Gewährleistung Händler - Verkauf im Kundenauftrag?
Moin moin,
Zu aller nächst erstmal ich habe kein Passendes Forum gefunden, ich hoffe das mein Thema deswegen nicht gelöscht wird, gegebenenfalls vlt. lieber verschoben.
ich habe vor zwei Monaten mein erstes Auto gekauft, einen Toyota Yaris, Baujahr 2002, 144.000 Km. Das Auto hat einen reparierten Unfallschaden am Heck/Kofferraum, Tüv bis 2018. Batterie wurde neu gemacht beim Kauf und Öl im Januar gewechselt.
Das Problem: Vor etwa einer Stunde wollte ich zu einem Markt fahren, mein Auto lies sich dabei plötzlich nicht mehr per Fernbedienung am Schlüssel aufsperren, als ich dann das Auto normal aufgesperrt habe und mich hinters Steuer geklemmt habe konnte ich das Auto nicht starten (kein Geräusch, nichts).
Das ist jetzt für mich sehr ärgerlich.. nach bereits zwei Monaten geht das Auto nicht mehr an. Ich habe mir daraufhin (wahrscheinlich aus Frust, auch wenn ich keine Ahnung habe) das komplette Auto angeschaut, Motorraum etc. ob ich nicht den Mangel sofort erkenne und mir ist beim Kofferraum etwas aufgefallen: Als ich die Abdeckung unten entfernt habe habe ich Wasser entdeckt, unter dem Reserverad noch mehr Wasser (war beim Kauf noch nicht da), Zudem entdeckte ich Wasserspuren ausgehend von der Abdeckung runter wo die Elektrik ist (Sobald man den Kofferraum aufmacht direkt links). Ich tippe daher mal auf einen Kurzschluss. Mir ist vorher schon aufgefallen das während der Fahrt der Kofferraum hin und wieder klappert bzw. Das Auto sich grundlos absperrt, bin aber davon ausgegangen das ich bei letzterem aus versehen auf den Knopf des Schlüssels gekommen bin.
Ich muss morgen den Händler kontaktieren, der hat mir versprochen für jeden Mangel gerade zu stehen der auftritt, im Kaufvertrag hat der Händler rein geschrieben das ich eine Gewährleistung von einem Jahr habe. Mir ist aber gleichzeitig aufgefallen das keine Mehrwertsteuer ausweisbar ist §g25a UStgB.
Jetzt kommt mir das große Bedenken, Geschah der Verkauf im Auftrag einer zweiten Person? Entfällt die Gewährleistung damit? Für mein Verständnis gilt keine Gewährleistung bei Käufen ohne entrichtete Mehrwertsteuer. Aber er hat es im Vertrag so schriftlich festgehalten? Ich hoffe das ich dafür jetzt nicht Lehrgeld zahlen muss, das Auto habe ich mir erspart und bin Student.
Kann mich jemand aufklären was gilt und was ich tun sollte?
Gruß
Sch0ko
Beste Antwort im Thema
Interessante Frage!
Der Käufer hat dir ein Auto mit Mängeln verkauft. Blöd.
Er muss nachbessern und dir ein mängelfreies Auto geben.
Darf das Auto mit einem gebrauchten Ersatzteil in den mängelfreien Zustand versetzt werden oder muss es ein Neuteil sein?
Mit einem anderen Auto hättest du natürlich auch nur eine gebrauchte Lichtmaschine bekommen, andererseits wer sichert einem zu, dass die gebrauchte Lichtmaschine auch hält.
48 Antworten
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 22. Mai 2016 um 18:01:43 Uhr:
Bei vergoelst kostet ein gebrauchtwagencheck für 40euro. 86 Punkte werden wohl überprüft. Anbei eine PDF . Von dem Check wie das dann aussieht
Na, ob das bei einem eventuellem Streitfall einen Beweiswert hat?
