Gewährleistung Ja oder Nein

Hallo zusammen ich habe am 10.02.2018 einen Peugeot 407 SW gekauft. Ende Februar als die Außentemperaturen bei über -10 war ist das Auto nicht angesprungen 4 Tage jeden Morgen. Also musste ich immer Starthilfe bekommen. Dann bin zur Werkstatt gefahren, die haben eine Fehlerauslesung gemacht.
Infolgedessen kam raus, dass die vorglühanlage defekt ist.
Das glührelai ist es aber nicht. Alle 4 glühkerzen sind defekt der Händler hat 4 neue gekauft will aber das ich für die Arbeitszeit aufkomme. Wer muss bezahlen?
Außerdem hat die Batterie einen Batteriezustand von 37% der Ladezustand 96% wer muss zahlen. Beide bremsscheiben sind angerostet und TÜV hat das Auto am 01.02.2018 frisch bekommen und das ist kein flugrost der tüvprüfer hätte die bremsscheiben beanstanden müssen bzw im Bericht etwas vermerken müssen. Ich weiß, dass alles verschleißteile sind und der Händler will für die Sachen nicht aufkommen.
Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf die defekten Bauteile das Auto hat 140.000 gelaufen.
Ich habe eine Verkehrsrechtschutzversicherung doch die sagt mir ich soll da aufpassen da es verschleißteile sind aber nach 3 Wochen.
Es ist viel Input aber würde mich freuen über antworten.

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Wenn die Batterie platt ist, dann Glueht der Bock auch nicht vor. Ich denke mit einem Batteriewechsel waere die Sache erledigt gewesen. Das waere das erste was ich gemacht haette.
Rost an den Bremsen kann vom stehen kommen. Wenn ich da mein Wohnmobil anschaue das seit 2 Monaten steht, ui ui ui. Aber das bremst sich wieder runter wenn ich diesen Monat das Fahrzeug wieder bewege. Das ist voellig normal.
WEnn er die Gluekerzen dennoch wechseln will, na dann los. Nur fuer die Arbeitsleistung ist doch super. So billig kommst nicht mehr ran. 😉
Das Auto ist 11 Jahre alt. Da kann das ein oder andere Verschleissteil schon mal vor die Hunde gehen. Ein Auto kostet Geld und will auch unterhalten werden. Es ist nicht nur mit dem Kauf getan. Da kommt noch einiges zusammen.
Das alte Auto gekauft werden und dann erwartet wird das er wie ein Neuwagen zum billigsten Preis ist, ist mittlerweile normal. Manch einer denkt auch das es mit dem Gebrauchten wie mit dem Neuen ist. Was nicht in Ordnung, ab zum Haendler der muss das kostenlos machen. Denkste! Da liegen viele Falsch. So einfach ist das nicht. Schon gar nicht bei alten Autos.

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Immer diese Vollkaskomentalität...!
Ist doch anständig + fair vom Händler, dass er die Kosten für die vier neuen Glühkerzen übernimmt.
Vereinbare mit ihm einen Festpreis für‘s Montieren und gut,
Wenn Du ihn zu sehr verärgerst, läufst Du Gefahr, dass er vor lauter Frust eine Glühkerze abreist, und dann kostet es Dich €2.000,- für einen neuen Zylinderkopf...!

-🙂

Batterie = normaler Verschleiß = kein Gewährleistungsfall

Von der Gewährleistung sind aber Verschleißteile ausgenommen. Woher weißt du, dass die Fehlermeldung schon vor dem Verkauf vorhanden war? Kannst du das auch beweisen, denn dann könnte eventuell arglistiges Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels vorliegen.

Natürlich bist du nicht für den Batteriezustand verantwortlich, aber auch hier - ein Verschleißteil und damit außerhalb der Gewährleistung.

Auch bei den Bremsscheiben wirst du Pech haben. Das die angerostet oder verrostet waren, kann jeder Laie sehen. Und wenn du vorbehaltlos in Kenntnis des Mangels das Auto kaufst, ist das dein Problem.

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. März 2018 um 21:08:59 Uhr:


Von der Gewährleistung sind aber Verschleißteile ausgenommen. Woher weißt du, dass die Fehlermeldung schon vor dem Verkauf vorhanden war? Kannst du das auch beweisen, denn dann könnte eventuell arglistiges Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels vorliegen.

Natürlich bist du nicht für den Batteriezustand verantwortlich, aber auch hier - ein Verschleißteil und damit außerhalb der Gewährleistung.

Auch bei den Bremsscheiben wirst du Pech haben. Das die angerostet oder verrostet waren, kann jeder Laie sehen. Und wenn du vorbehaltlos in Kenntnis des Mangels das Auto kaufst, ist das dein Problem.

so ist es!
Wer sich einen über 10-jährigen "Patienten" mit 140 tkm in die Garage holt, sollte keinen Neuwagen mit "Rundum-Sorglos"-Garantie erwarten.
Wahrscheinlich einer dieser günstigen "Schnäppchen", tja... 🙄
Eigentlich ist doch klar, dass da immer was sein kann - nicht mal wegen der km, allein schon wegen des Alters.

Stimme zu. Von den Sachen fällt genau gar nichts unter die Gewährleistung. Trost für Dich: was Du jetzt tauschst ist neu und geht nicht mehr kaputt. Und Du musst nur Anteile bezahlen. Ist fair.

Wozu gibt es denn überhaupt eine gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers, wenn jeder Mangel mit Verweis auf das Alters und die Laufleistung als normaler Verschleiß gelten soll und vom Käufer getragen werden muss?

