Gewährleistung Ja oder Nein

Hallo zusammen ich habe am 10.02.2018 einen Peugeot 407 SW gekauft. Ende Februar als die Außentemperaturen bei über -10 war ist das Auto nicht angesprungen 4 Tage jeden Morgen. Also musste ich immer Starthilfe bekommen. Dann bin zur Werkstatt gefahren, die haben eine Fehlerauslesung gemacht.
Infolgedessen kam raus, dass die vorglühanlage defekt ist.
Das glührelai ist es aber nicht. Alle 4 glühkerzen sind defekt der Händler hat 4 neue gekauft will aber das ich für die Arbeitszeit aufkomme. Wer muss bezahlen?
Außerdem hat die Batterie einen Batteriezustand von 37% der Ladezustand 96% wer muss zahlen. Beide bremsscheiben sind angerostet und TÜV hat das Auto am 01.02.2018 frisch bekommen und das ist kein flugrost der tüvprüfer hätte die bremsscheiben beanstanden müssen bzw im Bericht etwas vermerken müssen. Ich weiß, dass alles verschleißteile sind und der Händler will für die Sachen nicht aufkommen.
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf die defekten Bauteile das Auto hat 140.000 gelaufen.
Ich habe eine Verkehrsrechtschutzversicherung doch die sagt mir ich soll da aufpassen da es verschleißteile sind aber nach 3 Wochen.
Es ist viel Input aber würde mich freuen über antworten.

Beste Antwort im Thema

Wenn die Batterie platt ist, dann Glueht der Bock auch nicht vor. Ich denke mit einem Batteriewechsel waere die Sache erledigt gewesen. Das waere das erste was ich gemacht haette.
Rost an den Bremsen kann vom stehen kommen. Wenn ich da mein Wohnmobil anschaue das seit 2 Monaten steht, ui ui ui. Aber das bremst sich wieder runter wenn ich diesen Monat das Fahrzeug wieder bewege. Das ist voellig normal.
WEnn er die Gluekerzen dennoch wechseln will, na dann los. Nur fuer die Arbeitsleistung ist doch super. So billig kommst nicht mehr ran. 😉
Das Auto ist 11 Jahre alt. Da kann das ein oder andere Verschleissteil schon mal vor die Hunde gehen. Ein Auto kostet Geld und will auch unterhalten werden. Es ist nicht nur mit dem Kauf getan. Da kommt noch einiges zusammen.
Das alte Auto gekauft werden und dann erwartet wird das er wie ein Neuwagen zum billigsten Preis ist, ist mittlerweile normal. Manch einer denkt auch das es mit dem Gebrauchten wie mit dem Neuen ist. Was nicht in Ordnung, ab zum Haendler der muss das kostenlos machen. Denkste! Da liegen viele Falsch. So einfach ist das nicht. Schon gar nicht bei alten Autos.

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Zitat:

@Brocriss schrieb am 7. März 2018 um 21:00:55 Uhr:


Das ist richtig prinzipell. Aber der Händler muss, wenn ich das richtig verstanden habe, die ersten 6 monate beweisen, dass die glühkerzen nicht defekt waren beim Autokauf?!
Außerdem war eine Fehlermeldung drin die schon vor dem Autokauf war, die er nicht wusste oder mir nicht gesagt hat.
Nochmal zum Batteriezustand.
Trotz Verschleiß kann es doch nicht sein das der Batteriezustand 37% hat und ich für diesen Zustand verantwortlich bin

Genau das ist der Punkt! Du hast eine Rechtschutz, dann bitte um Kostenübernahme für einen Anwalt.