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 22. Mai 2016 um 22:18:04 Uhr:
Zitat:
konnte ich das Auto nicht starten (kein Geräusch, nichts).
Uralte Batterie leer / defekt?
Batterie war beim Autokauf neu, so wie es aussieht ist sie tot.
Wegen einer evtl. defekten Batterie die man schnell tauschen kann würde ich mir wenig Sorgen machen...eher darüber das ich im Kofferraum ein "elektrisches" Aquarium hätte....
Ein Händler kann übrigens nicht so einfach im Kundenauftrag verkaufen. Du warst dir bis zu dem Mangel sicher, dass du von einem Händler gekauft hast, da wird es schwer für den Händler nachträglich etwas anderes zu behaupten.
Und dass der Händler ohne MwSt verkauft hat liegt daran, dass er das Auto höchstwahrscheinlich von Privat angekauft hat. Üblicherweise müsste es dann allerdings differenzbesteuert sein.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Sch0ko schrieb am 23. Mai 2016 um 01:28:15 Uhr:
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 22. Mai 2016 um 22:18:04 Uhr:
Uralte Batterie leer / defekt?
Batterie war beim Autokauf neu, so wie es aussieht ist sie tot.
Wenn die Fernbedienung nicht funktioniert und das Auto nach manueller Öffnung sich nicht starten lässt, die Batterie aber noch Saft hat, dann tippe ich auf einen Defekt in der Wegfahrsperre...
Oder ganz simpel z.B. im Zündschlüssel. Den Schlüssel kann man für gewöhnlich auch neu anlernen. Die Batterie im Schlüssel muss dazu aber funktionieren.
Update:
Hab das Auto gestern in zu den Händler gebracht. So wie es aussieht ist die Lichtmaschine nicht mehr in Ordnung, da hätte die Spannung nicht gestimmt oder so ähnlich. Jetzt sagt er das er mir das repariert bzw. ersetzt gebraucht oder neu wobei neu der Kostenpunkt um die 100€ läge (für mich). Ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht das immer noch die Gewährleistung gilt, er meinte das gelte für Motor und Getriebe und zwar nur für das (gesetzlich so geregelt). Ich wiederum stritt das ab und meinte das die Gewährleistung für fast alles gilt und vertraglich nichts eingetragen wurde ( was sowieso nicht rechtens wäre) und so wie es aussieht war die Lichtmaschine schon vor dem Kauf nicht mehr in Ordnung gewesen (es musste ja direkt beim Kauf schon eine neue eingebaut werden weil die alte gespinnt hat). Dann wiederum meinte er das die Lichtmaschine ein Verschleißteil ist, woraufhin ich meinte das ich mir das nicht vorstellen könne, was mir ein Freund damals gesagt hat war das grundsätzlich fast jedes Teil am Auto dem Verschleiß unterliegt aber nicht jedes ein Verschleißteil ist, Zündkerzen, Reifen, Scheibenwischer etc. da kann man erwarten das sie nach ner Zeit gewechselt werden müssen, aber eine Lichtmaschine?
100€ +- sind jetzt nicht dramatisch aber ich sehe nicht ein das ich das nach nicht mal 1000km fahren bezahle.
Interessante Frage!
Der Käufer hat dir ein Auto mit Mängeln verkauft. Blöd.
Er muss nachbessern und dir ein mängelfreies Auto geben.
Darf das Auto mit einem gebrauchten Ersatzteil in den mängelfreien Zustand versetzt werden oder muss es ein Neuteil sein?
Mit einem anderen Auto hättest du natürlich auch nur eine gebrauchte Lichtmaschine bekommen, andererseits wer sichert einem zu, dass die gebrauchte Lichtmaschine auch hält.
Was sagt der Verkäufer zu dem Wasser im Kofferraum?
Thema Lichtmaschine:
Zitat: (es musste ja direkt beim Kauf schon eine neue eingebaut werden.....) Zitat Ende
Wie viele Lichtmaschinen will er noch einbauen, bevor er der Ursache auf den Grund geht?
