Gewährleistung Händler - Verkauf im Kundenauftrag?

Moin moin,

Zu aller nächst erstmal ich habe kein Passendes Forum gefunden, ich hoffe das mein Thema deswegen nicht gelöscht wird, gegebenenfalls vlt. lieber verschoben.

ich habe vor zwei Monaten mein erstes Auto gekauft, einen Toyota Yaris, Baujahr 2002, 144.000 Km. Das Auto hat einen reparierten Unfallschaden am Heck/Kofferraum, Tüv bis 2018. Batterie wurde neu gemacht beim Kauf und Öl im Januar gewechselt.

Das Problem: Vor etwa einer Stunde wollte ich zu einem Markt fahren, mein Auto lies sich dabei plötzlich nicht mehr per Fernbedienung am Schlüssel aufsperren, als ich dann das Auto normal aufgesperrt habe und mich hinters Steuer geklemmt habe konnte ich das Auto nicht starten (kein Geräusch, nichts).
Das ist jetzt für mich sehr ärgerlich.. nach bereits zwei Monaten geht das Auto nicht mehr an. Ich habe mir daraufhin (wahrscheinlich aus Frust, auch wenn ich keine Ahnung habe) das komplette Auto angeschaut, Motorraum etc. ob ich nicht den Mangel sofort erkenne und mir ist beim Kofferraum etwas aufgefallen: Als ich die Abdeckung unten entfernt habe habe ich Wasser entdeckt, unter dem Reserverad noch mehr Wasser (war beim Kauf noch nicht da), Zudem entdeckte ich Wasserspuren ausgehend von der Abdeckung runter wo die Elektrik ist (Sobald man den Kofferraum aufmacht direkt links). Ich tippe daher mal auf einen Kurzschluss. Mir ist vorher schon aufgefallen das während der Fahrt der Kofferraum hin und wieder klappert bzw. Das Auto sich grundlos absperrt, bin aber davon ausgegangen das ich bei letzterem aus versehen auf den Knopf des Schlüssels gekommen bin.

Ich muss morgen den Händler kontaktieren, der hat mir versprochen für jeden Mangel gerade zu stehen der auftritt, im Kaufvertrag hat der Händler rein geschrieben das ich eine Gewährleistung von einem Jahr habe. Mir ist aber gleichzeitig aufgefallen das keine Mehrwertsteuer ausweisbar ist §g25a UStgB.

Jetzt kommt mir das große Bedenken, Geschah der Verkauf im Auftrag einer zweiten Person? Entfällt die Gewährleistung damit? Für mein Verständnis gilt keine Gewährleistung bei Käufen ohne entrichtete Mehrwertsteuer. Aber er hat es im Vertrag so schriftlich festgehalten? Ich hoffe das ich dafür jetzt nicht Lehrgeld zahlen muss, das Auto habe ich mir erspart und bin Student.

Kann mich jemand aufklären was gilt und was ich tun sollte?

Gruß
Sch0ko

Beste Antwort im Thema

Interessante Frage!

Der Käufer hat dir ein Auto mit Mängeln verkauft. Blöd.
Er muss nachbessern und dir ein mängelfreies Auto geben.

Darf das Auto mit einem gebrauchten Ersatzteil in den mängelfreien Zustand versetzt werden oder muss es ein Neuteil sein?

Mit einem anderen Auto hättest du natürlich auch nur eine gebrauchte Lichtmaschine bekommen, andererseits wer sichert einem zu, dass die gebrauchte Lichtmaschine auch hält.

48 weitere Antworten
48 Antworten

Eine Lichtmaschine ist definitiv kein Verschleißteil, bei keinem Autohersteller. Dass sie mal kaputtgehen kann, liegt in der Natur der Technik 🙂

Einfach mal "drohen", dass er von deinem Rechtsanwalt mal eines Besseren belehrt werden kann. Er weiß mit Sicherheit, dass er für den Mangel geradestehen muss, versucht aber sein Glück.
Auch die Abdichtung der Scheinwerfer muss er für dich kostenlos erledigen.

Das mit der Ausweisbarkeit der Mehrwertsteuer hat mit Kauf im Kundenauftrag nichts zu tun. Wichtig ist tatsächlich, dass der Händler als Verkäufer im Vertrag steht. Dann bekommst du auch 6 Monate Gewährleistung, egal ob im Vertrag 1 Jahr oder max. 2 Jahre stehen. Nach den ersten 6 Monaten kannst du die Gewährleistung vergessen. Dass du so und so lange Gewährleistung bekommst, muss nicht mal im Vertrag aufgenommen werden. Es gilt immer standardmäßig 1 Jahr, max. 2 Jahre. Aber wie gesagt, egal was da steht, du kannst max. 6 Monate der Gewährleistung beanspruchen. Danach musst du beweisen, dass der Schaden bereits vor dem Kauf existierte, was ohne vorheriges Gutachten einfach unmöglich ist.

