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Gewährleistung & Garantie

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 21:09

Hallo,

 

will mir einen neuen Galaxy zulegen, habe schon bei etlichen FFH Angebote eingeholt, aber www.carsagentur24.de ist unschlagbar.

 

Einziger Haken für mich, der Händler ist in NRW. Das alleine ist noch kein Problem, aber was ist wenn ich zu Hause Probleme feststelle, dann muß ich wieder zum Händler nach NRW (wohne in S-H) ??

 

Aber ich habe doch auch eine 2-jährige Herstellergarantie und kann doch bei Problemen zu jedem andern Fordhändler fahren.

 

Das verstehe ich nicht, kann mir das mal jemand erklären ??

 

Gruß,

 

Sven

 

Beste Antwort im Thema
am 4. Dezember 2008 um 21:19

Genau wie du es sagst: Da du Garantie hast (vom Hersteller), brauchst du die Gewährleistung (vom Händler) nicht in Anspruch zu nehmen. Wenn was mit dem Wagen ist, fährst du zum nächsten Vertragshändler und lässt es dort machen, der rechnet dann mit dem Hersteller ab (außer bei Verschleiß natürlich).

Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Verkäufers (also des Händlers), für den mangelfreien Zustand einer Kaufsache im Zeitpunkt des Kaufs für zwei Jahre einzustehen. Tritt ein Mangel innerhalb von 6 Monaten auf, so ist der Händler in der Beweispflicht, dass der Gegenstand beim Kauf mangelfrei war. Bei gebrauchten Gegenständen kann die Gewährleistung im Vertrag auf 1 Jahr verkürzt werden.

Allerdings müsstest du auch zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nicht zum Händler nach NRW. Es gibt ein Urteil, wonach das nicht zumutbar ist, und der Händler den Wagen entweder auf eigene Kosten holen oder eine Werkstatt in der Nähe benennen müsste, die dann mit ihm abrechnet. Stand hier irgendwo im Forum. Aber wie gesagt, bei Neuwagen brauchst du das nicht.

Garantie ist einer freiwillige Sache und nicht gesetzlich, sondern durch Vertrag geregelt. Meist wird sie vom Hersteller gegeben (bei Neuwagen zum Beispiel) oder von Versicherungen abgedeckt (Gebrauchtwagengarantie).

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Zitat:

Original geschrieben von CLCampus

... Hier haftet der Inhaber persönlich!! Also keine GmbH oder AG oder LT. wo man sich als Geschäftsfüher verdrücken kann!..

... wovor sollte sich ein Vermittler denn schon verdrücken? Er schafft keine Werte. Er liefert keine Werte. Er kann also auch keinen Schaden anrichten für den er haften müsste.

Michael

Zitat:

Original geschrieben von michael60

Zitat:

Original geschrieben von CLCampus

... Hier haftet der Inhaber persönlich!! Also keine GmbH oder AG oder LT. wo man sich als Geschäftsfüher verdrücken kann!..

... wovor sollte sich ein Vermittler denn schon verdrücken? Er schafft keine Werte. Er liefert keine Werte. Er kann also auch keinen Schaden anrichten für den er haften müsste.

Michael

Genau so ist dat, also ist doch alles klar! Eine kleine Einzelfirma ist eben besser als all diese großen Firmen!

Warum gründen Leute eine GMBH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung!!! Der sagt doch alles. Selbst wenn diese GMBH's Werte schaffen, wenn es mal schief läuft haftet die Firma und die lässt man in Insolvenz gehen und gründet schnell eine neue. Eine Einzelfirma ist die Person, der kann zwar auch mal ne Insolvenz hinlegen aber eben nicht so schnell eine neue Firma auf seinen Namen gründen. Der haftet zu 100% selber.

Man sagt bei einer GmbH auch = Gesellschaft mit beschissenen Hosen.

"also auch keinen Schaden anrichten für den er haften müsste." Ja genau er wird es sich genau überlegen, da es sonst sehr teuer für ihn werden kann! Ganz anders bei den GmbH's !!!