Wenn die Batterie platt ist, dann Glueht der Bock auch nicht vor. Ich denke mit einem Batteriewechsel waere die Sache erledigt gewesen. Das waere das erste was ich gemacht haette.
Rost an den Bremsen kann vom stehen kommen. Wenn ich da mein Wohnmobil anschaue das seit 2 Monaten steht, ui ui ui. Aber das bremst sich wieder runter wenn ich diesen Monat das Fahrzeug wieder bewege. Das ist voellig normal.
WEnn er die Gluekerzen dennoch wechseln will, na dann los. Nur fuer die Arbeitsleistung ist doch super. So billig kommst nicht mehr ran. 😉
Das Auto ist 11 Jahre alt. Da kann das ein oder andere Verschleissteil schon mal vor die Hunde gehen. Ein Auto kostet Geld und will auch unterhalten werden. Es ist nicht nur mit dem Kauf getan. Da kommt noch einiges zusammen.
Das alte Auto gekauft werden und dann erwartet wird das er wie ein Neuwagen zum billigsten Preis ist, ist mittlerweile normal. Manch einer denkt auch das es mit dem Gebrauchten wie mit dem Neuen ist. Was nicht in Ordnung, ab zum Haendler der muss das kostenlos machen. Denkste! Da liegen viele Falsch. So einfach ist das nicht. Schon gar nicht bei alten Autos.

Zitat:

@cementario2 schrieb am 8. März 2018 um 03:45:45 Uhr:



Zitat:

@Brocriss schrieb am 7. März 2018 um 21:00:55 Uhr:


Das ist richtig prinzipell. Aber der Händler muss, wenn ich das richtig verstanden habe, die ersten 6 monate beweisen, dass die glühkerzen nicht defekt waren beim Autokauf?!
Außerdem war eine Fehlermeldung drin die schon vor dem Autokauf war, die er nicht wusste oder mir nicht gesagt hat.
Nochmal zum Batteriezustand.
Trotz Verschleiß kann es doch nicht sein das der Batteriezustand 37% hat und ich für diesen Zustand verantwortlich bin

Genau das ist der Punkt! Du hast eine Rechtschutz, dann bitte um Kostenübernahme für einen Anwalt.

-🙂

Wegen einer Batterie und Montagekosten für vier Glühkerzen muss man nun nicht wirklich einen Anwalt aufsuchen...!

-🙂

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. März 2018 um 20:09:00 Uhr:


Irgendwie unlogisch. Wenn die Vorglühanlage und alle vier Glühkerzen defekt sind, was nutzt dann Starthilfe?

Die nutzt das, dass ein Diesel auch ohne Vorglühen / ohne Glühkerzen irgendwann anspringt (wenn die komprimierten Gase die Brennräume genügend erhitzt haben).
Moderne Diesel glühen gar nicht mehr vor, nur bei deutlichen Minusgraden.
Daher stellte dies der TE evtl. auch erst fest, als es richtig kalt war.

In diesem Fall glaube ich vielleicht sogar an einen Zusammenhang Schlappe Batterie <-> kein Vorglühen.

Zum Thema: Wenn ich die Mentalität sehe, wenn ich das Anspruchsdenken sehe die der TE hier hat, dann wundert mich nicht, dass sich kein Händler mehr auf solche Autos einlassen will, lieber gleich exportiert und seine Ruhe hat.
Früher galt: Gesunder Menschenverstand.
Jeder hat gewusst, worauf er sich mit dem Kauf eines >10 Jahre alten 3500€ Dieselfranzosen mit 150000 km einlässt.
Die Dinger waren und sind deutlich billiger als der Schnitt, sowohl Käufer als auch Verkäufer wussten warum.
Dass Glühkerzen (genau wie Glühbirnen oder Zündkerzen oder eine Batterie) irgendwann am Ende ihrer Lebensdauer angelangt (bei jedem Auto) sind wusste jeder, ist auch kein finanzielles Desaster. Nach 11 Jahren und 140000km hätte sicher keiner einen Gedanken verloren. Gehen halt irgendwann kaputt. Das galt mal früher.

Heute gilt das nicht mehr. Es wird billig gekauft und dann dafür ein Neuwagen mit zwei Jahren RUndumsorglosgarantie erwartet.
Rechtlich manchmal vielleicht möglich, obs moralisch OK ist, darüber kann man denken was man mag.
Ich habe dazu eine andere Meinung als einige (nicht alle) hier.

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@NOMON - Danke für den Verweis auf die Liste vom ADAC. Grundsätzlich sehr gute Information.

Zitat:

@princeton schrieb am 7. März 2018 um 22:51:38 Uhr:

Wo ist der verschleißtechnisch der Unterschied zwischen einer Glühkerze und einer Glühlampe im Scheinwerfer...?

