Gewährleistung Ja oder Nein

Hallo zusammen ich habe am 10.02.2018 einen Peugeot 407 SW gekauft. Ende Februar als die Außentemperaturen bei über -10 war ist das Auto nicht angesprungen 4 Tage jeden Morgen. Also musste ich immer Starthilfe bekommen. Dann bin zur Werkstatt gefahren, die haben eine Fehlerauslesung gemacht.
Infolgedessen kam raus, dass die vorglühanlage defekt ist.
Das glührelai ist es aber nicht. Alle 4 glühkerzen sind defekt der Händler hat 4 neue gekauft will aber das ich für die Arbeitszeit aufkomme. Wer muss bezahlen?
Außerdem hat die Batterie einen Batteriezustand von 37% der Ladezustand 96% wer muss zahlen. Beide bremsscheiben sind angerostet und TÜV hat das Auto am 01.02.2018 frisch bekommen und das ist kein flugrost der tüvprüfer hätte die bremsscheiben beanstanden müssen bzw im Bericht etwas vermerken müssen. Ich weiß, dass alles verschleißteile sind und der Händler will für die Sachen nicht aufkommen.
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf die defekten Bauteile das Auto hat 140.000 gelaufen.
Ich habe eine Verkehrsrechtschutzversicherung doch die sagt mir ich soll da aufpassen da es verschleißteile sind aber nach 3 Wochen.
Es ist viel Input aber würde mich freuen über antworten.

Beste Antwort im Thema

Wenn die Batterie platt ist, dann Glueht der Bock auch nicht vor. Ich denke mit einem Batteriewechsel waere die Sache erledigt gewesen. Das waere das erste was ich gemacht haette.
Rost an den Bremsen kann vom stehen kommen. Wenn ich da mein Wohnmobil anschaue das seit 2 Monaten steht, ui ui ui. Aber das bremst sich wieder runter wenn ich diesen Monat das Fahrzeug wieder bewege. Das ist voellig normal.
WEnn er die Gluekerzen dennoch wechseln will, na dann los. Nur fuer die Arbeitsleistung ist doch super. So billig kommst nicht mehr ran. 😉
Das Auto ist 11 Jahre alt. Da kann das ein oder andere Verschleissteil schon mal vor die Hunde gehen. Ein Auto kostet Geld und will auch unterhalten werden. Es ist nicht nur mit dem Kauf getan. Da kommt noch einiges zusammen.
Das alte Auto gekauft werden und dann erwartet wird das er wie ein Neuwagen zum billigsten Preis ist, ist mittlerweile normal. Manch einer denkt auch das es mit dem Gebrauchten wie mit dem Neuen ist. Was nicht in Ordnung, ab zum Haendler der muss das kostenlos machen. Denkste! Da liegen viele Falsch. So einfach ist das nicht. Schon gar nicht bei alten Autos.

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Zitat:

@klamann15 schrieb am 8. März 2018 um 10:12:21 Uhr:


Hätte da mal eine Frage, warum kaufst du dir jetzt noch einen 10 Jahre alten Diesel?
Weil die jetzt für wenig Geld verscherbelt werden?
Der Grund dafür sollte ja allgemein bekannt sein, oder?

Der TE hatte wegen Gewährleistung gefragt, die auch für einen 10 Jahre alten Diesel gilt. Warum soll er sich jetzt für den Kauf rechtfertigen? Das ist sein eigenes Bier, und nicht jeder hat die Kohle für einen neuen Euro6d-TEMP-Diesel. 😁

gelöscht,

Zitat:

@klamann15 schrieb am 8. März 2018 um 10:12:21 Uhr:


Hätte da mal eine Frage, warum kaufst du dir jetzt noch einen 10 Jahre alten Diesel?
Weil die jetzt für wenig Geld verscherbelt werden?
Der Grund dafür sollte ja allgemein bekannt sein, oder?

Den Grund dagegen würde ich von dir gerne mal erfahren 🙂 und damit meine ich jetzt nicht: weil Hamburg 2 straßen für (unter anderem) Dieselfahrzeuge sperrt :-D
Immer diese Panikmacherei *seufz*

Zitat:

@spreetourer schrieb am 7. März 2018 um 22:57:36 Uhr:


Ich habe meinen 12 Jahre alten 530er Diesel mit über 140.000 km verkauft. Da waren 6 Glühkerzen drin, die waren aber bis dahin noch i.O. - zumindest bei mir. Der Käufer (gewerblicher Händler) hat mich noch nach dem Alter der Batterie gefragt, notfalls hätte er eine intakte reingebaut. Trotzdem hat er den Wagen mit einer Gebrauchtwagengarantie weiterverkauft.

