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Gewährleistung Ja oder Nein

Themenstarteram 7. März 2018 um 18:34

Hallo zusammen ich habe am 10.02.2018 einen Peugeot 407 SW gekauft. Ende Februar als die Außentemperaturen bei über -10 war ist das Auto nicht angesprungen 4 Tage jeden Morgen. Also musste ich immer Starthilfe bekommen. Dann bin zur Werkstatt gefahren, die haben eine Fehlerauslesung gemacht.

Infolgedessen kam raus, dass die vorglühanlage defekt ist.

Das glührelai ist es aber nicht. Alle 4 glühkerzen sind defekt der Händler hat 4 neue gekauft will aber das ich für die Arbeitszeit aufkomme. Wer muss bezahlen?

Außerdem hat die Batterie einen Batteriezustand von 37% der Ladezustand 96% wer muss zahlen. Beide bremsscheiben sind angerostet und TÜV hat das Auto am 01.02.2018 frisch bekommen und das ist kein flugrost der tüvprüfer hätte die bremsscheiben beanstanden müssen bzw im Bericht etwas vermerken müssen. Ich weiß, dass alles verschleißteile sind und der Händler will für die Sachen nicht aufkommen.

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf die defekten Bauteile das Auto hat 140.000 gelaufen.

Ich habe eine Verkehrsrechtschutzversicherung doch die sagt mir ich soll da aufpassen da es verschleißteile sind aber nach 3 Wochen.

Es ist viel Input aber würde mich freuen über antworten.

Beste Antwort im Thema
am 8. März 2018 um 4:17

Wenn die Batterie platt ist, dann Glueht der Bock auch nicht vor. Ich denke mit einem Batteriewechsel waere die Sache erledigt gewesen. Das waere das erste was ich gemacht haette.

Rost an den Bremsen kann vom stehen kommen. Wenn ich da mein Wohnmobil anschaue das seit 2 Monaten steht, ui ui ui. Aber das bremst sich wieder runter wenn ich diesen Monat das Fahrzeug wieder bewege. Das ist voellig normal.

WEnn er die Gluekerzen dennoch wechseln will, na dann los. Nur fuer die Arbeitsleistung ist doch super. So billig kommst nicht mehr ran. ;)

Das Auto ist 11 Jahre alt. Da kann das ein oder andere Verschleissteil schon mal vor die Hunde gehen. Ein Auto kostet Geld und will auch unterhalten werden. Es ist nicht nur mit dem Kauf getan. Da kommt noch einiges zusammen.

Das alte Auto gekauft werden und dann erwartet wird das er wie ein Neuwagen zum billigsten Preis ist, ist mittlerweile normal. Manch einer denkt auch das es mit dem Gebrauchten wie mit dem Neuen ist. Was nicht in Ordnung, ab zum Haendler der muss das kostenlos machen. Denkste! Da liegen viele Falsch. So einfach ist das nicht. Schon gar nicht bei alten Autos.

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Gewährleistung, Werkstatt, Händler :rolleyes: ?

Poste als erstes mal den anonymisierten Kaufvertrag. Dann sehen wir weiter.

Die kaputten Glühkerzen sind ganz klar ein verdeckter Mangel, und dafür muss der Verkäufer aufkommen mit allem Drum und Dran (auch Reparatur- bzw. Lohnkosten).

Zu den Bremsscheiben lässt sich aus der Ferne schlecht was sagen, vor allem, wenn die Bremsleistung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Und das hat der TÜV ja wohl bestätigt. Der Rost lässt sich vlt wegbremsen.

Wenn der Händler große Zicken macht, würde ich vom Vertrag zurücktreten.

Lies dich mach hier rein: https://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/auto-gekauft-wie-gesehen/

Viel Glück und Erfolg!

Wie alt ist das Auto und wieviel hast Du dafür bezahlt?

Dir sollte schon klar sein, dass Du kein Neufahrzeug mit 2 Jahren Garantie gekauft hast.

