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Bitte biite um Hilfe.Habe ich nach 6 monaten bei Autohändler Gewährleistung garantie?

Themenstarteram 26. Juli 2005 um 9:37

Hallo,

ich bitte euch um Hilfe

habe vor 6 Monaten einen Alten Auto gekauft. 12 jahre alt.

habe bei einen Autohändler 3500 Euro gezahlt. (BMW 316)

der hat mir auch einen Garantie verkauft. 150 euro für einen Jahr.

jetzt ist das Auto kaput. so das der werkstadt gegenüber seine Händler laden mir das reparien wollte. nach dem erst nur die Hudrostössel kaput war hat er jetzt gesagt das der Zahnriehmen geweckselt werden muss und auch der nockenwelle.

so das eine rechnung von 1200 euro gestellt hat. der Garatie die ich habe hat davon 550 euro übernommen. habe ich eine CHANCE den restlichen Betrag von 650 Euro von mein Händler zu bekommen?

wo ich das auto gekauft habe hatte er 135000 Km und jetzt 142000 km. also bin in 6 monaten 7000km gefahren. und diese fehler war schon am anfang drinne. haben naturlich nicht in vertrag geschirben aber jetzt nach 6 monaten hat der motor extrem laiute gereuche gegeben und der Leistung war auch weg. also habe diese wechsel lassen. aber wie gesagt ich dachte es ist nur der hydrostösel und das wäre ja nicht so teuer gewesen. aber jetzt....

was ist ein Gewährleistung garantie. wäre so was drinne? wenn ja was kann ich jetzt machen?

bitte euch um hilfe da ich total verzweifelt bin.

bin ein arme azubine und hab sehr lange für das auto sparen mussen. besser gesagt seit mein geburt (weinhachtsgeld geburtstag ) usw.

LG jiji

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15 Antworten

Zu unterscheiden sind zwei Dinge:

1. Garantieversicherung.

Die hat geleistet. Die Abschläge für die gesamtlaufleistung sind normal.

2. Gewährleistung des Händlers aus Verkauf.

Bis zu 6 Monaten nach Kauf muss de Händler nachweisen, dass kein anfänglicher Fehler vorlag und damit hättest Du es relativ einfach gehabt die restlichen Kosten auf den Händler abzuwälzen.

Nach Ablauf von 6 Monaten musst Du beweisen, dass ein anfänglicher, nicht im Kaufvertrag aufgeführter Fehler vorlag.

Kannst Du das beweisen, so trägt der Händler ebenfalls die Kosten.

Es ist mir vollkommen unverständlich, warum den von Dir bemerkten Fehler erst jetzt geltend machst.

In welchem Lehrberuf kommt man mit der Rechtschreibung unter?

Themenstarteram 26. Juli 2005 um 10:02

danke fürs antwort

 

hallo,

ach mein rechtschreibung :-) ich weiss.

ich spreche dafür noch 5 andere sprachen :-)

aber sagen wir mal so das tippen achhhhh das macht die sache nur blöder :-)

ja das mit versicherung habe ich verstanden. die haben geleistet was versprochen war.

aber der Händler.

also ich hatte kaum geld so das ich nicht mal was machen konnte. ausserdem ist ja gefahren. auch jetzt ist gefahren nur am anfang februar wo noch kalt war hat der motor Klag klag gereuche gemacht als ein schrauben zieher drinne wäre. aber wie gesagt der ist gefahren :-) und ich war zufrieden.

also der kauf datum steht auf 20.01.05

bekommen habe ich am 27.01.05 wo ich den rest gezahlt habe und er wollte auch noch in diese zeit den TÜV verlängern.

habe am 18.07 das auto abgegeben. aber wie gesagt den Werkstadt gegenüber den Händler. und Donnertsag kann ich abholen. da erst da mein gehalt kommt. so das ich den Rechnung von datum 28.07 haben werde.