Zitat:

@ahmettir schrieb am 27. Mai 2016 um 02:29:31 Uhr:


Danach musst du beweisen, dass der Schaden bereits vor dem Kauf existierte, was ohne vorheriges Gutachten einfach unmöglich ist.

Bei der Lichtmaschine sehe ich jetzt bei diesem speziellen Fall wenige Probleme das zu beweisen 😉
Ebenso mit dem Wasser im Kofferraum.

Also ich versteh die Abwehrhaltung gegen den Händler hier nicht. Er zeigt sich doch sehr kooperativ und hält sich an die geltenden Gesetze.

Natürlich brauch er keine Neuteile einbauen um seiner Gewährleistungspflicht nachzukommen. Das er für eine fabrikneue LiMa natürlich einen kleinen Anteil haben möchte, ist doch nachvollziehbar. Schließlich ist es in Bezug auf die LiMa eine Wertsteigerung gegenüber dem Zustand beim Kauf.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 27. Mai 2016 um 14:59:46 Uhr:



Natürlich brauch er keine Neuteile einbauen um seiner Gewährleistungspflicht nachzukommen. Das er für eine fabrikneue LiMa natürlich einen kleinen Anteil haben möchte, ist doch nachvollziehbar. Schließlich ist es in Bezug auf die LiMa eine Wertsteigerung gegenüber dem Zustand beim Kauf.

Das kommt auf die Marke der neuen LiMa an. Für 100€ Zuzahlung sollte es eine Originale oder mindestens Erstausrüster Qualität (Bosch, Delco usw) sein.

Grüße
Steini

Ähnliche Themen

Zitat:

@zille1976 schrieb am 27. Mai 2016 um 14:59:46 Uhr:


Also ich versteh die Abwehrhaltung gegen den Händler hier nicht. Er zeigt sich doch sehr kooperativ und hält sich an die geltenden Gesetze.

Natürlich brauch er keine Neuteile einbauen um seiner Gewährleistungspflicht nachzukommen. Das er für eine fabrikneue LiMa natürlich einen kleinen Anteil haben möchte, ist doch nachvollziehbar. Schließlich ist es in Bezug auf die LiMa eine Wertsteigerung gegenüber dem Zustand beim Kauf.

Die Sache ist die:

Kurz vor Kauf musste eine neue Batterie eingebaut werden weil die nicht mehr richtig funktioniert hatte, ~900 km später geht auch dieser neuen Batterie der Saft aus. Ich gehe also von 98% davon aus das die Lichtmaschine schon vor dem Kauf defekt war. Nach Stand der Gewährleistung muss er mir die ersten 6 Monate beweisen das die Lichtmaschine erst jetzt kaputt gegangen ist, weil es ein Verschleißteil ist (sagt zumindest der ADAC wie ich gestern festgestellt habe). Kann er also nun in die Richtung argumentieren das es ein Verschleißteil und somit eben für mich dumm gelaufen ist?

"Kann er also nun in die Richtung argumentieren das es ein Verschleißteil und somit eben für mich dumm gelaufen ist?"

Wenn er sich auf die ADAC Liste und das darin enthaltene Urteil zum 13 Jahre alten MX3 beruft, kann er das durchaus.

Allerdings ist das Urteil nur eine Einzelmeinung eines Gerichtes. Somit könntest du auf dem Klageweg versuchen aus der LiMa einen Mangel machen zu lassen.

Aber das Beispiel zeigt wieder mal deutlich wo uns das ganze Internetwissen hinführt. Kunde geht zum Händler und reklamiert defekte LiMa, Händler sagt "Ok, ich tausch die gegen eine funktionierende Gebrauchte. Aber wenn du ne nahelneue haben willst beteiligst du dich mit 100 Euro.". Kunde meint sich zu erinnern, dass das Internet ja schreibt "Die ersten 6 Monate muss der Händler alles reparieren". Kunde nicht dumm setzt den Händler unter Druck "Ich will neu umsonst. Steht mir zu sagt Turbogeil66 von xyz.de". Händler schaltet jetzt auf sturr weil er das Gefühl hat er soll ausgenutzt werden und bringt das Thema "Verschleiss" ins Rennen. Kunde stellt fest, dass sein Internetwissen dazu nicht reicht. Macht sich schlau. Ist am Ende der Dumme, weil er nun weder eine neue LiMa für 100 Euro noch eine gebrauchte LiMa für 0 Euro bekommt und nen Richter braucht, der davon überzeugt ist, dass eine LiMa kein Verschleissteil ist.