Zum familiären Fuhrpark zählen u.a. zwei Selbstzünder (B-Klasse W245, EZ 03.2007, aktuell 223.000 km; Vito W639, EZ 10.2009, aktuell 299.000 km). Glühlampen musste ich an den beiden Fahrzeugen insgesamt schon >25 Male erneuern. Die Glühkerzen noch nie. Dennoch hast Du wohl Recht. Denn ein Hersteller von Glühkerzen schreibt

"Glühstiftkerzen sorgen für komfortables Starten, stabilen Kaltlauf und dadurch geringere Emissionen. Sie sind Verschleißteile ..."

. Quelle:

https://de.bosch-automotive.com/.../glow_plugs_diesel_motorsys_parts

Insofern revidiere ich mein eigenes Verständnis. Ändert aber nix daran wie ich mit dem Händler verfahren würde. Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass ich als Käufer wohl eine einzelne defekte Glühkerze als Verschleiß hinnehmen müsste. Wenn aber alle (!) defekt sind, stellt es die komplette Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs in Frage. Der TE hat ja schließlich kein als Bastlerfahrzeug ausgewiesenes Gefährt erworben. In meinen Augen hat der Händler daher nachzubessern.

@Brocriss - Ich täte den Weg über die Innung verfolgen. Mir hat in einem Fall allein das Einschalten der Innung geholfen, lies gern hier https://www.motor-talk.de/.../...-kuehlerdichtmittel-t5436460.html?... . Ich würde einfach mal mit denen telefonieren, die sollten eine Meinung dazu haben. Einen anwaltlichen Weg hingegen würde ich nicht wagen wollen.

Sorry für die blöde Frage, aber was bedeutet "Batteriezustand 37%"?

Lädt nur noch zu 37% auf?
Gibt vollgeladen nur noch 37% ab?
Oder...?

Ein Anwalt lohnt nicht. Habe eine Selbstbeteiligung von 150€. Wie bereits gesagt ich weiß prinzipiell worauf ich mich eingelassen habe. Und glühkerzen sind verschleißteile die irgendwann den Geist aufgeben aber nicht alle vier innerhalb von 3 Wochen. Der Händler hat mir die Glühkerzen besorgt und der von seiner Werkstatt hat keine Zeit das Fahrzeug zu machen also hat er mich drum gebeten, dass Fahrzeug in meiner Werkstatt machen zu lassen also räumt er seine Schuld ja ein. Werde die Glühkerzen austauschen lassen ihm die Rechnung hinlegen und dann ist das Thema für mich auch gegessen. Und er kann nicht beweisen, dass die Glühkerzen bei Verkauf alle im einwandfreiem Zustand sind so muss er dafür aufkommen so ist die Rechtssprechung verschleißteile hin oder her.

Da keine Lichtmaschine an einem Kraftfahrzeug in der Lage ist eine Batterie wirklich effektiv vollzuladen, würde eine solide Regeneratioaufladung mit einem professionellen Ladegerät (z.B CTEK) sicherlich die Batterie zu neue Leistungsfähigkeit verleiten.
Und, dass alle vier Glühkerzen zeitgleich das Zeitliche gesegnet haben, ist so gut wie ausgeschlossen...!

-🙂

Ja deshalb sage ich es ja. Für mein Verständnis auch ausgeschlossen. Hat mir sogar der Meister von seiner Werkstatt gesagt.
Was muss ich da mit der Batterie machen bezüglich neuer Leistungsfähigkeit verleiten?

Das die Werkstatt des Verkäufers keine Zeit zum Einbauen der Gliühkerzen hat ist äußerst clever...!!!
-🙂
Somit liegt die nicht unwahrscheinliche Gefahr einer (mehrerer) abgebrochenen Glühkerzen beim Demontageversuch und der dann kostenspieligen Zylinderkopfdemontage nicht mehr in seiner Hand...!
Wobei so oder so dieses Risiko immer der Fahrzeugbesitzer trägt...!

-🙂

Zitat:

@Brocriss schrieb am 8. März 2018 um 09:31:02 Uhr:


Ja deshalb sage ich es ja. Für mein Verständnis auch ausgeschlossen. Hat mir sogar der Meister von seiner Werkstatt gesagt.
Was muss ich da mit der Batterie machen bezüglich neuer Leistungsfähigkeit verleiten?

