.
Es sei denn, diese Dinge sind explizit Bestandteil des Kaufvertrags als Zubehör.
Nur weil sie beim Neuwagen dabei waren, heißt das nicht automatisch, dass sie da sein müssen,
Wenn der Wagen gebraucht verkauft wird.
Es sei denn sie sind wiederum gesetzlich vorgeschrieben.
Auch Beschädigungen des Innenraums, die erst nach Abholung auffallen, sind kein Mangel im Sinne des BGB.
Es sei denn, sie sind bei Abholung protokolliert, da vom Ursprungs Zustand beim Kauf Abweichungen entstanden sind.
Das muss beweisen werden.
Die möngelfreiheit liegt per se in der mängelfreien Nutzung der Sache.
Dazu zählen nicht optische Probleme, die mit dem direkten Gebrauch der Sache nichts zu tun haben, zumal diese bei einer Besichtigung auffallen, sofern man die Ware gründlich inspiziert.
Allerdings geht das Recht teilweise eigene Wege.
Da wird der Verbraucher Schutz peut-a-peut mittlerweile dazu missbraucht, selbst solche Dinge als
Mangel verkaufen zu wollen.
Es hat sich ein mindest entwickelt, dass Menschen meinen, hinter dem Gewährleistungsanspruch ihre eigene Pflicht zur Erfüllung von Verträgen nicht erfüllen zu müssen.
Wenn ich einen Wagen kaufe inspiziere ich den.
Wenn ich danach optische Mängel beim waschen erkenne, dann habe ich Pech gehabt.
Ich spreche mit dem Verkäufer und bitte aus Kulanz in eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung.
Was die meisten Verkäufer auch wohlwollend finden wollen, obwohl sie es m.e nicht müssten.
Erkenne ich Mängel beim Kauf spreche ich die an. Erkenne ich sie bei Abholung, weil sie bei Kauf nicht da waren, spreche ich das an. Und nehme die Ware solange nicht mit, bis der vertraglich vereinbarte Zustand vorliegt. Es sei denn wir können vor Ort wiederum eine Lösung finden.
Exakt so wenn ich etwas verkaufe.
Will der Kunde bei Abholung Mängel erkannt haben, gebe ich Fahrzeuge nicht mehr heraus. Das endet in der Praxis fast immer beim Anwalt (aus o.g Gründen)
Und man hat nur kosten und Ärger.
Es hat einen Grund warum Fahrzeuge gebraucht sind.
Sie unterliegen einer Abnutzung. Dazu gehören auch kleine Beschäftigung, die durch täglichen Gebrauch entstehen, die man einfach hinnehmen muss.
Das mindset der Menschen aber entwickelt sich langsam irgendwie komisch.
Die Justiz macht da aber leider langsam
Mit. Sie entmündigt den Verbraucher langsam von seinen Pflichten.
Die Kosten der Nacherfüllung gehen zu Lasten des Verkäufers, dazu gehören auch die Transportkosten. Auch wenn der Käufer das Auto zum Händler bringt, kann er die Kosten verlangen. Sieht natürlich kein Händler ein, ist trotzdem so. Der Weg den Mängel bei dem Händler vor Ort beheben zu lassen kann da für den Verkäufer charmant sein.
Zitat:
@rascho19 schrieb am 22. Februar 2023 um 12:25:40 Uhr:
Ich hab das selbe Problem mit einer Nachbesserung soll ich von Berlin nach Magdeburg fahren. Dort wird alles für mich am gleichen Tag dann nachgebessert. Will jetzt nicht knauserig sein aber wer zahl mir die benzinkosten für hin und Rückweg? Ich mein grobe Fehler sollte vorm verkaufen den Mitarbeiter auffallen.
Zitat:
@hasok
Sehe ich komplett anders.
Der Autohändler ist der Profi, er kann die Autos die er verkauft vorher prüfen. Und das ist im zuzumuten, ist ja sein Job. Denn wenn er dann den Käufer auf die Mängel hinweist, kann er den Wagen mit hängenden Kotflügeln und nem Loch in der Ölwanne verkaufen, dann sind das schlicht keine Mängel im rechtlichen Sinn mehr. Wenn er aber seinen Job nicht ordentlich macht oder den Kunden trotz Mangel übervorteilen mag ist es auch sein Problem.
Und genau das hat der Gesetzgeber (nicht die Justiz) so ins Gesetz geschrieben.