damit wäre ich 8 tage über den kaufvertrag. habe ich da eine chance? es geht um Zahnriehmen, nockenwelle, und Hydrostösel.

noch was , eine kolege von mir erzählt das diese 6 monate gibt nicht mehr und auf 2 jahre würde verlängert. stimmt das?

also was würdest du mir raten. ich kenne mich da echt nicht aus. mit den hänler kann ich nicht reden. besser gesagt traue ich mich nicht. soll ich so was schriftlich machen? (lasse von jemanden den rechtschreibung kontrolieren) :-)

was soll ich machen. ich wäre froh wenn der von den 650 auch nur die hälfte zahlen würde.

danke nochmal das du mir hilfst.

LG Jiji

Themenstarteram 26. Juli 2005 um 10:10

hab vergessen

 

Juhhhuuu,

hatte vergessen . der händer hatte mir am 20.07. also genau nach 6 monaten per fax einen kostenvor anschlag zugefaxt so das klar ist das ich in den 6 monaten da abgegeben habe :-) habe ich jetzt eine chance? ;-) sag biittteeee ja :-)

und noch dazu hat er selber anden selben tag diese auch an meine Garantie gefaxt. das heist ich bin definitiv in den 6 monaten da gewesen. den der faxt kam um 10 uhr morgen an. aber wie gesagt genau an den 20.07 und gekauft habe ich am 20.01 aber abgeholt sogar erst am 27.01

in vertrag steht nur das ich am 20.01 anzahlung genacht habe.

was soll ich machen?

Lieben danck Jiji

am 26. Juli 2005 um 10:29

Hast du ne Rechtsschutzversicherung?

Wenn ja, wäre sie in deinem Fall mal notwendig.

Andernfalls nen Kollegen suchen, der ein passendes Schriftstück aufsetzt und den Händler zur Leistung auffordert - quasi den Restbetrag.

Mit einer geeigneten Frist das ganze und dann abwarten.

Das kann ne richtig langwierige Sache werden, erst recht, wenn du den direkten Kontakt mit dem Händler scheust.

Der 20.07. wäre im Übrigen genau der Tag nach (!) 6 Monaten....

Wenn ich die Konstellation grad richtig gelesen habe.

Oder Männers?

Grüße und alles Gute dir

Schreddi

Themenstarteram 26. Juli 2005 um 10:39

Hi

erstmal vielen lieben dank für die mühe.

ja ich habe rechtschutz versicherung über meine Eltern.

ADVO Card :-) Juhu ;-)

und noch was habe den fax gefunden. da steht datirt 19.07.05 :-) das wäre dann ein tag unter der kauf datum :-) wahnsin oder? ich meine abgegeben habe ich ja am 18.07 aber wie gesagt der händler und werkstadt stecken wahrscheinlich unter eine decke.

aber so habe ich den beweiss das es unter 6 monaten war.

werde so machen wie du gesagt hast. werde erstmal einen eigene schriftstuck hin schicken und den sogar unverbildlich entgegen kommen und von den 650 350 verlangen. damit wäreich schon geretet. wenn nicht einverstanden ist dann mache ich diese über anwalt.

das blöde in meine garantie steht das ich alles über händler laufen lassen muss das er erst die chance hat selber diese zu reparien dann ein andere werkstadt. ich habe diese ja auch so gemacht. nur wenn jetzt irgend wann wieder was kaput geht ohhhhh der bringt mich doch um wenn ich über ihn wieder zu garantie laufen lasse. der wird mir doch das leben schwer machen.

ist das echt so das solche fehler wie nockenwelle, zahnriehmen und hydrostösel der händler unter 6 monaten selbst zahlen muss?

danke euch Schreddi und madcruiser,

Ihr seid echt spitze :-)

jiji

Da sind ein paar Pferdefüße in der ganzen Geschichte, dazu gehört die Frist auch nur noch am Rande. Andere sind, dass zum einen der Mangel zunächst dem Händler hätte genannt werden müssen, damit der die Chance der Nachbesserung gehabt hätte. Zum anderen gehören normale Wartungsarbeit wie der Zahnriemenwechsel unter keine Garantie oder Gewährleistung fallen.