-🙂

Kaufe Dir ein gutes Ladegerät (CTEK 5.0 z.B) oder lasse die Batterie bei BOSCH und Co. fachmänisch stationär laden.
Wenn es nicht wirklich notwendig ist, würde ich das hohe Risiko mit festsitzenden Glühkerzen nicht eingehen!
Und wenn, dann nur die, die man zuvor auf einen Defekt durchgemessen hat...!

-🙂

Das Risiko bei den Glühkerzen lässt sich minimieren - .. einfach mal hier die Suche bemühen! Im Eigenen Interesse; nicht das du auf möglichen Folgekosten sitzen bleibst .....!

Zitat:

@Matsches schrieb am 8. März 2018 um 08:07:45 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. März 2018 um 20:09:00 Uhr:


Irgendwie unlogisch. Wenn die Vorglühanlage und alle vier Glühkerzen defekt sind, was nutzt dann Starthilfe?

Die nutzt das, dass ein Diesel auch ohne Vorglühen / ohne Glühkerzen irgendwann anspringt (wenn die komprimierten Gase die Brennräume genügend erhitzt haben).
Moderne Diesel glühen gar nicht mehr vor, nur bei deutlichen Minusgraden.
Daher stellte dies der TE evtl. auch erst fest, als es richtig kalt war.

In diesem Fall glaube ich vielleicht sogar an einen Zusammenhang Schlappe Batterie <-> kein Vorglühen.

Zum Thema: Wenn ich die Mentalität sehe, wenn ich das Anspruchsdenken sehe die der TE hier hat, dann wundert mich nicht, dass sich kein Händler mehr auf solche Autos einlassen will, lieber gleich exportiert und seine Ruhe hat.
Früher galt: Gesunder Menschenverstand.
Jeder hat gewusst, worauf er sich mit dem Kauf eines >10 Jahre alten 3500€ Dieselfranzosen mit 150000 km einlässt.
Die Dinger waren und sind deutlich billiger als der Schnitt, sowohl Käufer als auch Verkäufer wussten warum.
Dass Glühkerzen (genau wie Glühbirnen oder Zündkerzen oder eine Batterie) irgendwann am Ende ihrer Lebensdauer angelangt (bei jedem Auto) sind wusste jeder, ist auch kein finanzielles Desaster. Nach 11 Jahren und 140000km hätte sicher keiner einen Gedanken verloren. Gehen halt irgendwann kaputt. Das galt mal früher.

Heute gilt das nicht mehr. Es wird billig gekauft und dann dafür ein Neuwagen mit zwei Jahren RUndumsorglosgarantie erwartet.
Rechtlich manchmal vielleicht möglich, obs moralisch OK ist, darüber kann man denken was man mag.
Ich habe dazu eine andere Meinung als einige (nicht alle) hier.

Hätte da mal eine Frage, warum kaufst du dir jetzt noch einen 10 Jahre alten Diesel?
Weil die jetzt für wenig Geld verscherbelt werden?
Der Grund dafür sollte ja allgemein bekannt sein, oder?

Ich verstehe nicht was an dem Anspruchsdenken falsch ist.

Ich verkaufe Dir ein Auto und erkläre Dir das er mangelfrei ist. Dann möchtest Du ersteinmal ein mangelfreies Auto haben.
Wenn ich billiger kaufen möchte, dann kaufe ich von Privat. Ein Händler nimmt deutlich mehr Geld, muss aber dafür eine gesetzliche Garantie geben. Dann möchte ich die Garantie auch haben.

Ich persönlich bezweifle den Austausch aller 4 Glühkerzen und denke, dass er mit den Montagekosten seinen Schnitt machen möchte. Dass ohne Saft auf der Batterie kein Vorglühen möglich ist, mit Saft aber defekten Glühkerzen auch nicht, dass weiß auch ein Händler.

Übrigens, die Franzosen sind nicht billiger weil sie so schlecht sind, sondern weil sie in den Ersatzteilen teuer und in den Lohnkosten (die Autos sind total verbaut) sehr hoch. In der Beliebtheit sind sie auch nicht an vorderster Front, was den Verkauf erschwert.

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