Miese hat er dabei aber nicht gemacht.

Wo ist der Vorteil für einen privaten Käufer bei einer Gebrauchtwagengarantie, die einem ja gerne mal mit angeboten wird?

Verschleiß deckt die eh nicht ab und für andere Mängel haftet der gewerbliche Verkäufer doch eh über die gesetzliche Gewährleistungsregelung.

?

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Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 8. März 2018 um 13:44:04 Uhr:


Wo ist der Vorteil für einen privaten Käufer bei einer Gebrauchtwagengarantie, die einem ja gerne mal mit angeboten wird?

Von der Gebrauchtwagengarantie haben beide Seiten einen Nutzen/Vorteil, also der Käufer und der Verkäufer. Kannst ja mal googlen, das Netz ist voll von Antworten.

Kannst auch hier schauen: www.ggg-garantie.de

Oder hier: www.cargarantie.com

Das ist eher auf dem Level einer Restschuldversicherung anzusiedeln. Falls es überhaupt etwas nützt, dann eher dem Verkäufer und den Preis dafür zahlt man als Käufer allein. Sinnvoll sind eigentlich nur die (verlängerten) Gebrauchtwagengarantien der Hersteller.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 8. März 2018 um 22:25:31 Uhr:



Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 8. März 2018 um 13:44:04 Uhr:


Wo ist der Vorteil für einen privaten Käufer bei einer Gebrauchtwagengarantie, die einem ja gerne mal mit angeboten wird?

Von der Gebrauchtwagengarantie haben beide Seiten einen Nutzen/Vorteil, also der Käufer und der Verkäufer. Kannst ja mal googlen, das Netz ist voll von Antworten.

Kannst auch hier schauen: www.ggg-garantie.de

Oder hier: www.cargarantie.com

Haha! GGG hat ne lustig bunte Website, aber sonst kann man diese Versicherung getrost völlig vergessen. Um den Wert der Versicherung einschätzen zu können, sollte man die Vertragsbedingungen etwas weiter als bis zur Überschrift lesen. Sie ist übrigens nach den AGB erst nach Ausschöpfung der Gewährleistung überhaupt eintrittspflichtig und löst deshalb typische Probleme des Gebrauchtwagenkäufers nicht: der streitet sich regelmäßig über die Frage, ob Gewährleistungspflicht besteht. Außerdem sind nur wenige Bauteile von der Garantie erfasst. Und außerdem sind die Ansprüche zusätzlich auf qoutierte Maximalbeträge beschränkt, wobei die Quote von der Laufleistung des Fahrzeugs abhängt. Viel Spaß, wenn man bei 60.000 km für einen Motorschaden dann 50 % von maximal 1.500 € als Garantieleistung erhält, falls der Händler dann tatsächlich keine Gewährleistung geben muss (bspw. nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Kaufvertragsschluss). (Ich bin zu faul, das Beispiel mit exakten Zahlen zu bilden. Es ist nur die Darstellung des Prinzips.)

Zitat:

@NOMON schrieb am 9. März 2018 um 03:21:29 Uhr:



Zitat:

@spreetourer schrieb am 8. März 2018 um 22:25:31 Uhr:



Von der Gebrauchtwagengarantie haben beide Seiten einen Nutzen/Vorteil, also der Käufer und der Verkäufer. Kannst ja mal googlen, das Netz ist voll von Antworten.

Kannst auch hier schauen: www.ggg-garantie.de

Oder hier: www.cargarantie.com

Haha! GGG hat ne lustig bunte Website, aber sonst kann man diese Versicherung getrost völlig vergessen. Um den Wert der Versicherung einschätzen zu können, sollte man die Vertragsbedingungen etwas weiter als bis zur Überschrift lesen. Sie ist übrigens nach den AGB erst nach Ausschöpfung der Gewährleistung überhaupt eintrittspflichtig und löst deshalb typische Probleme des Gebrauchtwagenkäufers nicht: der streitet sich regelmäßig über die Frage, ob Gewährleistungspflicht besteht. Außerdem sind nur wenige Bauteile von der Garantie erfasst. Und außerdem sind die Ansprüche zusätzlich auf qoutierte Maximalbeträge beschränkt, wobei die Quote von der Laufleistung des Fahrzeugs abhängt. Viel Spaß, wenn man bei 60.000 km für einen Motorschaden dann 50 % von maximal 1.500 € als Garantieleistung erhält, falls der Händler dann tatsächlich keine Gewährleistung geben muss (bspw. nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Kaufvertragsschluss). (Ich bin zu faul, das Beispiel mit exakten Zahlen zu bilden. Es ist nur die Darstellung des Prinzips.)

