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Gewährleistung Gebrauchtwagen -> Wasserpumpe

Hallo,

Ich haber vor ca. einem Monat einen Skoda Fabia mit ca. 113tkm beim Händler gekauft.
Der Wagen war Scheckheftgepflegt und im Vertrag standen in Sachen Mängel nur ein paar Kratzer. Jetzt fing mein Auto auf dem Heimweg an seltsame Geräsuche zu machen, die nach und nach mehr bzw. lauter wurden. Schließlich leutchtete die Kühlwasser-Warnleuchte auf. Zuhause bemerkte ich auch eine Pfütze unter dem Wagen. Ich rief sofort den Händler an, der meinte ich sollte bei Kühlwasserverlust eigentlich nicht mehr fahren. Als ich ihm erklärte, dass ich morgen dringend mein Auto bräuchte, meinte er, ich solle eben Kühlwasser nachfüllen und zu ihm kommen. Mit einem 3/4 Liter Wasser nachgefüllt fuhr ich die 3,5km zum Händler. Dort angekommen klang das Auto schon ziemlich übel und Kühlwasser war fast leer. Temperaturanzeige war jedoch die ganze Fahrt über im grünen Berich. Der Händler meinte, eigentlich hätte ich so gar nicht mehr fahren sollen.
Erste Diagnose: Wasserpumpe defekt. Aufgrund der Fahrt könnte auch der Keilriemen noch hinüber sein. Im schlimmsten Fall Motorschaden... Er hatte zwar wegen der anstehenden Feiertage keine Zeit genauer zu schauen, meinte aber, er würde versuchen alles so günstig wie möglich zu halten. Wasserpumpe sei jedoch ein Verschleißteil und würde nicht von der Gewährleistung gedeckt.

Meine Frage: Fällt die Wasserpumpe unter Verschleißteile oder nicht?
Was ist mit eventuellen Folgeschäden, wegen den anschließend noch gefahrenen Kilometern?
Was muss der Händler übernehmen???

MfG Christoph D.

Beste Antwort im Thema

Wasserpumpe ist ein Verschleißteil. Daher soll die ja nach einer gewissen Frist getauscht werden.

Und wenn durch die Fahrerei ein Motorschaden entstanden ist, selbst dran schuld. Der Händler hat auf die Gefahr des Fahrens bei Kühlwasserverlust hingewiesen.

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Hi,

mit dem Händler würd ich noch mal diskutieren über die Kosten. Das könnte unter Gewährleistung fallen, da die Wapu schon beim Verkauf beschädigt war und jetzt den Exitus hatte. Die hätte sonst länger durchgehalten.

Dem Mechaniker würd ich aber extra danken und wegen der schnellen Lösung und des Sondereinsatzes vom gesparten/erstrittenen Geld auch ein Weihnachtsgeschenk machen.

Übrigens ist scheckheftgepflegt doch immer einen 2. Blick wert. Einem Fastfitter (ATU/Pitstop u. a.) würd ich nicht trauen.

Na ich dachte schon auch daran, dem guten Schrauber zumindest ne Flasche Wein für seinen Weihnachtseinsatz zu kredenzen. 300€ nen Monat nach dem Kauf is zwar ärgerlich und jetzt auch nicht extrem billiger als normal, aber letztlich waren sie schon bemüht, die Sache schnell und einigermaßen fair zu regeln und ein Rechtsstreit wegen der WaPu lohnt sich wohl kaum... und absehen konnte es der Händler vermutlich auch nicht, dass die WaPu so bald den Geist aufgibt. Wat solls...
Danke für eure unabhängigen Meinungen! Und frohes Fest! 🙂

Wasserpumpe ist ein Verschleißteil. Kostet in der Regel 100 Euro diese zu wechseln (es sei den der Motor etc ist schlecht verbaut, also schlecht ranzukommen).

Der Rat des Händlers hätte heißen müssen: Auto sofort stehen lassen und nicht mehr fahren.

Nun das gesagte wurde mündlich ausgemacht und keinerlei Seite kann beweisen was nun/dann geschah.
Das hat nun gerichtspotential.
Da liegt vieles offen und ich traue mir kein Urteil zu.

Zitat:

Original geschrieben von Juju1981


Na ich dachte schon auch daran, dem guten Schrauber zumindest ne Flasche Wein für seinen Weihnachtseinsatz zu kredenzen. 300€ nen Monat nach dem Kauf is zwar ärgerlich und jetzt auch nicht extrem billiger als normal, aber letztlich waren sie schon bemüht, die Sache schnell und einigermaßen fair zu regeln und ein Rechtsstreit wegen der WaPu lohnt sich wohl kaum...

Denke ich auch.

Eine Hand wäscht die andere.

Wenn man sich so einigen kann hat es was.

John-Doe, die Rechtssprechung zur Gewährleistung hat sich in den letzten Jahren deutlich geändert bzw. ist m.E. realistischer geworden.

Konnte man sich in den ersten Jahren nach der Schuldrechtsreform bei Mängeln noch quasi sein ganzes Auto auf Kosten des Händlers durchreparieren lassen -mit der Folge, dass es kaum noch Händler gab, die sich getraut haben, günstige Autos unter ca. 5000 Euro an privat zu verkaufen- werden nun beim Begriff "Verschleissteil" stärker die Abhängigkeiten von Erstzulassung, Kilometerstand, Kaufpreis und teilweise modellspezifischen Mängeln gewertet. Auch ein Turbolader kann je nach diesen Abhängigkeiten bei beispielsweise 150tkm "natürlich verschlissen" sein. Eine WaPu bei 110tkm sicher auch...es wird aber immer der Einzelfall betrachtet.
Da exisistieren riesige Urteilssammlungen, die in Tendenz deutlichst händlerfreundlicher geworden sind. Halte ich für okay - wer einen Neuwagen (technisch gesehen) möchte, muss eben einen Neuwagen bezahlen.

Auch ist die gesetzliche Gewährleistung keineswegs eine "Neuteilgarantie", es genügt die Wiederherstellung der Fahrfähigkeit mit ähnlich alten intakten Gebrauchtteilen.

Ich halte die Lösung des Händlers hier für sehr fair - aber es ist natürlich ein Schlag gegen die "Vollkaskomentalität". 🙂

Zitat:

Original geschrieben von andy1080


Sonst wäre ja auch jede andere Pumpe im Fahrzeug ein Verschleißteil.

Kanscht das mal erläutern und die anderen Pumpen aufzählen?

Zitat:

Original geschrieben von monokid



Zitat:

Original geschrieben von andy1080


Sonst wäre ja auch jede andere Pumpe im Fahrzeug ein Verschleißteil.
Kanscht das mal erläutern und die anderen Pumpen aufzählen?

Öl, Sekundärluft, Servo, Scheibenwaschwasser,...

Je nach Fahrzeug lässt sich das vielleicht auch noch erweitern

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