Gewährleistung im KV ausgeschlossen, ist das rechtskräftig?
Hallo liebes Forum,
bin neu hier und habe eine Frage an die Experten hier...
Am 04.07.2017 habe ich mir bei einem Händler (eine kleine Werkstatt in der Nachbarschaft) einen gebrauchten Roller für 500€ gekauft. Als Student ist das eine beachtliche Summe. In der letzten Woche gab der Roller ein paar komische Geräusche von sich, weswegen ich ihn dann diese Woche zum o.g. Mechaniker/Chef der Werkstatt gebracht habe.
Gestern habe ich dann einen Anruf erhalten und er meinte es ist ein Motorschaden (irreparabel). Auf meine Frage hin, was man denn jetzt tun kann und was die Optionen sind meinte er nur folgendes:
"Auf eBay verkaufen oder du kannst gucken, ob du schaffst die Teile zu besorgen bzw. einen neuen Motor für das Modell zu kaufen."
So...das war gestern Abend und ich war zu der Zeit an der Uni und habe auch mit ein paar Freunden gesprochen. Es fiel sofort das Wort "Gewährleistung". Vor allem bei einem Verkauf von einem Gewerbe an eine Privatperson. Ich habe jetzt den Kaufvertrag rausgesucht und kann folgende Informationen geben:
- Vertrag zwischen Gewerbe/Firma und mir, also kein Privatverkauf.
- Unter "Besonderheiten" wurde eingetragen "Bastlerfahrzeug".
- Folgende Sätze kommen vor: "Das Fahrzeug wird im Besichtigungs- und Probefahrtenzustand verkauft. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen."
Meine Frage ist jetzt: ist dies rechtskräftig UND zulässig? Oder habe ich trotz dieser Punkte Recht auf Gewährleistung, da es sich um einen Händler/eine Firma handelt und kein Privatverkauf ist?
Es handelt sich immerhin um einen Motorschaden und das kann nicht so wirklich von heute auf morgen kommen, denke ich.
Natürlich werde ich die Werkstatt am Montag aufsuchen und einen Dialog suchen mit dem Herren, damit ich die 500€ Kaufpreis rückerstattet bekomme (er ist aber stur und unnachgiebig, was das betrifft), weswegen ich wissen will, wie ich rechtlich stehe...
Beste Antwort im Thema
Als laie merkt er das nicht. Das bekommt er durch!
Zudem wäre die frage, was ein unreparabler motorschaden sein soll? Loch im kurbelgehäuse etwa... Aber beim roller??
fechte das an! Biete dem Händler an, gegen erstattung die kiste zurückzugeben. Voller preis!
Ansonsten anwalt!
84 Antworten
@kbw: Also sach mal. So langsam lass ich mir das nicht mehr gefallen.
Ich habe auf der ersten Seite erwähnt welcher Roller das ist.
Baujahr ist 1997. Mit einer Laufleistung (damals zum Kauf) von 12700km.
Also bei einem Preis von 500€ eindeutig KEIN Bastlerfahrzeug.
Und jetzt zum nächsten Thema: Du kaufst ein Auto vom Händler. Angemeldet und alles in Ordnung seitens des Händlers. Du fährst das Auto 2 Wochen lang. Es ist kein oder zu wenig Öl drinnen. Motor geht kaputt. Dann hat ja wohl der Händler falsch gehandelt und dir ein verdammtes Fahrzeug ohne Öl gegeben, oder verbraucht man innerhalb von 2 Wochen den gesamten Öltank?
Ich habe einen Roller für 500€ gekauft bei einem Händler, der anscheinend regelmässig seine Kunden übers Ohr haut und auch ziemlich viele Verfahren am Hals hat. Überteuerte Preise anrechnet und noch andere Sachen. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich auch nie bei ihm gekauft, aber: hätte, hätte, fahrradkette. Ich bin hin zu ihm, er wusste über meinen alten Roller Bescheid und ich wollte einen funktionierenden Roller, den ich ohne Probleme fahren kann.
Ich drohe mit Rechtsanwalt? Wann habe ich dies je gesagt/gemacht? Ganz im Gegenteil: Der Händler hat mir mit dem Rechtsanwalt gedroht. Ich wollte auf eine Einigung hinaus. Ich verbitte mir deine Unterstellungen, wenn du noch nicht einmal liest was ich geschrieben habe.