Guter Rat: Geh zum Händler, ruder fein demütig zurück und sag du nimmst das erste Angebot, dass er eine gebrauchte Lima für 0 Euro nehmen würdest.

Wenn die innerhalb der 6 Monate seit Kauf wieder kaputt geht, gibts halt noch ne Neue. Geht sie nach einem Jahr kaputt: Pech, ist halt ein 14 Jahre altes Gebrauchtfahrzeug und kein Jahreswagen.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 27. Mai 2016 um 17:36:22 Uhr:


"Kann er also nun in die Richtung argumentieren das es ein Verschleißteil und somit eben für mich dumm gelaufen ist?"

Wenn er sich auf die ADAC Liste und das darin enthaltene Urteil zum 13 Jahre alten MX3 beruft, kann er das durchaus.

Allerdings ist das Urteil nur eine Einzelmeinung eines Gerichtes. Somit könntest du auf dem Klageweg versuchen aus der LiMa einen Mangel machen zu lassen.

Aber das Beispiel zeigt wieder mal deutlich wo uns das ganze Internetwissen hinführt. Kunde geht zum Händler und reklamiert defekte LiMa, Händler sagt "Ok, ich tausch die gegen eine funktionierende Gebrauchte. Aber wenn du ne nahelneue haben willst beteiligst du dich mit 100 Euro.". Kunde meint sich zu erinnern, dass das Internet ja schreibt "Die ersten 6 Monate muss der Händler alles reparieren". Kunde nicht dumm setzt den Händler unter Druck "Ich will neu umsonst. Steht mir zu sagt Turbogeil66 von xyz.de". Händler schaltet jetzt auf sturr weil er das Gefühl hat er soll ausgenutzt werden und bringt das Thema "Verschleiss" ins Rennen. Kunde stellt fest, dass sein Internetwissen dazu nicht reicht. Macht sich schlau. Ist am Ende der Dumme, weil er nun weder eine neue LiMa für 100 Euro noch eine gebrauchte LiMa für 0 Euro bekommt und nen Richter braucht, der davon überzeugt ist, dass eine LiMa kein Verschleissteil ist.

Guter Rat: Geh zum Händler, ruder fein demütig zurück und sag du nimmst das erste Angebot, dass er eine gebrauchte Lima für 0 Euro nehmen würdest.

Wenn die innerhalb der 6 Monate seit Kauf wieder kaputt geht, gibts halt noch ne Neue. Geht sie nach einem Jahr kaputt: Pech, ist halt ein 14 Jahre altes Gebrauchtfahrzeug und kein Jahreswagen.

Ich habe das erste Angebot akzeptiert mit der Anmerkung das ich mich nochmal drüber genauer informiere. Er muss ein Ersatzteil erstmal bekommen, er meinte er baut evt. auch direkt eine neue ein. In dem Fall liegen die Kosten dann bei mir.
Auch wenn das Auto gebraucht ist: Der Händler hat mir beim Kauf gesagt das es abgesehen von dem Unfallschaden in einem einwandfreien Zustand ist und er Zitat: "Für alles gerade steht was an Schäden anliegen wird". Wenn nun Wasser in den Kofferraum läuft und ich mein Fahrzeug schon nach zwei Monaten nicht mehr bewegen kann weil die Lichtmaschine defekt ist fühle ich mich (Auch bei einem gebrauchten Fahrzeug) mehr oder weniger veräppelt. So Dinge das die Gänge nur schwer einrasten und der Kofferraum bei der Fahrt etwas klappert bzw. sich schwer schließen lässt ist für mich nicht dramatisch, es ist eben ein gebrauchter und das weiß ich auch. Aber wenn ich nach zwei Monaten mit dem Fahrzeug liegen bleibe finde ich das nicht mehr so lustig. Da sehe ich keinen Grund "demütig zurückzurudern", da bin ich schlicht weg enttäuscht und versuche meine Rechte (sofern ich diese Rechte eben habe, deswegen frage ich ja hier nach) geltend zu machen. Der Händler steht schließlich nicht zu dem was er zuvor gesagt hat.

Habe eben bei Toyota angerufen, ist natürlich keine geltende Rechtsberatung (bevor mich jemand drauf aufmerksam macht) aber dennoch: Hab den Fall präzise geschildert und sie haben gemeint das eine Lichtmaschine kein Verschleißteil ist und der Händler für die Kosten aufkommen muss (insbesondere innerhalb der ersten 6 Monate). Auf Nachfrage ob der Händler damit argumentieren könnte das mal als Beispiel...:
Wenn Toyota sagen würde das Teil XY nach X Kilometern oder Y Alter des Fahrzeuges den Geist aufgeben kann und dies deswegen die Gewährleistung beeinträchtigt...
darauf antworteten sie dass dies nicht rechtsgeltend ist und der Händler den Beweis erbringen muss das der Schaden nicht schon vorher da war, mal abgesehen davon das nach deren Verständnis die Lichtmaschine nicht ein Verschleißteil ist.