Also, alle die etwas Intelligenz haben, werden einsehen, dass eine Firma, wo der Inhaber selber haftet, garantiert seriöser arbeiten muss als andere Rechtsformen!

Aber bin mal gespannt, welche Einreden nun folgen werden.

Vieles richtig aber oft falsch zusammengesetzt.

Ein Verkäufer muss für die gesetzliche Gewährleistung eintreten, aber ein Vermittler ist kein Verkäufer, sondern ein Vermittler zwischen einem Verkäufer und einem Käufer. Der Vermittler ist nicht der Ansprechpartner für Gewährleistungsdinge, sondern der Verkäufer. Genau darum sind Vermittler auch Vermittler und nicht Händler/Verkäufer. Sitzt der (tatsächliche) Verkäufer im Ausland, wie bei vielen "Re-Importen" dann gilt auch das dortige Gewährleistungs-Recht. Viel Spaß.

Ein Vermittler haftet auch, aber eben für seine Vermittlungstätigkeit wie zB. einer falschen oder ungenügenden Beratung, aber nicht für den langfristig technisch einwandfreien Zustand eines vermittelten Gegenstand.

 

Das relevante bei Garantie/Gewährleistung wurde bereits geschrieben, aber ist keinem so richtig aufgefallen:

Zitat:

Ford schreibt zum Thema Garantie auf der Homepage:

"Diese Garantie ist ein freiwilliges Versprechen von Ford. Hier durch oder durch die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Ford-Neuwagengarantie werden Ihre etwaigen gesetzlichen Sachmängelhaftungsansprüche (Nacherfüllung, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung) gegen den verkaufenden Ford-Vertragspartner nicht eingeschränkt."

Die Herstellergarantie umfasst nicht die "Nacherfüllung", den "Rücktritt vom Vertrag" oder die "Minderung". Wer daran muss, der berühmte Montagswagen, der zurückgegeben werden soll, hat über die Hersteller-Garantie keine Ansprüche, weil das dort nicht vorgesehen ist und nicht als garantierte Leistung aufgeführt wird.

Wandlung (Rückgabe eines zB. Montagsfahrzeugs), oder

Nacherfüllung (zB. beim gelieferten Fahrzeug fehlt die bestellte und bezahlte Lederausstattung), oder

Minderung (zB. ein geringer Mangel lässt sich nicht beseitigen, man fordert einen nachträglichen Preisnachlass)

laufen ausschließlich über die gesetzliche Gewährleistung und damit verbunden über den verkaufenden Händler, sofern der Verkäufer auch in Deutschland sitzt und für ihn deutsches (Gewährleistungs)-Recht gilt.

Für die Erfüllung der Gewährleistungspunkte bei Wandlung oder Minderung muss aber dem Verkäufer 2mal die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Hat man diese Mängel in einer anderen Werkstatt über Garantie versucht zu beseitigen, dann war es weder der Verkäufer, noch wurde er 2mal zur Nachbesserung aufgefordert. Da die (zwingenden) Pflichten des Käufers nicht eingehalten sind, kann dann auch niemals rechtlich eine Wandlung/Minderung gegen den Verkäufer durchgesetzt werden.

Gegen den Hersteller ohnehin nicht, denn der hat nie im Rahmen seiner Garantieversprechen dies zugesichert, gesetzlich auch nicht, der Hersteller ist nicht der Verkäufer.

Die gesetzliche Gewährleistung ist ganz sicher keine "2te Klasse-Garantie", sondern bietet in mehreren Bereichen klaren zusätzlichen Käuferschutz, den die freiwillige Garantie nicht bietet. Allerdings mit dem Haken, dass der Käufer auch einige Bedingungen einhalten muss.

