Gewährleistung im KV ausgeschlossen, ist das rechtskräftig?

Hallo liebes Forum,

bin neu hier und habe eine Frage an die Experten hier...

Am 04.07.2017 habe ich mir bei einem Händler (eine kleine Werkstatt in der Nachbarschaft) einen gebrauchten Roller für 500€ gekauft. Als Student ist das eine beachtliche Summe. In der letzten Woche gab der Roller ein paar komische Geräusche von sich, weswegen ich ihn dann diese Woche zum o.g. Mechaniker/Chef der Werkstatt gebracht habe.

Gestern habe ich dann einen Anruf erhalten und er meinte es ist ein Motorschaden (irreparabel). Auf meine Frage hin, was man denn jetzt tun kann und was die Optionen sind meinte er nur folgendes:

"Auf eBay verkaufen oder du kannst gucken, ob du schaffst die Teile zu besorgen bzw. einen neuen Motor für das Modell zu kaufen."

So...das war gestern Abend und ich war zu der Zeit an der Uni und habe auch mit ein paar Freunden gesprochen. Es fiel sofort das Wort "Gewährleistung". Vor allem bei einem Verkauf von einem Gewerbe an eine Privatperson. Ich habe jetzt den Kaufvertrag rausgesucht und kann folgende Informationen geben:

  1. Vertrag zwischen Gewerbe/Firma und mir, also kein Privatverkauf.
  2. Unter "Besonderheiten" wurde eingetragen "Bastlerfahrzeug".
  3. Folgende Sätze kommen vor: "Das Fahrzeug wird im Besichtigungs- und Probefahrtenzustand verkauft. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen."

Meine Frage ist jetzt: ist dies rechtskräftig UND zulässig? Oder habe ich trotz dieser Punkte Recht auf Gewährleistung, da es sich um einen Händler/eine Firma handelt und kein Privatverkauf ist?

Es handelt sich immerhin um einen Motorschaden und das kann nicht so wirklich von heute auf morgen kommen, denke ich.

Natürlich werde ich die Werkstatt am Montag aufsuchen und einen Dialog suchen mit dem Herren, damit ich die 500€ Kaufpreis rückerstattet bekomme (er ist aber stur und unnachgiebig, was das betrifft), weswegen ich wissen will, wie ich rechtlich stehe...

Beste Antwort im Thema

Als laie merkt er das nicht. Das bekommt er durch!

Zudem wäre die frage, was ein unreparabler motorschaden sein soll? Loch im kurbelgehäuse etwa... Aber beim roller??

fechte das an! Biete dem Händler an, gegen erstattung die kiste zurückzugeben. Voller preis!
Ansonsten anwalt!

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Zitat:

@kleiner_boeser_Wolf schrieb am 5. August 2017 um 21:14:30 Uhr:



Zitat:

@Papstpower schrieb am 5. August 2017 um 20:44:17 Uhr:


Als laie merkt er das nicht. Das bekommt er durch!

Zudem wäre die frage, was ein unreparabler motorschaden sein soll? Loch im kurbelgehäuse etwa... Aber beim roller??

fechte das an! Biete dem Händler an, gegen erstattung die kiste zurückzugeben. Voller preis!
Ansonsten anwalt!

Du bist also tatsächlich der Meinung ein Händler müsse auch nach Wochen und Monate Fahrzeuge die der Käufer selbst kaputtgemacht hat, immer zurücknehmen und den vollen Preis erstatten ?? träumst du ? Das wäre evtl. bei einem Neufahrzeug zu vertreten, nicht aber bei einem Bastlerfahrzeug !!

.....und wenn er ohne/zu wenig Öl gefahren ist ?
...immerhin ist er 14 Tage lang mit "Geräuschen im Motor" rumgefahren ! Wäre er am ersten Tag zum Händler, hätte sich das Problem womöglich einfach lösen lassen !