Es mag sein, dass Du einen Anspruch auf die Reparaturen hast - der kann manchmal aber nur schwer durchzusetzen sein. Ich würde mich mit dem Verkäufer an einen Tisch setzen und die Probleme sachlich besprechen (sofern es kein ostanatolischer Fähnchen Händler ist, von dem bekommst Du nach dem Kauf nicht mal mehr einen Kaffee). Dein Verkäufer scheint Dir ja schon entgegen zu kommen.

Irgendwie unlogisch. Wenn die Vorglühanlage und alle vier Glühkerzen defekt sind, was nutzt dann Starthilfe?

Themenstarteram 7. März 2018 um 19:14

Spreetourer vielen Dank für die Antwort wichtig wäre mir noch zu wissen, was mit der Batterie ist?

Zitat:

@tomold schrieb am 7. März 2018 um 20:03:42 Uhr:

Wie alt ist das Auto und wieviel hast Du dafür bezahlt? Dir sollte schon klar sein, dass Du kein Neufahrzeug mit 2 Jahren Garantie gekauft hast.

Das spielt überhaupt keine Rolle, sofern das Auto bei einem gewerblichen Händler gekauft wurde. Denn hier gibt es gesetzliche Gewährleistungspflichten, die kein Händler ignorieren darf - auch kein "ostanatolischer Fähnchenhändler". Auch für den gilt deutsches Recht, egal wie alt die Karre ist.

Themenstarteram 7. März 2018 um 19:20

Tomold das Auto ist von Ende 2007 hat wir bereits geschrieben 140000 runter und ja das Auto ist nach Starthilfe einwandfrei gefahren. Wie bereits geschrieben es sind alle 4 glühkerzen defekt das relai aber ist einwandfrei. Und er ist mir nur entgegen gekommen als ich dann irgendwann mit meinem Anwalt gedroht habe. Er ist nicht bereit für die Arbeitszeit aufzukommen und das ist ne Frechheit. Ich denke nicht, dass er wusste, dass die Glühkerzen defekt sind oder waren aber er ist Händler und sich dann so quer zu stellen echt traurig.

Habe auch ehrlich gesagt keine Lust dauerhaft Gespräche zu führen ob und in welchem Umfang er bereit ist die Kosten zu übernehmen.

Themenstarteram 7. März 2018 um 19:21

140000

Mach Dich mal schlau, ob Peugeot da ein Wechselintervall für die Glühkerzen vorgibt und - falls ja - ob das im Serviceheft abgehakt ist. Alle 4 Kerzen tot ... ist ja wie ein 6'er im Lotto. EIn überschrittenes Intervall wäre ein Mangel, für den der Händler einstehen muss.

Themenstarteram 7. März 2018 um 19:47

Und die Batterie mit den Angaben und dafür, dass ich es erst vor 4 Wochen gekauft. Sind halt auch nochmal 130€

Themenstarteram 7. März 2018 um 19:47

Vllt kann mir da einer noch Hilfe geben

Batterie platt bei einem 10 Jahre alten Auto ... ist schon eher Verschleiß und damit Dein Ding.

Glühstifte sind bei dem Alter und der Laufleistung auch ein normaler Verschleiß. Konnte der Händler doch nicht wissen, dass die bei -10° C nicht mehr funktionieren, war vorher noch nicht so kalt.

Warum sprang das Teil denn mit Starthilfe an, wenn die Glühstifte alle defekt waren? Oder war die Starthilfe anschleppen und nicht mit Überbrückungskabel?

Themenstarteram 7. März 2018 um 20:00

Das ist richtig prinzipell. Aber der Händler muss, wenn ich das richtig verstanden habe, die ersten 6 monate beweisen, dass die glühkerzen nicht defekt waren beim Autokauf?!

Außerdem war eine Fehlermeldung drin die schon vor dem Autokauf war, die er nicht wusste oder mir nicht gesagt hat.

Nochmal zum Batteriezustand.

Trotz Verschleiß kann es doch nicht sein das der Batteriezustand 37% hat und ich für diesen Zustand verantwortlich bin

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