Nicht zusammen schmeißen mit einigen Gerichts-Urteilen gegen BMW oder Mercedes, diese beiden Hersteller haben eigene Vertriebs-Niederlassungen und bei dort verkauften Fahrzeugen ist der Verkäufer gleich der Hersteller. Man hat "seine" Gewährleistungsansprüche in jeder Niederlassung, ist ja überall dann der gleiche Verkäufer.

Hallo pflaumenkuchen,

soweit fast alles richtig und langsam sollten wir mal Anwälte und Gerichte einschalten, da es dort genau so wirr zugeht, wie hier im Forum.

Man kann selbstverständlich schriftlich seinen Mangel, beim Verkaufer anmelden! Dieser hat den Mangel abzustellen und kann auch entscheiden, ob ein Händler vor Ort, für ihn die Sache erledigt! Macht er das (wenn er schlau ist) hat selbstverständlich der Käufer alles getan um später eventuell eine Wandlung des Kaufvertrages zu fordern.

Kleine Mängel und Beanstandungen kann man kulant bei jedem Händler nach Absprache erledigen lassen und wenn es darum geht, den Kaufvertrag zu wandeln, dann ist natürlich der Verkäufer zuständig. Und wenn bereits bei der Fahrzeugübergabe etwas fehlt, dann ist doch alles klar, der Händler steht dem Kunden gegenüber und kann sofort alles mit seinem Kunden abstimmen, wo soll hier das Problem sein. Und selbst, wenn man erst einige Tage später einen großen Mangel feststellt, kann man mit dem Verkäufer sprechen und abstimmen, wie man vorgeht. Alles so einfach.

Zu komisch millionen Menschen kaufen im Internet Weltweit und machen sich kaum gedanken aber wenn es um ein Auto geht, werden die wildesten Vermutungen angestellt!

Es sollte hier nicht vergessen werden, dass es grob um Garantie und Gewährleistung ging und nun sind wir schon fast beim Gericht und wir alle wissen, egal, wie, wo und wann man etwas macht, wenn es am Ende vor Gericht geht, wird meist alles anders entschieden, als wir alle denken.

Zitat:

Original geschrieben von CLCampus

.... Gerichte einschalten, da es dort genau so wirr zugeht, wie hier im Forum.

So "wirr" geht das garnicht zu, die Verwirrtheit kommt meist daraus, dass jedwede gefunden Urteils-"Überschrift" gepoatet wird, ohne darauf mal zu achten, was denn überhaupt die Fragestellung an das Gericht war, worauf dieser lapidare Satz denn überhaupt bezieht.

Zitat:

Man kann selbstverständlich schriftlich seinen Mangel, beim Verkaufer anmelden!

Dann geht es aber schon los, "man kann" bedeutet:

Macht man es nicht, gehen die Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung verloren.

 

Zitat:

Und wenn bereits bei der Fahrzeugübergabe etwas fehlt, dann ist doch alles klar, der Händler steht dem Kunden gegenüber

Wenn man denn auch dem Händler gegenübersteht, ist es der freundlich lächelnde Vermittler dann ist schon nichts mehr so klar und schon garnicht "alles so einfach".

Zitat:

Zu komisch millionen Menschen kaufen im Internet Weltweit und machen sich kaum gedanken aber wenn es um ein Auto geht, werden die wildesten Vermutungen angestellt!

Die "wildesten Vermutungen" basieren auf realen Tatsachen und wenn dann noch der Kaufpreis, immerhin die zweithöchste Investition neben dem Häuschen, mit reinspielt, dann sind Gedankenspiele nun nicht ganz unerheblich.

Eine müllige 20 Dollar DVD verkraftet jeder, aber 25.000 Euro, die Defekt rumstehen und deren Reparatur selber zu tragen ist, weil der User "istnichtschlimm" aus den Forum "www. blindes-vertrauen.de" einig Dinge nicht so ganz ernst genommen hat, zB. den Kontostand eines Fragesteller.

Zitat:

, wenn es am Ende vor Gericht geht, wird meist alles anders entschieden, als wir alle denken.