Des Weiteren weiss der Händler IMMER noch nicht, was genau kaputt ist am Roller. Er konnte es mir nie genau sagen und meinte es sei der Motor. Was genau kaputt ist oder warum, hat er nie gesagt. Ergo hat er sich den Roller auch nie richtig angeschaut, wa?
Dein Beharren auf dem Begriff des "Bastlerfahrzeugs" habe ich derweilen auch schon widerlegt mit der Aussage einer Rechtsanwältin für Verkehrsrecht. Ein 20 Jahre alter Roller für 500€ kann sicherlich kein Bastlerfahrzeug in dem Sinne sein. In der Zwischenzeit ist die mir von meiner Nachbarin angebotene Vespa für 100€ ein richtiges Bastlerfahrzeug. Auch mit der Erwähnung "Ja da musst du zum Mechaniker und das reparieren lassen, damit es wieder läuft". Ein Händler, der das tut, um die Gewährleistung zu umgehen ist ja wohl schon nahe am Betrüger. Ich weiss also nicht genau, was du gegen mich hast und warum du den Händler so in Schutz nimmst, aber das Verhalten des Händlers ist unter aller Sau.
Dass ich 2 Wochen lang mit "Geräuschen" rumfahre, wurde schon von zwei Usern hier erklärt. Ich kann als Laie die Geräusche nicht unterscheiden. Erst wenn es wirklich komisch bzw schlecht wird, merke ich das als Laie, dass da was nicht stimmt. Auch wenn er dann im Standgas ausgeht und manchmal an Zug verliert.
Des Weiteren...Ganz im Gegenteil. Er will mich nicht als Kunden behalten und will nichts mehr mit mir oder dem Roller zu tun haben. (was auch in meinem Update-Post steht, btw.). Negativ-Werbung hat er schon so genug. Ich will nur einen funktionierenden Roller und meines Weges fahren damit. Ganz einfach.
Und ja: wenn der "neue" Motor auch kaputt geht, dann werde ich nochmal zum Händler gehen. Das ist mein gutes Recht als Verbraucher.
Zitat:
Dann steht noch die Frage ob ein Kunde, der die Kaufsache selbst kaputt gemacht hat, eine Reparatur verlangen kann, die den Kaufpreis der Sache weit übersteigt ???
...und die Frage ob er überhaupt was verlangen kann !
kbw 😉
Und genau deshalb hat sich der Gesetzgeber überlegt, dass diesen Beweis der Verkäufer in den ersten 6 Monaten zu bringen hat.
Und wenn dies nicht zu erbringen ist, mutet auch niemand dem Verkäufer zu, diese Reparatur durchzuführen, dass ist die Entscheidung des Verkäufers. Er könnte die Sache auch einfach zurücknehmen, minus etwas Nutzungswert für die gefahrenen Kilometer.
Vielleicht trennst Du besser mal die juristische Sicht, von Deinem Bauchgefühl! 😎
Da ich in anderem Bereich selbständig bin, kenne ich das Problem aus beider Sicht. Aber hier hat der Händler eben Pech gehabt. Hätter er eben die Maschine vorher besser angucken müssen. Kann er sich trotzdem nicht sicher sein, dann sollte er das Ding eben nicht verkaufen...so einfach ist das. Ich denke, dass hier niemanden die Schuld trifft, aber wir befinden uns auch nicht vor einem Strafgericht, wenn das vor einen Richter ginge.
Und dem Käufer rate ich dringend beim Ausbau und öffnen des Motors dabei zu sein.
Es ist letztendlich das begutachtbare Beweisstück, wer den Schaden zu vertreten hat.
Naja
Beim auftreten von geräuschen wäre der käufer schon in der Pflicht zur Kontrolle
Auch kann man öl durch einen defekt verlieren ... alter schlauch oder marderbis zb.
Der motorschaden wäre dann als vermeidbarer volgeschaden zu sehen und wäre dann das Problem des käufers
Ja, Beides ist denkbar.
Die Chinesen sagen, jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die du siehst, eine, die ich sehe und eine die wir beide nicht sehen.
