Gewährleistung Gebrauchtwagen Rückgabe?
Guten Tag,
ich weiß nicht genau ob ich hier richtig bin, aber ein Versuch schadet sicher nicht.
ich habe eine Frage zur Gewährleistung bei Gebrauchtwagen. Zunächst einmal die Details.
Ich habe vor 5 Monaten einen Gebrauchtwagen angezahlt und einen Kaufvertrag unterschrieben mit der Forderung, dass der Händler den Dieselpartikelfilterfehler behebt.
1. Vorfall des DPF: Als ich das Fahrzeug abgeholt habe (ca. 2 Wochen später) war die Mitteilung der Werkstatt von Audi der Sensor war kaputt, woraufhin der Händler ihn austauschen lassen ließ und mir das Auto dann übergab.
2. Vorfall des DPF: Als ich auf dem Weg nachause war ging eine Vorglühleuchte an, woraufhin ich den Händler anrief und er meinte kann erstmal ignoriert werden. Nach einem Monat ging die DPF Leuchte wieder an und eine Audi Werkstatt diagnostizierte "DPF zu 90% voll", also ich rief die Werkstatt an mit der bitte um Reparatur da ich ja Gewährleistung habe. Nach langen hin und her taten sie dies dann auch (neuer DPF)
3. Vorfall des DPF: Vor ein Paar Tagen ging die leuchte mal wieder an als ich etwas kontrollieren lassen habe und die Bosch Partnerwerkstatt teilte mir mit DPF zu 53% voll. Nach 10tsd KM kann das ja unmöglich meine Schuld sein, da ich fast nur Autobahn zu meiner Arbeit fahre (40km pro Tag).
Meine Frage: habe ich das Recht auf die Rückgabe des Fahrzeuges, was mir das wichtigste ist und müssen die eventuell bei einem Rechtsstreit meine KFZ Ausfall kosten übernehmen, da ich beruflich auf das Fahrzeug angewiesen bin?
Vielen Dank.
23 Antworten
Zitat:
@Caesar96 schrieb am 27. Dezember 2016 um 10:59:30 Uhr:
Meine Frage: habe ich das Recht auf die Rückgabe des Fahrzeuges, was mir das wichtigste ist und müssen die eventuell bei einem Rechtsstreit meine KFZ Ausfall kosten übernehmen, da ich beruflich auf das Fahrzeug angewiesen bin?
1. Nein, du hast kein Recht auf Rücktritt. Der Händler muss Gelegenheit bekommen, den Mangel zu beseitigen. Wenn das AGR defekt ist, musst du das als Mangel anmelden. Sollte die Repeartur dann zwei mal erolglos sein, kannst du zurücktreten. Was mit dem DPF bisher war, ist für den AGR Mangel unerheblich.
2. Das du beruflich auf ein KFZ angewiesen bist, ist dein persönliches Problem (es gibt auch Züge und Fahrräder, aber das ist halt weniger bequem). Ganz im Gegenteil bist du im Falle einer Rückabwicklung verpflichtet, für die Zeit der Nutzung eine Entschädigung an den Händler zu zahlen. Schließlich hats du in den 6 Monaten ja einige km gefahren und das Auto hat somit an Wert verloren.
Zille1976 hatte leider recht, man hat das Recht auf 2 Nachbesserungsversuche als Händler laut meines Anwalts.
Zumal das grundsätzlich für jeden Verkäufer gilt, der in der Gewährleistung ist, nicht nur für einen Händler.
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Wenn man zuviel um die Ohren hat und der Fehler nochmal auftreten sollte, denke ich schon das es sinnvoll ist sich einen Anwalt zu nehmen. Vorallem wenn sich der Händler dann quer stellt.
dazu muss man nur im BGB lesen ... ich meine §440 ff ... irgendwo in der Gegend, ohne es jetzt googeln zu wollen ...
Das mit den zwei Versuchen steht da glaube ich nicht drin. Das hat meiner Erinnerung nach mal ein Gericht entschieden. Ich kann mich aber auch irren.
§440 BGB: "[…] Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, […]"
Das heißt aber nicht, dass der Verkäufer zwingend das Recht auf zwei Nachbesserungen hat. Hier zum Nachlesen.