Wenn man deine Beiträge so liest, kann man dir eigentlich wirklich nur raten, dass du dich von einem Anwalt beraten lässt, der dann auch die nötigen Schriftstücke für dich aufsetzt.

Es besteht ein Nachbesserungsanspruch gegen den Händler.

Die Reparatur bei einer anderen Werkstatt war kontraproduktiv.

Auch wäre zu prüfen, ob bestimmte Wartungsintervalle überschritten waren. Ist beispielsweise der Zahnriemen gerissen und dieser wäre bei 120.000 km auszutauschen gewesen, sieht die Sache wiederum anders aus.

Voraussetzung:

Aus dem Checkheft gehen die gemachten und die unterlassenen Arbeiten hervor und dies war bei Abschluß des Kaufvertrages vorgelegt worden.

Ich würde Dir insgesamt keine großen Hoffnungen machen wollen.

Auch nicht mit RS.

Themenstarteram 26. Juli 2005 um 11:14

:-(

 

Hi,

also wegen Nachbesserungsanspruch gegen den Händler habe ich ja gemacht. ich habe den händler die fehler erwähnt und er hat mich ja zu diesen werkstadt genau gegenüber seine händlerladen geschickt. bis dahin habe ich ja richtig gemacht.

ja und das checkheft. also ich bin nach den fahrzugberif der zweite besitzer in den letzten 2 jahren. da vor 2 jahren angeblich diese verloren ging.(also fehlen fast 10 jahre)

ja das mit zahnriehmen verstehe ich noch. aber nockenwelle und hydrostösel? diese musste doch halten oder? ich meine erkann mir doch kein auto verkaufen wo solche mängeln schon drinne sind. oder? der hat mir naturlich diese fehler bei kauf nicht erwähnt.

also wie gesagt der hat den hydostösel, nockenwelle und zahnriehmen gewechselt. bei zahnriehem hat er mir gesagt ja der fährt noch 1000 oder par mehr und das wars. wenn sie nicht jetzt machen kostet ihnen das 3 fache. für zahnriehmen wechsel hat der werkstadt 130 euro berechnet,für nockenwellesatz(nockenwelle , schlepphebeln und hydrostößeln 620 euro das alles dann noch die 16% und hat nochmal ca. 250 euro arbeitstunde berechnet. also genau 1207 euro. also mir würde schon lange wenn er die nockenwelle satz zahlt. also wenn er von 650 rest nur 350 zahlt wäre super.

und wie gesagt ich habe ja den fehler bei den gemeldet und er hat mich zu diesen werkstadt geschickt. aonst wäre ich zu BMW oder ATu gegangen. der händler ist ca. 70 Km von mir entfernt.

meint ihr cht das ich 0 chacne habe? wie gesagt mit zahnriehmen verstehe ich das irgend wann gewechselt werden muss, aber die nockenwellen satz?

ich will erstmal diese ehrlich gesagt ohne anwalt machen. daher werde ich den rechnung ihn mit berief schicken wo drinne stehen wird das ich von den nockenwellensatz den anteil die ich zahlen muss haben will. das wären von 620 plus 16% also 720 gesammt (mein garantie zahlt alle arbeitstunden und ich 60%der material) also von den 720 euro nockenwellen satz ist mein teil 60% von 720 sind also 430 euro und wenn er davon nur teil zahlt wäre super.

also weiss jemand ob Nockenwellen satz in Gewährleistung garantie drinne ist?

es tut mir leid das ich so unverständlich schreibe, aber danke euch wirklich ganz ganz herzlich dafür das ihr mir hilft. ich habe den eigentlich niemanden der mir bei so was helfen könnte.

danke und lieben Gruss Jiji

Verrutscht der betagte Zahnriemen (ausgeleiert oder einzelne Rippen sind defekt), so kann die Folge ein kapitaler Motorschaden sein.