Ich bin generell verwirrt... Wozu eine Gewährleistung bei Gebrauchwagen wenn man Verschleißteile nach Km-Stand definieren kann? bei 140.000KM könnte man dann doch bei 95% der Autoteile argumentieren das der Verschleiß Schuld ist.

Zitat:

@steini111 schrieb am 27. Mai 2016 um 16:21:24 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 27. Mai 2016 um 14:59:46 Uhr:



Natürlich brauch er keine Neuteile einbauen um seiner Gewährleistungspflicht nachzukommen. Das er für eine fabrikneue LiMa natürlich einen kleinen Anteil haben möchte, ist doch nachvollziehbar. Schließlich ist es in Bezug auf die LiMa eine Wertsteigerung gegenüber dem Zustand beim Kauf.

Das kommt auf die Marke der neuen LiMa an. Für 100€ Zuzahlung sollte es eine Originale oder mindestens Erstausrüster Qualität (Bosch, Delco usw) sein.

Grüße
Steini

Schon mal geschaut was eine orginale von Toyota kostet?😁 500 EUR wär noch günstig... Orginal kann man ghleich knicken, das übernimmt man höchstens selber. Markenware wär bei Japanern die Toyota Konzern Tochter Denso.

Da sind wir uns wohl einig, dass das nicht bei einem ~1500 EUR Kleinwagen drin ist.🙄

Wenn da was nues reinkommt, wird das wohl eher ein Preishammerteil aus ebay sein.😁😁. Da kann eine orginale Gebrauchte vom Schrottie die durchaus bessere Wahl sein.

Tatsächlich kann das der Händler aber selber frei entscheiden, hauptsache es funktioniert danach, auch wenn er nur die Kohlen, Lager oder den Regler für´n, 20er tauscht.

@TE

Du ruftst bei Toyota an, wegen einer Gewährleistungsfrage bei einem fremden Händler und einem 14 Jahre alten Auto?? Warum??? Die erzählen dir irgendwas um dich wieder los zu werden, damit die Leitung für Neuwagenkunden frei wird...😁

Ja des stimmt schon. Man hat Recht auf Nachbesserung, was aber nicht heißt, dass immer Neuteile eingebaut werden müssen. Man wird ja auch keine Rechnung/Quittung für die durchgeführte Reparatur bekommen. Daher ist es vom Händler auch offen/ehrlich gemeint, wenn er sagt, was er da einbauen wird. Ansonsten stellt man die Karre hin, sie wird repariert und man holt's wieder ab. Man weiß nicht, was da eingebaut wurde. Und muss es auch nicht wissen. Man kann da höchstens selber nachschauen, ob Neuware oder funktionierende Schrotti eingebaut wurde 😁

Und wenn der Händler sogar ein begabter Bastler ist, hat er die Lichtmaschine für max. 15 € Materialkosten repariert (Austausch der Kohlebürsten) 😉

Nichts desto trotz. Wie auch immer. Nachher muss es funktionieren ... Und machen muss ers.

Update:

Habe mein Auto am Dienstag vom Händler abgeholt, Batterie wurde ausgetauscht, Lichtmaschine war laut Händler doch nicht defekt, zwei Tage nach Abholung erneut Ärger: Der Händler sagte mir das der Kofferraum-Schaden behoben ist und jetzt kommt wieder Wasser rein...

Ich habe die Schnauze voll, ich lasse den Schaden von einem Freund beheben.

Miss auch mal die Spannung an der Batterie bei laufendem Motor und unterschiedlichen Drehzahlen. Da müssen immer rund 14,4V anliegen. Anderenfalls ist die Lichtmaschine defekt.

Bei laufendem Motor sollten an der Batterie zwischen 13,8V und 14,5V anliegen. Bei Fahrzeugen mit Energiemanagementsystemen wäre das etwas anders; je nach Ladezustand der Batterie könnten es dann auch geringere Werte sein.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. Juni 2016 um 09:42:59 Uhr:


Bei Fahrzeugen mit Energiemanagementsystemen wäre das etwas anders;

Toyota BJ 2002?

Ich glaube nicht.

Wollte doch nur sagen, dass es auch Abweichungen gibt ... 🙄😛

Deine Antwort
Ähnliche Themen