Gewährleistung Hosenrohr/Auspuffanlage - Händler verweigert Reparatur
Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit meinem A6, 3.0 TFSI, Quattro. (60 TSD km, EZ: 01/12)
Diesen haben ich vor knapp 6 Monaten bei einem Audi Vertragshändler gebraucht gekauft. Während der Fahrt in den letzten 6-8 Wochen fällt mir ein Surren / Schnarren auf wenn ich in langsamer Fahrt im D3/D4 vom Gas gehe und den Wagen rollen lasse. Zuerst bin ich davon ausgegangen, dass es sich um eine Vibration eines Bleches am Unterboden handelt. Dieses Schnarren nahm in letzter Zeit jedoch deutlich zu, sodass ich zum Freundlichen um die Ecke bin.
Ergebnis Hosenrohr defekt! Der Händler der mir den Wagen verkauft hat argumentiert:
....dass es sich um ein Verschleiteil handelt und somit von der Gewährleistung ausgeschlossen ist. Der Wagen wurde vor Verkauf zum TÜV gegeben. Das Ergebnis sei mangelfrei gewesen und verweist auf den TÜV Bericht.
Ich habe den Wagen noch keine 6 Monate bin ca. 6 TSD km gefahren und der Auspuff soll den Verschleiß in dieser kurzen Zeit bekommen haben? Der freundliche um die Ecke meint, dass das Hosenrohr in der Regel nach dieser Laufleistung noch nicht defekt ist und als unüblich einzustufen ist.
Ich gehe davon aus, dass der Verkäufer den Mangel beheben muss oder die Kosten hierfür trägt.
Gibt es ähnliche Fälle unter euch, die mir in der Argumentation weiterhelfen könnten? Gab es ggf. ein Urteil welches hierzu passt? (Aktenzeichen)
Über Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.
Grüße
26 Antworten
In der Regel wird beim TÜV auch nur eine kurze Sichtprüfung gemacht ob es irgendwo rauspfeifft.
Bei so einem relativ jungen Wagen wird kaum ein TÜV Prüfer ganz detailliert gucken ob solch ein Teil zu 100% in Ordnung ist, es sei denn es fällt was auf den ersten Blick auf... dann gucken Sie genau. Es ist ja auch nicht normal, dass bei dem Alter das Hosenrohr kaputt ist
Die AU darf nur dann ausgeführt werden wenn die Abgasanlage komplett dicht und in Ordnung ist. Bei Undichtigkeit muss die AU abgbrochen werden und das Fahrzeug erhält keine Abnahme. Hat er die Abnahme bestanden war auch die Anlage dicht.
Zitat:
@Escorttc schrieb am 2. September 2018 um 11:55:34 Uhr:
Die AU darf nur dann ausgeführt werden wenn die Abgasanlage komplett dicht und in Ordnung ist. Bei Undichtigkeit muss die AU abgbrochen werden und das Fahrzeug erhält keine Abnahme. Hat er die Abnahme bestanden war auch die Anlage dicht.
Das ist so nicht richtig.
Ausschlaggebend hier ist die Richtlinie für die Durchführung der Unter- suchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa StVZO.
Da ist genauestens beschrieben, welcher Prüfablauf durchzuführen ist.
Die AU wird in dem Fall der undichten Abgasanlage mit negativem Ergebnis abgeschlossen werden, da der Lambda Wert außerhalb der Sollwerte liegen wird.
Es wäre auch unsinnig einfach die AU abzubrechen, da nicht nur die Schadstoffe gemessen werden, sondern auch das OBD System usw.
Weiterhin wird auch bei der AU nicht das Fahrzeug angehoben oder sich die Abgasanlage angeschaut, DAS war vor über 4 Jahren mal so.
Ist jetzt aber schon sehr OT, sorry dafür
Egal ob es jetzt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten gibt.
Der Käufer hat 2 Jahre Gewährleistung.
Da darf so ein Teil nicht kaputt gehen, und wenn doch wie soll man auch mutwillig einen Abgaskrümmer beschädigen?
Das fällt ganz klar in die Gewährleistung, und sollte notfalls nach schriftlichen Fristsetzungen zum Anwalt übergeben werden.
Es ist ja schon mal gut das es eine klare Diagnose zur Ursache gibt. Jetzt dreht es sich doch nur noch um den Fakt wer beweisen kann ob der Mangel bei Fahrzeugübergabe schon bestand oder nicht. Das Argument des Verkäufers, dass das Fahrzeug bei Übergabe in Bezug auf die Abgasanlage vom TÜV als mangelfrei attestiert wurde ist gar nicht so schlecht. Der Käufer fährt das Fahrzeug ja bereits seit etwa einem halben Jahr und hört die Symptome der defekten Abgasanlage erst seit ca. zwei Monaten. Damit ist der Verkäufer in meinen Augen aus dem Schneider.
Es gab doch beim Kauf eine Gebrauchtwagengarantie dazu. Diese übernimmt bestimmt einen Teil der Kosten für die anstehende Reparatur. Garantiebedingungen genau lesen und prüfen ob das relevante Bauteil ausgeschlossen ist oder nicht.
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Da das Hosenrohr entgegen der Behauptung kein Verschleißteil ist, sollte das komplett über die Gewährleistung laufen. (Wenn es ganz dumm läuft, musst Du Dich vielleicht ein bisschen am Material beteiligen.)