Die Nockenwelle steuert die Ventile. Öffnen die zum falschen Zeitpunkt, so kommen sie mit dem Kolbenboden in Kontakt.

Dann zerreist es alles und zumindest im Zylinderkopf tauchen die von Dir beschriebenen Fehler auf.

Wäre vom Schadenbild her jedenfalls schlüssig.

Du solltest zum RA gehen.

Viel Hoffnung will ich Dir nicht machen, ich würde versuchen mit dem Händler eine 50/50 Regelung zutreffen, d.h. er beteiligt sich mit 325 EUR an Deinen Kosten.

Insgesamt lässt sich aber auch feststellen, dass Du Dir zu wenig über die Risiken und Kosten des Kfz-Unterhaltes bewusst bist.

Für das kleine Einkommen ist Dein Auto zwei Nummern zu groß.

Die Grundkenntnisse des Umgangs mit Autos und der Grundregeln beim Autokauf sind dagegen zwei Nummern zu klein.

Wenn ich die Geschichte mit dem Brief so lese, vermute ich mal locker, dass der Wagen 100 oder 200.000 km mehr gefahren ist als der Tacho anzeigt.

Das ist ein alter Hut.

Sei nicht so streng , madcruiser ! Das Kind ist schon in den Brunnen gefallen und kommt jetzt nicht mehr hoch.

Dieser Abzocker hat jiji ganz schön über den Tisch gezogen.

Naja , wegen der Grammatiktiktik vielleicht mal zur VHS , die bieten Kurse an.

Gruß

capri

Ist nicht streng, sondern die Wahrheit.

Die zu realisieren kann hilfreich sein.

Würde ich solche Autos verkaufen, so wäre ich sehr viel freundlicher ;)

Eine Chance wäre den letzten Besitzer zu finden um ihn zu fragen wieviel Kilometer die Kiste beim Verkauf hatte oder ob er den Händler auf die Schäden hingewiesen hat.Wenn der Händler am Tacho gedreht hat oder verschwiegen hat das die Nockenwelle kaputt ist könnten die Chancen wachsen das die Rechnung billiger wird.Ich vermute aber das da schon vor dem Vorbesitzer getrickst wurde.

Deswegen der neue Brief.

Da wird der fragliche Zeitpunkt liegen, d.h. der erste eingetragene Halter ist per se suspekt.

Kann natürlich nur Zufall sein und der Brief tatsächlich nur verlegt worden sein.

Vielleicht kann das KBA weiterhelfen und die Vorhalter ermitteln und darf diese auch mitteilen?

Grund für einen Brief kann auch z.B. sein, dass der einfach so voll war, weil der Wagen häufiger den Besitzer gewechselt hat -> kein gutes Zeichen.

Oder er ist wie von madcruiser vermutet bewußt "verloren gegangen", um die Nachverfolgung der Fahrzeuggeschichte zu erschweren (welche Vorbesitzer, darüber Infos wieviel der Wagen gefahren ist, oder der Wagen war Mietwagen...) -> auch nicht gut.

Oder der Wagen war schon mal länger als 1,5 Jahre stillgelegt und hat deswegen einen neuen Brief bekommen, oder er war mal endgültig stillgelegt, weil er mal einen kapitalen Totalschaden hatte (z.B. Unterfahrschaden mit zerstörtem Rahmen, sehen die meisten Laien-Käufer nicht) und ist dann doch wieder aufpoliert und verkauft worden -> natürlich auch nicht gut.

Ein Fahrzeug, dessen Fahrzeughistorie nicht nachvollziehbar ist, wäre mir immer suspekt. Dass ältere Fahrzeuge nicht scheckheft gepflegt sind, ist fast schon normal und war mein Wagen auch nicht. Aber Austausch-Fahrzeugbrief und kein Scheckheft vorhanden, das hätte ich nicht gekauft.

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