Aber genau aus diesem Grunde ist es doch recht wichtig zumindest die Grundsätze bei Garantie und Gewährleistung zu kennen, um nicht schon wegen der "einfachsten" falsch verstandenen Grundsatzdingen vor Gericht hart aufzuschlagen.

Genau, und deshalb verstehe ich nicht, warum hier so furchtbar kluge Leute sich über die abstrusesten und verklausulierten Feinheiten auslassen, die in 99,9 % aller Fälle ohnehin nicht relevant sind. Der TE hat als Laie eine einfache Frage gestellt und kann dann eigentlich eine auch für einen Laien verständliche Antwort erwarten. Und die hat ihm am besten Rheinostfriese am Anfang gegeben. Den ganzen andren rechtlichen Sermon hättet ihr euch sparen können.

Zitat:

Original geschrieben von helmutauto

Genau, und deshalb verstehe ich nicht, warum hier so furchtbar kluge Leute sich über die abstrusesten und verklausulierten Feinheiten auslassen, die in 99,9 % aller Fälle ohnehin nicht relevant sind. Der TE hat als Laie eine einfache Frage gestellt und kann dann eigentlich eine auch für einen Laien verständliche Antwort erwarten. Und die hat ihm am besten Rheinostfriese am Anfang gegeben. Den ganzen andren rechtlichen Sermon hättet ihr euch sparen können.

Genau so sehe ich das auch!

Danke hoffe nun ist alles gesagt!!!

Moin,

Ja wirklich?! Wo steht denn da die Gesellschaftsform? Isses eine Ltd. mit Haftungsgrenze von ca. 200 Euro ?! Eine GBR oder oder oder ?! Jedes Geschäft hat eine Rechts- oder Gesellschaftsform. Die Nichtangabe dieser ist ... UNSERIÖS !

Bei einem Privatmenschen ... gibt es GAR KEINE Haftungsgrenzen, der geht im Zweifelsfall 7 Jahre in Insolvenz und du guggst blöd aus der Wäsche! Denn ... dein Vertragspartner ... ist zuerst einmal der Vermittler... Sorry ... ICH sehe da keinerlei Vorteil für den Kunden Verbraucher, sondern ganz im Gegenteil ENORME Nachteile ... aber gut ... jedem das seine *fg*

Mein Eindruck iss allerdings irgendwie ... das du hier Werbung machst ...

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von CLCampus

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Die Aussage des ADAC ist nicht falsch. Denn der Anwalt des ADAC kennt ja die Vertragsmodalitäten nicht, die X mit Y schließt. Und genau diese muss man, für eine RICHTIGE Aussage kennen!

Der Normalfall ist folgender, und dann ist die Aussage des ADAC durchaus richtig.

Autokauf, es gilt gesetzliche Gewährleistung. Diese ist logischerweise nur beim gewährenden Händler in Anspruch zu nehmen.

Warum? Eine Garantie ist ja NICHT verpflichtend in Deutschland. Die kann es geben, muss es aber nicht. Zusätzlich gilt: Garantie ist nicht Garantie. Ein Händler ist nicht gezwungen, eine Garantie zu gewähren. Er kann es tun, muss es aber nicht.

Gewährt der Händler eine Garantie, dann muss man die Garantiebedingungen kennen. Ist es eine Garantie über den Händler, dann kann es auch so sein, dass diese nur beim Händler in Anspruch genommen werden kann. Ist aber eher unwahrscheinlich, das man sowas bekommt.

Meistens gibt es jedoch die Herstellergarantie ... diese KANN vertragsgemäß bei jedem Händler des Herstellers in Anspruch genommen werden. Egal wo man gerade ist.

Etwas anderes ... die verlinkte Seite ist meiner Meinung nach so wie sie dargestellt ist unseriös. Nirgendwo ist die Gesellschaftsform des Unternehmens angegeben. Das ist Interessant für die Haftung des Unternehmens, wenn Du z.B. Rechtsansprüche an das Unternehmen hast, auch interessant z.B. für die Finanzierung die du machst etc.pp.