Ich sage: er wird das nicht so bekommen wie er sich das vorstellt ! auch vor Gericht nicht !
selbst wenn der Händler den Roller zurücknimmt, darf er "Nutzungsgeld" abziehen !!

kbw 😉

Sry, du bist hier derjenige, der einzige, der an den Passus"bastlerfahrzeug" glaubt. Den unterschied, der hier schon deutlich geklärt wurde, trifft bei ihm nicht zu.
Und scheinbar gibt es genug leute mit mehr ahnung die eine ebenfalls andere Meinung vertreten.

Ja aber das ist doch normal. Sonst gäb es nicht den Spruch: "Zwei Anwälte - drei Meinungen!"😛

Sooo nach ein paar Tagen gibt es jetzt eine Entwicklung.

Ich habe noch mit der Mutter eines Freundes gesprochen, RA für Verkehrsrecht, und sie meinte, ich solle ihn sofort vors Gericht ziehen und keinen Deal oÄ aushandeln. Da das manchmal viel Zeit in Anspruch nimmt, haben sich ein Freund (Zeuge) und ich dafür entschieden, dass wir unser möglichstes versuchen, einen guten Deal auszuhandeln.

Am Montag war noch das Angebot vom Händler folgendes:

- Ich kaufe den Motor, er zahlt mir 100€ und baut den Motor ein.

Habe ich nicht eingesehen. Ein Motor kostet 170€ zzgl. 45€ Versand. Würde also wieder über 100€ investieren. Der Freund und ich haben es dann geschafft ihn "hochzuhandeln" auf:

- Er bezahlt den Motor und ich lass es in einer Werkstatt einbauen.

Aber mit dem Zusatz, dass wir nochmal am nächsten Tag sprechen werden. Später am Abend hat er sich nochmal per WhatsApp gemeldet und gemeint, er hat jetzt einen Motor besorgt. Zeit ca. 2 Wochen. Ich bin trotzdem nochmal gestern mit dem Zeugen hin und wollte klären, was der Händler jetzt machen wird.

- Er besorgt den Motor, baut ihn ein und bringt den Roller zu laufen. Danach will er nichts mehr damit oder mit mir zu tun haben.

Er hat auch erwähnt, er war bei seinem Rechtsanwalt und der habe ihm gesagt, er muss nichts tun und, dass er das jetzt auf Kulanz macht.

Was er wohl nicht wahrhaben will: auf das eingebaute Teil hab ich wieder Gewährleistung... 😁

In der Zwischenzeit haben mir sehr viele Leute in der Nachbarschaft gesagt, was die selber schon für Probleme mit besagtem Händler hatten oder Leute kennen, die welche hatten. Anscheinend hat er auch einige Gerichtsverfahren am Laufen zZ.

Mehr Updates kommen, wenn ich den Roller wieder habe.

EDIT: Zum Begriff "Bastlerfahrzeug"... Der Händler beharrte auch die ganze Zeit auf den Begriff. Meine RA hat gesagt: "Gilt nur wenn der Roller weit unter dem Marktwert für den selben Roller in funktionierendem Zustand liegt!"

Er wird auch nachher damit weiter zu tun haben. Weil auch der Roller noch seine Zeit hat, bis er ihn aus den Gedanken streichen kann... 😛

Sein Rechtsanwalt sagt, er müsse nichts tun?? Warum macht er das dann?? Weil er es muss und weil es dies auch weiss!

Also schön am Ball bleiben und immer mit dem Vorteil von Wissen in die Schlacht gehen!

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Ich würde an jedem gebrauchten Roller ein Schild dran hängen: Im Kundenauftrag zu verkaufen und das wars.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 9. August 2017 um 12:15:04 Uhr:


Er wird auch nachher damit weiter zu tun haben. Weil auch der Roller noch seine Zeit hat, bis er ihn aus den Gedanken streichen kann... 😛

Sein Rechtsanwalt sagt, er müsse nichts tun?? Warum macht er das dann?? Weil er es muss und weil es dies auch weiss!

Also schön am Ball bleiben und immer mit dem Vorteil von Wissen in die Schlacht gehen!