Ist aber unwahrscheinlich, man darf sich nur nicht abwimmeln lassen... könnte ja klappen, gibt genug Leute die dann halt mal eben selber zahlen
Zitat:
@stinkstiefel schrieb am 2. September 2018 um 12:35:40 Uhr:
Es ist ja schon mal gut das es eine klare Diagnose zur Ursache gibt. Jetzt dreht es sich doch nur noch um den Fakt wer beweisen kann ob der Mangel bei Fahrzeugübergabe schon bestand oder nicht. Das Argument des Verkäufers, dass das Fahrzeug bei Übergabe in Bezug auf die Abgasanlage vom TÜV als mangelfrei attestiert wurde ist gar nicht so schlecht. Der Käufer fährt das Fahrzeug ja bereits seit etwa einem halben Jahr und hört die Symptome der defekten Abgasanlage erst seit ca. zwei Monaten. Damit ist der Verkäufer in meinen Augen aus dem Schneider.
Es gab doch beim Kauf eine Gebrauchtwagengarantie dazu. Diese übernimmt bestimmt einen Teil der Kosten für die anstehende Reparatur. Garantiebedingungen genau lesen und prüfen ob das relevante Bauteil ausgeschlossen ist oder nicht.
Das Schnarren höre ich schon länger nur eben nicht so deutlich. Daher dachte ich an eine Vibration eines Bleches oder ähnliches, also ein für den Wagen viell. "normales" Geräusch. Erst nachdem das Schnarren seit ca. 6- Wochen deutlicher und häufiger zu hören ist fällt dieses eben auch mehr auf.
Das Hosenrohr Muss bereits einen Mangel seit längerem haben, der Zustand des Hosenrohres so der Freundliche ist untypisch und kann keinesfalls erst seit Februar vorhanden sein.
Zitat:
@stinkstiefel schrieb am 2. September 2018 um 12:35:40 Uhr:
Es ist ja schon mal gut das es eine klare Diagnose zur Ursache gibt. Jetzt dreht es sich doch nur noch um den Fakt wer beweisen kann ob der Mangel bei Fahrzeugübergabe schon bestand oder nicht. Das Argument des Verkäufers, dass das Fahrzeug bei Übergabe in Bezug auf die Abgasanlage vom TÜV als mangelfrei attestiert wurde ist gar nicht so schlecht. Der Käufer fährt das Fahrzeug ja bereits seit etwa einem halben Jahr und hört die Symptome der defekten Abgasanlage erst seit ca. zwei Monaten. Damit ist der Verkäufer in meinen Augen aus dem Schneider.
Es gab doch beim Kauf eine Gebrauchtwagengarantie dazu. Diese übernimmt bestimmt einen Teil der Kosten für die anstehende Reparatur. Garantiebedingungen genau lesen und prüfen ob das relevante Bauteil ausgeschlossen ist oder nicht.
Der Verkäufer wird es kaum belastbar beweisen können, es sei denn er legt eine Dokumentation des Hosenrohres vor (Foto etc.)
Ich gehe davon aus, dass das jetzige Schadensbild einige Zeit benötigt bis es den Zustand erreicht hat. Und dieser kann vermutlich nicht erst seit Feburar entstanden sein. Falls ja, ist die Frage warum ein Hosenrohr beschädigt ist. Ich werde dem Freundlichen fragen, ob die Aufhängung des Motors, wie hier im Forum erwähnt, etwas damit zu tun haben kann.
Zitat:
@jumper369 schrieb am 2. September 2018 um 12:59:26 Uhr:
Da das Hosenrohr entgegen der Behauptung kein Verschleißteil ist, sollte das komplett über die Gewährleistung laufen. (Wenn es ganz dumm läuft, musst Du Dich vielleicht ein bisschen am Material beteiligen.)
Ist aber unwahrscheinlich, man darf sich nur nicht abwimmeln lassen... könnte ja klappen, gibt genug Leute die dann halt mal eben selber zahlen
Danke für den Hinweis, wo kann ich das nachlesen, dass ein Hosenrohr KEIN Verschleißteil ist?
Verschleissteile sind Bauteile bei deren Benutzung Material abgetragen wird
REIFEN, BREMSE, WISCHERBLÄTTER etc
Ein Stück Rohr ist auf Lebenszeit des Autos ausgelegt
Zitat:
@Arni 1984 schrieb am 3. September 2018 um 13:23:40 Uhr:
Verschleissteile sind Bauteile bei deren Benutzung Material abgetragen wirdREIFEN, BREMSE, WISCHERBLÄTTER etc
Ein Stück Rohr ist auf Lebenszeit des Autos ausgelegt
Leider sieht das Gericht es anders, demnach ist Auspuff ein Verschleißteil (OLG Celle, Az. 7 U 30/04 NJW 2004, 3566 ADAJUR-Dok.Nr. 61165)
Zitat:
@47xsr2 schrieb am 3. September 2018 um 15:44:58 Uhr:
Lies mal das Urteil ganz! Auch hier gilt innerhalb der ersten 6 Monate 476 BGB!!
Am Anfang war die Rede von nach knapp 6 Monaten wurde der Fehler festgestellt.
Also sind wir in der Beweispflicht von Käufer und der Verkäufer hat ja ein TÜV Bericht wonach alles bei der Übergabe in Ordnung war.
Außerdem steht ja bereits in dem Urteil, dass der Sachverständige bei dem defekten Auspuff um Verschleißerscheinungen handelt
Mit dem Urteil wird man sicherlich gegen den TE entschieden, so blöd es auch ist.
Aber hier bleibt nur ein Gang zum RA.