MFG Kester

Bitte mal genau im Impressum lesen! Die Form der Gesellschaft steht dort!!!

http://www.carsagentur24.de/imp.html

Hier haftet der Inhaber persönlich!! Also keine GmbH oder AG oder LT. wo man sich als Geschäftsfüher verdrücken kann!

Besser kanns nimmer sein, der haftet selber, ganz alleine.

Die Garantie und Gewährleistung kommt vom Händler oder vom Hersteller und nicht vom Vermittler.

Wie der name Vermittler schon sagt, vermittelt der einen Kaufvertrag und keine Garantie!

So schnell kanns gehen, da liest einer nicht alles oder richtig und schon ist jemand unseriös!

Bitte kauft alle beim Händler um die Ecke! Das ist viel besser!! Da teurer und alle sind seriös und keiner von denen geht jemals pleite oder keiner von denen sagt jemals die Unwahrheit!

Hallo Rotherbach,

vielen Dank, nun bekomme ich den Eindruck, dass Rotherbach ein Händler ist, der die Mitbewerber nicht mag!

Aber Egal so ist dies in old Germany, da wird auch schnell mal vergessen, dass im GG & 5 steht, dass jeder Bürger in Wort und Schrift, seine freie Meinung äußern darf.

Nun habe ich dieses Impressum studiert und dort steht der Name und alle relevanten Angaben, sogar erheblich mehr, als erforderlich ist. Außerdem, steht dort "Einzelfirma"

Eine Einzelfirma muss nicht so umfangreiche Angaben machen, da es sich nur um eine Person handelt.

Eine GmbH muss viel mehr angeben, da sonst einiges unklar sein könnte. Also Steht dort nur, der Name und die Anschrift, ist für alle klar, es handelt sich um diese Person, welche ein ehrliches Gewerbe betreibt!

Was hat der Schreiber denn gegen diese Firma? Wo steht denn, dass man etwas angeben muss, was es nicht gibt?

Wenn es sich nicht um eine GmbH oder AG oder Lt. handelt, so ist dies auch nicht zu nennen! Logisch oder.

Das mit der Haftung haste auch nicht verstanden:

Bei einer GmbH oder AG oder Lt. haftet nur die Firma mit der Stammeinlage und schlaue Firmen verbrauchen diese Einlage, nachdem die Firma gegründet wurde, daher ist meist die angebliche Sicherheit weg. Glaub mir, ich habe lange im Inkassobereich gearbeitet und bei solchen Firmen bekommste NIE dein Geld!

Bei einer privaten Person ist dies schon anders, da diese zu 100% haftet und zwar mit Haus und Hof. Sollte diese Person nichts haben, ist es wie bei den GmbH's dann bekommste im schlimmsten Falls nichts. Das liegt aber daran, dass auch ganz normale Menschen, sich mit einer Insolvenz aus der Schuldenfalle befreien können. Auch Du.

Und noch etwas. Ein Vermittler egal in welcher Branche, vermittelt Geschäfte oder Waren und dieser haftet lediglich für seinen Vermittlungsauftrag. Wer z.B. ein Handyvertrag von T-mo... vermittelt, bekommt eine Provision aber der Vertrag wird mit T-m... gemacht und diese Firma haftet dann für die Leistungen aus dem Vertrag.

Also warum soll es ein Nachteil sein, wenn man durch Spezialisten, viel Geld sparen kann?

Jeder Supermarkt kauft Waren beim Großhändler und der kauft beim Importeur und diese beim Hersteller.

Wir sollten uns sparen, vom Thema abzuweichen und hier Dinge zu behandeln, welche nicht gefragt waren!

Jeder kauft da, wo er möchte! Und macht keine Leute schlecht, die er nicht kennt oder die er nicht mag, nur weil diese eventuell Dir ein Dorn im Auge sind.