Domikx hat doch den Motor kaputtgemacht indem er 2 Wochen mit Geräuschen im Motor rumgefahren ist !! Und der händler soll jetzt bluten weil so ein "Laie" womöglich ohne Öl gefahren ist ??

Ich würde es als Händler drauf angekommen lassen und würde sicher als Sieger hervorgehen !

Auch als "Laie" hat man die Pflicht sich über gekaufte "Geräte" die man benutzt, zu informieren, diese sachgemäß zu behandeln und darf diese nicht durch Unachtsamkeit und Nachlässigkeit kaputt machen !!!

Warum unterstützt ihr so diesen "Laien" der den Motor kaputtgemacht hat weil er mit Geräuschen 14 Tage lang rumgefahren ist bis nichts mehr ging ?

kbw 😉

Weil ein laie Geräusche nicht von Geräuschen unterscheiden kann oder muss.

Und genau die gleiche Annahme die wir haben, dass er nach besten wissen und gewissen handelt oder gehandelt hat, solltest du auch haben. Wenn der Händler nichts machen müsste, würde er es auch nicht machen. Für mich ist das ein schuldeingeständnis... In dieser branche wissen die leute ganz genau was sie tun...

Das ist hier genau wieder so wie mit dem Thema wo der Rollerfahrer sich schräg vor dem Auto gedrängelt hat und anschließend bald vom Autofahrer umgefahren wurde.
Er verlangt Ehrlichkeit vom Händler und ist selber nicht besser.
PP wenn er mit den Geräuschen nichts anfangen kann,hätte er auch nicht gewusst das es Geräusche gegeben hatte.

Was mir missfällt ist der Anfang vom Händler in dem er versucht mit fadenscheinigen Methoden die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen!

In Bezug auf das was der TE gemacht hat keine Zeit und so, ist in meinen Augen kein Stück besser! Nur da der Händler die Karte ja aus der Hand gegeben hat in dem er die Gewährleistung ausgeschlossen hat und dann nicht mal sich vernünftige Ausschlaggebende Argumente gesammelt hat um Beweise für das Fehlverhalten zu sammeln vom TE wie unter Zeugen sich mit ihn zu unterhalten seit wann er das bemerkt hat etc, ist dann auch nicht wirklich intelligent!

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 9. August 2017 um 19:20:06 Uhr:


Was mir missfällt ist der Anfang vom Händler in dem er versucht mit fadenscheinigen Methoden die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen!

In Bezug auf das was der TE gemacht hat keine Zeit und so, ist in meinen Augen kein Stück besser! Nur da der Händler die Karte ja aus der Hand gegeben hat in dem er die Gewährleistung ausgeschlossen hat und dann nicht mal sich vernünftige Ausschlaggebende Argumente gesammelt hat um Beweise für das Fehlverhalten zu sammeln vom TE wie unter Zeugen sich mit ihn zu unterhalten seit wann er das bemerkt hat etc, ist dann auch nicht wirklich intelligent!

Ich denke der Händler hat ja noch den kaputten Motor, an diesem wird so ziemlich jeder halbwegs technisch versierte Bastler feststellen können WARUM der Motor kaputt ging ! (z.B. 2 Wochen lang fahren ohne (genügend) Öl !

Ich plädiere dafür dass er sich vernünftig/gütlich mit dem Händler einigt ! Der Händler zeigt sich ja entgegenkommend was ihm aber als "Schuldeingeständnis" angekreidet wird !

Hier wird wieder heiß diskutiert obwohl keiner weiß um welchen Roller es sich handelt, welches Baujahr, welche km-Leistung, welcher Zustand usw.... Ein Speedfight 3 Bj 2012 für 500 € ist klar als "Bastlerfahrzeug" anzusehen, im Gegensatz zu einem kallio 50 Bj 2009 zu 500 € ! 😁

Aber Hauptsache man hat mal wieder kräftig gegen Händler gegeifert !