Deshalb schaut man sich ja auch den Motor mal an und da man da nur rankommt, wenn man viel am Roller abbaut, sieht man auch, ob z.B. Schläuche ab sind, oder vielleicht sogar die Ölpumpe nen gerissenen Riemen hat etc.
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Zitat:
@manta-mike schrieb am 10. August 2017 um 13:12:37 Uhr:
NajaBeim auftreten von geräuschen wäre der käufer schon in der Pflicht zur Kontrolle
Auch kann man öl durch einen defekt verlieren ... alter schlauch oder marderbis zb.
Der motorschaden wäre dann als vermeidbarer volgeschaden zu sehen und wäre dann das Problem des käufers
Richtig !
Domikx ist nach seinen eigenen Angaben seiner "Fürsorgepflicht an der Kaufsache" in beträchtlichem Umfang nicht nachgekommen (Zitat: "Der Roller ist super gefahren und war auch total zufrieden damit. Vor 2 Wochen hat es angefangen mit den komischen Geräuschen und dann letzte Woche wurde es noch viel schlimmer.") ....und das entbindet den Händler weitgehend von der Haftung !
So ein Motörchen, auch ein gesundes Motörchen, kann man in einer Stunde kaputtmachen, da braucht es nicht mal 2 Wochen dazu !
Fazit: Der Roller war für 500 € in Ordnung und ging nur durch Nachlässigkeit des Käufers kaputt !
kbw 😉
Zitat:
@kleiner_boeser_Wolf schrieb am 10. August 2017 um 15:54:52 Uhr:
Richtig !Domikx ist nach seinen eigenen Angaben seiner "Fürsorgepflicht an der Kaufsache" in beträchtlichem Umfang nicht nachgekommen (Zitat: "Der Roller ist super gefahren und war auch total zufrieden damit. Vor 2 Wochen hat es angefangen mit den komischen Geräuschen und dann letzte Woche wurde es noch viel schlimmer.") ....und das entbindet den Händler weitgehend von der Haftung !
So ein Motörchen, auch ein gesundes Motörchen, kann man in einer Stunde kaputtmachen, da braucht es nicht mal 2 Wochen dazu !
Fazit: Der Roller war für 500 € in Ordnung und ging nur durch Nachlässigkeit des Käufers kaputt !
kbw 😉
Wat? Joa. Wäre eine Lampe angegangen, die anzeigt, dass zu wenig oder kein Öl im Spiel ist, dann hätte ich da bestimmt Öl reingefüllt. Oh Wunder, oh Wunder. Ein solches Lämpchen existiert, war aber nie an.
Jetzt nochmal: wie soll ich dann als Laie wissen, was da sein kann? Des Weiteren habe ich schon gesagt, dass der Händler sagt, es liege am Motor. An was es wirklich liegt, kann ich nicht wissen. Und er eigentlich auch nicht, da er den Roller nie auf dieser Ebene untersucht hat. Woher ich das weiß? Weil er mir am Dienstag immer noch nicht sagen konnte, was genau kaputt ist.
Wenn es jetzt wirklich am Öl liegt, dann sollte er das wohl sofort sehen als Mechaniker, wa?
Fazit: Du bestehst auf einmal nicht mehr auf den Begriff des Bastlerfahrzeugs und versuchst alles auf den Käufer zu schieben, obwohl es stark möglich ist, dass der Verkäufer ein fehlerhaftes Fahrzeug mit einem kleinen Betrug verkaufen wollte =)
Fazit2: Es gab nie Anzeichen dafür, dass überhaupt ein Leck vorliegt oÄ.
Fazit3: Was, wenn der Roller von Anfang an kein/wenig Öl hatte und der Händler ihn mir so verkauft hat? =) Dein Argument kann ich jetzt schon aufsagen: "du bist in der Pflicht, das zu überprüfen usw usf". Wenn der Verkäufer mir einen Roller übergibt der, wie du sagst, vollkommen in Ordnung ist, dann sollte auch das Öl stimmen =)
Aber er verbraucht doch das öl als 2takt
Und auch bei autos ust es meist so das wenn die warnlampe kommt es schon zu spät ist
Bei geräuschen muss man immer die ursache sofort suchen um folgeschäden zu vermeiden
Zitat:
@manta-mike schrieb am 10. August 2017 um 16:45:59 Uhr:
Aber er verbraucht doch das öl als 2taktUnd auch bei autos ust es meist so das wenn die warnlampe kommt es schon zu spät ist
Bei geräuschen muss man immer die ursache sofort suchen um folgeschäden zu vermeiden
Wie gesagt. Im Nachhinein weiß ich, dass es 2 Wochen vorher war.
