Gewährleistung Händler - Verkauf im Kundenauftrag?
Moin moin,
Zu aller nächst erstmal ich habe kein Passendes Forum gefunden, ich hoffe das mein Thema deswegen nicht gelöscht wird, gegebenenfalls vlt. lieber verschoben.
ich habe vor zwei Monaten mein erstes Auto gekauft, einen Toyota Yaris, Baujahr 2002, 144.000 Km. Das Auto hat einen reparierten Unfallschaden am Heck/Kofferraum, Tüv bis 2018. Batterie wurde neu gemacht beim Kauf und Öl im Januar gewechselt.
Das Problem: Vor etwa einer Stunde wollte ich zu einem Markt fahren, mein Auto lies sich dabei plötzlich nicht mehr per Fernbedienung am Schlüssel aufsperren, als ich dann das Auto normal aufgesperrt habe und mich hinters Steuer geklemmt habe konnte ich das Auto nicht starten (kein Geräusch, nichts).
Das ist jetzt für mich sehr ärgerlich.. nach bereits zwei Monaten geht das Auto nicht mehr an. Ich habe mir daraufhin (wahrscheinlich aus Frust, auch wenn ich keine Ahnung habe) das komplette Auto angeschaut, Motorraum etc. ob ich nicht den Mangel sofort erkenne und mir ist beim Kofferraum etwas aufgefallen: Als ich die Abdeckung unten entfernt habe habe ich Wasser entdeckt, unter dem Reserverad noch mehr Wasser (war beim Kauf noch nicht da), Zudem entdeckte ich Wasserspuren ausgehend von der Abdeckung runter wo die Elektrik ist (Sobald man den Kofferraum aufmacht direkt links). Ich tippe daher mal auf einen Kurzschluss. Mir ist vorher schon aufgefallen das während der Fahrt der Kofferraum hin und wieder klappert bzw. Das Auto sich grundlos absperrt, bin aber davon ausgegangen das ich bei letzterem aus versehen auf den Knopf des Schlüssels gekommen bin.
Ich muss morgen den Händler kontaktieren, der hat mir versprochen für jeden Mangel gerade zu stehen der auftritt, im Kaufvertrag hat der Händler rein geschrieben das ich eine Gewährleistung von einem Jahr habe. Mir ist aber gleichzeitig aufgefallen das keine Mehrwertsteuer ausweisbar ist §g25a UStgB.
Jetzt kommt mir das große Bedenken, Geschah der Verkauf im Auftrag einer zweiten Person? Entfällt die Gewährleistung damit? Für mein Verständnis gilt keine Gewährleistung bei Käufen ohne entrichtete Mehrwertsteuer. Aber er hat es im Vertrag so schriftlich festgehalten? Ich hoffe das ich dafür jetzt nicht Lehrgeld zahlen muss, das Auto habe ich mir erspart und bin Student.
Kann mich jemand aufklären was gilt und was ich tun sollte?
Gruß
Sch0ko
Beste Antwort im Thema
Interessante Frage!
Der Käufer hat dir ein Auto mit Mängeln verkauft. Blöd.
Er muss nachbessern und dir ein mängelfreies Auto geben.
Darf das Auto mit einem gebrauchten Ersatzteil in den mängelfreien Zustand versetzt werden oder muss es ein Neuteil sein?
Mit einem anderen Auto hättest du natürlich auch nur eine gebrauchte Lichtmaschine bekommen, andererseits wer sichert einem zu, dass die gebrauchte Lichtmaschine auch hält.
48 Antworten
Es muss nicht die Lichtmaschine selber sein. Sondern der Spannungsregler an der Lichtmaschine 😁