..über welchen Roller diskutieren wir jetzt eigenlich ?

kbw 😉

Ich denke nicht das es ein Schuldeingeständnis ist! Nur in einem Verfahren wird wahrscheinlich festgestellt das Sein Gewährleistungausschluss nichtig ist und damit verliert er diesen Teil des Verfahrens! Und ist damit in der Kostenrechnung schon schlechter, als wenn er jetzt nen Motor besorg und einbaut! Richtig ist damit das Verhalten vom TE noch lange nicht!

LG schönen Abend noch

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 9. August 2017 um 19:43:21 Uhr:


Ich denke nicht das es ein Schuldeingeständnis ist! Nur in einem Verfahren wird wahrscheinlich festgestellt das Sein Gewährleistungausschluss nichtig ist und damit verliert er diesen Teil des Verfahrens! Und ist damit in der Kostenrechnung schon schlechter, als wenn er jetzt nen Motor besorg und einbaut! Richtig ist damit das Verhalten vom TE noch lange nicht!

LG schönen Abend noch

Denk ich auch nicht ! Ich denke dass es einfach "Kulanz" ist, obwohl es für ihn ein leichtes sein wird, nachzuweisen dass der "Laie" den Motor durch nichtbeachten der Vorschriften (Ölkontrolle etc) und nichtaufsuchen der Werkstatt bei aussergewöhnlichen Motorgeräuschen, selbst geschrottet hat !

Er will ihn wohl als Kunde behalten, weil er sich denken kann dass dieser "Laie" sonst jede Menge "Negativwerbung" übers Internet verbreitet ! Besser wäre aber wohl, er würde ihm sein Geld (abzüglich Nutzungsgebühr) geben und vom Hof jagen ! Denn auf SOLCHE Kunden kann jeder Händler gerne verzichten, zumal der "Laie" ja schon angekündigt hat dass, wenn er den Tauschmotor (oder was anderes) auch wieder crasht, dem Händler wieder auf die Pelle rückt !

Bei einem "Bastler-Roller" für 500 € kann niemand 10 Jahre Mobilitätsgarantie verlangen, Ein "Laie" der sich nicht kümmert, schon garnicht !

Allen Usern die ohne konkrete Fakten dem "Laie" so über Gebühr die Stange halten, wünsche ich, dass, wenn sie selbst mal ihren Roller verkaufen, der Käufer ein paar Tage später mit kaputtem Motor kommt und sein Geld zurück haben will. 😉

Es war sogar schon vorgekommen dass ein kaputter Motor ins reklamierte Fahrzeug gebaut wurde und der mit dem Fzg. gekaufte Motor in ein anderes Fzg. Deshalb bei solchen Reklamationen immer die Motornummer überprüfen !! 😰

kbw 😉

Alle user, die ihren roller verkaufen, tun dies privat. Und da sieht's anders aus.

@Papstpower

Versuch dein Glück ich weis was drin stehen muss (hab mein Lehrgeld bereits bezahlt) ich Reklamamiere auch bei privatkäufen! Sofern es rechtlich geht! Also sollte jeder sehr genau überlegen was im Kaufvertrag steht! In 9 von 10 privatverkäufen bei Pkw, Rollern etc. sind Fehler im Kaufvertrag! Und darauf kann man sich berufen! Und bekommt auch vor Gericht Recht!

Zitat:

@Papstpower schrieb am 9. August 2017 um 21:10:18 Uhr:


Alle user, die ihren roller verkaufen, tun dies privat. Und da sieht's anders aus.

Aber der reklamierende Käufer klaut euch die Zeit und die Nerven ! 😠

...und wenn er dann auch noch mit Rechtsanwalt droht....

Dieser Händler wird wohl nie wieder einen Roller (an einen Laien) für nur 500 € verkaufen !! 🙄

Dann steht noch die Frage ob ein Kunde, der die Kaufsache selbst kaputt gemacht hat, eine Reparatur verlangen kann, die den Kaufpreis der Sache weit übersteigt ???
...und die Frage ob er überhaupt was verlangen kann !

kbw 😉

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