Mir hat ein Gebrauchtwagenhändler mal gesagt, dass er bei jedem Verkauf ein Risiko der Gewährleistung eingeht und deshalb für jedes Auto immer eine Gebrauchtwagenversicherung abschließt. Die kostet um die 500 € und wird in den VK einkalkuliert.

Ob 1 oder 10 Jahre alt, ob 14.000 oder 140.000 km auf der Uhr - nach geltendem Recht muss das Fahrzeug frei von Mängeln übergeben werden. Anderenfalls muss der Händler im Rahmen der Gewährleistung nachbessern, mit Ausnahme der Verschleißteile (hier Bremsen und Batterie). So mein Verständnis. Und wohl auch das des Händlers. Anderenfalls würde er jegliche Nachbesserung verweigern, denn zu verschenken hat ein Händler nix. Die Arbeitskosten für den Austausch der Glühkerzen auf den Käufer abschieben zu wollen, ist aus Sicht des Händlers aber zumindest einen Versuch wert.

Ist der Händler ein Mitglied der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes? Die Homepage des Händlers sollte darüber Auskunft geben, anderenfalls bzw. sodann ihn dazu befragen. Vielleicht reicht das schon zur Einlenkung.

Sprewanderer, Du schaust da auf das Ende der Lebensdauer. Gibt ja auch Jahreswagen und da sieht das anders aus.

Dann sollte der Gesetzgeber vielleicht mal das BGB an die Sichtweise der hiesigen Foristen anpassen.

Verschleißteile hin oder her im Bezug auf die glühkerzen beziehungsweise vorglühanlage ist es nachweisbar, dass es vor dem Kauf passiert ist da es nicht in 3 Wochen sein kann, dass alle glühkerzen in einem so kurzem Zeitraum kaputt gehen können. Bei bremsscheiben und Batterien kann ich noch nachvollziehen, dass ich das selber tragen muss Fazit beim nächsten mal gleich bei der Probefahrt in die Werkstatt so werde ich es auf jeden Fall machen vielen Dank für die hilfreichen Kommentare

Wo ist der verschleißtechnisch der Unterschied zwischen einer Glühkerze und einer Glühlampe im Scheinwerfer...?
Beides unterliegt dem Verschleiß und fällt nach meiner Meinung nicht in die Gewährleistung...!

-🙂

Ich habe meinen 12 Jahre alten 530er Diesel mit über 140.000 km verkauft. Da waren 6 Glühkerzen drin, die waren aber bis dahin noch i.O. - zumindest bei mir. Der Käufer (gewerblicher Händler) hat mich noch nach dem Alter der Batterie gefragt, notfalls hätte er eine intakte reingebaut. Trotzdem hat er den Wagen mit einer Gebrauchtwagengarantie weiterverkauft.

Miese hat er dabei aber nicht gemacht.

@Brocriss - Ich täte wie geschrieben erstmal den Weg über die Innung versuchen. Darüber hinaus lies interesseshalber gern mal hier https://www.motor-talk.de/.../...-bei-gebrauchtwagen-t4562382.html?...

Der Verkäufer haftet für (verborgene) Mängel innerhalb eines Jahres, die im Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits vorhanden waren.

Treten sie innerhalb des ersten halben Jahres nach dem Kauf auf, kann er seine Haftung nur abwenden, wenn er beweist, dass der Mangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs noch nicht vorhanden war (oder die Haftung durch Nennung des konkreten Mangels im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde - dann wäre es ja auch kein verborgener Mangel mehr).

Tritt er nach Ablauf des ersten halben Jahres auf, muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits vorhanden war. Nach Ablauf eines Jahres gibt es keinerlei Gewährleistungsrecht auf Grundlage des Gesetzes mehr.

Von Sachmängeln, für die eine Haftung innerhalb des ersten Jahres besteht, sind Verschleißerscheinungen abzugrenzen. Dafür haftet der Verkäufer nicht.

Beim ADAC gibt es eine Zusammenstellung von Teilen, die nach verschiedener Rechtsprechung als Verschleißteile oder als Sachmängel behandelt wurden. Es ist ein PDF mit dem Namen "Mängel oder Verschleiß", das kann man leicht finden. Dort würde ich mal nachlesen, damit man ein Gefühl für die Einteilung bekommt. Leider sind Glühkerze und Batterie dort nicht erwähnt. Bremsen aber schon, sie werden regelmäßig als Verschleißtteile anerkannt - also gibt es keine Haftung bei normaler Abnutzung. Batterie würde ich auch eher im Bereich normaler Abnutzung/Verbrauch sehen, wenn nicht gerade eine strahlend neue Batterie verbaut war.

Wegen der Glühkerzen kommt es wohl auf die Laufleistung des Fahrzeugs an und darauf, ob solche Teile regelmäßig gewechselt werden müssen und der Wechsel im Bordheft dokumentiert ist. Ich würde also auch eine technische Frage darin sehen, ähnlich wie die Rechtsprechungsübersicht vom ADAC auch Motorschäden differenziert betrachtet.

Wenn der Verkäufer für irgendetwas haftet, dann ist § 439 II BGB interessant: "Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen." Das war ja auch Teil der ursprünglich gestellten Frage.

Ob man den Händler mit berechtigten Ansprüchen verärgert oder nicht, würde mich nicht scheren. Das ist eine ganz nüchtern zu betrachtende Angelegenheit finde ich: Ich zahle den Preis, der Händler muss mir dafür das geben, was im Kaufvertrag vereinbart ist. Ist das Auto schon nach kurzem Gebrauch nicht mehr fahrtüchtig, muss er sie in den vertragsgemäßen Zustand versetzen. Meinen Teil der Vereinbarung habe ich erfüllt. Da fragt der Händler ja auch nicht danach, ob mich die Aufwendung des Kaufpreises verärgert.

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