@querys schrieb am 26. Mai 2016 um 17:14:59 Uhr:
Interessante Frage!
Der Käufer hat dir ein Auto mit Mängeln verkauft. Blöd.
Er muss nachbessern und dir ein mängelfreies Auto geben.
Darf das Auto mit einem gebrauchten Ersatzteil in den mängelfreien Zustand versetzt werden oder muss es ein Neuteil sein?
Mit einem anderen Auto hättest du natürlich auch nur eine gebrauchte Lichtmaschine bekommen, andererseits wer sichert einem zu, dass die gebrauchte Lichtmaschine auch hält.
ein sehr guter Ansatz, wie ich finde. Logisch und nachvollziebar Argumentiert.
Danke für die vielen Antworten bis jetzt.
Zum Wasser im Auto: Er meint das Wasser kommt durch die Rückleuchten ins Auto, man müsste die ausbauen und innen neu verdichten... Ich frage mich aber auch im Nachhinein ob er nun fest zugesagt hat diesen Schaden auch zu reparieren, im Fokus stand ja die Lichtmaschine.
Zur Lichtmaschine: Mir ist es eigentlich egal ob es eine gebrauchte oder neue ist, sie soll funktionieren.. aber so im Nachhinein hat mein Vorredner recht: So ne gebrauchte kann auch wieder nach kurzer Zeit hinüber sein.
Der Händler hat mich wohl als Grünschnabel enttarnt und denkt er kann hier Geld sparen weil ich seinen Argumenten nichts gegenüber bringen könnte. Morgen soll auf jeden Fall mal die Lichtmaschine gemacht werden. Ich würde da vorher anrufen und ihn nochmal drauf aufmerksam machen was eine Gewährleistung bedeutet und was er zu tun hat. Nur wie soll ich das machen? Gibt es vlt. entsprechende Paragraphen die ich raussuchen kann und ihn zitieren kann so das er merkt das ER die Mängel zu beseitigen hat und das kostenlos?
Sollte bzw. kann ich darauf bestehen das eine neue Lichtmaschine eingebaut wird?
Mach es schriftlich - denn nur was du schwarz auf weiß besitzt, kannst du zur Not auch bei Gericht vorlegen.
Statt Paragrafen - schau doch mal in deinen Kaufvertrag, was da zu Gewährleistung steht. Und selbst googeln solltest du können, dann stößt du z.B. auf
Zitat:
@PeterBH schrieb am 26. Mai 2016 um 20:46:01 Uhr:
Statt Paragrafen - schau doch mal in deinen Kaufvertrag, was da zu Gewährleistung steht. Und selbst googeln solltest du können, dann stößt du z.B. auf
Nach der Problematik habe ich schon im Internet gesucht. Nur die Aussagen sind oftmals widersprüchlich und bevor ich mich in so etwas hineinlese und noch verwirrter bin frage ich lieber in einem Forum nach ob es Leute gibt die mehr Ahnung haben zu dem Thema.
Auf der einen Seite steht das eine Lichtmaschine kein Verschleißteil ist, woanders wiederum doch. Ich habe mein Auto gekauft da hatte es schon seine 144.000 km, dessen bin ich mir bewusst. Doch wie sieht es nun aus mit der Beweislage? Die ersten 6 Monate muss mir der Händler beweisen das der Mangel erst jetzt aufgetreten ist und nicht schon beim Verkauf der Fall war, gilt das aber auch wenn bspw. der Hersteller sagt "Den Mangel gibt es ab etwa 100.000km". Liegt dann die Beweislast automatisch beim Verkäufer auch wenn das Teil schon vor Verkauf kaputt war?
Edit: im Kaufvertrag steht drinnen das eine Gewährleistung dabei ist. Wurde nicht genauer beschrieben.