Zu dem Zeitpunkt wusste ich es erst 2 Tage bevor ich zum Mechaniker bin (war in der Zwischenzeit auf Arbeit in der Schweiz und konnte an dem Tag nicht), dass etwas nicht stimmt, weil:
a) der Roller sehr laut war.
b) der Roller im Standgas ausgegangen ist und konstant Gas brauchte.
c) der Roller nicht mehr so viel Leistung hatte.
Wie gesagt, kann ich als Laie bei etwas lauterer Leistung nicht wirklich wissen was abgeht. Erst als die obigen Sachen auftraten, konnte ich auch zum Mechaniker gehen, weil dann auch ich wusste, dass da was nicht stimmt.
Und ja...Er verbraucht das Öl als 2 Takt. Aber ich denke nicht, dass ein voller Öltank nach maximal 150km leer ist?
Du bist in 4 Wochen nur 150 km gefahren ? 😰
Egal ! Selbst Neufahrzeuge haben keinen vollen Benzin- und Zweitakt-Öltank !! Die haben nur soviel drin dass man an die nächste Tankstelle kommt. Es besteht seitens des Händlers keine Pflicht Fzge mit vollen Tanks auszuliefern !
Es wäre deine Pflicht gewesen als erstes Benzinstand, Ölstand, Luftdruck, etc. zu kontrollieren und einen Bremsentest zu machen, bevor du groß rumfährst.
Ich zeige dir hier nur auf was der Händler gegen dich vorbringen wird, wenn du ihn vor Gericht ziehst !
Und seine Chancen stehen nicht mal so schlecht und DU bleibst dann noch auf den Gerichtskosten sitzen !
Egal, einige dich gütlich mit dem Händler, du wirst ihn sicher noch mal brauchen !
kbw 😉
Ich finde das Thema ist ziemlich schwer zu beurteilen. Beide Parteien sind hier nicht ganz unschuldig.
Der Händler hat seinen Job gemacht, zwar etwas unseriös und kundenfreundlich, aber halt seinen Job.. ob Vorsatz oder nicht, so einen Händler will niemand vorsich haben.
Tut mir leid, dass du so Pech hast mit deinen rollern.
Nur leider, haben hier auch einige Recht, dass du (trotz Laie) auch schuld haben kannst.
Jedes Fahrzeug in Auto oder Roller, Vorallem beim gebrauchten, müssen immer nach Kauf die Flüssigkeiten geprüft werden. Zu wenig Öl oder Wasser kann hier schon fatale Probleme mit sich haben.
Aber es passiert bei den seriösten Verkäufern, dass Mal ein Wagen nach längerer Zeit und mehreren Menschen die daran waren, Einfach zu wenig Öl oder Wasser drinnen hat. Sowas sollte man sich einprägen... Zusätzlich zu den vorigen Checks beim Kauf.
Deswegen schaut auch der TÜV nach Flüssigkeiten.
Ich würde an deiner Stelle schauen welche Optionen du nun hast.
Anwalt würde ich hier nicht nehmen, einfach nur mehr Stress und kosten. Sowas zieht sich über Jahre wenn du Pech hast.
Wenn er nicht ausbessern will... Buch es unter Lehrgeld.. so schmerzhaft es auch ist!
Ein schwieriges Thema.
Eins muss man wohl sagen,es ist nicht bekannt ob das Fahrzeug mit zu wenig Flüssigkeiten gefahren wurde und ob der Motor wirklich kaputt ist,da müsste man den wirklichen Schaden erst mal wissen.
Wenn da ein anderer Motor rein kommt,den alten Motor aushändigen lassen und schön auf die Nr. achten das es kein falscher ist. Dann besorgst dir ein Reparaturbuch und gehst mal selber auf Suche und lernst dabei gleich bei dir selber was zu machen. Es fallen nämlich regelmäßige Wartungen bei dem Roller an und die Abstände sind nicht allzu lang und bei einer Werkstatt nicht gerade billig.
