Gewährleistung im KV ausgeschlossen, ist das rechtskräftig?
Hallo liebes Forum,
bin neu hier und habe eine Frage an die Experten hier...
Am 04.07.2017 habe ich mir bei einem Händler (eine kleine Werkstatt in der Nachbarschaft) einen gebrauchten Roller für 500€ gekauft. Als Student ist das eine beachtliche Summe. In der letzten Woche gab der Roller ein paar komische Geräusche von sich, weswegen ich ihn dann diese Woche zum o.g. Mechaniker/Chef der Werkstatt gebracht habe.
Gestern habe ich dann einen Anruf erhalten und er meinte es ist ein Motorschaden (irreparabel). Auf meine Frage hin, was man denn jetzt tun kann und was die Optionen sind meinte er nur folgendes:
"Auf eBay verkaufen oder du kannst gucken, ob du schaffst die Teile zu besorgen bzw. einen neuen Motor für das Modell zu kaufen."
So...das war gestern Abend und ich war zu der Zeit an der Uni und habe auch mit ein paar Freunden gesprochen. Es fiel sofort das Wort "Gewährleistung". Vor allem bei einem Verkauf von einem Gewerbe an eine Privatperson. Ich habe jetzt den Kaufvertrag rausgesucht und kann folgende Informationen geben:
- Vertrag zwischen Gewerbe/Firma und mir, also kein Privatverkauf.
- Unter "Besonderheiten" wurde eingetragen "Bastlerfahrzeug".
- Folgende Sätze kommen vor: "Das Fahrzeug wird im Besichtigungs- und Probefahrtenzustand verkauft. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen."
Meine Frage ist jetzt: ist dies rechtskräftig UND zulässig? Oder habe ich trotz dieser Punkte Recht auf Gewährleistung, da es sich um einen Händler/eine Firma handelt und kein Privatverkauf ist?
Es handelt sich immerhin um einen Motorschaden und das kann nicht so wirklich von heute auf morgen kommen, denke ich.
Natürlich werde ich die Werkstatt am Montag aufsuchen und einen Dialog suchen mit dem Herren, damit ich die 500€ Kaufpreis rückerstattet bekomme (er ist aber stur und unnachgiebig, was das betrifft), weswegen ich wissen will, wie ich rechtlich stehe...
Beste Antwort im Thema
Als laie merkt er das nicht. Das bekommt er durch!
Zudem wäre die frage, was ein unreparabler motorschaden sein soll? Loch im kurbelgehäuse etwa... Aber beim roller??
fechte das an! Biete dem Händler an, gegen erstattung die kiste zurückzugeben. Voller preis!
Ansonsten anwalt!
84 Antworten
Zitat:
Das ist die japanische Schreibweise eines emoticon-smileys
Boah...ich werd echt alt.
Früher war ^ das Hochzeichen am Taschenrechner. 🙂
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Zitat:
@Didi95 schrieb am 3. September 2017 um 18:26:15 Uhr:
Ist es immer noch. Aber nur einmal ^
Du weißt ja gar nicht wie hoch ich will.😁
Zitat:
@Kodiac2 schrieb am 21. August 2017 um 20:25:02 Uhr:
Damit hat sich wohl der kapitale Motorschaden erledigt und von Mitschuld des TE an dem kapitalen Motorschaden kann keine Rede mehr sein, da ja nur das Polrad und der Keil gewechselt wurden,so zumindest nach dem jetzigen Kenntnisstand.So ist das halt mit den Mutmassungen.Was mich nur wundert ist das der Motor noch lief ,wenn der Keil geschert hat ist der Motor funktionsunfähig.
Ich denke ,der VK hat wieder Blödsinn erzählt und Glück gehabt das eine Befestigung des Polrades ausreichte.
Streichen wir das Kapitale
Was dann übrig bleibt ist immer noch das fahren trotz massiver Geräusche
Und somit wäre der Käufer auch am demolierten Polrad und Lichtmaschine schuld
Sofort in die Werkstatt und nur die Schraube/Mutter hätte nachgezogen/angezogen werden müssen.
Mich würde nur interessieren ob der VK einen Motor bestellt und in der Werkstatt hatte
Oder erst jetzt dazu gekommen ist den Roller zu untersuchen
Zitat:
@seeigel147 schrieb am 4. September 2017 um 10:11:59 Uhr:
Streichen wir das KapitaleZitat:
@Kodiac2 schrieb am 21. August 2017 um 20:25:02 Uhr:
Damit hat sich wohl der kapitale Motorschaden erledigt und von Mitschuld des TE an dem kapitalen Motorschaden kann keine Rede mehr sein, da ja nur das Polrad und der Keil gewechselt wurden,so zumindest nach dem jetzigen Kenntnisstand.So ist das halt mit den Mutmassungen.Was mich nur wundert ist das der Motor noch lief ,wenn der Keil geschert hat ist der Motor funktionsunfähig.
Ich denke ,der VK hat wieder Blödsinn erzählt und Glück gehabt das eine Befestigung des Polrades ausreichte.
Was dann übrig bleibt ist immer noch das fahren trotz massiver Geräusche
Und somit wäre der Käufer auch am demolierten Polrad und Lichtmaschine schuld
Sofort in die Werkstatt und nur die Schraube/Mutter hätte nachgezogen/angezogen werden müssen.Mich würde nur interessieren ob der VK einen Motor bestellt und in der Werkstatt hatte
Oder erst jetzt dazu gekommen ist den Roller zu untersuchen
Wer sagt dir das das Polrad ,die Lima demoliert ist?Wenn dann wäre das Fahrzeug funktionsunfähig.
Und zwar mit sofortiger Wirkung und nicht erst nach weiteren 100Km.
Weshalb muss das sofort und schlagartig sein?
die Mutter löst sich, Das Polrad bekommt etwas Luft und eiert auf der Welle
150 km in 4 Wochen
nach 2 Wochen passiert was = nach 75km
danach wurde es lauter und schlimmer
irgendwann streift das Polrad an den Spulen der Lichtmaschine (nach der 3. Woche) bleiben noch 35 km
und irgendwann hat alles so viel Luft das der Roller nicht mehr läuft weil etwas abgeschliffen/zerstört war
Schlagartig weil der PickUp keinen oder nur vereinzelt Impuls gibt und die Zündung somit ausfällt.Dabei kommt es auf zehntel mm an ,wenn das Polrad schlabbert ist das so gut wie unmöglich.
Sollte nur der Keil geschert sein wäre die Zündung komplett verstellt ,somit auch nicht mehr funktionsfähig.
Deshalb sagte ich ja ,der hat Blödsinn erzählt.