Oder möchtest Du lieber keinen freien Wettbewerb? Kaufst Du lieber, immer viel zu teuer ein? Haste noch nie bei Eb.. eingekauft oder ein super Angebot zum Kaufanlass genommen?

So danke und Ende

Getroffene Hunde bellen.

 

Zitat:

Original geschrieben von CLCampus

Also warum soll es ein Nachteil sein, wenn man durch Spezialisten, viel Geld sparen kann?

Jeder Supermarkt kauft Waren beim Großhändler und der kauft beim Importeur und diese beim Hersteller.

Netter Vergleich, aber hier werden zwei völlig unterschiedliche Dinge verglichen.

Ein Verkäufer und ein Vermittler.

Absicht oder Ahnungslosigkeit ?

Den (ganz erheblichen) Unterschied nennst Du doch sogar selber:

Zitat:

Ein Vermittler egal in welcher Branche, vermittelt Geschäfte oder Waren und dieser haftet lediglich für seinen Vermittlungsauftrag.

Der kleine aber entscheidende Nebensatz:

"aber nicht für das vermittelte Geschäft oder Ware" wird auch wieder "vergessen"?

 

Zitat:

Wir sollten uns sparen, vom Thema abzuweichen und hier Dinge zu behandeln, welche nicht gefragt waren!

Weil diese Dinge zwar dazugehören aber unangenehm sind ?

Zitat:

..., wo er möchte! Und macht keine Leute schlecht, die er nicht kennt oder die er nicht mag, nur weil diese eventuell Dir ein Dorn im Auge sind.

Nicht ein Dorn im Auge, sondern klar unseriös arbeiten.

Das Darstellen (s)einer Alternative unter den ständigen Hinweisen irgendwelcher Vorteile und der gleichzeitige Versuch der Unterdrückung von Aussagen über damit automatisch verbundenen erheblichen Nachteile, ist unseriös.

Hässliches Wort ?

Allein schon das Verschweigen von Risiken oder die Nichtnennung von Unterschieden zu dem vom Käufer bekannten Handelsformen ist ein klarer Rechtsverstoß gegen die Tätigkeitsvorschriften nach der Vermittlerrichtlinie.

Die klare Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorschriften im Geschäftsverkehr ist mit "unseriös" nicht unbedingt als überzogen bezeichnet. Wer "Objektivität" von anderen verlangt, der sollte auch damit leben können, wenn diese Obejektivitäten völlig neutral auch genannt werden.

Schon auffallend, was alles plötzlich aufgefahren wird, wenn es nur um Worte in einem virtuellen Raum des Internet geht, da sollte jedem doch ziemlich schnell die Schuppen von den Augen fallen, was erst passiert, wenn es wirklich um echtes Geld im Realen Leben geht.

Kann man allerdings auch als "Referenz" bezeichnen.

armes Deutschland!

Moin,

Nein! Nicht armes Deutschland, sondern Schutz vor Geschäftemachern ... die oft genug viel Versprechen ... aber wenig gehalten haben. Das Forum ist voll von diesen z.T. unseriösen Machenschaften.

Das Geheimnis nennt sich TRANSPARENZ ... wenn Ich weiß, mit wem und was Ich es zu tun habe ... dann kann ich mein Gegenüber gut einschätzen. Eine GmbH (wohl dein persönliches Feindbild) gibt dem Käufer auch RECHTE und SICHERHEITEN, die mir Einzelperson nicht leistet ...

Besitze ich als Person auf dem Papier nix ... dann hat der Kunde zwar Ansprüche ... aber von diesen auch nix ... *fG* Weil ja z.B. die Frau alles besitzt und somit dem Zugriff entzogen ist. Und *hüstel* Ob da nicht ein Strohmann für jemanden steht ... ist auch so noch immer MÖGLICH.

Ein Schelm wer böses bei dieser Argumentation das sowas alles unwichtig sei denkt ...

MFG Kester

(Dummerweise Naturwissenschaftler und daher IMMER misstrauisch bei solchen Dingen ...)