Du siehst es also ähnlich wie ich, dass Gebrauchtwagengarantien eher eine zusätzliche Einnahmequelle der Verkäufer sind - da idR eh erst die Gewährleistung zum Tragen kommt und die Garantie recht wenig umfasst?

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 9. März 2018 um 12:30:08 Uhr:


Du siehst es also ähnlich wie ich, dass Gebrauchtwagengarantien eher eine zusätzliche Einnahmequelle der Verkäufer sind - da idR eh erst die Gewährleistung zum Tragen kommt und die Garantie recht wenig umfasst?

du sagst es!
You get what you paid for... and what you get is: NOTHING!

Solche Witz-Garantien kann man getrost abhaken! Die richtig "guten" Anschlussgarantien namhafter Hersteller kosten deswegen auch deutlich mehr, umfassen dafür aber auch WESENTLICH mehr Baugruppen - auch die, die häufig kaputtgehen (heutzutage wichtig: Elektronik!!).

Meistens sind da auch die Eigenbeteiligungen "kundenfreundlicher".

Garantien, die Elektronik-Schäden ausschließen, machen sowieso absolut keinen Sinn!

Ja.

Diese Garantien haben keinen anderen Zweck, als es den Händler zu ermöglichen, die Leute effektiver über den Tisch zu ziehen. Sie schließen (gern per AGB - Definition § 305 BGB) alle Gewährleistung aus und entgegen dem nach Fassung ringenden Kunden: "Alles kein Problem für Sie, für Sie haben wir doch die Garantie! Ganz umsonst!".

Und sie lügen dabei nur halb, denn umsonst ist es ja wirklich (weitgehend) ;-)

Eine andere Sache zum Thema Gewährleistung ja oder nein:

Das Radio des Entertainment-Systems meines Autos speichert von jetzt auf gleich keine FM-/ DAB+Radiosender mehr als Favoriten ab. Nur noch die AM-Sender. Ich kann Radio hören etc., aber sobald ich wie erforderlich länger auf die Zahl drücke, speichert er nichts. Das Display quittiert mein Drücken mit einer kurzen Vibration, aber es passiert eben nicht mehr.

Batterie ab- und wieder anklemmen durch den Freundlichen hat nichts gebracht.

Er würde jetzt ein Software-Update vorschlagen, Kostenpunkt 200-300 € ... gibt aber im gleichen Atemzug keine Aussicht auf Erfolg. Das Problem ist beim Hersteller GeneralMorots kein unbekanntes. Relativ viele klagen über Probleme mit dem Entertainment-System, teilweise schon 2 Wochen nach dem Wagenkauf. Einer schrieb bereits, dass sich bei ihm ebenfalls keine Favoriten speichern ließen - Ergebnis: ganze Einheit musste für 1.400 USD gewechselt werden.

Der Wagen ist EZ 06/2016 und ich habe ihn am 30.04.2019 von einem freien Gebrauchtwagenhändler gekauft. Erste Probleme mit dem Entertainment-System hatte ich bereits im Mai nach dem Kauf. Ein Software-Update hat geholfen, wurde in dem Fall aber noch von der Herstellergarantie gedeckelt. Ist alles dokumentiert, die Garantie ist 06/2019 jedoch abgelaufen.

Seit dem Batterie-Reset sieht die Anzeige natürlich beschissen aus mit den Ziffern 1-5.

Jetzt die Frage: Läuft ein simples Software-Update auch unter Gewährleistung oder erst der Hardware-Tausch?

Die Beweislastumkehr ist zwar schon eingetreten, aber die erste Fehlfunktion ist mit Datum 21.05.2019 bereits festgehalten worden:

"Cadillac User Entertainment Fehlfunktionen bei Start des Fahrzeuges manchmal verzögert, manchmal ganz ohne Funktion".

Abgesehen davon dass es sowieso eine Frechheit ist, dass der Händler 200-300 € für so'n Kack Update verlangen will... 😠 Bei den ganzen Problemen wäre das eher ein Kulanz Ding auf deren Kappe....

2020-01-28-17-56

Da soll einer mit KIA meckern, 7 Jahre kostenlose Ubdates!

Nun gut, ist dann leider Pech. Wie du sagtest, die Zeit ist rum.

Zumal GM in Nordamerika 5 Jahre gibt, aber in Europa nur 3...

Schon einen reset auf Werkseinstellung versucht?

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