100% Zustimmung Kranenburger!
Der Jurist würde sagen: "causa est inspicienda" und sich die Details genauer ansehen.
Alles andere ist Spekulation.
Der TS wollte eine jur. Meinung und keine Spekulation.
1. Es ist ein 2 Takter und bevor man das Teil trocken fährt geht die Öl Lampe an und das rechtzeitig
2. Fährt es trocken hat er in der Regel einen Kolbenfresser der ziemlich schnell repariert ist und dazu noch günstig
Was soll da für ein kapitaler Motorschaden entstehen? Kolbenfresse? Ein Witz
Ist denn die Öl Lampe bei Zündung angegangen? Das ist hier die interessante Frage.
Und komische Geräusche sind relativ, kein normaler Händler verkauft einen Roller mit einem trockenen ÖL Tank.
Vor allem ein kapitaler unreparierbarer Motorschaden, was soll das beim 2 Takt sein? Loch im Gehäuse? Vom zu wenig öl? lol
Zitat:
@RussForce schrieb am 11. August 2017 um 11:25:53 Uhr:
1. Es ist ein 2 Takter und bevor man das Teil trocken fährt geht die Öl Lampe an und das rechtzeitig
2. Fährt es trocken hat er in der Regel einen Kolbenfresser der ziemlich schnell repariert ist und dazu noch günstigWas soll da für ein kapitaler Motorschaden entstehen? Kolbenfresse? Ein Witz
Ist denn die Öl Lampe bei Zündung angegangen? Das ist hier die interessante Frage.
Und komische Geräusche sind relativ, kein normaler Händler verkauft einen Roller mit einem trockenen ÖL Tank.
Vor allem ein kapitaler unreparierbarer Motorschaden, was soll das beim 2 Takt sein? Loch im Gehäuse? Vom zu wenig öl? lol
...und wenn die Öllampe bei einem alten "Bastlerroller" mal kaputt ist ? Soll auch schon vorgekommen sein ! 😁
Pleuellagerschaden wegen Ölmangel bei einem 500 € "Bastlerroller" kann man wohl als "kapitalen Motorschaden" ansehen !
Fakt ist, er hätte, auch als "Laie", nicht 2 Wochen mit unnatürlichen Motorgräuschen rumfahren dürfen PUNKT !
kbw 😉
Zitat:
@kleiner_boeser_Wolf schrieb am 11. August 2017 um 11:42:37 Uhr:
Zitat:
@RussForce schrieb am 11. August 2017 um 11:25:53 Uhr:
1. Es ist ein 2 Takter und bevor man das Teil trocken fährt geht die Öl Lampe an und das rechtzeitig
2. Fährt es trocken hat er in der Regel einen Kolbenfresser der ziemlich schnell repariert ist und dazu noch günstigWas soll da für ein kapitaler Motorschaden entstehen? Kolbenfresse? Ein Witz
Ist denn die Öl Lampe bei Zündung angegangen? Das ist hier die interessante Frage.
Und komische Geräusche sind relativ, kein normaler Händler verkauft einen Roller mit einem trockenen ÖL Tank.
Vor allem ein kapitaler unreparierbarer Motorschaden, was soll das beim 2 Takt sein? Loch im Gehäuse? Vom zu wenig öl? lol
...und wenn die Öllampe bei einem alten "Bastlerroller" mal kaputt ist ? Soll auch schon vorgekommen sein ! 😁
Fakt ist, er hätte, auch als "Laie", nicht 2 Wochen mit unnatürlichen Motorgräuschen rumfahren dürfen PUNKT !
kbw 😉
Deswegen meine Frage bezüglich der Öllampe. Dennoch verkauft ein Gewerbe für 500€ einen Roller und gibt keinen Hinweis das die Lampe defekt sei? Das finde ich ziemlich makaber. Wir reden hier nicht um 100 € Bastler Roller sondern 500€.
Was ist den ein unnatürliches Geräusch bei einem 2 Takter?
BTW hab schon viele trockengefahrene Roller repariert und da war kein einziger Pleulagerschaden dabei. Und ist es ein Akt das Teil auszutauschen? Kostenpunkt liegt bei paar zerquetschten.