Themenstarteram 8. Dezember 2008 um 9:11

Hallo,

bin der Threaderöffner, leider ging dieser am Ende in eine Richtung , die nichts mehr mit meiner eigentlichen Fragestelleung zun tun hat.

Bei einer Differenz von ca. 2400,-€ zwischen Vermittler und dem Händler um die Ecke (was eigentlich viel Geld ist), bin ich mittlerweile doch zu der Erkenntnis gekommen, beim Verkäufer um die Ecke zu kaufen, alles andere ist mir zu unsicher (auch wenn einige von euch meinen, alles halb so schlimm), aber dies ist auch bei denen nur die Theorie, wenn denen wirklich mal soetwas in der praxis passiert (evtl. Gericht usw.) , haben sie wahrscheinlich eh eine andere Meinung dazu, ich bin eben ein vorsichtiger mensch, gerade was diese Werte betrifft.

Aber Danke an alle.

Gruß,

Sven

Zitat:

Original geschrieben von gruener.puma

Hallo,

bin der Threaderöffner, leider ging dieser am Ende in eine Richtung , die nichts mehr mit meiner eigentlichen Fragestelleung zun tun hat.

Bei einer Differenz von ca. 2400,-€ zwischen Vermittler und dem Händler um die Ecke (was eigentlich viel Geld ist), bin ich mittlerweile doch zu der Erkenntnis gekommen, beim Verkäufer um die Ecke zu kaufen, alles andere ist mir zu unsicher (auch wenn einige von euch meinen, alles halb so schlimm), aber dies ist auch bei denen nur die Theorie, wenn denen wirklich mal soetwas in der praxis passiert (evtl. Gericht usw.) , haben sie wahrscheinlich eh eine andere Meinung dazu, ich bin eben ein vorsichtiger mensch, gerade was diese Werte betrifft.

Aber Danke an alle.

Gruß,

Sven

Hallo,

das ist sicher eine Gute Entscheidung! Und so soll es ja auch sein, dass der Händler vor Ort für Personen, die eine gewisse Sicherheit haben wollen, direkt beim Händler kaufen.

Dabei darf ich nur noch anmerken, dass jedes Auto, am Ende vom Vertragshändler geliefert wird auch wenn dies über einen Vermittler läuft und es könnte sogar sein, das Dein Händler auch Fahrzeuge über Vermittler verkauft.

Also viel Erfolg und ich wünsche Dir alles Gute und das Du keine Probleme bekommst.

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Nein! Nicht armes Deutschland, sondern Schutz vor Geschäftemachern ... die oft genug viel Versprechen ... aber wenig gehalten haben. Das Forum ist voll von diesen z.T. unseriösen Machenschaften.

Das Geheimnis nennt sich TRANSPARENZ ... wenn Ich weiß, mit wem und was Ich es zu tun habe ... dann kann ich mein Gegenüber gut einschätzen. Eine GmbH (wohl dein persönliches Feindbild) gibt dem Käufer auch RECHTE und SICHERHEITEN, die mir Einzelperson nicht leistet ...

Besitze ich als Person auf dem Papier nix ... dann hat der Kunde zwar Ansprüche ... aber von diesen auch nix ... *fG* Weil ja z.B. die Frau alles besitzt und somit dem Zugriff entzogen ist. Und *hüstel* Ob da nicht ein Strohmann für jemanden steht ... ist auch so noch immer MÖGLICH.

Ein Schelm wer böses bei dieser Argumentation das sowas alles unwichtig sei denkt ...

MFG Kester

(Dummerweise Naturwissenschaftler und daher IMMER misstrauisch bei solchen Dingen ...)

Eigentlich, wollte ich umfangreich antworten aber das Thema ist zu Ende und geht am Ziel vorbei und es macht auch keinen Sinn, sein oder nicht sein zu diskutieren.

Schlaue Menschen, nutzen den Wettbewerb und nicht so schlaue, bleiben beim teuren Anbieter!

das freud dann die großen Konzerne…..

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